BT-Drucksache 16/12134

zu dem Antrag der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Monika Knoche, Hüseyin-Kenan Aydin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -16/11375- Internationale Ächtung des Söldnerwesens und Verbot der Erbringung militärischer Dienstleistungen durch Privatpersonen und Unternehmen

Vom 4. März 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12134
16. Wahlperiode 04. 03. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Monika Knoche,
Hüseyin-Kenan Aydin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/11375 –

Internationale Ächtung des Söldnerwesens und Verbot der Erbringung
militärischer Dienstleistungen durch Privatpersonen und Unternehmen

A. Problem

Die Antragsteller stellen seit den 1980er Jahren eine Renaissance des Söldner-
wesens fest. Söldner bzw. private Unternehmen, die im weitesten Sinne militä-
rische Dienste erbringen, seien vor allem in den innerstaatlichen Konflikten tä-
tig. Die Angebotspalette dieser Firmen und ihrer Angestellten reiche von der
Absicherung von Konvois, Sicherung strategischer Rohstoffenklaven bis hin zur
Beteiligung an Hubschrauber Luft-Nah-Unterstützung und zu Kampfeinsätzen.
Auch die Informationsbeschaffung durch den Betrieb von Aufklärungsdrohnen
oder durch Folter gehöre inzwischen zum Repertoire dieser Personen und Un-
ternehmen.

Die Antragsteller sehen in der Auslagerung von militärischen Dienstleistungen
einerseits und der Beteiligung privatwirtschaftlicher nichtstaatlicher Akteure an
bewaffneten Konflikten andererseits eine der größten Herausforderungen für
das staatliche Gewaltmonopol und das Völkerrecht. Dies führe dazu, dass

● der Staat in zunehmendem Maß das Know-how und die Instrumente zur
eigenständigen Gewährleistung von Sicherheit verliere,

● die Privatisierung der Sicherheit den Aufbau eines demokratischen und funk-
tionierenden Sicherheitssektors verhindere sowie die Eskalation und Fort-
dauer von bewaffneten Konflikten begünstige und

● die Beteiligung von Privatpersonen und Unternehmen an bewaffneten Kon-
flikten die völkerrechtliche Trennlinie zwischen Kombattanten und Zivilisten
verwische und zur Deregulierung der Kriegsführung beitrage.

Drucksache 16/12134 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Die Bundesregierung wird daher aufgefordert,

1. die Internationale Konvention gegen die Anwerbung, den Einsatz, die Finan-
zierung und die Ausbildung von Söldnern der Generalversammlung der Ver-
einten Nationen von 1989 dem Bundestag zur Ratifizierung vorzulegen und
die deutschen Gesetze entsprechend anzupassen;

2. die Erfassung und Kontrolle aller Unternehmen, die in Deutschland Dienst-
leistungen im Sicherheitssektor anbieten, zu gewährleisten;

3. die Auftragsannahme und Auftragserfüllung durch deutsche Staatsbürger
und Staatsbürgerinnen, durch in Deutschland registrierte Unternehmen und
ihre Angestellten sowie Vermittlungstätigkeiten für militärische Unterstüt-
zungsleistungen im Ausland gesetzlich zu verbieten;

4. keine deutschen Streitkräfte zu entsenden, wenn dabei militärisch relevante
Dienstleistungen von privaten Unternehmen übernommen werden und

5. sich auf internationaler Ebene mit dem Ziel der Ächtung des Söldnerwesens
für eine Verbesserung der rechtlichen und politischen Kontrolle und Regulie-
rung von Privatpersonen und Unternehmen einzusetzen, die militärische
Dienstleistungen erbringen.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE.

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Keine

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/12134

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/11375 abzulehnen.

Berlin, den 4. März 2009

Der Auswärtige Ausschuss

Ruprecht Polenz
Vorsitzender

Eckart von Klaeden
Berichterstatter

Dr. Rolf Mützenich
Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

Drucksache 16/12134 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Eckart von Klaeden, Dr. Rolf Mützenich, Dr. Werner
Hoyer, Wolfgang Gehrcke und Kerstin Müller (Köln)

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
16/11375 in seiner 196. Sitzung am 18. Dezember 2008 in
erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem
Auswärtigen Ausschuss sowie zur Mitberatung dem Innen-
ausschuss, dem Rechtsausschuss, dem Ausschuss für Wirt-
schaft und Technologie, dem Verteidigungsausschuss und
dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat den Antrag in seiner 86. Sitzung am
4. März 2009 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stim-
men der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.

Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 127. Sitzung
am 4. März 2009 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die
Ablehnung.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Antrag in seiner 87. Sitzung am 4. März 2009 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag in seiner
101. Sitzung am 4. März 2009 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Ablehnung.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat den Antrag in seiner 77. Sitzung am 28. Januar 2009 be-
raten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Abwesen-
heit der Fraktionen FDP und DIE LINKE. die Ablehnung.

III. Beratungsergebnis im Auswärtigen Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner 83. Sit-
zung am 4. März 2009 beraten und empfiehlt mit den Stim-
men der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. die Ablehnung.
Berlin, den 4. März 2009

Eckart von Klaeden
Berichterstatter

Dr. Rolf Mützenich
Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.