BT-Drucksache 16/11972

zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Alexander Bonde, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/9651- zu der Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Dr. Uschi Eid, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/2084, 16/2800- Zur Lage der Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender

Vom 13. Februar 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/11972
16. Wahlperiode 13. 02. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17. Ausschuss)

zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln),
Marieluise Beck (Bremen), Alexander Bonde, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/9651 –

zu der Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln),
Dr. Uschi Eid, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksachen 16/2084, 16/2800 –

Zur Lage der Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und
Transgender

A. Problem

In dem Entschließungsantrag fordert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Bundesregierung auf, Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und
geschlechtlichen Identität nicht länger zu diskriminieren und ihnen in Bezug auf
Ehe- und Familienleben durch Vorlage von Gesetzentwürfen alle Rechte ein-
zuräumen, so wie es durch die Europäische Menschenrechtskonvention gefor-
dert werde. Die Bundesregierung solle prüfen, in welcher Weise die Mechanis-
men des Europarates für die Sicherstellung der Menschenrechte der Lesben,
Schwulen, Transgender und Intersexuellen genutzt werden können und sich da-
für einsetzen, dass das Gebot der Nichtdiskriminierung dieser Personengruppen
in die OSZE-Standards aufgenommen wird.

B. Lösung
Ablehnung des Entschließungsantrags mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Abwesenheit der Fraktion DIE LINKE.

Drucksache 16/11972 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Keine

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/11972

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/9651 abzulehnen.

Berlin, den 21. Januar 2009

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Dr. Herta Däubler-Gmelin
Vorsitzende

Holger Haibach
Berichterstatter

Angelika Graf (Rosenheim)
Berichterstatterin

Burkhardt Müller-Sönksen
Berichterstatter

Michael Leutert
Berichterstatter

Volker Beck (Köln)
Berichterstatter

Michael Leutert Volker Beck (Köln)

Berichterstatter Berichterstatter
Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

In dem Entschließungsantrag fordert die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Bundesregierung auf,
Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und ge-
schlechtlichen Identität nicht länger zu diskriminieren und
ihnen im Bezug auf Ehe- und Familienleben durch Vorlage
von Gesetzentwürfen alle Rechte einzuräumen, so wie es
durch die Europäische Menschenrechtskonvention gefordert
werde. Die Bundesregierung solle prüfen, in welcher Weise
die Mechanismen des Europarates für die Sicherstellung der
Menschenrechte der Lesben, Schwulen, Transgender und
Intersexuellen genutzt werden können und sich dafür einset-
zen, dass das Gebot der Nichtdiskriminierung dieser Perso-
nengruppen in die OSZE-Standards aufgenommen wird.
Bei Asylverfahren müsse die staatliche und nichtstaatliche
Verfolgung aufgrund von Homosexualität oder aufgrund ei-
ner gelebten Transsexualität ein Grund für die Anerkennung
als Flüchtling sein und es müsse sichergestellt werden, dass
Homosexuelle oder Transgender nicht in Länder abgescho-
ben werden, in denen Homosexualität oder gelebte Trans-
sexualität strafrechtlich oder nichtstaatlich verfolgt werden.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN weist in ihrem
Antrag darauf hin, dass in allen Ländern, die Mitglied im
Europarat sind, die Strafbarkeit für Homosexualität ab-
geschafft sei. Die Gewährleistung der Menschenrechte für
Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexu-
elle umfasse aber mehr als diesen Aspekt. So sei die Ver-
sammlungsfreiheit für Homosexuelle und Transgender so-
wie die freie Meinungsäußerung zu Themen mit diesen Be-
zügen nicht in allen Ländern des Europarates gewährleistet.
In einigen Ländern Europas seien die bürgerlichen und poli-

Deutschland die volle rechtliche Anerkennung und rechtli-
che Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit
der Ehe und den mit ihr verbundenen Rechten und Pflichten
nicht gewährleistet. Die vollständige rechtliche Gleichstel-
lung der eingetragenen Lebenspartnerschaft sei in Deutsch-
land verfassungsrechtlich zulässig.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Auswärtige Ausschuss hat den Entschließungsantrag
am 21. Januar 2009 in seiner 80. Sitzung beraten und mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung empfohlen.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat den Entschließungsantrag am 21. Januar 2009 in
seiner 76. Sitzung beraten und mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Ablehnung empfohlen.

IV. Beratung im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat den Entschließungsantrag in seiner 76. Sitzung am
21. Januar 2009 beraten und mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Abwesenheit
der Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den Entschließungs-
antrag auf Drucksache 16/9651 ohne Aussprache abzuleh-
nen.

Berlin, den 21. Januar 2009

Holger Haibach
Berichterstatter

Angelika Graf (Rosenheim)
Berichterstatterin

Burkhardt Müller-Sönksen
Berichterstatter
Drucksache 16/11972 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Holger Haibach, Angelika Graf (Rosenheim),
Burkhardt Müller-Sönksen, Michael Leutert und Volker Beck (Köln)

I. Überweisung und Mitberatung

Der Entschließungsantrag auf Drucksache 16/9651 wurde
in der 170. Sitzung des Deutschen Bundestages am 20. Juni
2008 dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe zur federführenden Beratung sowie dem Auswärtigen
Ausschuss und dem Ausschuss für die Angelegenheiten der

tischen Rechte und das Recht auf Privatheit, Familienleben
und körperliche Unversehrtheit gar nicht oder nur mangel-
haft verwirklicht. In Deutschland z. B. gebe es noch immer
den Zwang zur Sterilisation und Ehelosigkeit als Vorausset-
zung für die rechtliche Anerkennung der geschlechtlichen
Identität transsexueller Menschen in Form einer Personen-
standsänderung nach dem Transsexuellengesetz. Auch sei in

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