BT-Drucksache 16/11628

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 16/10663 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2009 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2009)

Vom 20. Januar 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/11628
16. Wahlperiode 20. 01. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/10663 –

Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des
ERP-Sondervermögens für das Jahr 2009 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2009)

A. Problem

Förderung der deutschen Wirtschaft durch Bereitstellung von Mitteln aus dem
ERP-Sondervermögen in Höhe von 368 Mio. Euro für die im Wirtschaftsplan
genannten Förderzwecke sowie die damit verbundenen Kosten.

B. Lösung

Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die Stimmen der
Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Keine

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Vergleiche Abschnitt B.
2. Vollzugsaufwand

Der ERP-Wirtschaftsplan wird von den Förderinstituten (im Wesentlichen von
der KfW Bankengruppe) und Hausbanken durchgeführt. Der Bund trägt die un-
mittelbar bei ihm für die Verwaltung des Vermögens anfallenden Personal- und
Sachkosten. Die Verwaltung obliegt dem Bundesministerium für Wirtschaft
und Technologie.

Drucksache 16/11628 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

E. Sonstige Kosten

Im Zuge der Förderung entstehen den Begünstigten keine zusätzlichen Kosten,
sie werden vielmehr von Finanzierungskosten entlastet. Die mit der Gewährung
der Darlehen verbundenen Kosten der Förderinstitute und der Hausbanken wer-
den vom ERP-Sondervermögen gedeckt.

Mögliche Veränderungen von Einzelpreisen können nicht quantifiziert werden.
Unmittelbare Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau, insbesondere auf
das Verbraucherpreisniveau, sind aber nicht zu erwarten.

F. Bürokratiekosten

Es werden weder neue Informationspflichten für Unternehmen, noch für die
Verwaltung eingeführt.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/11628

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/10663 mit folgenden Maßgaben, im
Übrigen unverändert anzunehmen:

1. In § 1 wird die Angabe „368 Mio. Euro“ wird durch die Angabe
„462 Mio. Euro“ ersetzt.

2. Im Wirtschaftsplan nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-
Sondervermögens vom 29. Juni 2007 wird „Kapitel 1 (Ausgaben)“ wie folgt
geändert:

a) Unter „Titel und Funktion 892 01-691“ wird

aa) in Spalte „Betrag für 2009/1000 €“ die Angabe „30 000“ durch die
Angabe „49 000“ ersetzt,

bb) in der Zeile „Verpflichtungsermächtigung“ die Angabe „360 000 T€“
durch die Angabe „521 000 T€“ ersetzt,

cc) in der Zeile „Jahr 2010 bis zu“ die Angabe „50 000 T€“ durch die
Angabe „72 000 T€“ ersetzt,

dd) in der Zeile „Jahr 2011 bis zu“ die Angabe „50 000 T€“ durch die
Angabe „72 000 T€“ ersetzt,

ee) in der Zeile „Jahr 2012 bis zu“ die Angabe „45 000 T€“ durch die
Angabe „65 000 T€“ ersetzt und

ff) in der Zeile „in künftigen Haushaltsjahren“ die Angabe
„215 000 T€“ durch die Angabe „312 000 T€“ ersetzt.

b) Unter „Titel und Funktion 682 01-691“ wird in der Spalte „Betrag für
2009/1000 €“ die Angabe „130 000“ durch die Angabe „205 000“ er-
setzt.

c) Unter „Gesamtausgaben“ wird in Spalte „Betrag für 2009/1000 €“ die
Angabe „356 200“ durch die Angabe „450 200“ ersetzt.

d) Unter „Abschluss“ werden Angaben in der Spalte „Betrag für 2009/
1000 €“ wie folgt geändert:

aa) Die Angabe „350 000“ (Ausgaben für Investitionen) wird durch die
Angabe „444 000“ ersetzt.

bb) Die Angabe „356 200“ (Gesamtausgaben) wird durch die Angabe
„450 200“ ersetzt.

3. Im Wirtschaftsplan nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-
Sondervermögens vom 29. Juni 2007 wird unter „Investitionsfinanzierung“
die Erläuterungen zu Titel 892 01 wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 wird nach Satz 2 folgender Satz 3 angefügt:

,Durch das von der Bundesregierung beschlossene Maßnahmenpaket
„Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“ wird die Inno-
vationsförderung sowie die Maßnahmen zur Umwelt/Energieeinsparung
um insgesamt 800 Mio. € aufgestockt (ERP-Startfonds: 200 Mio. €,

ERP-Innovationsfonds: 300 Mio. €, ERP-Energieeffizienzprogramm:
300 Mio. €).‘

Drucksache 16/11628 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa) Im Einleitungssatz wird die Angabe „rd. 4 Mrd. €“ durch die Angabe
„rd. 4,8 Mrd. €“ ersetzt.

bb) In Buchstabe c wird die Angabe „220 Mio. €“ durch die Angabe
„420 Mio. €“ ersetzt.

cc) In Buchstabe d wird die Angabe „1 000 Mio. €“ durch die Angabe
„1 300 Mio. €“ ersetzt.

dd) In Buchstabe e wird die Angabe „1 900 Mio. €“ durch die Angabe
„2 200 Mio. €“ ersetzt.

4. Im Wirtschaftsplan nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-
Sondervermögens vom 29. Juni 2007 wird „Kapitel 3 (Einnahmen)“ wie
folgt geändert:

a) Unter „Titel und Funktion 129 01-873“ wird in der Spalte „Beitrag für
2009/1000 €“ die Angabe „45 000“ durch die Angabe „120 000“ ersetzt.

b) Unter „Titel und Funktion 231 01-699“ wird in der Spalte „Beitrag für
2009/1000 €“ die Angabe „21 680“ durch die Angabe „40 680“ ersetzt.

c) Der „Haushaltsvermerk“ wird wie folgt neu gefasst:

„Haushaltsvermerk:

Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen in Höhe von 24 240 T€
zur Leistung der Ausgaben für den Bundesanteil des ERP-Innovations-
programms, in Höhe von 7 440 T€ zur Leistung von Ausgaben für das
ERP-Energieeffizienzprogramm und in Höhe von 9 000 T€ zur Leistung
von Zinszuschüssen für den ERP-Startfonds bei folgenden Titeln: 892 01
und 683 01.“

d) Unter Gesamteinnahmen wird in Spalte „Betrag für 2009/1000 €“ die
Angabe „368 000“ durch die Angabe „462 000“ ersetzt.

e) Unter „Abschluss“ werden in Spalte „Betrag für 2009/1000 €“ die
Angaben wie folgt geändert:

aa) In der Zeile „übrige Einnahmen“ wird die Angabe „368 000“ durch
die Angabe „462 000“ ersetzt.

bb) In der Zeile „Gesamteinnahmen“ wird die Angabe „368 000“ durch
die Angabe „462 000“ ersetzt.

f) Die Tabelle unter „Abschluss“ nach den Erläuterungen zu Kapitel 3 wird
durch folgende Tabelle ersetzt:

„ Kap. Bezeichnung Einnahmen Ausgaben davon entfallen auf

1 000 € 1 000 €

sächliche
Ausgaben

1 000 €

Zinskosten

1 000 €

Zuweisungen
und

Zuschüsse
1 000 €

Investitionen

1 000 €

1 Investitions-
und Export-
finanzierung 439 320 462 000 1 800 – 6 200 454 000

2 Sonstige
Ausgaben/
Einnahmen 22 680
462 000 462 000 1 800 – 6 200 454 000 “.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/11628

5. Im Wirtschaftsplan nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-
Sondervermögens vom 29. Juni 2007 wird Anlage 1 wie folgt gefasst:

Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen

Berlin, den 17. Dezember 2008

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

Kapitel, Titel (Titelgr.)
sowie

Zweckbestimmung
(stichwortartig)

Ausgabensoll
2009

a) Bis einschl.
31.12.2007
eingegangene
Verpflich-
tungen
fällig ab
2009

b) VE 2008
c) VE 2009

davon fällig

2009 2010 2011 2012 ff.

in Mio. Euro

1 2 3 4 5 6 7

Kap. 1

892 01 Mittelständische Unternehmen,
Umweltschutz und Energie-
einsparung, Exportfinanzierung

49 a) 42,160
b) 330
c) 521

10,240
45


10,110
45
72

9,910
45
72

11,900
195
377

682 01 Kosten der Zwischenfinanzierung
683 01 Förderkosten

205
145

a) –
b) 1 020
c)


240


200


160


420

682 02 Kooperationsprojekte

45

a) –
b) 100
c) 100

25 25
100

25 25

681 02 Gewährung von Stipendien und
Förderung Informationsreisen

2,6

a) 1,560
b)
c) 5,160

1,560




2,060


2,580


0,520

681 03 Förderung von Maßnamen im
Rahmendes Deutschen Pro-
gramms für transatlantische Be-
gegnung

3,6

a) 4,600
b) 5,100
c) 5,100

2,300
1,500



1,300
1,300
1,500

1,000
1,300
1,300


1,000
2,300

Summe a) 48,320
b) 1 455,100
c) 631,260

14,100
311,500

0,000

11,410
271,300
175,560

10,910
231,300
75,880

11,900
641,000
379,820

2 134,680 325,600 458,270 318,090 1 032,720

Edelgard Bulmahn
Vorsitzende

Dr. Herbert Schui
Berichterstatter

sicherheit hat den Gesetzentwurf in seiner 78. Sitzung am Am 1. Januar 2007 ist der Artikel 3 und am 30. Juni 2007

17. Dezember 2008 beraten und mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. gegen die Stim-
men der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

sind die Artikel 1 und 2 des Gesetzes zur Neuordnung der
ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-WiFöNOG) in Kraft ge-
treten. Das Gesetz hatte im Wesentlichen folgende Änderun-
Drucksache 16/11628 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht des Abgeordneten Dr. Herbert Schui

A. Allgemeiner Teil

I. Überweisung

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/10663 wurde in der
187. Sitzung des Deutschen Bundestages am 13. November
2008 an den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie zur
federführenden Beratung sowie den Finanzausschuss, den
Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit und den Ausschuss für Touris-
mus zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

Von den 368 Mio. Euro des Wirtschaftsplans entfallen
360 Mio. Euro auf Investitionen, 6,2 Mio. Euro auf Zuwei-
sungen und Zuschüsse und 1,8 Mio. Euro auf sächliche Aus-
gaben. Die Einnahmen teilen sich auf in 345,3 Mio. Euro aus
Vermögenserträgen und -entnahmen sowie 22,7 Mio. Euro
aus Zinsen, Tilgungen und Rückflüssen. Aus ERP-Mitteln
wird die Zinsbegünstigung von Darlehen und Beteiligungs-
kapital für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, vor
allem des Mittelstandes, sowie für Freiberufler mit einem Vo-
lumen von rund 4 Mrd. Euro finanziert. Davon entfallen
1,9 Mrd. Euro auf Investitionen in die Umwelt und die Ener-
gieeinsparung, 1 Mrd. Euro auf Innovationsförderung,
300 Mio. Euro auf Existenzgründungen und Wachstums-
finanzierungen, 410 Mio. Euro auf Vorhaben in regionalen
Fördergebieten, 220 Mio. Euro auf mittelständische Bürg-
schaftsbanken sowie auf die Refinanzierung privater Kapi-
talbeteiligungsgesellschaften und Beteiligungsfonds und
schließlich 170 Mio. Euro auf die Exportfinanzierung. Der
ERP-Wirtschaftsplan wird im Wesentlichen von der
KfW Bankengruppe sowie den Hausbanken der geförderten
Unternehmen umgesetzt. Außerdem sind Mittel für die Ge-
währung von Stipendien und für die Förderung transatlanti-
scher Beziehungen vorgesehen.

Wegen der Einzelheiten wird auf die Drucksache 16/10663
verwiesen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
111. Sitzung am 17. Dezember 2008 beraten und mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und DIE
LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN beschlossen, die Annahme des Gesetzent-
wurfs zu empfehlen.

Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
89. Sitzung am 17. Dezember 2008 beraten und mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE.
gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN beschlossen, die Annahme des Gesetzent-
wurfs zu empfehlen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-

Der Ausschuss für Tourismus hat den Gesetzentwurf in sei-
ner 66. Sitzung am 17. Dezember 2008 beraten und mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und DIE LINKE.
gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthal-
tung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlos-
sen, die Annahme des Gesetzentwurfs zu empfehlen.

IV. Abgelehnte Anträge

Der folgende von der Fraktion der FDP eingebrachte Ent-
schließungsantrag auf Ausschussdrucksache 16(9)1327
fand im Ausschuss keine Mehrheit:

I. Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie fordert
den Bundesminister für Wirtschaft und Technologie auf:

● vor dem Hintergrund der anhaltenden wirtschaft-
lichen Schieflage der KfW Kreditanstalt für Wieder-
aufbau kurzfristig geeignete Maßnahmen zu er-
greifen, um die Substanz und das Fördervolumen des
ERP-SV im vereinbarten Rahmen nachhaltig im
Interesse des deutschen Mittelstands zu gewähr-
leisten;

● dabei insbesondere im Interesse des deutschen Mit-
telstands mittelfristig eine Partizipation des ERP-SV
an der Verteilung eines negativen Jahresergebnisses
der KfW (Verlust) zu verhindern;

● dabei insbesondere im Interesse des deutschen Mit-
telstands zu verhindern, dass die in der Bilanz des
ERP-SV gebildeten Rückstellungen zum Substanzer-
halt vereinnahmt werden, da diese Rückstellungen
bereits integraler Bestandteil des ERP-SV sind;

● dabei gegebenenfalls im Interesse des deutschen
Mittelstands geeignete Auflösungen von in der Bi-
lanz des ERP-SV gebildeten Rückstellungen vollum-
fänglich zur Erhöhung des Fördervolumens einzuset-
zen, um dem deutschen Mittelstand eine größtmögli-
che Unterstützung zukommen zu lassen;

● dabei insbesondere im Interesse des deutschen Mit-
telstands grundsätzlich keine Abführungen von Er-
trägen aus dem ERP-SV zu unterstützen, wodurch
der deutsche Mittelstand langfristig geschädigt wer-
den würde;

● mittelfristig die Neuordnung der ERP-Wirtschafts-
förderung rückgängig zu machen und wieder ein
vom übrigen Vermögen des Bundes strikt getrenntes
Sondervermögen in der Zuständigkeit des Bundes-
ministeriums für Wirtschaft und Technologie zu bil-
den, um den Substanzerhalt des ERP-SV und die
daraus finanzierte Mittelstandsförderung dauerhaft
zu sichern.

II. Begründung:
beschlossen, die Annahme des Gesetzentwurfs zu empfeh-
len.

gen zur Folge: zwei Milliarden Euro aus dem ERP-Sonder-
vermögen (ERP-SV) wurden an den Bundeshaushalt abge-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/11628

führt. Als Ausgleich flossen dem ERP-SV Rechte des Bundes
an Rücklagen bei der KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau
in Höhe von einer Milliarde Euro zu, darüber hinaus über-
nahm der Bund Risiken, für die das ERP-SV Rückstellungen
in Höhe von einer Milliarde Euro gebildet hatte.

Ferner hat der Bund mit Wirkung vom 1. Juli 2007 als Mit-
schuldner die bis dahin aufgelaufenen Verbindlichkeiten des
ERP-SV in Höhe von rund 14 Milliarden Euro und als Mit-
gläubiger Kreditforderungen in nominal gleicher Höhe
übernommen. 4,65 Milliarden Euro des Sondervermögens
wurden als Eigenkapital in Form einer Kapitalrücklage in
die KfW eingebracht, weitere 3,25 Milliarden Euro wurden
der KfW als Nachrangdarlehen gewährt.
Gemäß Bericht des Bundesrechnungshof an den Unteraus-
schuss „ERP-Wirtschaftspläne“ des Ausschusses für Wirt-
schaft und Technologie vom 12. Juni 2008 (16(9)1077) zur
Umsetzung der Neuordnung des ERP-Sondervermögens
nach dem Wirtschaftsplanneuordnungsgesetz wird ersicht-
lich, dass die Neuordnung des ERP-SV zu einer Hebung von
Stillen Reserven des ERP-SV und deren Transfer zum Bun-
desministerium der Finanzen (BMF) zu einem finanziellen
Vorteil des BMF von rund 373 Millionen Euro führt.
Der Substanzerhalt des ERP-SV ist zudem durch die wirt-
schaftliche Schieflage der KfW substantiell gefährdet. Im
Interesse des deutschen Mittelstands und zur Stimulierung
des Investitionsverhaltens von kleineren und mittleren
Unternehmen bedarf es kurzfristig geeigneter Maßnahmen
zum langfristigen Erhalt von Substanz und Fördervolumens
des ERP-SV im vereinbarten Rahmen. Hierbei ist auch der
finanzielle Vorteil des BMF von rund 373 Millionen Euro
aus der Neuordnung zu vereinnahmen.

Die Ausgleichsvereinbarung gemäß § 5 des Gesetzes über
die Verwaltung des ERP-SV (Ausgleichsvereinbarung;
16(9)1315) vom 16. Dezember 2008 steht dem Interesse ei-
nes langfristigen Substanzerhalts des ERP-SV und der Auf-
rechterhaltung der daraus finanzierten Mittelstandsförde-
rung entgegen.

● Die Vereinnahmung von aufzulösenden Rückstellungen
des ERP-SV entspricht einer dauerhaften Schädigung
der Substanz des ERP-SV. Das Vermögen von aufzu-
lösenden Rückstellungen muss 1-zu-1 der Ausweitung
des Fördervolumens des ERP-SV zukommen.

● Die Einbeziehung des ERP-SV in zukünftige Verteilung
möglicher negativer Jahresergebnisses der KfW be-
gründet neue Gefahren für den Substanzerhalt und das
Fördervolumen.

● Die Übertragung von Erträgen aus dem ERP-SV an die
Sondergewinnrücklage des Bundes bei der KfW
schwächt die langfristig notwendige Steigerung des För-
dervolumens.

Mittelfristig ist daher die Neuordnung der ERP-Wirtschafts-
förderung rückgängig zu machen und wieder ein vom übri-
gen Vermögen des Bundes strikt getrenntes Sondervermö-
gen in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirt-
schaft und Technologie zu bilden, um den Substanzerhalt

V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den Ge-
setzentwurf in seiner 80. Sitzung am 17. Dezember 2008
abschließend beraten. Die Koalitionsfraktionen der CDU/
CSU und SPD brachten zur abschließenden Beratung einen
Änderungsantrag auf Ausschussdrucksache 16(9)1319 ein,
mit dem das von der Bundesregierung beschlossene Maß-
nahmenpaket „Beschäftigungssicherung durch Wachstums-
stärkung“ auch im ERP-Wirtschaftsplangesetz 2009 umge-
setzt werden soll. Nach dem Inhalt des Änderungsantrags
werden die Mittel der KfW Bankengruppe im Bereich der
Innovationsförderung und -umsetzung deutlich verstärkt.
Gleichzeitig soll die KfW Bankengruppe ihr Angebot an
Beteiligungskapital aufstocken, damit innovative Unterneh-
men einfacher zu einer Anschlussfinanzierung finden. Aus
diesem Grund werden der ERP-Startfonds um 200 Mio.
Euro sowie das ERP-Innovationsprogramm und das ERP-
Energieeffizienzprogramm um jeweils 300 Mio. Euro auf-
gestockt. Damit erhöht sich das Zusagevolumen des ERP-
Wirtschaftsplans für 2009 von ursprünglich 4 Mrd. Euro auf
nunmehr 4,8 Mrd. Euro. Die Mittel für die Aufstockung der
drei ERP-Programme werden aus dem Einzelplan 09 des
Bundeshaushalts zur Verfügung gestellt. Dafür sind in 2009
insgesamt 19 Mio. Euro vorgesehen sowie weitere 161 Mio.
Euro Verpflichtungsermächtigungen bis 2019. Die Zinszu-
schüsse aus dem Bundeshaushalt zur Leistungssteigerung
mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen
Wirtschaft erhöhen sich von ursprünglich 21,68 Mio. Euro
auf 40,68 Mio. Euro.

Ferner brachte die Fraktion der FDP einen Entschließungs-
antrag auf Ausschussdrucksache 16(9)1327 ein.

In der abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs auf
Drucksache 16/10663 stützte sich der Ausschuss auf die
Beschlussempfehlung des Unterausschusses „ERP-Wirt-
schaftspläne“, der in seiner 21. Sitzung am 16. Dezember
2008 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Abwesenheit der Fraktion
DIE LINKE. beschlossen hatte, dem Ausschuss für Wirt-
schaft und Technologie die Annahme des Gesetzentwurfs in
der Fassung des Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen
der CDU/CSU und SPD auf Ausschussdrucksache
16(9)1319 zu empfehlen.

Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD erklär-
ten, dass mit dem Gesetzentwurf eine langfristige Sicherung
des ERP-Vermögens möglich geworden sei, sowohl was
den Substanzerhalt als auch die Fördertätigkeit betreffe. Mit
dem Änderungsantrag werde das Maßnahmenpaket der
Koalitionsfraktionen zur Beschäftigungssicherung durch
Wachstumsstärkung umgesetzt. Insbesondere habe man da-
mit zusätzliche Kreditmöglichkeiten für die Mittelstandsför-
derung aufgenommen. Auch der Umweltbereich werde be-
sonders berücksichtigt.

Die Fraktion der FDP zeigte sich unzufrieden und kriti-
sierte zunächst, dass die Aktivierung von Rückstellungen
damit begründet werde, dass sie zum Substanzerhalt beitra-
gen würden. Diese seien aber bereits integraler Bestandteil
des ERP-Sondervermögens gewesen. Weiter wurde die Ab-
des ERP-SV und die daraus finanzierte Mittelstandsförde-
rung dauerhaft zu sichern.

kehr vom Weiteraufbau des Sondervermögens bemängelt,
indem es sofort zu Rückzahlungen komme, sobald man et-

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schloss sich
der Auffassung der Fraktion der FDP an. Das Kernproblem
liege darin, dass der jetzt gefundene Substanzbegriff die
Substanz des Vermögens nun geringer stelle, als dies noch
im Frühjahr des letzten Jahres der Fall gewesen sei. Sie un-
terstütze den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP.

Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die An-
nahme des Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen auf
Ausschussdrucksache 16(9)1319.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie beschloss
weiterhin mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD
und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktionen FDP
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem Deutschen Bundes-
tag die Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung des an-
genommenen Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen
auf Ausschussdrucksache 16(9)1319 zu empfehlen.

Der Ausschuss beschloss ferner mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD, gegen die Stimmen der
Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Ablehnung des Entschließungsantrags der
Fraktion der FDP auf Ausschussdrucksache 16(9)1327.

B. Besonderer Teil

Zur Begründung der einzelnen Vorschriften wird – soweit
sie im Verlauf der Ausschussberatungen nicht geändert oder
ergänzt wurden – auf den Gesetzentwurf verwiesen. Hin-
sichtlich der vom Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
geänderten oder neu eingefügten Vorschriften ist Folgendes
zu bemerken:

gramm und das ERP-Energieeffizienzprogramm um jeweils
300 Mio. Euro aufgestockt. Damit erhöht sich das Zusagevo-
lumen des ERP-Wirtschaftsplans für 2009 von ursprünglich
4 Mrd. Euro auf nunmehr 4,8 Mrd. Euro.

Die Mittel für die Aufstockung der drei ERP-Programme
werden aus dem Einzelplan 09 des Bundeshaushalts zur
Verfügung gestellt. Dafür sind in 2009 insgesamt 19 Mio.
Euro vorgesehen sowie weitere 161 Mio. Euro Verpflich-
tungsermächtigungen bis 2019. Die Zinszuschüsse aus dem
Bundeshaushalt zur Leistungssteigerung mittelständischer
privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhöhen
sich von ursprünglich 21,68 Mio. Euro auf 40,68 Mio. Euro.

Zu den Nummern 1 und 4

Der Bundesrechnungshof hat in seinem Bericht zu „Förder-
leistung und Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens im
Jahr 2007“ empfohlen, dass die Bildung von Rückstellungen
überprüft wird und diese ggf. aufgelöst werden sollten. Dem-
entsprechend wird eine zum Jahresende 2007 gebildete
Rückstellung in Höhe von 75 Mio. Euro für künftige Belas-
tungen aus der Zwischenfinanzierung des ERP-Sonderver-
mögens aufgelöst und schon in 2009 zum Ausgleich von
Zwischenfinanzierungslasten eingesetzt. Dadurch erhöhen
sich die Einnahmen aus Vermögen von ursprünglich 45 Mio.
Euro auf 120 Mio. Euro sowie die Ausgaben für die Zwi-
schenfinanzierung für die vom Bund bei der Neuordnung der
ERP-Wirtschaftsförderung übernommenen Förderkredite in
2009 von ursprünglich 130 Mio. Euro auf 205 Mio. Euro.
Insgesamt erhöhen sich die aus dem ERP-Sondervermögen
bereit gestellten Mittel für die im Wirtschaftsplan genannten
Förderzwecke sowie der damit verbundenen Kosten von
ursprünglich 368 Mio. Euro auf 462 Mio. Euro.

Berlin, den 17. Dezember 2008

Dr. Herbert Schui
Berichterstatter
Drucksache 16/11628 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

was erwirtschaftet habe. Schließlich sei von den Koalitions-
fraktionen nicht deutlich gemacht worden, warum man für
die Förderung nicht mehr Mittel aktiviert habe. Im Übrigen
bleibe die Fraktion der FDP bei der Forderung, das ERP-
Sondervermögen wieder aus der KfW Bankengruppe her-
auszulösen und es wie vor der Neuregelung als selbständi-
ges Sondervermögen auszugestalten.

Die Fraktion DIE LINKE. begrüßte den Gesetzentwurf
grundsätzlich. Er enthalte die notwendigen Maßnahmen im
Bereich des jetzt Möglichen. Allerdings stelle sich in der
Tat die Frage, ob bei einem Herauslösung des ERP-Sonder-
vermögens nicht mehr möglich gewesen wäre.

Zu den Nummern 1 bis 3

Das von der Bundesregierung beschlossene Maßnahmen-
paket „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“
schlägt sich auch im ERP-Wirtschaftsplangesetz 2009
nieder. Um auch in schwierigen Zeiten Innovationen und
Energieeffizienz zu fördern, werden die Mittel der KfW Ban-
kengruppe im Bereich der Innovationsförderung und -umset-
zung deutlich verstärkt. Gleichzeitig soll die KfW Banken-
gruppe ihr Angebot an Beteiligungskapital aufstocken, damit
innovative Unternehmen einfacher zu einer Anschlussfinan-
zierung finden. Aus diesem Grund werden der ERP-Start-
fonds um 200 Mio. Euro sowie das ERP-Innovationspro-

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