BT-Drucksache 16/11502

zu dem Antrag der Abgeordneten Winfried Nachtwei, Alexander Bonde, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/8909- Oslo-Prozess zum Erfolg führen - Jegliche Streumunition ächten

Vom 19. Dezember 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/11502
16. Wahlperiode 19. 12. 2008

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Winfried Nachtwei, Alexander Bonde,
Markus Kurth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/8909 –

Oslo-Prozess zum Erfolg führen – Jegliche Streumunition ächten

A. Problem

Die von Norwegen initiierten internationalen Bemühungen um ein Verbot von
Streumunition haben durch den Oslo-Prozess eine überraschende und positive
Dynamik erhalten. Staaten wie Belgien oder Österreich haben diesen Prozess
durch ihre nationale Ächtung jeglicher Streumunition im entscheidenden Maße
befördert.

Streumunition ist eine Terrorwaffe. Schätzungsweise 16 der 70 Staaten, die
Streumunition in ihrem Waffenbestand haben, haben diese in mindestens
22 Ländern eingesetzt. Etwa 98 Prozent der Opfer sind Zivilisten. Streumunition
wurde von Streitkräften in der Vergangenheit auch in der Absicht eingesetzt,
nach Ende der Kampfhandlungen ganze Landstriche durch Blindgänger unzu-
gänglich zu machen. Der Einsatz unterschiedslos wirkender Streumunition ist
unter humanitären Gesichtspunkten nicht zu rechtfertigen. Er verursacht über
Jahre hinweg großes Leid, bedroht den Wiederaufbau und hemmt die Entwick-
lung ganzer Regionen.

Der israelische Streumunitionseinsatz im Libanon hat im Sommer 2006 die
Dringlichkeit eines Einsatzmoratoriums und einer völkerrechtlichen Ächtung
dieser Munition aller Welt vor Augen geführt. Bemühungen um ein Verbot von
Streumunition haben dadurch neuen Auftrieb und eine neue Dynamik erhalten.

Die Verhandlungen über eine entsprechende Konvention wurden im Mai 2008
in Dublin abgeschlossen und der Abkommenstext wurde Anfang Dezember
2008 in Oslo unterzeichnet.

Der Bundestag wolle beschließen:
1. bis zum Inkrafttreten von nationalen und internationalen Verbotsregelungen
für Streumunition mit sofortiger Wirkung ein Moratorium zu beschließen,
welches den Einsatz, die Entwicklung, die Herstellung, die Modernisierung,
die Beschaffung, den Verkauf, die Vermittlung sowie die Ein-, Aus- und
Durchfuhr von Streumunition untersagt;

2. dem Bundestag unverzüglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher

Drucksache 16/11502 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

a) den Gebrauch, den Besitz, die Entwicklung, die Herstellung, die Moder-
nisierung, die Beschaffung, die Lagerung, den Verkauf, die Ein- und Aus-
fuhr sowie den Transit von Streumunition verbietet,

b) die Bundesregierung verpflichtet, sicherzustellen, dass bei einer deut-
schen Beteiligung an internationalen Militäreinsätzen von Partnernatio-
nen keine Streumunition zum Einsatz kommt,

c) eine Vernichtung der deutschen Streumunitionsbestände umgehend, spä-
testens aber innerhalb von vier Jahren vorsieht,

d) an vergleichbare ethische Investmentregelungen anderer Regierungen an-
knüpfend, das Investment in eine deutschem oder ausländischem Recht
unterliegende Firma verbietet, die Streumunition herstellt, zum Verkauf
anbietet, ein- oder ausführt bzw. befördert;

3. sich im Rahmen des Oslo-Prozesses und im Rahmen der VN-Waffenkonven-
tion mit allem Nachdruck für ein vollständiges und völkerrechtlich verbind-
liches Verbot einzusetzen,

a) das jeglichen Umgang mit Streumunition verbietet. Dieses Verbot muss
für Munition gelten, welche mit Submunition bestückt ist, die Explosiv-
stoff enthält und die dazu bestimmt ist, die Submunition über ein Gebiet
zu verteilen, um sie vor, beim oder nach dem Aufprall zur Detonation zu
bringen oder die durch Berührung, Gegenwart oder Nähe einer Person
explodieren kann bzw. hochtoxische Substanzen enthält,

b) das es den Vertragsstaaten grundsätzlich untersagt, sich an multilateralen
militärischen Operationen zu beteiligen, wenn von Seiten anderer Partner-
nationen Streumunition zum Einsatz kommt,

c) das die Vertragsstaaten verpflichtet, andere Staaten bei der Beseitigung
von Streumunitionsbeständen zu unterstützen und Hilfe in Bezug auf die
Fürsorge, Rehabilitation sowie die soziale und wirtschaftliche Wiederein-
gliederung der Opfer von Streumunition zu leisten;

4. sicherzustellen, dass die Zivilgesellschaft und Nichtregierungsorganisatio-
nen weiterhin uneingeschränkt an den Verhandlungen im Rahmen des Oslo-
Prozesses und der VN-Waffenkonvention teilnehmen können;

5. im Bereich der humanitären Minenräumung und Opferhilfe national und in-
ternational verstärkte Anstrengungen zur Unterstützung der betroffenen Per-
sonen und der Räumung der kontaminierten Regionen zu ergreifen.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Keine

D. Kosten
Keine

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/11502

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/8909 abzulehnen.

Berlin, den 17. Dezember 2008

Der Auswärtige Ausschuss

Ruprecht Polenz
Vorsitzender

Eduard Lintner
Berichterstatter

Dr. Rolf Mützenich
Berichterstatter

Harald Leibrecht
Berichterstatter

Monika Knoche
Berichterstatterin

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

seiner 103. Sitzung am 12. November 2008 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag in seiner
94. Sitzung am 12. November 2008 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.

nung.

III. Beratung im Auswärtigen Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner 77. Sit-
zung am 17. Dezember 2008 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP ge-
gen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.

Berlin, den 17. Dezember 2008

Eduard Lintner
Berichterstatter

Dr. Rolf Mützenich
Berichterstatter

Harald Leibrecht
Berichterstatter

Monika Knoche
Berichterstatterin

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin
Drucksache 16/11502 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Eduard Lintner, Dr. Rolf Mützenich, Harald Leibrecht,
Monika Knoche und Kerstin Müller (Köln)

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
16/8909 in seiner 160. Sitzung am 8. Mai 2008 in erster
Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Aus-
wärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Ausschuss für Ar-
beit und Soziales, dem Verteidigungsausschuss, dem Aus-
schuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe und dem
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent-
wicklung überwiesen.

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache
16/8909 in seiner 64. Sitzung am 28. Mai 2008 zur gutacht-
lichen Stellungnahme dem Unterausschuss „Abrüstung,
Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung“ überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag in

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat den Antrag in seiner 72. Sitzung am 12. November
2008 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Abwesenheit der
Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag in seiner 75. Sitzung am
12. November 2008 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Ablehnung.

Der Unterausschuss „Abrüstung, Rüstungskontrolle und
Nichtverbreitung“ hat den Antrag in seiner 39. Sitzung am
17. Dezember 2008 beraten und empfiehlt gutachtlich mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Abwesen-
heit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ableh-

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