BT-Drucksache 16/11897

zu der Verordnung der Bundesregierung -16/11719, 16/11818 Nr. 2 - Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen - 20. BImSchV

Vom 11. Februar 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/11897
16. Wahlperiode 11. 02. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(16. Ausschuss)

zu der Verordnung der Bundesregierung
– Drucksachen 16/11719, 16/11818 Nr. 2 –

Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen
flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von
Ottokraftstoffen – 20. BlmSchV

A. Problem

Seit dem 1. Januar 2006 ist das Ventilieren auf Binnentankschiffen bei Ladungs-
wechsel nicht mehr zugelassen und nur in Ausnahmefällen auf Antrag durch
eine Zulassung der zuständigen Behörde möglich. Mit der Verordnung wird es
Binnenschiffen ermöglicht, bei unerwarteten und ungeplanten Werftaufentalten
Restdämpfe vor dem Anlaufen der Werft zu ventilieren, wenn eine Zuführung
zu einer Abgasreinigungsanlage nicht möglich ist.

B. Lösung

Zustimmung zu der Verordnung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und DIE LINKE. bei Stimmenhaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 16/11897 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

der Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache 16/11719 zuzustimmen.

Berlin, den 11. Februar 2009

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Petra Bierwirth
Vorsitzende

Andreas Jung (Konstanz)
Berichterstatter

Detlef Müller (Chemnitz)
Berichterstatter

Michael Kauch
Berichterstatter

Lutz Heilmann
Berichterstatter

Sylvia Kotting-Uhl
Berichterstatterin

Andreas Jung (Konstanz)
Berichterstatter

Detlef Müller (Chemnitz)
Berichterstatter

Michael Kauch
Berichterstatter

Lutz Heilmann
Berichterstatter

Sylvia Kotting-Uhl
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/11897

Bericht der Abgeordneten Andreas Jung (Konstanz), Detlef Müller (Chemnitz),
Michael Kauch, Lutz Heilmann und Sylvia Kotting-Uhl

I. Überweisung

Die Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache
16/11719 wurde gemäß § 92 der Geschäftsordnung des
Deutschen Bundestages mit Drucksache 16/11818 Nr. 2 zur
federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit und zur Mitberatung an
den Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Seit dem 1. Januar 2006 ist das Ventilieren auf Binnentank-
schiffen bei Ladungswechsel nicht mehr zugelassen und nur
in Ausnahmefällen auf Antrag durch eine Zulassung der zu-
ständigen Behörde möglich. Mit der Verordnung wird es
Binnenschiffen ermöglicht, bei unerwarteten und ungeplan-
ten Werftaufentalten Restdämpfe vor dem Anlaufen der
Werft zu ventilieren, wenn eine Zuführung zu einer Abgas-
reinigungsanlage nicht möglich ist.

III. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz hat mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, SPD und FDP bei Stimmenthaltung der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
empfohlen, der Verordnung der Bundesregierung auf
Drucksache 16/11719 zuzustimmen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit hat die Verordnung auf Drucksache 16/11719 in seiner
82. Sitzung am 11. Januar 2009 ohne Aussprache behandelt.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem Deutschen
Bundestag zu empfehlen, der Verordnung der Bundesregie-
rung auf Drucksache 16/11719 zuzustimmen.

Berlin, den 11. Februar 2009

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