Vom 21. Januar 2009
Bericht der Abgeordneten Kurt J. Rossmanith, Volker Kröning, Ulrike Flach, Roland Claus
und Anna Lührmann
Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, vor dem Hinter-
grund der Mängel des papiergebundenen Bescheinigungs-
wesens, eine zentrale Datenbank zur sicheren Speicherung
von Arbeitnehmerdaten einzurichten, um letztlich ein elek-
tronisches Bescheinigungswesen, das ELENA-Verfahren,
zu schaffen.
Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs stellen
sich wie folgt dar:
Der Bund übernimmt in Form eines zinslosen Darlehens für
den Zeitraum 2009 bis einschließlich 2013 die Kosten für
Einrichtung und Betrieb der Datenbank und der zugehöri-
gen Verfahrensstellen. Die Kosten belaufen sich auf jährlich
11 Mio. Euro, die Gesamtkosten betragen 55 Mio. Euro. Die
Rückzahlung des Darlehens wird über einen Zeitraum von
10 Jahren, beginnend ab 2019, über einen Aufschlag auf die
stehen, die Mehrbelastung in den Folgejahren wird deutlich
darunter liegen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ab dem Jahr 2014 die
Kosten für den Betrieb der Zentralen Speicherstelle und der
Registratur Fachverfahren in Form eines Abrufentgeltes auf
die abrufenden Behörden umgelegt werden.
Für die gesetzliche Rentenversicherung und die gesetzliche
Krankenversicherung entstehen durch die Einrichtung und
den Betrieb der Zentralen Speicherstelle und der Registratur
Fachverfahren keine Mehrbelastungen.
Sonstige Kosten
Vollzugskosten sowie Haushaltsausgaben entstehen bei
Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften so-
(ELENA-Verfahrensgesetz)
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11667
16. Wahlperiode 21. 01. 2009
Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/10492 –
Entwurf eines Gesetzes über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises
Entgelte für den Datenabruf erfolgen.
Nach Schätzungen der Bundesagentur für Arbeit führt die
Einführung des ELENA-Verfahrens zu einer einmaligen
Kostenbelastung in Höhe von rund. 31 Mio. Euro, die aber
durch Einspareffekte aufgewogen werden. Durch die vorge-
sehene Kostenübernahmeregelung für das qualifizierte Zer-
tifikat können bei der Bundesagentur für Arbeit Mehrbelas-
tungen in Höhe von bis zu 25 Mio. Euro im Jahr 2012 ent-
wie den Sozialversicherungsträgern, da diese künftig als
Arbeitgeber Daten in elektronischer Form an die Zentrale
Speicherstelle übermitteln müssen. Diese Kosten und die
ihnen gegenüberstehenden Einspareffekte lassen sich der-
zeit nicht genau beziffern.
Zudem fungieren die Agenturen für Arbeit als Anmeldestel-
len, wobei zu einem zusätzlichen Personal- und Sachbedarf
keine Aussage getroffen werden kann.
Der Haushaltsausschuss
Otto Fricke
Vorsitzender
Kurt J. Rossmanith
Berichterstatter
Volker Kröning
Berichterstatter
Ulrike Flach
Berichterstatterin
Roland Claus
Berichterstatter
Anna Lührmann
Berichterstatterin
Drucksache 16/11667 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Die Unternehmen werden durch die erforderliche Umstel-
lung der Software finanziell belastet. Diese Belastung ent-
steht bei der Integration des Verfahrens in das vorhandene
Meldeverfahren für die Sozialversicherung. Diese Kosten
werden durch die Einspareffekte aber mehr als aufgewo-
gen. Nach den vorliegenden Untersuchungen liegt die Ent-
lastung für die bisher benannten Leistungsbereiche bei rund
85,6 Mio. Euro im Jahr.
Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau, insbeson-
dere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten,
während Auswirkungen auf die Einzelpreise nicht ausge-
schlossen werden können.
Bürokratiekosten
Dieses Gesetz bewirkt trotz neuer Informationspflichten
insgesamt einen wichtigen Beitrag zum Abbau von Büro-
kratiekosten.
a) Bürokratiekosten der Wirtschaft
Nach § 95 Abs. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch wer-
den sechs bestehende Informationspflichten der Unterneh-
men als Arbeitgeber auf die elektronische Meldung umge-
stellt und insoweit geändert. Es werden vier Informations-
pflichten neu eingeführt. Insgesamt ist eine Entlastung der
Unternehmen in Höhe von rund 85,6 Mio. Euro zu erwarten.
b) Bürokratiekosten der Bürger
Für den Bürger werden drei Informationspflichten einge-
führt. Es fallen die Kosten des Zertifikates der elektronischen
Signatur an, die zukünftig bei rund drei Euro pro Jahr liegen
dürften. Die abrufenden Behörden erstatten ihren Leistungs-
empfängern auf Antrag diese Kosten, die mit der erstmaligen
Vergabe des Zertifikats entstehen.
c) Bürokratiekosten der Verwaltung
Für die Verwaltung (abrufende Behörden) werden zehn
neue Informationspflichten eingeführt.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN für mit der Haushaltslage des Bundes
vereinbar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Aus-
schuss für Wirtschaft und Technologie vorgelegten Be-
schlussempfehlung.
Berlin, den 21. Januar 2009