BT-Drucksache 16/12140

zu dem Antrag der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Margareta Wolf (Frankfurt), Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/5279- Quote für Aufsichtsratsgremien börsennotierter Unternehmen einführen

Vom 4. März 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12140
16. Wahlperiode 04. 03. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Margareta Wolf
(Frankfurt), Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/5279 –

Quote für Aufsichtsratsgremien börsennotierter Unternehmen einführen

A. Problem

Die Antragsteller begehren die Feststellung des Deutschen Bundestages, dass
Deutschland erhebliche Defizite in Sachen Gleichstellung in der Privatwirt-
schaft habe. Die Führungspositionen in der deutschen Wirtschaft, insbesondere
die Aufsichtsratsposten, seien fest in Männerhand. Darüber hinaus sei es ange-
sichts der Finanz- und Korruptionsskandale der letzten Jahre notwendig, die
Höchstzahl der Aufsichtsratsmandate, die eine Person maximal übernehmen
dürfe, von derzeit zehn auf fünf zu reduzieren, wobei der Vorsitz doppelt zu zäh-
len sei. Dies habe zur Folge, dass die einzelnen Aufsichtsratsmandate wesentlich
ernster genommen werden könnten und die Verflechtungen zwischen verschie-
denen Gesellschaften reduziert würden.

Deshalb solle der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern,

– eine Regelung im Aktiengesetz zu verankern mit dem Ziel, dass die Auf-
sichtsräte deutscher Aktiengesellschaften bis 2012 mindestens zu 40 Prozent
mit Frauen besetzt sein müssten;

– im Börsengesetz für börsennotierte Aktiengesellschaften, deren Aufsichtsrat
bis 2012 nicht mit mindestens 40 Prozent Frauen besetzt sei, Sanktionen bis
hin zur Entziehung der Zulassung zur Börse vorzusehen;

– § 100 des Aktiengesetzes so zu verändern, dass maximal fünf Aufsichtsrats-
mandate durch eine Person übernommen werden dürften;

– die Einrichtung einer zentralen Datenbank sicherzustellen, in die sich Bewer-

berinnen für Mandate in den Aufsichtsräten eintragen könnten.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

Drucksache 16/12140 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/12140

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/5279 abzulehnen.

Berlin, den 4. März 2009

Der Rechtsausschuss

Andreas Schmidt (Mülheim)
Vorsitzender

Daniela Raab
Berichterstatterin

Klaus Uwe Benneter
Berichterstatter

Mechthild Dyckmans
Berichterstatterin

Ulrich Maurer
Berichterstatter

Irmingard Schewe-Gerigk
Berichterstatterin

soll mit diesem Änderungsantrag der Zeitpunkt der Verbind-
Prof. Dr. Christine Humboldt-Universität zu Berlin
lichkeit neu festgelegt werden. Eine rechtsverbindliche Lö-

sung ist bis 2015 umzusetzen.

Der Änderungsantrag wurde mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der

Windbichler, LL.M.
Dr. Anne Zimmermann Deutscher Industrie- und

Handelskammertag, Leiterin des
Referats Soziale Sicherung, Ver-
Drucksache 16/12140 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Daniela Raab, Klaus Uwe Benneter, Mechthild
Dyckmans, Ulrich Maurer und Irmingard Schewe-Gerigk

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
16/5279 in seiner 100. Sitzung am 24. Mai 2007 beraten und
an den Rechtsausschuss zur federführenden Beratung sowie
an den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie und den
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur
Mitberatung überwiesen.

II. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat die
Vorlage auf Drucksache 16/5279 in seiner 87. Sitzung am
4. März 2009 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. beschlossen zu empfehlen, den An-
trag abzulehnen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat die Vorlage auf Drucksache 16/5279 in seiner 80. Sitzung
am 4. März 2009 beraten und mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktionen FDP und DIE LINKE. beschlossen zu empfeh-
len, den Antrag abzulehnen.

III. Beratung im Rechtsausschuss

Der Rechtsausschuss hat die Vorlage in seiner 77. Sitzung
am 24. Oktober 2007 beraten und in seiner 83. Sitzung am
16. Januar 2008 beschlossen, eine öffentliche Anhörung
durchzuführen, die er in seiner 100. Sitzung am 7. Mai 2008
durchgeführt hat. An dieser Anhörung haben folgende Sach-
verständige teilgenommen:

Hinsichtlich des Ergebnisses der Anhörung wird auf das Pro-
tokoll der 100. Sitzung vom 7. Mai 2008 mit den anliegen-
den Stellungnahmen der Sachverständigen verwiesen.

Zu dem Antrag lag dem Rechtsausschuss eine Petition vor.

In seiner 127. Sitzung am 4. März 2009 hat der Ausschuss
den Antrag auf Drucksache 16/5279 abschließend beraten
und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD
und FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE
LINKE. beschlossen zu empfehlen, den Antrag abzulehnen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte folgenden
Änderungsantrag:

Forderung eins und zwei werden wie folgt geändert:

„II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung
auf,

in die aktuelle Überarbeitung des Corporate Governance
Codex eine Regelung mit dem Ziel zu verankern, dass die
Aufsichtsräte deutscher Aktiengesellschaften bis 2012 min-
destens zu 40 Prozent mit Frauen zu besetzen sind. Falls
dieses Ziel bis 2012 nicht freiwillig umgesetzt wird, ist eine
Regelung im Aktiengesetz mit dem Ziel zu verankern, dass
die Aufsichtsräte deutscher Aktiengesellschaften bis 2015
mindestens zu 40 Prozent mit Frauen besetzt sein müssen;

im Börsengesetz für börsennotierte Aktiengesellschaften, de-
ren Aufsichtsrat bis 2015 nicht mit mindestens 40 Prozent
Frauen besetzt ist, sind Sanktionen bis hin zur Entziehung
der Zulassung zur Börse vorzusehen;“.

Begründung:

Deutschland hat nach wie vor erhebliche Defizite in Sachen
Gleichstellung in der Privatwirtschaft. Die Führungsposi-
tionen der deutschen Wirtschaft sind fest in Männerhand.
In Großunternehmen sind nur vier Prozent der Führungs-
kräfte weiblich. Der Anteil von Frauen in Aufsichtsräten
liegt bei 7,5 Prozent. Dabei sind Aufsichtsräte ein wichtiges
Kontrollgremium für Kapitalgesellschaften. Gerade in Zei-
ten der Wirtschaftskrise ergibt sich eine Chance, überkom-
mene Strukturen zu überwinden und die Demokratisierung
auch bei den Aufsichtsräten voranzutreiben. Das erfolgrei-
che Beispiel Norwegen zeigt, dass per Gesetz (2006) mindes-
tens 40 Prozent der Sitze in Aufsichtsräten von Frauen be-
setzt werden können. Da der Antrag (Drucksache 16/5279)
vom 9. Mai 2007 ist und der dort festgelegte Zeitraum der
Umsetzung bis 2012 inzwischen unrealistisch geworden ist,

Annette von Alemann Universität Bielefeld
Dr. Beate Degen Wirtschaftsjunioren Deutschland

e. V., Berlin
Ansgar Gabrielsen Wirtschaftsminister a. D., Oslo
Prof. (Asoc.) Dr. Jutta
Glock

Rechtsanwältin, Deutscher Juris-
tinnenbund e. V. Berlin

Dr. Patricia C. Solaro Bayer AG, Berlin
Rainald Thannisch Deutscher Gewerkschaftsbund

Bundesvorstand, Abteilung Mit-
bestimmung und Unternehmens-
politik, Berlin
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung
der Fraktion DIE LINKE. abgelehnt.

einbarkeit Familie und Beruf,
Berlin

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/12140

Berlin, den 4. März 2009

Daniela Raab
Berichterstatterin

Klaus Uwe Benneter
Berichterstatter

Mechthild Dyckmans
Berichterstatterin

Ulrich Maurer
Berichterstatter

Irmingard Schewe-Gerigk
Berichterstatterin

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