BT-Drucksache 16/11840

Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 31. Dezember 2008

Vom 4. Februar 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/11840
16. Wahlperiode 04. 02. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Neskovic, Sevim Dag˘delen, Jan Korte,
Petra Pau, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge
zum Stand 31. Dezember 2008

Asylstatistiken beinhalten zumeist lediglich Zugangs-, Antrags- und Anerken-
nungsdaten. Die Größe der Abwanderung von abgelehnten oder auch anerkann-
ten Flüchtlingen und damit die Ist-Zahl der aktuell in Deutschland lebenden (an-
erkannten) Flüchtlinge und genauere Angaben zu ihrem aufenthaltsrechtlichen
Status sind hingegen nicht oder nur schwer verfügbar.

Aus der Antwort der Bundesregierung vom 29. Februar 2008 auf eine Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 16/8321) geht her-
vor, dass die Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland zum Stand 31. Dezem-
ber 2007 lebenden nach Artikel 16a des Grundgesetzes bzw. der Genfer Flücht-
lingskonvention (GFK) anerkannten Flüchtlinge von über 200 000 im Jahr 1997
auf nur noch etwa 125 000 im Jahr 2007 gesunken ist. 26 540 hier lebenden
Menschen ist ihr vorheriger Asylstatus widerrufen worden. Die Zahl der (noch)
nicht anerkannten geduldeten Flüchtlinge und Asylsuchenden sank im Zeitraum
von 1997 bis 2007 von knapp 650 000 auf nur noch 154 751 Personen. 44 171
zuvor lediglich geduldete Menschen besaßen Ende 2007 eine Aufenthaltserlaub-
nis, weil ihre Ausreise längerfristig als unzumutbar erachtet wurde. Eine Aufent-
haltserlaubnis infolge der Härtefallregelung des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)
besaßen lediglich 4 267 Personen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Asylberechtigte lebten zum 31. Dezember 2008 in der Bundes-
republik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht und Aufenthalt seit mehr
oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?

a) Welchen Aufenthaltsstaus hatten diese Asylberechtigten?

b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?

c) Wie verteilten sich die Asylberechtigten auf die Bundesländer?

2. Wie viele nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannte Flüchtlinge (§ 3
des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 AufenthG) lebten zum

31. Dezember 2008 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Ge-
schlecht und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzie-
ren)?

a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese anerkannten Flüchtlinge?

b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?

c) Wie verteilten sich die anerkannten Flüchtlinge auf die Bundesländer?

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3. Wie viele Flüchtlinge, bei denen ein Abschiebungsverbot nach § 60 Ab-
satz 2, 3, 5 und 7 AufenthG festgestellt wurde („subsidiärer Schutz“) lebten
zum 31. Dezember 2008 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch
nach Geschlecht und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren
differenzieren)?

a) Welchen Aufenthaltsstaus hatten diese subsidiär Schutzberechtigten?

b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?

c) Wie verteilten sich diese subsidiär Schutzberechtigten auf die Bundes-
länder?

4. Bei wie vielen der in der Antwort zu den Fragen 1 bis 3 benannten Personen
war ein Widerrufsverfahren in Bezug auf den erteilten Schutzstatus zum
31. Dezember 2008 anhängig (bitte auch nach den zehn wichtigsten
Herkunftsländern und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren
differenzieren)?

5. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2008 in der Bundesrepublik
Deutschland, deren Flüchtlingsstatus widerrufen worden ist, und über wel-
chen Aufenthaltsstatus verfügten sie (bitte auch nach widerrufenem Status,
nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren und den zehn wich-
tigsten Herkunftsländern differenzieren)?

6. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2008 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Duldung aufgrund einer Abschiebestopp-Anord-
nung nach § 60a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr
oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?

7. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2008 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG
erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren
und jeweils nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftslän-
dern differenzieren)?

8. Wie viele so genannte jüdische Kontingentflüchtlinge wurden bis zum
31. Dezember 2008 in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen?

9. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2008 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge einer Aufnahmeer-
klärung nach § 22 AufenthG erteilt wurde (bitte auch nähere Angaben zu
den Gründen der Aufenthaltsgewährung machen)?

10. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2008 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge der Härtefallregelung
nach § 23a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Bundesländern und den zehn
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

11. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2008 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund der gesetzlichen
„Altfallregelung“ nach § 104a bzw. § 104b AufenthG erteilt wurde (bitte
nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differen-
zieren)?

a) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1
Satz 1 i. V. m. § 104a Absatz 1 Satz 2 AufenthG erhalten, weil der
Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit bereits gesichert war?

b) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Ab-
satz 1 Satz 1 AufenthG erhalten, weil der Lebensunterhalt durch Er-
werbstätigkeit noch nicht gesichert war?

c) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1

Satz 1 i. V. m. § 104a Absatz 1 Satz 2 AufenthG erhalten, nachdem sie

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zuvor bereits in Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Absatz 1
Satz 1 AufenthG waren?

d) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Ab-
satz 2 Satz 1 AufenthG als volljährige Kinder erhalten?

e) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a
Absatz 2 Satz 2 AufenthG als unbegleitete Minderjährige erhalten?

f) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104b
i. V. m. § 23 Absatz 1 Satz 1 AufenthG als Minderjährige nach der Aus-
reise ihrer Eltern erhalten?

(Bitte nach Bundesländern und den zehn stärksten Herkunftsländern diffe-
renzieren und angeben, wo es Differenzen zwischen den Angaben der Bun-
desländer und den Daten des Ausländerzentralregisters gibt.)

12. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2008 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach länger geduldetem Auf-
enthalt bzw. Unzumutbarkeit der Ausreise nach § 25 Absatz 5 AufenthG er-
teilt wurde (bitte nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunfts-
ländern differenzieren)?

13. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2008 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Duldung erteilt wurde (bitte nach Bundesländern
und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

14. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2008 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltsgestattung als Asylsuchenden erteilt
wurde (bitte nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunfts-
ländern differenzieren)?

15. Wie viele in einem anderen Staat als Flüchtlinge im Sinne der GFK aner-
kannte Personen lebten zum 31. Dezember 2008 in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Her-
kunftsländern differenzieren)?

16. Wie viele Personen waren zum 31. Dezember 2008 im Ausländerzentralre-
gister (AZR) erfasst, die weder einen Aufenthaltstitel, eine Duldung oder
eine Aufenthaltsgestattung besaßen?

a) Wie viele dieser Personen waren unmittelbar ausreisepflichtig, und wel-
che genaueren Angaben lassen sich hierzu machen?

b) Wie viele dieser Personen hatten einen Antrag auf Erteilung eines Auf-
enthaltstitels gestellt, und welche genaueren Angaben lassen sich hierzu
machen?

c) Wie viele dieser Personen waren nach § 15 ff. der Aufenthaltsverord-
nung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit, und welche genau-
eren Angaben lassen sich hierzu machen?

(Bitte jeweils nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftslän-
dern differenzieren.)

17. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2008 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG
erteilt wurde (bitte nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Her-
kunftsländern und soweit möglich nach Satz 1 bzw. Satz 2 differenzieren,
hilfsweise Angaben dazu machen, in wie vielen Fällen der Aufenthaltstitel
nach § 25 Absatz 4 AufenthG bereits seit länger als einem Jahr erteilt wird)?

18. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2008 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a Auf-
enthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Bundesländern und den zehn

wichtigsten Herkunftsländern differenzieren und Angaben dazu machen, in
wie vielen Fällen der Aufenthaltstitel nach § 25 Absatz 4a AufenthG bereits

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seit länger als einem, drei bzw. fünf Jahren erteilt wird, bzw. in wie vielen
Fällen der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a Auf-
enthG die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus anderem humanitärem
Grunde folgte)?

19. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2008 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt
wurde, und, falls es keine solche Personen gibt, aus welchen Gründen wurde
nach Kenntnis der Bundesregierung die Richtlinie zum vorübergehenden
Schutz auf europäischer Ebene noch niemals angewandt?

20. a) Gegen wie viele im AZR gespeicherten Personen wurde im Jahr 2008
bzw. bis zum 31. Dezember 2008 ein Auslieferungsersuchen gestellt, und
wie viele von ihnen lebten zum 31. Dezember 2008 noch in der Bundes-
republik Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus, Herkunftsland und
ersuchendem Staat differenzieren)?

b) Wie viele Personen wurden im Jahr 2008, bzw. insgesamt bis zum
31. Dezember 2008 wegen einer Straftat nach § 95 Absatz 1 Nummer 3
oder Absatz 2 Nummer 1 AufenthG (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 11 des
Gesetzes über das Ausländerzentralregisters – AZR-Gesetz: illegale Ein-
reise/Aufenthalt) verurteilt, und wie viele von ihnen lebten zum
31. Dezember 2008 noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach
Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differen-
zieren)?

c) Wie viele Personen sind im Jahr 2008, bzw. insgesamt zum Stand
31. Dezember 2008 nach § 54 Nummer 6 AufenthG – mit welchen
Ergebnissen bzw. Folgen – sicherheitsrechtlich befragt worden, und wie
viele von ihnen lebten zum 31. Dezember 2008 noch in der Bundes-
republik Deutschland (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZR-Gesetz; bitte
nach Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern dif-
ferenzieren)?

d) Wie viele Personen wurden im Jahr 2008, bzw. insgesamt bis zum
31. Dezember 2008 ohne erforderlichen Pass, Passersatz oder Aufent-
haltstitel in das Bundesgebiet befördert und bei ihrer Einreise nicht zu-
rückgewiesen, weil sie sich auf politische Verfolgung oder Abschie-
bungshindernisse berufen hatten, und wie viele von ihnen lebten zum
31. Dezember 2008 noch in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. § 2
Absatz 2 Nummer 13 AZR-Gesetz; bitte nach Aufenthaltsstatus und den
zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

e) Bei wie vielen Personen hat die Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2008,
bzw. insgesamt bis zum 31. Dezember 2008 die Zustimmung zur Be-
schäftigung erteilt bzw. verweigert, und wie viele von ihnen lebten zum
31. Dezember 2008 noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach
Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differen-
zieren)?

f) Wie viele Personen wurden im Jahr 2008, bzw. waren zum 31. Dezember
2008 zur Festnahme ausgeschrieben, und wie viele von ihnen lebten zum
31. Dezember 2008 noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach
Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differen-
zieren)?

Berlin, den 3. Februar 2009

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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