BT-Drucksache 16/11664

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/10535- Entwurf eines Gesetzes zur den Änderungen vom 28. April und 5. Mai 2008 des Übereinkommens über den Internationalen Währungsfonds (IWF)

Vom 21. Januar 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/11664
16. Wahlperiode 21. 01. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/10535 –

Entwurf eines Gesetzes zu den Änderungen vom 28. April und 5. Mai 2008
des Übereinkommens über den Internationalen Währungsfonds (IWF)

A. Problem

Der Gouverneursrat des Internationalen Währungsfonds (IWF) hat am 28. April
2008 der Änderung des IWF-Übereinkommens zugestimmt, um die Stimm-
rechte und die Beteiligung der IWF-Mitgliedsländer zu stärken. Außerdem
stimmte der Gouverneursrat am 5. Mai 2008 der Änderung des IWF-Überein-
kommens zu, um die Anlagebefugnisse des IWF zu erweitern. Die Stärkung der
Stimmrechte und der Beteiligung der Mitgliedsländer im IWF umfasst

a) die Möglichkeit, dass ein Exekutivdirektor, der von einer besonders großen
Stimmrechtsgruppe gewählt wurde, zwei Stellvertreter ernennt; über die ge-
naue Größe der Stimmrechtsgruppe entscheidet das Exekutivdirektorium;

b) die Festschreibung des Anteils der Basisstimmen an den Gesamtstimmen auf
5,502 Prozent, um die Position der Niedrigeinkommensländer im IWF zu
stärken.

Durch die Erweiterung der Anlagebefugnisse des IWF soll die Möglichkeit ge-
schaffen werden, einen größeren Teil der Verwaltungsausgaben des Fonds durch
Erträge aus Kapitalanlagen zu decken.

Die beiden Änderungen des IWF-Übereinkommens sind unabhängig voneinan-
der und können auch einzeln angenommen oder abgelehnt werden. Die Bundes-
republik Deutschland hat im Gouverneursrat beiden Änderungen des IWF-
Übereinkommens zugestimmt.

B. Lösung
Durch das Vertragsgesetz sollen die Voraussetzungen nach Artikel 59 Absatz 2
Satz 1 des Grundgesetzes für die Ratifikation der Änderung des Übereinkom-
mens über den Internationalen Währungsfonds durch Gesetz nach Artikel 59
Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes geschaffen werden.

Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE.

Drucksache 16/11664 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Keine

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/11664

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/10535 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 21. Januar 2009

Der Finanzausschuss

Eduard Oswald
Vorsitzender

Leo Dautzenberg
Bericherstatter

Ortwin Runde
Berichterstatter

ren werden von den restlichen Mitgliedsländern gewählt. Für kutivdirektoriums in Form von Anlagerichtlinien zu konkre-

diese Wahl haben sich Stimmrechtsgruppen von einem bis
zu 24 Mitgliedsländern gebildet. Exekutivdirektoren, die
von einer Stimmrechtsgruppe mit mehr als 19 Mitgliedern

tisieren. Dadurch wird das Verfahren zur Festlegung der
Anlagestrategie flexibler und die Fortführung einer konser-
vativen Anlagestrategie wird durch Verabschiedung im
Drucksache 16/11664 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Leo Dautzenberg und Ortwin Runde

A. Allgemeiner Teil
I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundes-
regierung auf Drucksache 16/10535 in seiner 183. Sitzung
am 16. Oktober 2008 dem Finanzausschuss zur federführen-
den Bearbeitung überwiesen. In seiner 190. Sitzung am
27. November 2008 hat er den Gesetzentwurf dem Auswär-
tigen Ausschuss zur Mitberatung überwiesen.

Der Auswärtige Ausschuss hat sein Votum in seiner Sitzung
am 21. Januar 2009 abgegeben. Der Finanzausschuss hat den
Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 21. Januar 2009 ab-
schließend beraten.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Zustimmung zur Resolution 63-2 legt die Grundlage für
die Reform des Quoten- und Stimmrechtssystems des IWF,
um den Quoten- und damit Stimmrechtsanteil eines Landes
besser mit seiner relativen Position in der Weltwirtschaft in
Einklang zu bringen. Die Berechnung des Quoten- und
Stimmrechtsanteils eines Landes erfolgt nach einer neu ent-
wickelten Quotenformel. Infolge der Umverteilung steigt
der Quotenanteil der Entwicklungs- und Schwellenländer
um 1,1 Prozent, ihr Stimmrechtsanteil nimmt um 2,7 Prozent
zu. Der deutsche Quotenanteil steigt infolge der Umvertei-
lung von 5,98 Prozent auf 6,11 Prozent. Deutschland ver-
zichtet allerdings – wie andere westliche Industriestaaten
auch – auf einen kleinen Teil seines Stimmrechts. Der deut-
sche Stimmrechtsanteil sinkt aufgrund der Erhöhung der
Basisstimmen von 5,87 Prozent auf 5,81 Prozent. Deutsch-
land bleibt jedoch drittgrößter Anteilseigner im IWF. Die
Anpassung der Quoten und Stimmrechte auf der Basis einer
neuen Quotenformel erfordert allerdings keine Änderung
des IWF-Übereinkommens. Um insbesondere die Stimme
und Beteiligung der ärmsten und wirtschaftlich kleinsten
Mitglieder im IWF zu stärken, wurde zudem beschlossen,
dass

a) Exekutivdirektoren, die von einer besonders großen
Stimmrechtsgruppe gewählt wurden, zwei Stellvertreter
ernennen können;

b) der Anteil der Basisstimmen an den Gesamtstimmen auf
5,502 Prozent festgeschrieben wird.

Beide Maßnahmen erfordern eine Änderung des IWF-Über-
einkommens.

Zu Buchstabe a

Die derzeit 185 Mitglieder des IWF werden im Exekutiv-
direktorium durch 24 Exekutivdirektoren repräsentiert. Die
fünf größten Mitgliedsländer haben das Recht, jeweils einen
Exekutivdirektor zu ernennen. Weitere 19 Exekutivdirekto-

nischen Stimmrechtsgruppen mit 20 bzw. 24 Mitgliedern
von der Neuregelung betroffen. Angesichts der großen An-
zahl von Programmländern in diesen beiden Stimmrechts-
gruppen ist die Arbeitsbelastung für die Exekutivdirektoren
hier besonders hoch. Die Aufstockung soll budgetneutral für
den Haushalt des IWF erfolgen.

Zu Buchstabe b

Bei Gründung des IWF im Jahr 1945 erhielt jedes Land
250 Basisstimmen plus eine Stimme pro 100 000 Sonder-
ziehungsrechte (SZR) der zugeteilten Quote. Der Anteil der
Basisstimmen an den Gesamtstimmen betrug damals rund
elf Prozent. Die nachfolgenden Quotenerhöhungen führten –
bei gleichbleibenden Basisstimmen zu einem Rückgang des
Anteils der Basisstimmen an den Gesamtstimmen auf rund
zwei Prozent. Dieser Rückgang ging vor allem auf Kosten
der ärmsten und wirtschaftlich kleinsten Mitgliedsländer.
Um ihre Stimme im IWF zu stärken und ein erneutes Absin-
ken des Anteils der Basisstimmen an den Gesamtstimmen zu
verhindern, sollen die Basisstimmen verdreifacht und ihr
Anteil an den Gesamtstimmen auf 5,502 Prozent festge-
schrieben werden.

Mit der Zustimmung zur Resolution 63-3 wird die Voraus-
setzung geschaffen, dass der IWF seine Investitionspolitik
innerhalb bestimmter Grenzen selbst bestimmen und seine
Anlagestrategie im Zeitablauf anpassen kann. Durch diese
Erweiterung der Anlagebefugnisse sollen zusätzliche Kapi-
talerträge aus Anlagevermögen erzielt werden können, die
künftig stärker zur Finanzierung der Verwaltungsausgaben
des IWF beitragen sollen.

Der IWF verzeichnet seit einiger Zeit ein zurückgehendes
Kreditgeschäft. Das Kreditvolumen hat sich von seinem
Höchststand im September 2003 von rund 70 Milliarden
SZR auf ca. 19,2 Milliarden SZR im April 2006 und schließ-
lich auf den heutigen Stand (Ende Juni 2008) von rund
7,8 Milliarden SZR stark verringert. Da sich der IWF-Ver-
waltungshaushalt zu einem großen Teil aus Zinseinnahmen
aus dem Kreditgeschäft finanziert, hat das gesunkene Kre-
ditvolumen die Einkommensposition des IWF deutlich ge-
schwächt und die Grenzen des bestehenden Finanzierungs-
mechanismus zur Kostendeckung aufgezeigt. Um die künf-
tige Finanzierung des IWF auf eine solide und nachhaltige
Basis zu stellen, die vom Kreditvolumen weitgehend unab-
hängig ist, hat der IWF bereits im April 2006 ein hochrangi-
ges Gremium unter Leitung von Andrew Crockett einberu-
fen, das Anfang 2007 im so genannten Crockett-Report Vor-
schläge zu der künftigen Finanzierung des IWF vorgelegt
hat. Nach eingehender Diskussion hat sich der IWF auf der
Grundlage dieses Berichts dazu entschlossen, die bisherigen
engen Grenzen der Anlagemöglichkeiten des IWF grund-
sätzlich zu erweitern und durch Entscheidung des IWF-Exe-
gewählt wurden, haben künftig die Möglichkeit, einen zwei-
ten Stellvertreter zu ernennen. Derzeit sind die beiden afrika-

IWF-Exekutivdirektorium sichergestellt. Angestrebt wird
ferner ein eng begrenzter Verkauf von Goldbeständen des

setzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Finanzausschuss hat die Annahme des Gesetzentwurfs
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. empfohlen.

Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD heben hervor,
dass durch die Änderungen der Quotenregelung zugunsten
der Entwicklungs- und Schwellenländer die Legimitation
des IWF gestärkt werde. Zudem sei zu begrüßen, wenn der
IWF sich nunmehr über beabsichtigte Goldverkäufe eine
nachhaltige Finanzierungsbasis schaffe, die die Finanzie-
rung des IWF unabhängiger vom ausgereichten Kreditvolu-
men sicherstelle. Zur künftigen Rolle des IWF in einer neu
zu schaffenden weltweiten Finanzarchitektur, wie sie in der
durchgeführten Anhörung diskutiert worden sei, verwiesen
die Koalitionsfraktionen auf die nach wie vor bestehenden
Kernkompetenzen des Fonds. Diese lägen im Bereich der
realwirtschaftlichen, makroökonomischen Analyse. Die
Kapazitäten und Möglichkeiten des IWF zur Schaffung eines
Frühwarnsystems – auch im Bereich der Währungsrelatio-
nen – seien auszubauen, während die zukünftigen Aufgaben
des Fonds nicht in Richtung Aufsicht bzw. Regulierung
lägen, was – vorbehaltlich der weiteren Beratungen in den
internationalen Gremien – mehr im Bereich des Financial
Stability Forum (FSF) und der Bank für internationalen
Zahlungsausgleich (BIZ) verortet werden könne. Zudem
bleibe es Aufgabe der einzelnen Staaten, eine wirksame Auf-
sicht der Finanzmärkte zu gewährleisten. Mit Blick auf eine
verstärkte Funktion und Legimitation des IWF als „Mittler“
seien weitere Reformen zu diskutieren, die die sich weiter
veränderte wirtschaftliche Gewichtung der Länder zum Aus-
gangspunkt nehmen.

Die Fraktion der FDP unterstützt die mit dem Gesetzent-
wurf im Rahmen der Ratifizierung vorgelegten Änderungen,
die den Abschluss der während der vergangenen Jahre ge-

Neuregelung zur Bestellung von Exekutivdirektoren berück-
sichtige in nicht hinreichender Art und Weise die Interessen
der Schwellen- und insbesondere der Entwicklungsländer.
Darüber hinaus solle der IWF seine finanziellen Mittel
sichern und im Hinblick auf bevorstehende zu bewältigende
Aufgaben nicht durch eine Ausweitung von Anlagemöglich-
keiten gefährden.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht in den
vorgenommen Änderungen zwar einen Schritt in die rich-
tige Richtung. Jedoch greife die Reform zu kurz. Auch in
der Anhörung sei das zentrale Problem des IWF, seine
mangelnde Akzeptanz in den Schwellen- und Entwick-
lungsländern, deutlich herausgearbeitet worden. Weder ge-
genwärtige Struktur und Funktion, noch Personal des IWF
könnten eine Aufgabenerweiterung in Richtung surveil-
lance leisten. Zudem sei der Feststellung von Bundesprä-
sident Dr. Horst Köhler zuzustimmen, wenn dieser in der
Diskussion mit dem Finanzausschuss Ende Dezember ver-
gangenen Jahres eine Reform gefordert habe, die unter dem
Stichwort „Bretton Woods II“ firmiere. In diesem Zusam-
menhang sei von Seiten der Bundesregierung, Bundeskanz-
lerin Dr. Angela Merkel, zu erläutern bzw. zu verdeutlichen,
wie die Forderung nach einem bei den Vereinten Nationen
angesiedelten Weltwirtschaftsrat zu verstehen bzw. wie dies
in Konkordanz mit „Bretton Woods II“ zu bringen sei. Im
Übrigen sei für die Zukunft eine stärkere Demokratisierung
der Entscheidungen des Fonds notwendig, wozu weitere
Änderungen erforderlich seien.

Die Bundesregierung führt aus, dass das Gesetz das Ergeb-
nis einer zweijährigen Diskussion sei, bei dem ein angemes-
sener Interessenausgleich der Mitgliedsländer zu berück-
sichtigen gewesen sei. Die Bundesregierung sehe den IWF
in einer zukünftigen Rolle nicht als Regulator der Finanz-
märkte, während ihm durchaus eine Stärkung in der Funk-
tion als Beobachter zuteil werden könne, im Rahmen derer er
– ggf. in Zusammenarbeit mit dem FSF – Finanzmarktent-
wicklungen frühzeitig analysiere. In diese Richtung habe
sich die Diskussion auf dem sog. Welt-Finanzgipfel am
15. November 2008 in Washington bewegt und hieran arbei-
te die Bundesregierung auch im weiteren Verlauf des Re-
formprozesses.

Berlin, den 21. Januar 2009

Der Finanzausschuss

Leo Dautzenberg Ortwin Runde
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/11664

IWF. Damit die gesamten Gewinne aus Goldverkäufen auf
das Investitionskonto übertragen werden können, ist eine
Änderung des IWF-Übereinkommens notwendig.

III. Stellungnahme des mitberatenden
Ausschusses

Der Auswärtige Ausschuss empfiehlt die Annahme des Ge-

führten Diskussion bilden. Eine in die Zukunft gerichtete
Diskussion um die Rolle des IWF bzw. um die Zuweisung
weiterer Aufgaben und Kompetenzen an den IWF müsse ins-
besondere an den sich anhaltend veränderten Gewichtungen
seiner Mitgliedsländer anknüpfen.

Die Fraktion DIE LINKE. lehnt den Gesetzentwurf ab. Die
Stimmrechtsreform halte sie für unzureichend. Auch die
Bericherstatter Berichterstatter

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