BT-Drucksache 16/11239

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/10814- Entwurf eines Gesetzes zu den Protokollen vom 9. Juli 2008 zum Nordatlantikvertrag über den Beitritt der Republik Albanien und der Republik Kroatien

Vom 3. Dezember 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/11239
16. Wahlperiode 03. 12. 2008

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/10814 –

Entwurf eines Gesetzes
zu den Protokollen vom 9. Juli 2008
zum Nordatlantikvertrag
über den Beitritt der Republik Albanien und der Republik Kroatien

A. Problem

Beim NATO-Gipfel in Bukarest haben die Staats- und Regierungschefs der
Nordatlantischen Allianz (NATO) am 3. April 2008 entschieden, die Republik
Albanien und die Republik Kroatien zu Beitrittsgesprächen mit der NATO ein-
zuladen. Die Bundesregierung ist wie die Verbündeten davon überzeugt, dass
die Öffnung der NATO für neue Mitglieder, insbesondere die Aufnahme der ge-
nannten beiden neuen Mitglieder, einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung von
Sicherheit und Stabilität im euroatlantischen Raum leisten wird.

Die NATO-Mitgliedstaaten stimmen dem Beitritt eines neu aufzunehmenden
Mitglieds durch vorherige Billigung einer förmlichen Beitrittseinladung zu. Die
Protokolle über den Beitritt der Republik Albanien und der Republik Kroatien
sind Grundlage einer solchen förmlichen Einladung zum Beitritt. Ihre Unter-
zeichnung erfolgte am 9. Juli 2008 durch die Ständigen Vertreter der NATO-
Mitgliedstaaten im NATO-Rat in Brüssel. Erst nach Inkrafttreten des jeweiligen
Protokolls kann der NATO-Generalsekretär dem jeweiligen Staat im Namen
aller Vertragsparteien eine förmliche Beitrittseinladung übermitteln.

Mit dem geplanten Vertragsgesetz werden die verfassungsmäßigen Vorausset-
zungen für die Annahme der Protokolle durch die Bundesrepublik Deutschland
gemäß Artikel II dieser Protokolle geschaffen. Ein Vertragsgesetz ist erforder-
lich, da die Protokolle die politischen Beziehungen des Bundes im Sinne von Ar-
tikel 59 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes regeln.

Eine unmittelbare Belastung des Bundeshaushalts ist nicht absehbar, da beitritts-
bedingte Mehrkosten aus dem laufenden NATO-Haushalt gedeckt werden.
Durch die NATO-Beitritte könnten eventuell mittelbar zusätzliche Kosten für
den Bundeshaushalt entstehen, die Größenordnung ist noch nicht bezifferbar.

Drucksache 16/11239 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

B. Lösung

Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE.

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Keine

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/11239

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/10814 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 3. Dezember 2008

Der Auswärtige Ausschuss

Ruprecht Polenz
Vorsitzender

Eckart von Klaeden
Berichterstatter

Johannes Jung (Karlsruhe)
Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Monika Knoche
Berichterstatterin

Marieluise Beck (Bremen)
Berichterstatterin

Drucksache 16/11239 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Eckart von Klaeden, Johannes Jung (Karlsruhe),
Dr. Werner Hoyer, Monika Knoche und Marieluise Beck (Bremen)

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 16/10814 in seiner 187. Sitzung am 13. November
2008 in erster Lesung beraten und zur federführenden Bera-
tung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem
Verteidigungsausschuss und dem Ausschuss für die Angele-
genheiten der Europäischen Union überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Verteidigungsausschuss hat den Gesetzentwurf in sei-
ner 95. Sitzung am 3. Dezember 2008 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat den Gesetzentwurf in seiner 74. Sitzung am 3. De-
zember 2008 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die
Annahme.

III. Beratung im Auswärtigen Ausschuss
Der Auswärtige Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
76. Sitzung am 3. Dezember 2008 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Annahme.

Berlin, den 3. Dezember 2008

Eckart von Klaeden
Berichterstatter

Johannes Jung (Karlsruhe)
Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Monika Knoche
Berichterstatterin

Marieluise Beck (Bremen)
Berichterstatterin

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