BT-Drucksache 16/1191

Bestand und Entwicklung bei den Hinterbliebenenrenten

Vom 6. April 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/1191
16. Wahlperiode 06. 04. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks,
Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Patrick
Döring, Mechthild Dyckmans, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth),
Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Heinz-Peter
Haustein, Elke Hoff, Dr. Werner Hoyer, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz
Lanfermann, Sibylle Laurischk, Ina Lenke, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt,
Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde,
Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer
Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker
Wissing, Martin Zeil, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Bestand und Entwicklung bei den Hinterbliebenenrenten

Mit dem Alterssicherungsbericht 2005 und der Studie Alterssicherung in
Deutschland 2003 liegen Berichte über die Einkommenslage der über 65-Jähri-
gen vor. Der jährliche Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung und die
jährlichen Dokumentationen der gesetzlichen Rentenversicherung informieren
über die Struktur und Entwicklung des Rentenbestands sowie der Rentenneuzu-
gänge. Dennoch verbleiben Fragen hinsichtlich der Struktur der Rentenzugänge
und der Ausgaben der Rentenversicherung, insbesondere im Bereich der Hinter-
bliebenenversorgung, die durch die folgenden Fragen geklärt werden sollen:

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie haben sich die gesamten Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung
und Bundesknappschaft für Renten wegen Todes und der dazugehörigen
Krankenversicherungsbeiträge seit 1970 entwickelt?

2. Welchen Anteil an den Gesamtausgaben der Rentenversicherung und der
Bundesknappschaft machen die Renten wegen Todes seit 1970 aus?

3. Wie hoch sind jährlich die Ausgaben für die Krankenversicherungsbeiträge
für die Personen, die Renten wegen Todes beziehen, seit 1970?

4. Wie hoch sind die Ausgaben der Rentenversicherung und der Bundesknapp-
schaft für Witwen-/Witwerrenten und der dazugehörigen Krankenversiche-
rungsbeiträge seit 1970?
5. Wie hoch sind die jährlichen Gesamtausgaben für Witwen-/Witwerrenten für
Personen vom 45. bis zum 65. Lebensjahr seit 1970?

6. Wie hoch sind die jährlichen Ausgaben für die Rentenneuzugänge zur
Witwen-/Witwerrente unter 65 Jahren seit 1970?

Drucksache 16/1191 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
7. Wie hoch sind die jährlichen Ausgaben für die Rentenneuzugänge, aufge-
schlüsselt nach jeweiligem jährlichen Lebensalter vom 45. bis zum 65. Le-
bensjahr, seit 1970?

8. Wie viele Rentenneuzugänge bei Witwen-/Witwerrenten gab es jährlich seit
1970 insgesamt von Personen zwischen dem 45. bis zum 65. Lebensjahr?

9. Wie viele Rentenneuzugänge bei der Witwen-/Witwerrente gibt es jährlich
seit 1970 von Personen zwischen dem 45. bis zum 65. Lebensjahr, einzeln
nach Jahrgängen aufgeteilt für das 45. bis 65. Lebensjahr?

10. Wie hoch ist das durchschnittliche Zugangsalter von Rentenzugängen bei
der Witwen-/Witwerrente bezogen auf die Personen, die vor 65 Jahren eine
solche Rente beziehen?

11. Wie viele Personen, die eine Witwen-/Witwerrente beziehen, insgesamt und
derjenigen im Alter von 45 bis 65 Jahren, beziehen nebenher Einkommen
aus Erwerbstätigkeit oder anderen Einkünften?

12. In wie vielen Fällen handelt es sich dabei um einen so genannten renten-
schädlichen Hinzuverdienst, also einen Verdienst, der die Zuverdienstgren-
ze der Anrechnungsfreiheit überschreitet?

13. Wie hat sich die gesamte Einkommenslage der Bezieher von Witwen-/Wit-
werrenten der 45- bis 65-Jährigen und der über 65-Jährigen seit 1970 ent-
wickelt?

14. Gibt es Erkenntnisse über die Vermögenslage der Bezieher von Witwen-/
Witwerrenten?

15. Wie viele Personen haben seit dem Jahr 2002 die Möglichkeit des Renten-
splittings gewählt?

16. Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des Sachverständigenrates
im Gutachten zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung 2005/2006, dass es
sich aufgrund der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts (BVerfGE 97,
291) bei der Hinterbliebenenrente um eine fürsorgerisch motivierte Leis-
tung und damit um eine versicherungsfremde Leistung handelt?

17. Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des Sachverständigenrates
in dem genannten Gutachten, dass es sich bei den Witwen-/Witwerrenten,
die die alternativen Zahlungen bei Anwendung des Rentensplittings über-
steigen, um versicherungsfremde Leistungen der Rentenversicherung han-
delt?

18. Wie hoch sind die Zahlungen für Witwen- und Witwerrentenzugänge in den
Jahren 2002 bis 2005, die die alternativen Zahlungen bei Anwendung des
Rentensplittings in diesen Jahren übersteigen?

Berlin, den 5. April 2006

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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