BT-Drucksache 16/11513

Konjunkturprogramm durch Investitionen in finanzschwachen Kommunen

Vom 19. Dezember 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/11513
16. Wahlperiode 19. 12. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Britta Haßelmann, Bettina Herlitzius, Peter Hettlich,
Anna Lührmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Konjunkturprogramm durch Investitionen in finanzschwachen Kommunen

Städte und Gemeinden schieben bis zum Jahr 2020 einen Investitionsstau von
700 Mrd. Euro vor sich her. Nach Berechnungen des Deutschen Institutes für
Urbanistik sind jährlich zusätzlich 7 Mrd. Euro für kommunale Investitionen in
Schulen, Kitas, Wasserver- und entsorgung und vieles mehr erforderlich.

Die Bundesregierung hat in ihrem Wachstums- und Beschäftigungsprogramm
unter anderem beschlossen:

I. Eine Erhöhung der Geldmittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm
für die Jahre 2009 bis 2011 um 3 Mrd. Euro. Enthalten ist auch die Initiative
altersgerechter Umbau von Wohnungen sowie der Investitionspakt zwischen
Bund-Ländern und Gemeinden.

II. Eine Aufstockung der Infrastrukturprogramme der KfW für „strukturschwa-
che Kommunen“ um 3 Mrd. Euro. Die Zinskonditionen sollen dabei für ei-
nen befristeten Zeitraum besonders günstig gestaltet werden. Die Bundesre-
gierung appelliert an die Länder, im Rahmen der Kommunalaufsicht Sorge
dafür zu tragen, dass auch finanzschwache Kommunen auf das Programm
zugreifen können.

Da das CO2-Gebäudesanierungsprogramm sich primär an private Haushalte
richtet und der sog. Investitionspakt auch nach der Aufstockung im Haushalt
2009 mit 300 Mio. Euro etatisiert ist, ist zweifelhaft, ob durch diese Maßnah-
men nennenswerte Investitionen im Sinne eines Konjunkturprogramms ausge-
löst werden. Die Tatsache, dass beispielsweise in Nordrhein-Westfalen die Mit-
tel aus dem Programm „Investitionspakt zur energetischen Modernisierung so-
zialer Infrastruktur“ bereits im August 2008 siebenfach überzeichnet waren,
zeigt, dass der Bedarf für dieses Programm sehr groß ist.

Die kommunalen Spitzenverbände fordern zudem, die Programme auch für sol-
che Kommunen auszurichten, die sich in einer Haushaltsnotlage befinden.
Diese Kommunen sind in der Regel nicht in der Lage, eine Kofinanzierung für
Infrastrukturprojekte zu leisten.
Wir fragen die Bundesregierung:

I. Zu den Förderprogrammen im Bereich Bauen, Wohnen und Energiesparen

1. In welcher Höhe wurden das CO2-Gebäudesanierungsprogramm und wel-
che weiteren Programme jeweils in 2009, 2010 und 2011 aufgestockt bzw.
auf welche Haushaltsstellen ist das angekündigte Volumen von 3 Mrd. Euro
für den genannten Zeitraum verteilt?

Drucksache 16/11513 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

2. Wer kann welche Programme jeweils in Anspruch nehmen bzw. wer ist an-
spruchsberechtigt?

3. Zu welchem Anteil und in welcher Höhe wurden die Mittel des CO2-Ge-
bäudesanierungsprogramms in den vergangenen drei Jahren von privaten
Haushalten und zu welchem Teil und in welcher Höhe von Kommunen ab-
gerufen?

4. In welcher Höhe wurden die Programme „Kommunalkredit – energetische
Gebäudesanierung“ sowie „Kommunal investieren – energetische Gebäu-
desanierung“ in den letzten drei Jahren von Kommunen in Anspruch ge-
nommen?

5. Wie unterscheiden sich die Kommunalprogramme und das CO2-Gebäude-
sanierungsprogramm, wenn bei der Kreditvariante des CO2-Gebäudesanie-
rungsprogramms auch Gemeinden und Kreise anspruchsberechtigt sind?

6. Sind weitere Vergünstigungen z. B. eine Verringerung der Zinslast, eine
Stundung von Tilgungsraten etc. für Kommunen für die kommunalrelevan-
ten Programme geplant?

7. In welchem Maße werden KfW-Förderprogramme zur energetischen Ge-
bäudesanierung von strukturschwachen Kommunen nachgefragt?

8. Werden öffentliche Gebäude und Schulen von strukturschwachen Kommu-
nen unter Nothaushaltsrecht besonders gefördert?

9. Sind nachprüfbare Qualitätskriterien für die CO2-Gebäudesanierung vorge-
sehen?

10. In welcher Höhe wurden die Mittel des Investitionspakts zur energetischen
Erneuerung der sozialen Infrastruktur zwischen Bund, Ländern und Ge-
meinden in den letzten drei Jahren in Anspruch genommen, und wie soll
der Investitionspakt zukünftig finanziell ausgestattet werden?

11. Welche Projekte des genannten „Investitionspaktes“ werden in welcher
Höhe gefördert?

12. Wird dieses Programm auch von strukturschwachen Kommunen und Kom-
munen unter Nothaushaltsrecht abgerufen, und wenn ja, jeweils in welcher
Höhe?

13. Ist geplant, den kommunalen Anteil am Investitionspakt abzusenken und
wenn ja, in welcher Höhe, und wie soll ggf. die Finanzierung des Gemein-
deanteils zwischen Bund und Ländern aufgeteilt werden?

14. Sind mit dem Investitionspakt zur energetischen Erneuerung vergleichbare
Investitionsprogramme in anderen kommunalen Investitionsfeldern (wie
z. B. dem Abwasser, dem ÖPNV) geplant?

Wenn ja, welche, und wie hoch soll der Finanzierungsanteil strukturschwa-
cher Kommunen sein?

15. In welcher Höhe wurden finanzielle Mittel der Förderprogramme für al-
tersgerechte Umbauten von Wohnungen in den letzten drei Jahren in An-
spruch genommen, und welche Projekte werden in welcher Höhe geför-
dert?

16. In welcher Höhe wurden Finanzmittel des Förderprogramms für altersge-
rechte Umbauten von Wohnungen von Kommunen und auch von finanz-
schwachen Kommunen und Kommunen, die sich in einer Haushaltsnotlage
befinden, abgerufen?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/11513

17. In welcher Höhe, mit welchem Inhalt, und zu welchem Zeitpunkt soll das
von der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan,
angekündigte Schul- und Hochschulmodernisierungsprogramm zur Förde-
rung von Infrastruktur in Schulen und Hochschulen umgesetzt werden?

18. Wie soll ein Schulbausanierungsprogramm des Bundes für die Kommunen
angesichts des Kooperationsverbotes ausgestaltet werden?

19. Welche Fördersumme des angekündigten Schul- und Hochschulmoderni-
sierungsprogramms würde direkt an die Einrichtungen und welcher über
das Land bzw. die Kommunen bzw. die Schulträger fließen, und welcher
Anteil davon würde unter welchen Konditionen finanzschwachen Kommu-
nen und Kommunen, die sich in einer Haushaltsnotlage befinden, einge-
räumt werden?

20. Welcher Anteil an dem genannten Schul- und Hochschulmodernisierungs-
programm würde auf energetische Sanierungen entfallen?

21. Wie viele der Großbauwohnsiedlungen, die für den vom Bundesministe-
rium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) ausgelobten „Wett-
bewerb zur Sanierung von Großwohnsiedlungen“ infrage kommen, sind
noch teilweise oder überwiegend in kommunaler Eigentümerschaft, und in-
wieweit sind Kommunen antragsberechtigt?

II. Zum KfW-Infrastrukturprogramm für strukturschwache Kommunen

22. Wie sind die Anspruchskriterien ausgestaltet? Welche Kommunen gelten
als „strukturschwach“ im Sinne des Programms?

23. Welche Infrastrukturprojekte wurden in welcher Höhe in den letzten drei
Jahren gefördert?

24. Welche Vorteile werden den „strukturschwachen“ Kommunen im Ver-
gleich zu konventionellen Krediten eingeräumt?

25. Werden die Programme auch von finanzschwachen Kommunen, die sich in
einer Haushaltsnotlage befinden, abgefragt?

Wenn ja, zu welchen Teilen, und welcher Höhe, zu welchen Infrastruktur-
projekten?

26. Werden die Auswirkungen des demografischen Wandels berücksichtigt,
und wenn ja, wie gehen sie in die Berücksichtigung der Mittelvergabe ein?

27. Wurden stadtplanerische und stadtgestalterische Richtlinien formuliert, die
für die Vergabe orientierungsgebend sind (Stichworte Stärkung der Innen-
städte, kompakte Stadt, Stadtumbau etc.)?

Berlin, den 19. Dezember 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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