BT-Drucksache 16/11981

zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Alexander Bonde, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/9603- Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen weltweit sicherstellen - Yogyakarta-Prinzipien unterstützen

Vom 13. Februar 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/11981
16. Wahlperiode 13. 02. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen),
Alexander Bonde, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/9603 –

Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und
Intersexuellen weltweit sicherstellen – Yogyakarta-Prinzipien unterstützen

A. Problem

In dem Antrag fordert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Bundes-
regierung auf, sich nachdrücklich für die weltweite Anerkennung und Beachtung
der Yogyakarta-Prinzipien einzusetzen, wie das bereits die nordischen Staaten,
die Schweiz und die Tschechische Republik getan haben. Das Büro der Hoch-
kommissarin der Vereinten Nationen für die Menschenrechte soll nachdrücklich
bei den Bemühungen um die weltweite Gewährleistung der Menschenrechte für
Lesben, Schwule, Transgendern und Intersexuelle unterstützt werden und in
ihren bilateralen und multilateralen Gesprächen mit den Ländern, in denen
Homosexualität oder das Tragen gegengeschlechtlicher Kleidung verboten ist,
auf eine Abschaffung der Verbote drängen. Die Bundesregierung soll ferner die
Mitarbeiter der Botschaften der Bundesrepublik Deutschland in der Frage der
Menschenrechte für Lesben, Schwule, Transgendern und Intersexuelle sensibi-
lisieren und sich nachdrücklich für eine weltweite Endpathologiesierung von
diesen Personengruppen einsetzen. Die Rechte dieser Minderheiten müssten
auch Bestandteile des Menschenrechtsdialoges mit den entsprechenden Ländern
sein.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Abwesenheit der Fraktion DIE LINKE.
C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Keine

Drucksache 16/11981 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/9603 abzulehnen.

Berlin, den 21. Januar 2009

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Dr. Herta Däubler-Gmelin
Vorsitzende

Holger Haibach
Berichterstatter

Angelika Graf (Rosenheim)
Berichterstatterin

Burkhardt Müller-Sönksen
Berichterstatter

Michael Leutert
Berichterstatter

Volker Beck (Köln)
Berichterstatter

Die Fraktion der SPD legte dar, sie stünde den Forderungen
dieses Antrages sehr positiv gegenüber, daher könne man die
III. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag am 21. Januar
2009 in seiner 80. Sitzung beraten und mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stim-

Einschätzung der Fraktion der CDU/CSU nur bedingt teilen.
Diese Dinge noch einmal in einem gesonderten Antrag zu
manifestieren und damit zu festigen und zu stärken sei hilf-
reich. Da man sich jedoch in der Koalition mit der CDU/
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/11981

Bericht der Abgeordneten Holger Haibach, Angelika Graf (Rosenheim),
Burkhardt Müller-Sönksen, Michael Leutert und Volker Beck (Köln)

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 16/9603 wurde in der 170. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 20. Juni 2008 dem
Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur
federführenden Beratung sowie dem Auswärtigen Aus-
schuss und dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammen-
arbeit und Entwicklung zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

In dem Antrag fordert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Bundesregierung auf, sich nachdrücklich für
die weltweite Anerkennung und Beachtung der Yogyakarta-
Prinzipien einzusetzen, wie das bereits die nordischen Staa-
ten, die Schweiz und die Tschechische Republik getan
haben. Das Büro der Hochkommissarin der Vereinten Natio-
nen für die Menschenrechte soll nachdrücklich bei den Be-
mühungen um die weltweite Gewährleistung der Menschen-
rechte für Lesben, Schwule, Transgendern und Intersexuelle
unterstützt werden und in ihren bilateralen und multilatera-
len Gesprächen mit den Ländern, in denen Homosexualität
oder das Tragen gegengeschlechtlicher Kleidung verboten
ist, auf eine Abschaffung der Verbote drängen. Die Bundes-
regierung soll ferner die Mitarbeiter der Botschaften der
Bundesrepublik Deutschland in der Frage der Menschen-
rechte für Lesben, Schwule, Transgendern und Intersexuelle
sensibilisieren und sich nachdrücklich für eine weltweite
Endpathologiesierung von diesen Personengruppen einset-
zen. Die Rechte dieser Minderheiten müssten auch Bestand-
teile des Menschenrechtsdialoges mit den entsprechenden
Ländern sein.

In ihrem Antrag verweist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf eine Tagung in Yogyakarta (Indonesien), bei
der ein Katalog von Richtlinien entwickelt worden sei und
erstmalig ein globaler Standard für die Sicherung von Men-
schenrechten für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgendern
und Intersexuelle formuliert worden sei. Diesen Katalog von
Richtlinien hätten hochrangige internationale Menschen-
rechtsexperten, darunter auch die frühere VN-Hochkommis-
sarin für Menschenrechte, Mary Robinson, Ende März 2007
bei den Vereinten Nationen in Genf vorgestellt. Diese
Yogyakarta-Prinzipien forderten die Bekämpfung von Ge-
walt und strafrechtlicher Verfolgung aufgrund von sexueller
Orientierung und Geschlechtsidentität. Sie erläuterten, was
die allgemeinen und universellen Menschenrechte für diese
Personengruppen bedeuten und welche Pflichten sich für die
Staaten daraus ergeben.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag am 21. Januar 2009 in seiner
79. Sitzung beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ableh-
nung empfohlen.

IV. Beratung im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat
die Vorlage in seiner 76. Sitzung am 21. Januar 2009 beraten.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erläuterte, dass
das Thema Yogyakarta-Prinzipien in einem interfraktionel-
len Antrag zum 60. Jahrestag bereits angesprochen worden
sei. Die Fraktion sei der Meinung, dass dieser Antrag eine
wichtige Handlungsanleitung für das Auswärtige Amt dar-
stelle, in dessen Bereich auch die Menschenrechtsfragen von
Lesben und Schwulen zu berücksichtigen seien. Daher solle
sich die Bundesregierung an das Auswärtige Amt sowie an
das Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung wenden, damit dieser Bereich auch dort einbe-
zogen werde. Es sei ein Skandal, dass selbst im HIV-Pro-
gramm, welches die Bundesregierung in Afrika finanziert,
homosexuelle Männer nicht integriert seien. Außerhalb Süd-
afrikas führe das auf dem afrikanischen Kontinent zu großen
Problemen. Man erkenne hier zwar die Schwierigkeiten der
Bundesregierung an, dass diese jedoch vor den Problemen
davonrenne und nichts tue, empfinde man als erhebliches
Defizit. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wün-
sche sich, dass es bei der Bundesregierung in diesem Bereich
einen Wandel gebe.

Die Fraktion der CDU/CSU erläuterte, die Ablehnung des
Antrags habe nichts damit zu tun, dass man die Yogyakarta-
Prinzipien nicht für gute Richtlinien und eine unterstützens-
werte Initiative halte, sondern es habe etwas damit zu tun,
dass es aus ihrer Sicht wenig bringe, Dinge, die man ohnehin
tue, ständig zu bekräftigen. Es gebe eine gute, über Legisla-
turperioden existierende Kontinuität, was dieses Thema be-
treffe. Seit einigen Jahren hätten die Bundesregierung und
ihre Vertreter beim Menschenrechtsrat in Genf beispielswei-
se dieses Thema unterstützt, wenn es darum ginge, es auf die
internationale Tagesordnung zu setzen. Die Tatsache, dass
diese Initiative in dem gemeinsamen Antrag erwähnt werde,
zeige deutlich, dass man dem auch inhaltlich positiv gegen-
überstehe. Daher sehe man nicht die Notwendigkeit noch
einmal einen eigenen Antrag dazu zu beschließen.
men der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Ablehnung empfohlen.

CSU befände, werde der Fraktion der SPD nichts anderes
übrig bleiben, als die Anträge abzulehnen.

Drucksache 16/11981 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Als Ergebnis der Beratung wurde mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Frak-
tionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Abwesen-
heit der Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den Antrag auf
Drucksache 16/9603 abzulehnen.

Berlin, den 21. Januar 2009

Holger Haibach
Berichterstatter

Angelika Graf (Rosenheim)
Berichterstatterin

Burkhardt Müller-Sönksen
Berichterstatter

Michael Leutert
Berichterstatter

Volker Beck (Köln)
Berichterstatter

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