BT-Drucksache 16/12207

Umsetzung der Wehrpflicht im Jahr 2008

Vom 9. März 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12207
16. Wahlperiode 09. 03. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Michael Leutert, Dr. Norman Paech
und der Fraktion DIE LINKE.

Umsetzung der Wehrpflicht im Jahr 2008

Die mit der Wehrpflicht verbundenen Zwangsdienste (Grundwehrdienst und
Zivildienst) und Zwangspflichten (u. a. Informationspflicht, Musterung, Geneh-
migungspflicht für Auslandsaufenthalte) beschneiden die Lebensplanung von
derzeit mehreren Millionen Bürgern in der Bundesrepublik Deutschland und
greifen massiv in ihre Grundrechte ein. Auch weigert sich die Bundesregierung
nach wie vor, transparent über die Umsetzung der Wehrpflicht zu informieren
und Rechenschaft abzulegen. Die Erkenntnisse aus den Antworten der Bundes-
regierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zur Umsetzung
der Wehrpflicht in den letzten Jahren haben bestätigt, dass es dem Bundesminis-
terium der Verteidigung außerdem nicht gelungen ist, das verfassungsrechtliche
Gebot der Wehrgerechtigkeit zu achten. Nur noch etwa 17 Prozent eines Jahr-
gangs leistet den Dienst in Form des neunmonatigen Grund- oder des freiwilli-
gen Wehrdienstes in der Bundeswehr. Hinsichtlich der Dienstleistung ist die
Wehrpflicht nicht „allgemein“. Zu diesem Schluss ist auch das Verwaltungs-
gericht Köln in ihren zwei Urteilen zur Wehrpflicht am 3. Dezember 2008 (Ak-
tenzeichen 8 K 5791/08 und 8 K 5913/08) gekommen und hat deswegen erneut
um eine Befassung des Bundesverfassungsgerichtes gebeten: „Dem Gesetz-
geber [ist es] verwehrt, die Wehrpflicht allein an dem Kriterium der Bedarfslage
auszurichten. Eine staatsbürgerliche Pflichtengleichheit ist nur gewährleistet,
wenn sichergestellt ist, dass Wehrpflichtige umfassend und gleichmäßig heran-
gezogen werden. Wenn aber nur noch eine Minderheit Dienst leistet und der
Rest gesetzlich von der Dienstleistung befreit ist, so kann von einer gleichen
Last für alle pflichtigen Bürger nicht mehr gesprochen werden“.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie stark sind die einzelnen Jahrgänge 1981 bis 1998?

2. Wie stark haben sich diese Jahrgänge (ab Geburtsjahrgang 1981 bis heute)
verändert

a) durch Sterbefälle,
b) durch Wegzug aus der Bundesrepublik Deutschland,

c) durch Zuwanderung,

d) durch Einbürgerung?

3. Wie hoch ist demnach die Zahl der Wehrpflichtigen in den Jahrgängen 1981
bis 1998?

Drucksache 16/12207 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

4. Wie hoch ist die Zahl der Wehrpflichtigen der Jahrgänge 1981 bis 1992
nach den Datenbeständen des Wehrersatzwesens (jeweils zum Ende eines
Jahres und nach Jahrgängen getrennt aufführen)?

5. Wie viele Wehrpflichtige sind wegen Wegzugs ohne Genehmigung nicht
erreichbar?

6. Wie viele Erstuntersuchungen wurden in den Kalenderjahren 2006 bis 2008

a) wehrdienstfähig (T1, T2),

b) wehrdienstfähig mit Einschränkungen in der Grundausbildung und für
bestimmte Tätigkeiten (T3),

c) wehrdienstfähig unter Freistellung von der Grundausbildung (T7),

d) vorübergehend nicht wehrdienstfähig (T4),

e) dauernd nicht wehrdienstfähig (T5) abgeschlossen?

7. Wie viele Wehrpflichtige der Jahrgänge 1981 bis 1992 (bitte aufgeschlüsselt
nach Jahrgängen) wurden bei der Erstuntersuchung

a) wehrdienstfähig (T1, T2),

b) wehrdienstfähig mit Einschränkungen in der Grundausbildung und für
bestimmte Tätigkeiten (T3),

c) wehrdienstfähig unter Freistellung von der Grundausbildung (T7),

d) vorübergehend nicht wehrdienstfähig (T4),

e) dauernd nicht wehrdienstfähig (T5) gemustert?

8. Wie viele Musterungen wurden in den Kalenderjahren 2006 und 2008 mit
welchen Ergebnissen abgeschlossen?

9. Wie viele Wehrpflichtige der Jahrgänge 1981 bis 1992 (bitte aufgeschlüsselt
nach Jahrgängen) waren am 31. Dezember 2008 noch

a) wehrdienstfähig (T1, T2),

b) wehrdienstfähig mit Einschränkungen in der Grundausbildung und für
bestimmte Tätigkeiten (T3),

c) wehrdienstfähig unter Freistellung von der Grundausbildung (T7),

d) vorübergehend nicht wehrdienstfähig (T4),

e) dauernd nicht wehrdienstfähig (T5) gemustert?

10. Wie viele polizeiliche Vorführungen zur Musterung wurden in den Jahren
2007 und 2008 bundesweit angeordnet?

11. Wie viele richterliche Anordnungen auf polizeiliche Vorführungen zur
Musterung wurden beantragt, und wie viele wurden erteilt?

12. Wie viele Wehrpflichtige der Jahrgänge 1981 bis 1992 wurden nach Akten-
lage (§ 17 Absatz 10 des Wehrpflichtgesetzes – WPflG) gemustert (bitte
aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?

13. Wie viele Wehrpflichtige der Jahrgänge 1981 bis 1992 konnten bis heute
nicht gemustert werden (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/12207

14. Wie viele Wehrpflichtige der Jahrgänge 1981 bis 1992 (bitte aufgeschlüsselt
nach Jahrgängen und aufgeschlüsselt danach, ob der Grund vor oder wäh-
rend des Dienstes aufgetreten ist), die nicht als Kriegsdienstverweigerer an-
erkannt sind, mussten von der Grundwehrdienstleistung wegen gesetzlicher
Wehrdienstausnahmen auf Dauer freigestellt werden

a) nach § 10 WPflG (Ausschluss vom Wehrdienst),

b) nach § 11 WPflG (Befreiung),

c) nach § 12 WPflG (unzumutbare Härte),

d) nach § 13 WPflG (Unabkömmlichkeitsstellung)?

15. Wie viele ungediente Wehrdienstfähige der Jahrgänge 1981 bis 1992, die
nicht als Kriegsdienstverweigerer anerkannt sind, können als über 23-Jäh-
rige nicht mehr einberufen werden (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?

16. Wie viele Wehrpflichtige der Jahrgänge 1981 bis 1992 (bitte aufgeschlüsselt
nach Jahrgängen) haben Wehrdienst geleistet oder leisten diesen auf Grund
eines Dienstantritts vor dem 31. Dezember 2008 heute noch

a) als Grundwehrdienstleistende,

b) als Wehrpflichtige, die sich dann freiwillig länger verpflichtet haben
(FWDL bis max. 23 Monate),

c) als Wehrpflichtige, die sich dann freiwillig länger verpflichtet haben
(zwei Jahre und mehr),

d) als freiwillige Soldaten mit max. zwei Jahren Dienstzeit,

e) als freiwillige Soldaten mit mehr als zwei Jahren Dienstzeit?

17. Wie viele Grundwehrdienstleistende (W 9) der Jahrgänge 1981 bis 1992
wurden nach Ableistung des Wehrdienstes einmalig zu Wehrübungen ein-
berufen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?

18. Wie viele von diesen wurden noch ein zweites oder drittes Mal zu Wehr-
übungen einberufen?

19. Wie viele freiwillig länger dienende Wehrdienstleistende wurden nach Ende
ihrer Dienstzeit einmalig zu Wehrübungen einberufen?

20. Wie viele von diesen wurden noch ein zweites oder drittes Mal zu Wehr-
übungen einberufen?

21. Wie viele Militärdienstpflichtige der Jahrgänge 1981 bis 1992 (bitte aufge-
schlüsselt nach Jahrgängen) haben einen Dienst geleistet

a) als Helfer im Katastrophenschutz (§ 13a WPflG),

b) in der Entwicklungshilfe (§ 13b WPlfG),

c) im Vollzugsdienst der Polizei und beim Bundesgrenzschutz (§ 42 und
§ 42a WPflG)?

22. Wie viele Wehrpflichtige der Jahrgänge 1981 bis 1992 haben eine Anerken-
nung als Kriegsdienstverweigerer beantragt (bitte aufgeschlüsselt nach
Jahrgängen)?

23. Wie viele Wehrpflichtige dieser Jahrgänge wurden als Kriegsdienstverwei-
gerer anerkannt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?

Drucksache 16/12207 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

24. Wie viele Wehrpflichtige dieser Jahrgänge sind vor ihrer Einberufung zum
Wehrdienst als Kriegsdienstverweigerer anerkannt worden (bitte aufge-
schlüsselt nach Jahrgängen)?

25. Wie viele Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer sind 2008
durch die Kreiswehrersatzämter registriert worden (aufgeschlüsselt nach
Ungedienten, Einberufenen/Vorbenachrichtigten, Soldaten, Reservisten so-
wie nach Jahrgängen)?

26. Wie viele Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer wurden
2008 zur Bearbeitung durch die Kreiswehrersatzämter an das Bundesamt
für den Zivildienst weitergeleitet (aufgeschlüsselt nach Ungedienten, Ein-
berufenen/Vorbenachrichtigten, Soldaten, Reservisten sowie nach Jahrgän-
gen)?

27. Wie viele Antragsteller wurden als Kriegsdienstverweigerer anerkannt (auf-
geschlüsselt nach Ungedienten, Einberufenen/Vorbenachrichtigten, Solda-
ten, Reservisten sowie nach Jahrgängen)?

28. Wie viele anerkannte Kriegsdienstverweigerer der Jahrgänge 1981 bis 1992
(bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen) haben

a) Zivildienst voll geleistet,

b) Zivildienst nach angefangenen oder absolviertem Wehrdienst geleistet,

c) keinen Zivildienst geleistet, weil durch Wehrdienst abgegolten,

d) statt Zivildienst andere Ersatzdienste geleistet,

e) nach § 14 des Zivildienstgesetzes – ZDG (Katastrophenschutz),

f) nach § 14a ZDG (Entwicklungsdienst),

g) nach § 14b ZDG (andere Dienste im Ausland),

h) nach § 14c ZDG (Freiwilliges Jahr),

i) nach § 15 ZDG (Polizeivollzugsdienst),

j) nach § 15a ZDG (Freies Arbeitsverhältnis),

k) trotz Einberufung keinen Dienst geleistet, da nicht angetreten,

l) den Dienst angetreten aber später abgebrochen?

29. Wie viele gesetzliche Zivildienstausnahmen bei anerkannten Kriegsdienst-
verweigerern (bitte aufgeschlüsselt nach den Jahrgängen 1981 bis 1992 und
aufgeschlüsselt danach, ob der Grund vor oder nach dem Dienstantritt auf-
getreten ist) gab es

a) nach § 9 Absatz 1 ZDG (Ausschluss),

b) nach § 10 ZDG (Befreiung),

c) nach § 13 ZDG (unzumutbarer Härte),

d) nach § 16 ZDG (Unabkömmlichkeitsstellung),

e) weil die Dienstfähigkeit nach der Musterung weggefallen ist?

30. Wie viele tauglich gemusterte Wehrpflichtige der Jahrgänge 1981 bis 1990
ohne gesetzliche Wehrdienstausnahmen oder dauerhafte Befreiung bzw.
dauerhafte Zurückstellung sind noch nicht einberufen (bitte aufgeschlüsselt
nach Jahrgängen)?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/12207

31. Wie viele tauglich gemusterte anerkannte Kriegsdienstverweigerer der
Jahrgänge 1981 bis 1992 ohne gesetzliche Wehrdienstausnahmen oder
dauerhafte Befreiung bzw. dauerhafte Zurückstellung sind noch nicht zum
Zivildienst herangezogen worden (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?

32. Wie viele Wehrpflichtige wurden 2008 einberufen (bitte aufgeschlüsselt
nach Kalenderjahren)?

33. Bei wie vielen musste die Einberufung zurückgenommen werden

a) aus gesundheitlichen Gründen,

b) wegen gesetzlicher Wehrdienstausnahmen einschließlich Einberufungs-
hindernissen und Unabkömmlichkeitsstellungen,

c) aus organisatorischen Gründen?

34. In wie vielen Fällen war ein Ersatz für Ausfälle vorbenachrichtigt?

35. In wie vielen Fällen war ein Ersatz für Ausfälle nicht mehr möglich?

36. Wie viele einberufene Wehrpflichtige haben den Grundwehrdienst angetre-
ten?

37. Wie viele waren nach Ablauf eines Monats noch im Grundwehrdienst?

38. Wie viele Wehrdienstleistende waren 2008 bei Dienstantritt bereits 22 Jahre,
aber noch nicht 23 Jahre alt, und wie viele waren bereits 24, aber noch nicht
25 Jahre alt (bitte aufgeschlüsselt nach den Haupteinberufungsterminen
Januar, April, Juli und Oktober in den jeweiligen Kalenderjahren)?

39. Wie viele Wehrpflichtige wurden nach Überschreiten der Regelaltersgrenze
(23. Geburtstag) im vergangenen Jahr einberufen, und bei wie vielen ist die
Einberufung zurückgenommen worden (bitte aufgeschlüsselt nach Kalen-
derjahren)?

40. Wie viele Wehrpflichtige waren 2008 bei ihrem Diensteintritt unter 18 Jahre
alt?

41. Wie hat sich der Personalbestand der Bundeswehr seit 2000 entwickelt
(bitte aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren und Statusgruppen Berufssolda-
ten, Soldaten auf Zeit, GWDL und FWDL)?

42. Wie viele Strafanzeigen wegen Fahnenflucht (§ 16 des Wehrstrafgesetzes –
WStG) wurden 2008 gegenüber Grundwehrdienstleistenden sowie gegen-
über freiwillig zusätzlich Wehrdienstleistenden gestellt?

43. Wie viele Strafanzeigen wegen eigenmächtiger Abwesenheit (§ 15 WStG)
wurden 2008 gegenüber Grundwehrdienstleistenden sowie gegenüber frei-
willig zusätzlich Wehrdienstleistenden gestellt?

44. Wie viele Strafanzeigen wegen Ungehorsam (§ 19 WStG) und wegen
Gehorsamsverweigerung (§ 20 WStG) wurden gegenüber Grundwehr-
dienstleistenden sowie gegenüber freiwillig zusätzlich Wehrdienstleisten-
den in diesen Jahren gestellt?

45. In wie vielen Fällen wurden gegenüber Soldaten Disziplinararreste in den
Jahren 2007 und 2008 verhängt (bitte nach Dauer sowie nach Grundwehr-

dienstleistenden und Freiwilligen aufgeschlüsselt)?

Drucksache 16/12207 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

46. Wie viele Zivildienstpflichtige wurden 2008 einberufen (bitte aufgeschlüs-
selt nach den einzelnen Jahren)?

47. Wie viele Zivildienstleistende waren 2008 bei Dienstantritt bereits 22 Jahre,
aber noch nicht 23 Jahre alt, und wie viele waren bereits 24, aber noch nicht
25 Jahre alt (bitte aufgeschlüsselt nach Quartalen in den jeweiligen Kalen-
derjahren)?

48. Wie viele Zivildienstpflichtige wurden nach Überschreiten der Regelalters-
grenze (23. Geburtstag) 2008 einberufen, und bei wie vielen ist die Einbe-
rufung zurückgenommen worden (bitte aufgeschlüsselt nach Kalender-
jahren)?

49. Bei wie vielen musste die Einberufung zurückgenommen werden

a) aus gesundheitlichen Gründen,

b) wegen gesetzlicher Wehrdienstausnahmen einschließlich Einberufungs-
hindernisse und Unabkömmlichkeitsstellungen,

c) aus organisatorischen Gründen?

50. Wie viele haben 2008 ihren Dienst angetreten?

51. Wie viele waren nach Ablauf eines Monats noch im Dienst?

52. Wie viele Zivildienstpflichtige mussten 2008 den Zivildienst nach Auf-
nahme des Studiums, aber vor Erreichen des dritten Semesters den Wehr-
dienst antreten (bitte aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren)?

53. Wie viele Strafanzeigen wurden wegen eigenmächtiger Abwesenheit (§ 52
ZDG) gestellt?

54. Wie viele Strafanzeigen wurden wegen Dienstflucht (§ 53 ZDG) 2008
gestellt?

55. Wie viele Strafanzeigen wurden wegen Nichtbefolgen von Anordnungen
(§ 54 ZDG) 2008 gestellt?

56. Wie viele Wehrübungstage wurden im Jahr 2008 insgesamt abgehalten?

57. Wie viele Reservisten haben im Jahr 2008 an Wehrübungen teilgenommen

a) als ehemalige Grundwehrdienstleistende,

b) als ehemalige freiwillig länger dienende Wehrdienstleistende,

c) als Zeitsoldaten?

58. Wie viele Grundwehrdienstleistende und freiwillig Wehrdienstleistende
waren 2008 in welchen Verwendungen eingesetzt?

59. Wie viele Dienstposten für Grundwehrdienstleistende sind für die Jahre
2009 bis 2019 eingeplant, und wie viele Einberufungen ergeben sich dar-
aus?

60. Wie viele Dienstposten für freiwillig länger Wehrdienstleistende sind für
die Jahre 2009 bis 2019 eingeplant, und wie viele Einberufungen ergeben
sich daraus?
61. Welcher personelle Ergänzungsbedarf an männlichen Freiwilligen wird für
die Jahre 2009 bis 2019 prognostiziert?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/12207

62. Welcher personelle Ergänzungsbedarf an weiblichen Freiwilligen wird für
die Jahre 2009 bis 2019 prognostiziert?

63. Wie viele Einberufungen zum Zivildienst sind für die Jahre 2009 bis 2019
geplant?

64. Welche finanziellen Mittel stellt die Bundesregierung in den Jahren 2009
bis 2012 zur Verfügung für die Ableistung eines Freiwilligen Jahres nach
§ 14c ZDG für Zivildienstpflichtige, und wie viele Stellen können damit
jeweils finanziert werden?

65. Welche finanziellen Mittel stellt die Bundesregierung in den Jahren 2009
bis 2012 zur Verfügung für die Ableistung eines anderen Dienstes im Aus-
land nach § 14b ZDG für Zivildienstpflichtige, und wie viele Zivildienst-
pflichtige können damit einen solchen Dienst leisten?

Berlin, den 9. März 2009

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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