Vom 13. Februar 2009
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11979
16. Wahlperiode 13. 02. 2009
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
(17. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Winfried Nachtwei,
Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/8402 –
Für klare menschen- und völkerrechtliche Bindungen bei Auslandseinsätzen der
Bundeswehr
A. Problem
In dem Antrag fordert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Bundes-
regierung u. a. auf, über die völkerrechtlich korrekte und parlamentsrechtlich
eindeutige Mandatierung von Auslandseinsätzen hinaus Klarheit über die men-
schen- und völkerrechtlichen Bindungen und die Grenzen zulässigen Vorgehens
bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr zu schaffen. Grund- und menschenrecht-
liche Verpflichtungen sowie die Normen des humanitären Völkerrechts müssten
auch bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr eingehalten werden und die Bun-
desregierung müsse sicherstellen, dass sich deutsche Soldatinnen und Soldaten
bei gemeinsamen Operationen mit Streitkräften anderer Staaten nicht an Hand-
lungen beteiligen, die nach den für deutsches staatliches Handeln geltenden Nor-
men nicht zulässig wären.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Abwesenheit der Fraktion DIE LINKE.
C. Alternativen
Keine
D. Kosten
Keine
Drucksache 16/11979 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 16/8402 abzulehnen.
Berlin, den 21. Januar 2009
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
Dr. Herta Däubler-Gmelin
Vorsitzende
Holger Haibach
Berichterstatter
Christoph Strässer
Berichterstatter
Burkhardt Müller-Sönksen
Berichterstatter
Michael Leutert
Berichterstatter
Volker Beck (Köln)
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/11979
Bericht der Abgeordneten Holger Haibach, Christoph Strässer, Burkhardt Müller-
Der Innenausschuss hat den Antrag am 3. Dezember 2008 Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Abwesenheit der
in seiner 80. Sitzung beraten und mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den Antrag auf Druck-
sache 16/8402 abzulehnen.
Sönksen, Michael Leutert und Volker Beck (Köln)
I. Überweisung und Mitberatung
Der Antrag auf Drucksache 16/8402 wurde in der 179. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 25. September 2008
dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
zur federführenden Beratung sowie dem Auswärtigen Aus-
schuss, dem Innenausschuss, dem Rechtsausschuss und dem
Verteidigungsausschuss zur Mitberatung überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
In dem Antrag fordert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Bundesregierung u. a. auf, über die völ-
kerrechtlich korrekte und parlamentsrechtlich eindeutige
Mandatierung von Auslandseinsätzen hinaus Klarheit über
die menschen- und völkerrechtlichen Bindungen und die
Grenzen zulässigen Vorgehens bei Auslandseinsätzen der
Bundeswehr zu schaffen. Grund- und menschenrechtliche
Verpflichtungen sowie die Normen des humanitären Völker-
rechts müssten auch bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr
eingehalten werden und die Bundesregierung müsse sicher-
stellen, dass sich deutsche Soldatinnen und Soldaten bei ge-
meinsamen Operationen mit Streitkräften anderer Staaten
nicht an Handlungen beteiligen, die nach den für deutsches
staatliches Handeln geltenden Normen nicht zulässig wären.
In der Begründung weist die Fraktion darauf hin, dass Aus-
landseinsätze der Bundeswehr zwingend an das Völkerrecht
und die Menschenrechte gebunden seien. Die Erfahrungen
gerade mit den konkreten Einsatzbedingungen in Afghanis-
tan und insbesondere bei der Operation „Enduring Freedom“
zeigten aber, dass es der Bundesregierung bisher nicht gelun-
gen sei, die menschen- und völkerrechtlichen Grenzen und
Bindungen bei Auslandseinsätzen klar zu definieren und er-
laubtes von unerlaubtem Handeln deutlich abzugrenzen. In
Zusammenhang mit Afghanistan gehe es dabei u. a. darum,
was mit festgenommenen Personen geschieht und ob deut-
sche Soldatinnen und Soldaten z. B. über Luftaufklärung zur
Auswahl und Identifizierung von Personen und Zielobjekten
einen aktiven Beitrag zu gezielten Tötungen leisten dürfen.
Mangels Festlegung finde der Einsatz in Afghanistan in einer
rechtlichen Grauzone statt, so die Fraktion. Die beteiligten
Soldatinnen und Soldaten benötigten aber Rechtssicherheit.
III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse
Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag am 21. Januar
2009 in seiner 80. Sitzung beraten und mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und DIE LINKE. gegen
die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Ablehnung empfohlen.
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Ablehnung empfohlen.
Der Rechtsausschuss hat den Antrag am 21. Januar 2009 in
seiner 123. Sitzung beraten und mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, SPD, FDP und DIE LINKE. gegen die
Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ab-
lehnung empfohlen.
Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag am 3. Dezem-
ber 2008 in seiner 95. Sitzung beraten und mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung je einer Stimme aus den Fraktionen der
CDU/CSU und SPD sowie Stimmenthaltung der Fraktion
DIE LINKE. die Ablehnung empfohlen.
IV. Beratung im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat zu dem Thema „Allgemeine Erklärung der Menschen-
rechte und Extraterritoriale Staatenpflichten“ am 17. Dezem-
ber 2008 eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Die Vor-
lage der Oppositionsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
hat der Ausschuss in seiner 76. Sitzung am 21. Januar 2009
beraten.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verwies im
Ausschuss auf die Anhörung. Die Diskussionen während der
Anhörung um die menschen- und völkerrechtlichen Rah-
menbedingungen des Atalanta-Einsatzes hätten gezeigt, dass
dringend gesetzliche Vorgaben für den Einsatz im Ausland
benötigt würden, z. B. im Bezug auf Gewahrsamsnahme,
Überstellung an Gerichte, Gefangennahme usw., da es dort
erhebliche rechtliche Unklarheiten gebe. Es habe sich im Zu-
sammenhang mit der Freilassung von Piraten vor der Küste
Somalias gezeigt, dass auch innerhalb der Bundeswehr so-
wie zwischen der Bundeswehr und den Abgeordneten, die
diesen Einsatz unterstützt hätten, erhebliche Differenzen in
der Einschätzung gebe.
Die Fraktion der SPD erläuterte, dass sie dem Antrag nicht
zustimmen werde, obwohl er in Teilen durchaus Dinge ent-
halte, die der Position der Fraktion der SPD sehr nahekämen.
Es sei völlig klar, dass man über das Thema weiter reden
müsse. Eine Beratung mache aber keinen Sinn, solange das
Protokoll der Anhörung nicht vorliege. Der Antrag enthalte
zumindest in seiner Begründung Festlegungen, die man
nicht teilen könne. Man könne auch nicht akzeptieren, dass
dieser Antrag Auslandseinsätze so darstelle, als gäbe es seit
Beginn dieser Einsätze keine Verbesserungen. Daher werde
man gegen diesen Antrag stimmen.
Als Ergebnis der Beratung wurde mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der
Berlin, den 21. Januar 2009
Holger Haibach
Berichterstatter
Christoph Strässer
Berichterstatter
Burkhardt Müller-Sönksen
Berichterstatter
Michael Leutert
Berichterstatter
Volker Beck (Köln)
Berichterstatter