BT-Drucksache 16/11625

1. zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP -16/11223- Angemessene und zukunftsorientierte Unterstützung der Contergangeschädigten sicherstellen 2. zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD -16/8754- Angemessene und zukunftsorientierte finanzielle Unterstützung der Contergangeschädigten sicherstellen 3. zu dem Antrag der Abgeordneten Markus Kurth, Birgitt Bender, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/8748- Für einen umfassenden Ansatz beim Umgang mit den Folgen des Contergan-Medizinskandals

Vom 20. Januar 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/11625
16. Wahlperiode 20. 01. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss)

1. zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
– Drucksache 16/11223 –

Angemessene und zukunftsorientierte Unterstützung der
Contergangeschädigten sicherstellen

2. zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksache 16/8754 –

Angemessene und zukunftsorientierte finanzielle Unterstützung der
Contergangeschädigten sicherstellen

3. zu dem Antrag der Abgeordneten Markus Kurth, Birgitt Bender, Britta
Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/8748 –

Für einen umfassenden Ansatz beim Umgang mit den Folgen des Contergan-
Medizinskandals

A. Problem

Das Schlafmittel Contergan mit dem Wirkstoff Thalidomid löste in den 50er und
60er Jahren einen der größten Medizinskandale aus. Zwischen 1958 und 1962
kam eine Vielzahl von Kindern mit zum Teil schwersten Fehlbildungen zur

Welt. In Deutschland erhalten die noch lebenden Geschädigten Renten nach dem
Conterganstiftungsgesetz. Die Conterganstiftung war im Jahr 1971 von der da-
maligen Bundesregierung eingerichtet worden, um eine abschließende Rege-
lung für die finanzielle Aufarbeitung der Contergankatastrophe zu finden. Die
Herstellerin des Mittels, die Firma Chemie Grünenthal GmbH, beteiligte sich
seinerzeit aufgrund eines Vergleichs mit 100 Mio. DM am Stiftungskapital. Da-
mit wurde die Haftungsverpflichtung der Firma abschließend geklärt. Seither

Drucksache 16/11625 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

liegt die finanzielle Gesamtverantwortung für die Conterganrenten bei der
Bundesrepublik Deutschland.

Heute leiden die Betroffenen zunehmend an schmerzhaften Spätfolgen durch die
jahrelange Fehlbelastung von Wirbelsäule, Gelenken und Muskulatur und auch
einer Überbeanspruchung der Zähne. Hinzu kommen psychische Belastungen
und berufliche Beeinträchtigungen. Der Deutsche Bundestag hat deshalb bereits
im Mai 2008 aufgrund einer entsprechenden Beschlussempfehlung des Aus-
schusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Drucksache 16/9025) be-
schlossen, die Renten aufgrund von Conterganschadensfällen nach § 13 Abs. 2
des Conterganstiftungsgesetzes zu verdoppeln. Bei den Beratungen im Aus-
schuss bestand Einvernehmen, dass weitere ggf. erforderliche Maßnahmen noch
geprüft werden sollten. Dies ist Gegenstand der vorliegenden Anträge.

B. Lösung

1. Annahme des Antrags auf Drucksache 16/11223 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

2. Einvernehmliche Erledigterklärung des Antrags auf Drucksache 16/8754

3. Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/8748 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Annahme des Antrags auf Drucksache 16/8748.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/11625

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

1. den Antrag auf Drucksache 16/11223 anzunehmen,

2. den Antrag auf Drucksache 16/8754 für erledigt zu erklären,

3. den Antrag auf Drucksache 16/8748 abzulehnen.

Berlin, den 15. Januar 2009

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Kerstin Griese
Vorsitzende

Antje Blumenthal
Berichterstatterin

Marlene Rupprecht (Tuchenbach)
Berichterstatterin

Ina Lenke
Berichterstatterin

Jörn Wunderlich
Berichterstatter

Britta Haßelmann
Berichterstatterin

3. prüfen, ob auf der Grundlage des Urteils des Bundesver- finanzielle Anstrengungen zu unternehmen und sich an den
fassungsgerichts vom 8. Juli 1976 (BVerfGE 42, 263)
künftig eine automatisierte Dynamisierung der Conter-
ganrenten erforderlich ist,

4. die bereits begonnene Reform in Bezug auf die Finanz-

Kosten der entstandenen Folgeschädigungen der Betroffe-
nen zu beteiligen.

Der Antrag fordert, die Bundesregierung solle

1. unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten den angemes-
Drucksache 16/11625 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Antje Blumenthal, Marlene Rupprecht (Tuchenbach),
Ina Lenke, Jörn Wunderlich und Britta Haßelmann

I. Überweisung der Vorlagen

Der Antrag auf Drucksache 16/11223 wurde in der 193. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 4. Dezember 2008 dem
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur
federführenden Beratung und dem Rechtsausschuss, dem
Finanzausschuss, dem Haushaltsausschuss, dem Ausschuss
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, dem
Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie dem Ausschuss für
Gesundheit zur Mitberatung überwiesen.

Der Antrag auf Drucksache 16/8754 wurde in der 154. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 10. April 2008 dem
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur
federführenden Beratung und dem Rechtsausschuss, dem
Finanzausschuss, dem Haushaltsausschuss, dem Ausschuss
für Arbeit und Soziales sowie dem Ausschuss für Gesund-
heit zur Mitberatung überwiesen.

Der Antrag auf Drucksache 16/8748 wurde in der 154. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 10. April 2008 dem
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur
federführenden Beratung und dem Rechtsausschuss, dem
Haushaltsausschuss, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales,
dem Ausschuss für Gesundheit sowie dem Ausschuss für
Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitberatung
überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

1. Antrag auf Drucksache 16/11223

Der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
von Dezember 2008 skizziert zunächst die Probleme der
Contergangeschädigten und sieht die bereits beschlossene
Rentenverdoppelung als einen wichtigen Schritt im Rahmen
einer ganzheitlichen Strategie für den Umgang mit den Fol-
gen des Contergan-Medizinskandals an. Der Antrag stellt so-
dann einen Katalog mit weiteren Forderungen mit Blick auf
die Spät- und Folgeschäden nach deutschem Recht aner-
kannter Contergangeschädigter auf. Danach soll die Bundes-
regierung

1. prüfen, ob und wenn ja welche Maßnahmen erforderlich
sind, um der besonderen Lebenssituation der Contergan-
geschädigten insbesondere in Bezug auf Folge- und Spät-
schäden gerecht zu werden,

2. sich kontinuierlich dafür einsetzen, die Erschwernisse bei
der Gewährung von Leistungen in den Bereichen Ge-
sundheit/Pflege/Assistenz/Mobilität zu beseitigen,

5. prüfen, wie die Vernetzung und Beratung Betroffener und
der in der Versorgung Contergangeschädigter tätigen
Ärzte und des Fachpersonals sichergestellt werden kann,

6. prüfen, wie dem Beratungs- und Informationsbedarf der
Betroffenen Rechnung getragen werden kann und wie ein
entsprechend geeignetes Beratungsangebot ausgestaltet
werden muss,

7. im ersten Halbjahr 2009 einen Forschungsauftrag verge-
ben, der

a) in einer umfassenden, lebensbegleitenden und partizi-
pativ angelegten Längsschnittstudie eine Darstellung
zur Beeinträchtigung der Lebenssituation Contergan-
geschädigter unter Einbeziehung von Folge- und
Spätschäden leistet mit dem Ziel der Prüfung geeigne-
ter Interventionen und von Handlungsempfehlungen
für weitere angemessene Hilfen zur Minderung der
durch die Conterganschädigung verursachten Beein-
trächtigungen und

b) forschungsbegleitend ein Netzwerk für Dysmelie zur
gegenseitigen Information und Beratung aufbauen
soll, das bereits bestehende Erfahrungen und Konzep-
te sowohl im deutschen als auch im europäischen
Rahmen nutzen und zusammenführen soll,

8. durch ihre Mitarbeit in der Weltgesundheitsorganisation
dafür Sorge tragen, dass der Einsatz von Thalidomid nur
unter Beachtung seines bekannten hohen Nebenwir-
kungspotentials erfolgen sollte.

2. Antrag auf Drucksache 16/8754

Der bereits vom April 2008 datierende Antrag der Fraktio-
nen der CDU/CSU und SPD setzt ähnliche Schwerpunkte,
ist jedoch in seinem Forderungsspektrum noch weniger aus-
differenziert.

3. Antrag auf Drucksache 16/8748

Der ebenfalls von April 2008 stammende Antrag der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betont, die – damals noch
geplante – Verdoppelung der Conterganrenten könne nur ein
erster Schritt im Rahmen einer ganzheitlichen Strategie für
den Umgang mit den Folgen des Contergan-Medizin-
skandals sein. Der angemessene Hilfebedarf der Geschädig-
ten und der sich daraus ergebende finanzielle Schadens-
ausgleich könne nur im Rahmen einer wissenschaftlichen
Untersuchung bedarfsgerecht ermittelt werden. In diesem
Zusammenhang besteht aus Sicht des Antrags auch eine mo-
ralische Verpflichtung der Firma Grünenthal GmbH, weitere
ausstattung und Struktur des Stiftungsgesetzes zügig dem
Deutschen Bundestag vorlegen,

senen Hilfebedarf der Geschädigten und den sich daraus
ergebenden finanziellen Schadensausgleich errechnen,

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/11625

2. dem Bundestag einen Vorschlag vorlegen, wie das Con-
terganstiftungsgesetz auch für solche Personen geöffnet
werden könne, die eine nicht äußerlich sichtbare Schädi-
gung aufgrund der Einnahme thalidomidhaltiger Präpa-
rate erlitten hätten,

3. sich in gemeinsamen Gesprächen mit der Firma Grünen-
thal GmbH und dem Bundesverband Contergangeschä-
digter e. V. für eine wesentliche finanzielle Beteiligung
der Firma Grünenthal GmbH an der vorgesehenen Ren-
tenanpassung einsetzen,

4. durch ihre Mitarbeit in der Weltgesundheitsorganisation
dafür Sorge tragen, dass die Sicherheitsvorkehrungen
beim Umgang mit Thalidomid und anderen Wirkstoffen
mit hohem Nebenwirkungspotential auch international
eingehalten würden,

5. sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, ein Euro-
päisches Netzwerk für Dysmelie und andere seltene
Krankheiten aufzubauen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

1. Zu dem Antrag auf Drucksache 16/11223

Der Rechtsausschuss, der Finanzausschuss, der Aus-
schuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz, der Ausschuss für Arbeit und Soziales und
der Ausschuss für Gesundheit haben jeweils in ihren Sit-
zungen am 17. Dezember 2008 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Antrags
empfohlen.

Der Haushaltsausschuss hat in seiner 89. Sitzung am
17. Dezember 2008 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktio-
nen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Annahme des Antrags empfohlen.

2. Zu dem Antrag auf Drucksache 16/8754

Der Rechtsausschuss, der Ausschuss für Arbeit und Sozia-
les, der Haushaltsausschuss und der Ausschuss für Ge-
sundheit haben jeweils in ihren Sitzungen am 17. Dezember
2008 empfohlen, den Antrag für erledigt zu erklären.

Der Finanzausschuss hat in seiner 111. Sitzung am
17. Dezember 2008 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Antrags
empfohlen.

3. Zu dem Antrag auf Drucksache 16/8748

Der Rechtsausschuss, der Ausschuss für Arbeit und So-
ziales und der Ausschuss für Gesundheit haben jeweils in
ihren Sitzungen am 17. Dezember 2008 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags empfohlen.

CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion der FDP die Ablehnung des Antrags
empfohlen.

Der Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen
Union hat in seiner 75. Sitzung am 17. Dezember 2008
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP
und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktionen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags
empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnis
im federführenden Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend

A. Allgemeiner Teil

1. Abstimmungsergebnis

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Annahme des Antrags auf Drucksache
16/11223.

Er empfiehlt einvernehmlich, den Antrag auf Drucksache
16/8754 für erledigt zu erklären.

Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ableh-
nung des Antrags auf Drucksache 16/8748.

2. Inhalt der Ausschussberatungen

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat
zu den Vorlagen auf den Drucksachen 16/8754 und 16/8748
in seiner 57. Sitzung am 28. Mai 2008 eine öffentliche An-
hörung durchgeführt und dabei folgende Sachverständige
angehört:

Herr Uwe Adamczyk, Herr Klaus Becker (Hamburger LAG
für behinderte Menschen e. V.), Herr Priv.-Doz. Dr. Jürgen
Graf (Facharzt für Orthopädie), Herr Udo Herterich (Inte-
ressenverband Contergangeschädigter NRW e. V.), Frau
Dr. Hedda Hoffmann-Steudner (Bundesverband Deutscher
Stiftungen e. V.), Frau Margit Hudelmaier (Bundesverband
Contergangeschädigter e. V.), Herr Prof. Dr. Andreas Kruse
(Institut für Gerontologie der Universität Heidelberg), Frau
Regina Schmidt-Zadel (Conterganstiftung für behinderte
Menschen), Herr Gernot Stracke (HICOHA – Hilfswerk für
Contergangeschädigte Hamburg e. V.) sowie Herr R. Alan
Summerside (The Thalidomide Trust).

Bezüglich der Ergebnisse der Anhörung wird auf das Wort-
protokoll der 57. Sitzung verwiesen.

Der Ausschuss hat sodann in seiner 72. Sitzung am 17. De-
zember 2008 die Vorlagen abschließend beraten. Diese Be-
ratung fand entsprechend des in § 69 der Geschäftsordnung
des Deutschen Bundestages formulierten Grundsatzes in
nicht öffentlicher Sitzung statt. Ein Antrag, die Öffentlich-
Der Haushaltsausschuss hat in seiner 89. Sitzung am
17. Dezember 2008 mit den Stimmen der Fraktionen der

keit auch zu dieser Beratung ganz oder teilweise zuzulassen,
war von keiner Fraktion im Ausschuss gestellt worden.

Drucksache 16/11625 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

In der Sitzung gab zunächst ein Vertreter der Bundesregie-
rung dem Ausschuss einen Sachstandsbericht über die Be-
mühungen um weitere Verbesserungen der Situation Conter-
gangeschädigter und die dazu geführten Gespräche, in die
insbesondere auch der Bundesverband der Contergan-
geschädigten e. V. einbezogen worden sei. Daraus ging her-
vor, dass die Contergangeschädigten neben den verdoppel-
ten monatlichen Renten insgesamt weitere 100 Mio. Euro als
direkte Zusatzleistung erhalten sollen. Die von der Firma
Grünenthal GmbH auf freiwilliger Basis verbindlich zuge-
sagten Mittel in Höhe von 50 Mio. Euro und zusätzliche wei-
tere 50 Mio. Euro aus dem Kapitalstock der Stiftung sollten
über die Conterganstiftung an die Betroffenen ausgeschüttet
werden. Es sei vorgesehen, die Auszahlung, gestaffelt nach
Schwere der Behinderung, als jährliche Sonderzahlung über
einen Zeitraum von 35 Jahren hinweg vorzunehmen. Um
diese Sonderleistungen möglich zu machen, müsse das Con-
terganstiftungsgesetz erneut geändert werden. Nach der jet-
zigen Zeitplanung könne mit dem Inkrafttreten des Gesetzes
spätestens zum 1. Juli 2009 gerechnet werden.

Aufgrund des vom Bundesverband der Contergangeschädig-
ten e. V. vorgelegten Forderungskatalogs zur Verbesserung
der Lebenssituation der Betroffenen sei auf Initiative des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend am 9. Januar 2008 eine interministerielle Arbeits-
gruppe gebildet worden, deren Ziel es sei, die Lebenssitu-
ation der Contergangeschädigten auch in den Bereichen
Gesundheit, Pflege, Assistenz, Mobilität, Schwerbehinder-
tenrecht und häusliche Lebenswelt zu verbessern. Erste Er-
folge dieser Arbeit seien bereits sichtbar. So werde es für die
Betroffenen voraussichtlich ab März 2009 Parkerleichterun-
gen geben. Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phoko-
melie würden in den Kreis derjenigen Berechtigten aufge-
nommen, die auf Behindertenparkplätzen parken dürften.
Sie könnten auch Ausnahmegenehmigungen zum Halten
oder Parken in Halte- und Parkverboten erhalten. Hemm-
nisse bei der Verordnung von medizinischen Heil- und Hilfs-
mitteln sollten durch eine Initiative des Bundesministeriums
für Gesundheit abgebaut werden. Dazu habe das Bundes-
ministerium für Gesundheit in Abstimmung mit den Spitzen-
verbänden der Krankenkassen, der Kassenärztlichen und
Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung sowie dem Ge-
meinsamen Bundesausschuss ein Rundschreiben mit Hin-
weisen zur Verordnung und Bewilligung von Leistungen der
gesetzlichen Krankenversicherung versandt. Ziel dieses
Rundschreibens sei es, die regionalen Verbände der Kran-
kenkassen auf die vollständige Ausschöpfung der Verord-
nungsmöglichkeiten und Ausnahmetatbestände zugunsten
der Contergangeschädigten hinzuweisen. Außerdem hätten
sich die Verbände auf eine Überarbeitung der Heilmittel-
richtlinie verständigt.

Der Vertreter der Bundesregierung betonte, mit diesen Maß-
nahmen sei man noch nicht am Ziel. Die Arbeitsgruppe wer-
de ihre Arbeit fortsetzen und sich um weitere Erleichterun-
gen kümmern. Ein weiterer wichtiger Meilenstein auf dem
Weg der Verbesserung der Lebenssituation der Contergange-
schädigten werde das von der Conterganstiftung zu verge-
bende, umfassende Forschungsprojekt sein, für das im Rah-
men des Stiftungsvermögens maximal 7 Mio. Euro zur
Verfügung stünden. Diesem Vorhaben komme eine Schlüs-

die besonderen Bedarfe der Betroffenen im weiteren Lebens-
verlauf weiter geschärft werden. Ein zentraler Bestandteil
des zu vergebenden Forschungsauftrages werde dabei der
Aufbau eines Netzwerkes zur Kommunikation und zum
Austausch von Betroffenen, Ärzten und Fachpersonal sein.
Der Beratungsbedarf der Contergangeschädigten werde ge-
rade mit Blick auf die Auswirkungen der Spät- und Folge-
schäden weiter anwachsen. Der Ausbau eines zentralen,
kompetenten Beratungsangebotes sei daher aus Sicht des
Ministeriums vordringlich. Ob und welche Maßnahmen
letztendlich zur weiteren Verbesserung der Lebenslagen der
Betroffenen nötig seien, werde sich im Verlauf dieses For-
schungsprojektes zeigen.

Die Fraktion der CDU/CSU zeigte sich erfreut, dass die
Forderungen des interfraktionellen Antrags auf Druck-
sache 16/11223 von der Bundesregierung bereits aufgegrif-
fen worden seien und sich in der Gestaltungsphase befänden.
Klarzustellen sei allerdings, dass die Parkerleichterungen
und das geänderte Straßenverkehrsgesetz auf einer Initiative
des Parlamentes beruhten, die erst später von der interminis-
teriellen Arbeitsgruppe aufgegriffen worden sei.

Der Forderungskatalog des Bundesverbandes der Conter-
gangeschädigten e. V. und die Forderungen des Stiftungs-
rates seien nahezu vollständig in den jetzt vorliegenden ge-
meinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen und der FDP
aufgenommen worden. Der Antrag betone ebenfalls die Not-
wendigkeit eines Forschungsauftrags, der allerdings bereits
im ersten Halbjahr 2009 vergeben werden sollte. Hervorge-
hoben werde darüber hinaus der Beratungs- und Informati-
onsbedarf der Betroffenen. Diese Fragen sollten künftig in
enger Absprache zwischen dem Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend und dem Ministerium geregelt
werden, da enge Kontakte zwischen den Parlamentarierin-
nen und Parlamentariern und den Betroffenen bestünden. In
den Antrag auf Drucksache 16/11223 seien auch Forderun-
gen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aufgenom-
men worden. Anderen Punkten wie beispielsweise der Auf-
hebung der Ausschlussfrist könne die CDU/CSU
demgegenüber so nicht zustimmen; hier befinde man sich
noch in einem Diskussionsprozess.

Die Vertreterin der Fraktion der CDU/CSU betonte, mit
Blick auf die weitere Verbesserung der Situation Contergan-
geschädigter müssten noch viele Probleme gelöst werden.
Zu Recht werde nunmehr auch eine Vernetzung eingefordert,
die es in der Vergangenheit nicht gegeben habe. Nur wenige
Ärzte hätten sich intensiv mit den besonderen Problemen
Contergangeschädigter beschäftigt, und auf diese werde ver-
stärkt zurückgegriffen. Einige Contergangeschädigte oder
mutmaßlich Contergangeschädigte hätten sich jedoch auch
an andere Ärzte gewandt und seien nicht entsprechend bera-
ten worden. Da sie deshalb unter Umständen unter die Aus-
schlussfrist fielen, sei es der Koalition ein wichtiges Anlie-
gen, die Möglichkeiten einer nachträglichen Anerkennung
zu prüfen, wenn man nicht zu einer generellen Aufhebung
der Ausschlussfrist kommen wolle. Dies sei auch eine we-
sentliche Forderung der Verbände. Eine weitere Frage sei,
inwieweit bei einer zentralen Beratungsstelle auch Betroffe-
ne als Beratungspersonen einbezogen werden könnten.
Schließlich bestehe mit Blick auf die jährlichen Sonderzah-
selfunktion zu, denn mit diesem partizipativ und längs-
schnittlich angelegten Forschungsprojekt solle der Blick für

lungen der Wunsch des Bundesverbandes der Contergange-
schädigten e. V., eventuell zu anderen Auszahlungsmodali-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/11625

täten als einer Erstreckung auf 35 Jahre zu kommen, was sich
an der durchschnittlichen verbleibenden Lebenszeit orientie-
re. Hinzuweisen sei schließlich darauf, dass trotz der Initia-
tive des Gesundheitsministeriums weiterhin Probleme bei
der Verordnung von medizinischen Heil- und Hilfsmitteln
bestünden, so dass hier weitere Interventionen erforderlich
seien.

Die Fraktion DIE LINKE. vertrat die Auffassung, in der
hier geführten Diskussion sollten zwei Aspekte unterschie-
den werden, nämlich einmal die konkreten möglichen und
nötigen Maßnahmen und zum anderen die prinzipielle Frage,
ob der seinerzeit abgeschlossene Vergleich für die Zukunft
tatsächlich noch eine Grundlage sein könne. Die Betroffenen
seien dabei nicht einbezogen gewesen, es handele sich also
um einen Vertrag zu Lasten Dritter. Der Vertreter der Frak-
tion DIE LINKE. meinte, ein solcher Vertrag sei nach gelten-
dem Recht von vorn herein sittenwidrig und ungültig. Mitt-
lerweile seien die Betroffenen 50 Jahre alt und könnten für
sich selbst sprechen, während damals ihre Eltern für sie ge-
sprochen hätten und sie dies hätten hinnehmen müssen. In-
sofern müsse zunächst darüber nachgedacht werden, ob die
hier geführte Diskussion überhaupt auf einer angemessenen
Grundlage beruhe.

Die Fraktion DIE LINKE. trug weiterhin vor, der Bundes-
verband der Contergangeschädigten e. V. sei innerhalb der
Betroffenenszene alles andere als unumstritten. Es gebe in-
zwischen Selbstorganisationen der Betroffenen, die zumin-
dest erwähnt werden müssten, die ICTA und andere. Wenn
nunmehr auf Gespräche mit dem Bundesverband hingewie-
sen werde, müsse zur Kenntnis genommen werden, dass sich
etliche der Betroffenen auf diese Weise nicht vertreten fühl-
ten. Als Drittes sei darauf hinzuweisen, dass in Behinderten-
fragen seit Jahren der Slogan vertreten werde: „Nichts über
uns ohne uns.“ Es wäre deshalb durchaus angemessen gewe-
sen, zur Diskussion dieses Tagesordnungspunktes einige
Vertreterinnen und Vertreter der Betroffenen als Gäste in die
Ausschusssitzung einzuladen. Es sei allerdings auch von der
Fraktion DIE LINKE. versäumt worden, einen entsprechen-
den Antrag zu stellen.

Der Vertreter der Fraktion DIE LINKE. kritisierte sodann
die Überlegungen der Bundesregierung, die zusätzlichen
100 Mio. Euro für die Contergangeschädigten auf 35 Jahren
verteilt auszahlen. Nach seiner Kenntnis wolle eine sehr star-
ke Bewegung innerhalb der Betroffenen diese Summe auf
einmal ausgezahlt haben; jedenfalls aber nicht auf 35 Jahre
gestreckt. Dieser der Wunsch der meisten Betroffenen müsse
zur Kenntnis genommen werden; immerhin sei das Wunsch-
und Wahlrecht behinderter Menschen im Neunten Buch
Sozialgesetzbuch festgeschrieben.

Kritisch anzumerken sei weiterhin, dass ein großer For-
schungsauftrag mit einem Volumen von 7 Mio. Euro verge-
ben werden solle. Es sei bereits zu bezweifeln, ob tatsächlich
noch Erkenntnisprobleme vorlägen. Wenn aber tatsächlich
noch Forschungsbedarf bestehe, dann müsste dieser aus
Steuermitteln finanziert werden. Ein Forschungsauftrag zu
Lasten des Stiftungsvermögens würde hingegen bedeuten,
dass dieses Geld den Betroffenen weggenommen werde,
denn das Stiftungsvermögen sei für sie bestimmt. Die Frak-

Politik, damit endlich alle Contergangeschädigten tatsäch-
lich die entsprechenden Leistungen empfangen könnten.

Der Vertreter der Fraktion DIE LINKE. kündigte an, zur ab-
schließenden Beratung noch einen eigenen Antrag mit all
den soeben angesprochenen Punkten einzubringen.

Die Vertreterin der Fraktion der SPD erwiderte, man sollte
allen Fraktionen die Ernsthaftigkeit ihres Bemühens zuge-
stehen, die Situation der Contergangeschädigten zu verbes-
sern. Sie wies darauf hin, dass die Rechtmäßigkeit des Ver-
gleichs vom Bundesverfassungsgericht bereits abschließend
überprüft worden sei und betonte, man habe während der
Anhörung und auch in den vielen Gesprächen danach nicht
nur mit dem Bundesverband der Contergangeschädigten
e. V., sondern mit allen Gruppierungen und auch mit einzel-
nen Betroffenen gesprochen. Man habe deren Anliegen auf-
genommen und geprüft, und nun müsse das Parlament sie
bewerten.

Die Vertreterin der SPD betonte weiterhin, dass die Beratung
über die vorliegenden Anträge nur ein Zwischenschritt sei,
damit die dort formulierten Maßnahmen auf den Weg ge-
bracht werden könnten. Leider habe sich die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem neuen interfraktionellen
Antrag nicht angeschlossen, obwohl dort einige von deren
Forderungen übernommen worden seien. Bis zu einer Bera-
tung des Conterganstiftungsgesetzes müsse indes noch eine
Vielzahl von Fragen geklärt werden. Ein sorgfältig arbeiten-
des Parlament zeichne sich dadurch aus, all diese Fragen mit
Bedacht zu klären und keine vorschnellen Entscheidungen
zu treffen.

So müsse beispielsweise im Hinblick auf die Ausschlussfrist
ermittelt werden, um wie viele Personen es sich handele und
ob eindeutig festgestellt werden könne, dass sie tatsächlich
durch Contergan geschädigt seien. Es müsse geklärt werden,
ab wann ggf. eine Entschädigung zu leisten sei, ob dies bei-
spielsweise ab der Antragstellung und auch rückwirkend ge-
schehen solle. Ebenso bestehe noch Beratungsbedarf zu den
Modalitäten der Auszahlung der zusätzlichen 100 Mio. Euro,
über die ebenfalls mit den Betroffenen gesprochen worden
sei. Bei einer Leistung von 3 000 Euro im Jahr hätten sie
schon nach zehn Jahren mehr als bei einer Einmalzahlung,
denn wenn man den Auszahlungszeitraum strecke, so kämen
die Erträge des Vermögens den Betroffenen wiederum zu-
gute, so dass das Geld wesentlich länger reiche. Im Übrigen
bestünden durchaus noch Erkenntnisprobleme, beispiels-
weise im Bereich Behinderung und Alter. Da die Nationalso-
zialisten Menschen mit Behinderungen ermordet hätten,
komme erst jetzt eine Generation mit Behinderungen ins
Alter und es lägen bisher keine Forschungsergebnisse vor.
Deshalb sei es dringend notwendig, den Forschungsauftrag
zu vergeben. Die Stiftungsgelder unterlägen ohnehin unter-
schiedlichen Zweckbestimmungen, so dass die Mittel für die
individuellen Hilfen hiervon unberührt blieben. Auch bisher
seien aus den Mitteln für Behinderungen im Allgemeinen
Forschungsprojekte finanziert worden; der Stiftungszweck
sehe die Förderung von Forschungsvorhaben ausdrücklich
vor.

Die Vertreterin der SPD erinnerte schließlich an die bereits
getroffenen Entscheidungen. Die Verdoppelung der Renten
komme den Betroffenen bereits seit dem Sommer zugute.
tion DIE LINKE. sprach sich schließlich für eine Aufhebung
der Ausschlussfrist aus. Dies wäre ein wichtiger Schritt der

Gleichzeitig habe man dafür gesorgt, dass die Anrechnungs-
regelung für Transferleistungen gestrichen worden sei. Hier-

an dieser Stelle darauf verzichten, den Contergan-Skandal
insgesamt zu bewerten und auch die Frage einer moralischen
Verpflichtung der Firma Grünenthal GmbH nicht näher erör-
tern. Beim jetzigen Diskussionsstand habe es in der Tat Ver-
suche einer noch weitergehenden interfraktionellen Verstän-
digung gegeben. Es sei anzuerkennen, dass in dem jetzt
vorliegenden Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD
und FDP über den ursprünglichen Antrag der Koalitions-
fraktionen hinaus Maßnahmen zur Verbesserung der Situati-
on Betroffener aufgenommen worden seien. Dennoch er-
scheine dieser Antrag als nicht weitgehend genug, weshalb
sich ihre Fraktion entschlossen habe, ihren eigenen Antrag
aufrechtzuerhalten. Zwar sei man ein Stück vorangekom-
men, indes hätten BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Frage
des Anspruchsberechtigtenkreises, zur Frage der Anpassung
der monatlichen Ausgleichszahlung und zur Grundlage der
zu vergebenden Forschungsaufträge weitergehendere Vor-
stellungen.

Betroffenen werde also bereits anerkannt. Auch die Forde-
rung nach einer Einmalzahlung sei nachvollziehbar; nun-
mehr sei jedoch sowohl eine monatliche Rente als auch eine
jährliche Einmalzahlung vorgesehen. Die Frage sei, ob man
diese Leistung jetzt sozusagen als private Rentenversiche-
rung apostrophiere und eine Kapitalauszahlung vornehme
oder ob man sie in Form einer monatlichen Rente an das
staatliche Rentensystem anlehne. Die Fraktion der FDP halte
es auch bei dieser Personengruppe für angebracht, bei der
monatlichen Rente zu bleiben. Wichtig sei weiterhin, dass
die Zahlungen an die Betroffenen nicht auf andere Leistun-
gen angerechnet würden. Dies müsse noch einmal nach au-
ßen hin deutlich gemacht werden. Schließlich sei es auch zu
begrüßen, dass ein Forschungsprojekt zur Lebenssituation
der Contergangeschädigten in Auftrag gegeben werden
solle; dieses sollte bereits im ersten Halbjahr 2009 gesche-
hen.

Berlin, den 15. Januar 2009

Antje Blumenthal
Berichterstatterin

Marlene Rupprecht (Tuchenbach)
Berichterstatterin

Ina Lenke
Berichterstatterin

Jörn Wunderlich
Berichterstatter

Britta Haßelmann
Berichterstatterin
Drucksache 16/11625 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

über seien allerdings noch nicht alle Betroffenen und nicht
alle Sachbearbeiter in den Behörden informiert. Deshalb
müsse neben den bereits vom Bundesministerium für
Gesundheit verbreiteten Informationen das Bundesminis-
terium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend dafür sor-
gen, dass das Wissen auch an alle Stellen gelange, die für
Sozialleistungen nach den Sozialgesetzbüchern zuständig
seien.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN äußerte ihr
Unverständnis darüber, dass man zur Frage der Ausschluss-
frist nicht zu einem schnelleren Ergebnis komme. Es wäre im
Interesse der Betroffenen sehr wichtig, über die Frage der
Ausschlussfrist und der nachträglichen Anerkennung zu
sprechen. Außerdem bestünden weiterhin Probleme im Hin-
blick auf die Bewilligungspraxis der Krankenkassen bei
Heil- und Hilfsmittelverordnungen.

Zu den vorliegenden Anträgen erklärte die Vertreterin der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, da zu diesem Thema
bereits mehrere Debatten im Ausschuss und auch im Plenum
des Deutschen Bundestages geführt worden seien, wolle sie

Die Fraktion der FDP begrüßte die Formulierung eines
gemeinsamen Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD
und FDP. Die vorgetragenen Gründe für das Aufrechterhal-
ten des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
seien demgegenüber nicht nachvollziehbar. Die durchge-
führte Anhörung sei sehr wichtig gewesen, und zwar nicht
nur für den Ausschuss, sondern auch für die Betroffe-
nen. Deren Forderungen seien allerdings sehr weit auseinan-
der gegangen. Man habe in der Anhörung alle Gruppen an-
gehört und sich dazu auch eine Meinung gebildet. Einige
Betroffene hätten allerdings sehr weitgehende Forderungen
gestellt, was aus ihrer Situation heraus auch gut nachvoll-
ziehbar sei.

Die Fraktion der FDP betonte, dem Parlament sei es bereits
gelungen, die Verdoppelung der Renten durchzusetzen, so
dass eine Rentenanpassung von lediglich fünf Prozent nicht
mehr diskutiert werde. Sicherlich könnten die nunmehr fest-
gelegten Renten auch noch höher sein, allerdings müsse der
so genannte Eckrentner für eine Rente von über 1 000 Euro
42 Jahre bis 45 Jahre arbeiten. Das besondere Schicksal der

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