BT-Drucksache 16/1216

Projekt einer Magnetschwebebahn zwischen dem Münchner Hauptbahnhof und dem Flughafen München II

Vom 7. April 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/1216
16. Wahlperiode 07. 04. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jerzy Montag, Dr. Anton Hofreiter, Cornelia Behm, Hans Josef
Fell, Winfried Hermann, Peter Hettlich, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-
Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Reinhard Loske und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Projekt einer Magnetschwebebahn zwischen dem Münchner
Hauptbahnhof und dem Flughafen München II

Im Sachstandsbericht des Bundesverkehrsministeriums von 2004 wird das
Fehlen eines belastbaren Finanzierungskonzeptes seitens des Freistaates Bayern
bemängelt. Die Ausgaben für Anwendungsstrecken der Magnetschwebebahn-
technik sind deshalb auch im Entwurf des Bundeshaushaltes 2006 gesperrt.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Hat die Bayerische Staatsregierung, das Bayerische Staatsministerium für
Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie oder der Vorhabensträger
für die Transrapidverbindung ein belastbares Gesamtfinanzierungs- und
Wirtschaftlichkeitskonzept für die Investitionen und den Betrieb besagter
Transrapidverbindung zwischen dem Hauptbahnhof München und dem Flug-
hafen vorgelegt?

2. Falls ja, welchen Inhalt hat dieses Konzept?

3. Falls nein, wie bewertet die Bundesregierung den Sachverhalt, dass der Frei-
staat Bayern ohne Vorlage einer Gesamtfinanzierungs- und Wirtschaftlich-
keitsberechnung bereits mit der Durchführung des Planfeststellungsverfah-
rens begonnen hat?

4. Hält die Bundesregierung – wie noch in den Erläuterungen zum Sperrvermerk
im Bundeshaushalt 2005 festgelegt – daran fest, dass die Mittelfreigabe ab-
gestuft in Teilbeträgen in Abhängigkeit von

a) der Vorlage eines Gesamtfinanzierungs- und Wirtschaftlichkeitskonzeptes
für Investitionen und Betrieb vor Beginn des Planfeststellungskonzeptes
für die Vorplanung und die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens,

b) nach Fortschreibung der Wirtschaftlichkeitsberechnung aufgrund des Er-
gebnisses des abgeschlossenen Planfeststellungsverfahrens,
c) nach Fortschreibung der Wirtschaftlichkeitsberechnung nach Vorlage der
Ausschreibungsergebnisse

erfolgt?

5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Freistaat Bayern durch
dieses Verhalten die im Bundeshaushalt 2005 festgelegten Bedingungen für
eine Förderung einer Anwendungsstrecke verletzt hat?

Drucksache 16/1216 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
6. In welchem Maß beteiligt sich die Industrie, die die Strecke angeblich als
Referenzprojekt benötigt, an den Kosten?

7. In welchem Maß beteiligt sich die Deutsche Bahn AG (DB AG) an den
Planungskosten, den Kosten zum Bau und den Aufwendungen für den Be-
trieb und Unterhalt?

8. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die DB AG die Beteiligung am Projekt
des Transrapid München davon abhängig gemacht hat, dass der Freistaat
Bayern weiterhin in einem großen Umfang Leistungen im Schienenperso-
nennahverkehr bei der DB AG bestellt?

9. Gab es andere als wirtschaftliche Gründe, die zum Scheitern der Mag-
netschwebebahnstrecke Berlin–Hamburg geführt haben?

10. Mit welchen Argumenten wurden von den Gutachtern in der Anhörung zur
Strecke Berlin–Hamburg die aussen- und binnenwirtschaftlichen Effekte als
gering bezeichnet, und gibt es Grund zur Annahme, dass sich diese Beurtei-
lung für das Projekt in München ändern würde?

11. Wie groß ist die wirtschaftliche Dimension (Investitionsvolumen, Arbeits-
plätze, Exportanteil) der eingeführten und verlässlichen Verkehrsträger
S- Bahn, U-Bahn, Tram und Bus in Deutschland?

12. Wie viele Fahrgäste fahren im Durchschnitt pro Tag, pro Fahrt, in den
Spitzenstunden und zu Tagesrandzeiten mit dem Transrapid in China?

13. Sind der Bundesregierung die Gründe bekannt, warum sich die Betriebs-
zeiten in Shanghai auf 7 bis 21 Uhr beschränken, obwohl die Betriebszeiten
des dortigen Flughafens weit darüber hinaus reichen?

Berlin, den 7. April 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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