BT-Drucksache 16/1189

Entwicklung und Bestand von arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungsrenten

Vom 6. April 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/1189
16. Wahlperiode 06. 04. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Jens Ackermann, Christian Ahrendt,
Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Patrick Döring, Mechthild
Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund
Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan,
Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Dr. Werner Hoyer, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin,
Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Ina Lenke, Horst Meierhofer, Patrick
Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Cornelia Pieper, Jörg Rohde,
Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele,
Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Martin Zeil,
Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Entwicklung und Bestand von arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungsrenten

Für den Bereich der Erwerbsminderungsrenten in der gesetzlichen Rentenversi-
cherung wurden vom Sachverständigenrat im Gutachten zur gesamtwirtschaft-
lichen Entwicklung 2005/2006 so genannte Erwerbsminderungsrenten wegen
der Arbeitsmarktlage als versicherungsfremde Leistungen der Rentenversiche-
rung ausgewiesen.

Unter arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungsrenten wird verstanden, dass
Personen, die medizinisch nur teilerwerbsgemindert sind, Renten wegen voller
Erwerbsminderung erhalten, weil sie keine auf dem Arbeitsmarkt übliche
Beschäftigung finden konnten. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente orientiert
sich danach nicht an dem medizinisch festgestellten Grad der Erwerbsminde-
rung, sondern mit der „konkreten Betrachtungsweise“ daran, ob für die in Be-
tracht kommenden Erwerbstätigkeiten des Betroffenen auf dem Arbeitsmarkt
übliche Arbeitsplätze vorhanden sind.

Nicht in Betracht kommen nach dieser Sichtweise für die Betroffenen Tätig-
keiten, die auf dem Arbeitsmarkt unüblich sind, also insbesondere auf die beson-
deren Bedürfnisse einzelner Versicherter zugeschnitten sind. Ob ein Arbeitsplatz
im konkreten Fall vorhanden ist, bemisst sich danach, ob Rentenversicherung
oder Bundesagentur für Arbeit innerhalb eines Jahres dem Versicherten einen für
ihn in Betracht kommenden Arbeitsplatz anbieten können.

Das Bundessozialgericht, das diese so genannte „konkrete Betrachtungsweise“
mit Entscheidungen des Großen Senats aus dem Jahre 1969 (11. Dezember 1969

– G S 2/68) und 1976 (10. Dezember 1976 – G S 2/75) eingeführt hat, spricht in
ständiger Rechtsprechung solche arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungs-
renten zu. Hinsichtlich des Umfangs der Zahlungen der Rentenversicherung für
solche Renten sind bisher einige Fragen offen geblieben.

Drucksache 16/1189 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie hoch sind seit 1990 die jährlichen Ausgaben der Rentenversicherung
für Erwerbsminderungsrenten bzw. vor 2001 für Berufs- und Erwerbsunfä-
higkeitsrenten?

2. Wie hoch sind die jährlichen Ausgaben der Rentenversicherung für so ge-
nannte arbeitsmarktbedingte Erwerbsminderungsrenten seit 1990?

3. Wie hoch wären die jährlichen Ausgaben der Rentenversicherung für
Erwerbsminderungsrenten seit 1990 gewesen, wenn statt der arbeitsmarkt-
bedingten vollen Erwerbsminderungsrenten in den Fällen, in denen medizi-
nisch gesehen nur eine Teilerwerbsminderung vorliegt, auch eine Teil-
erwerbsminderungsrente ausgezahlt worden wäre?

4. Wie hoch sind die Beiträge der Rentenversicherung zur Krankenversiche-
rung für Bezieher von arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungsrenten?

5. Wie hoch wären die Beiträge der Rentenversicherung an die Krankenversi-
cherung gewesen, wenn statt der arbeitsmarktbedingten Vollerwerbsminde-
rungsrenten nur Teilerwerbsminderungsrenten ausgezahlt worden wären?

6. Wie hoch sind die Ausgaben der Rentenversicherung für die jährlichen
Rentenzugänge bei arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungsrenten?

7. Wie viele Personen beziehen seit 1990 jährlich die arbeitsmarktbedingten
Erwerbsminderungsrenten?

8. Wie viele Rentenneuzugänge gibt es jährlich bei arbeitsmarktbedingten
Erwerbsminderungsrenten seit 1990?

9. Wie hoch sind die Zahlbeträge – durchschnittlich und nach Einkommens-
gruppen untergliedert – für arbeitsmarktbedingte Erwerbsminderungsren-
ten, und wie haben sie sich seit 1990 entwickelt?

10. Wie hat sich das durchschnittliche Zugangsalter zu Erwerbsminderungsren-
ten seit 1990 entwickelt?

11. Wie hoch ist das durchschnittliche Rentenzugangsalter bei arbeitsmarktbe-
dingten Erwerbsminderungsrenten, und wie hat es sich seit 1990 entwi-
ckelt?

12. Wie ist die altersmäßige Schichtung der Bezieher von arbeitsmarktbeding-
ten Erwerbsminderungsrenten, und wie hat sie sich seit 1990 entwickelt?

13. Welche Faktoren haben die Entwicklung des (durchschnittlichen) Zugangs-
alters der Bezieher von arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungsrenten
beeinflusst?

14. Welches sind – der Bedeutung nach geordnet – die Gründe für Erwerbsmin-
derung, und wie haben sich diese Gründe in ihrer Bedeutung seit 1990 ent-
wickelt?

15. Welches sind die Gründe für arbeitsmarktbedingte Erwerbsminderungsren-
ten, und wie haben sich diese Gründe in ihrer Bedeutung seit 1990 entwi-
ckelt?

16. Wie hoch sind die jährlichen Ausgaben der Rentenversicherung für Alters-
renten ab dem 65. Lebensjahr, die im Anschluss an eine arbeitsmarktbeding-
te Rente wegen voller Erwerbsminderung in gleicher Höhe weitergezahlt
werden, weil die Regelaltersrente mindestens die Höhe der Rente wegen
voller Erwerbsminderung erreichen muss?

Berlin, den 5. April 2006

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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