BT-Drucksache 16/11623

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/10490- Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz)

Vom 19. Januar 2009


Bericht der Abgeordneten Kurt J. Rossmanith, Lothar Mark, Ulrike Flach, Roland Claus und
Alexander Bonde

Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, Überregulierungen
abzubauen und bürokratische Lasten zu verringern, um die
Wettbewerbsfähigkeit des heimischen Mittelstandes und die
Attraktivität des Standortes insgesamt zu stärken.

Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs stellen
sich wie folgt dar:

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Vielfältige Kontroll- und Verwaltungsaufwendungen der
staatlichen Organe entfallen ganz oder teilweise. Insgesamt
ist von einer Entlastung der öffentlichen Haushalte auszuge-
hen, deren finanzielle Größenordnung sich mangels ausrei-
chenden Datenmaterials jedoch nicht eindeutig abschätzen
lässt.

des Freibetrages in § 11 des Gewerbesteuergesetzes
(GewStG) und § 25 der Gewerbesteuerdurchführungsver-
ordnung werden für Bund und Länder geringfügige, nicht
genauer bezifferbare Steuermindereinnahmen erwartet.

Ferner erfolgt eine Ausweitung des Kreises der von der Ver-
pflichtung zur Führung eines Umsatzsteuerheftes befreiten
Unternehmer (§ 68 Absatz 1 der Umsatzsteuerdurchfüh-
rungsverordnung – UStDV).

Durch Einführung des Rechts des Pfandleihers, sich aus
Mindererlösen bei der Verwertung von Pfändern mit Über-
schüssen aus der Verwertung anderer Pfänder im Verhältnis
zum Fiskus zu befriedigen (Artikel 10 des Gesetzentwurfs),
können den Kommunen Mindereinnahmen entstehen.

2. Vollzugsaufwand
insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft
(Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz)
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11623
16. Wahlperiode 19. 01. 2009

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/10490 –

Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse
Der Wegfall fusionskontrollrechtlicher Anmeldepflichten
durch Einführung einer zweiten Inlandsumsatzschwelle im
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Artikel 8 des
Gesetzentwurfs) führt zu Gebührenmindereinnahmen des
Bundeskartellamts in Höhe von schätzungsweise mindes-
tens 1,4 Mio. Euro im Jahr.

Im Zusammenhang mit der Anhebung der Freibeträge der
§§ 24 und 25 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) und

Durch die Umstellung auf die Verwendung von Verwaltungs-
daten und die jährliche Durchführung der Auswertungen für
die Zählungen im Handwerk entstehen dem Statistischen
Bundesamt einmalige Kosten in Höhe von 245 200 Euro und
laufende Kosten in Höhe von 130 000 Euro. Bezogen auf
einen Zeitraum von 9 Jahren (= durchschnittliche Periodizi-
tät der bisherigen Handwerkszählung) ergibt sich daraus ein

waltungskosten der Statistischen Landesämter um rund
668 700 Euro p. a. sinken.

Den durch die Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbs-
beschränkungen und die Änderung der Gewerbeordnung
entfallenden Gebühren stehen entsprechende Verfahrenser-
leichterungen und Entlastungen bei den Verwaltungen ge-
genüber. Es ist zu erwarten, dass sich diese Erleichterungen
im Verfahren auch auf der Kostenseite mindernd nieder-
schlagen.

Sonstige Kosten

Die Wirtschaft, insbesondere die kleinen und mittleren Un-
ternehmen, werden aufgrund des sinkenden betrieblichen
Verwaltungsaufwandes kostenseitig entlastet. Geringfügige
Einzelpreisänderungen lassen sich nicht ausschließen. Aus-
wirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Ver-
braucherpreisniveau, sind jedoch nicht zu erwarten.

Bürokratiekosten

Es entstehen keine neuen Bürokratiekosten.

a) Unternehmen

Vielmehr werden bestehende Informations- und Erlaubnis-
pflichten der Unternehmen vereinfacht oder ganz bzw. teil-
weise abgeschafft, und die betroffenen Betriebe dadurch
entlastet. Die Umstellung und Vereinfachung der Hand-
werkszählung entlastet die Unternehmen in einer Größen-
ordnung von rd. 24 Mio. Euro. Die beabsichtigten Verein-
fachungen im Gewerberecht tragen im Umfang von rd.
72 Mio. Euro zur bürokratischen Entlastung von Unterneh-

b) Bürgerinnen und Bürger

keine Auswirkungen

c) Verwaltung

Die Entlastungsmaßnahmen für Unternehmen führen teil-
weise zu erhöhtem Planungs- und Vollzugsaufwand für die
statistischen Ämter bei der Datenaufbereitung der Hand-
werkszählung aus vorhandenen Verwaltungsdaten. Diese
Kosten werden jedoch durch Einsparungen wegen des
Wegfalls der Erhebungen vor Ort deutlich überkompensiert,
so dass sich mit der Vereinfachung der Handwerkszählung
für die Verwaltung eine Bürokratiekostenersparnis von ca.
8,557 Mio. Euro ergibt. Daneben wird die Verfahrens-
änderung beim Zuschuss zum Mutterschaftsgeld weitere
31 000 Euro Bürokratiekosten einsparen, so dass mit dem
vorliegenden Gesetzentwurf für die Verwaltung insgesamt
eine Nettoentlastung von schätzungsweise mindestens
8,6 Mio. Euro verbunden sein wird.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
für mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass der
federführende Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
keine weitergehenden Änderungen mit wesentlichen haus-
haltsmäßigen Änderungen empfiehlt.

Berlin, den 12. November 2008

Der Haushaltsausschuss

Otto Fricke
Vorsitzender

Kurt J. Rossmanith
Berichterstatter

Lothar Mark
Berichterstatter

Ulrike Flach
Berichterstatterin

Roland Claus
Berichterstatter

Alexander Bonde
Berichterstatter
Drucksache 16/11623 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

jährlicher Kostenaufwand von rd. 157 000 Euro. Dem stehen
wegfallende Durchschnittskosten der Handwerkszählung in
Höhe von rund 174 000 Euro p. a. gegenüber, so dass im
Ergebnis die Verwaltungskosten des Statistischen Bundes-
amtes um rund 17 000 Euro p. a. sinken.

Parallel entstehen den Statistikbehörden der Länder einma-
lige Kosten in Höhe von 158 100 Euro und laufende Kosten
in Höhe von 140 900 Euro. Unter Zugrundelegung der
durchschnittlich neunjährigen Periodizität der Handwerks-
zählung ergibt sich daraus ein jährlicher Kostenaufwand
von rund 158 500 Euro. Dem stehen wegfallende Durch-
schnittskosten der Handwerkszählung in Höhe von rund
827 200 Euro p. a. gegenüber, so dass im Ergebnis die Ver-

men bei. Die geplanten steuerlichen Änderungen und der
Wegfall des Erlaubnisvorbehalts zum Betrieb eines milch-
wirtschaftlichen Unternehmens entlasten die Unternehmen
um ca. 850 000 Euro.

Die ex ante Bürokratiekostenbetrachtung ergibt somit, dass
mit dem vorliegenden Gesetzentwurf für die Wirtschaft im
Jahr 2009 insgesamt eine Nettoentlastung von mindestens
97 Mio. Euro verbunden sein wird. Unter Berücksichtigung
der nur alle acht bis zehn Jahre stattfindenden Handwerks-
zählung und der insoweit gebotenen Verteilung des Entlas-
tungsvolumens auf durchschnittlich neun Jahre ergibt sich
im langjährigen rechnerischen Mittel eine Gesamtentlastung
der Wirtschaft von 75,7 Mio. Euro p. a.

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