BT-Drucksache 16/11235

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/10812, 16/10999, 16/11125 Nr. 1.5- Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wohngeldgesetzes

Vom 3. Dezember 2008


Bericht der Abgeordneten Roland Claus, Norbert Königshofen, Dr. Frank Schmidt,
Dr. Claudia Winterstein und Anna Lührmann

Der Gesetzentwurf sieht einen nach der Personenzahl ge-
staffelten einmaligen zusätzlichen Wohngeldbetrag als Aus-
gleich für die erhöhten Energiekosten in der Heizperiode
2008/2009 vor. Maßgebend ist die Wohngeldbewilligung in
mindestens einem der Monate Oktober 2008 bis März 2009.
Damit sollen die Leistungsverbesserungen der Wohngeld-
novelle wirkungsgleich auf den 1. Oktober 2008 vorgezo-
gen werden.

Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die
öffentlichen Haushalte stellen sich wie folgt dar:

Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Die Kosten für Bund und Länder für das wirkungsgleiche
Vorziehen der Leistungsverbesserungen der Wohngeldno-
velle auf den 1. Oktober 2008 belaufen sich auf je 60 Mio.
Euro (Gesamtkosten 120 Mio. Euro). Die Kosten entspre-
chen rechnerisch einem Vorziehen der Wohngelderhöhung

kungen sind bereits im Leistungsvolumen der Wohngeld-
novelle von 520 Mio. Euro enthalten.

Vollzugsaufwand

Die Berechnung und Auszahlung des einmaligen zusätzli-
chen Wohngeldbetrags sowie die Änderungen zum Wechsel
aus dem Transferleistungsbezug in das Wohngeld verursa-
chen Vollzugsaufwand in nicht bezifferbarer Höhe. Kosten
sind, sofern diese auf den Bund entfallen, in den jeweiligen
Einzelplänen einzusparen.

Sonstige Kosten

Kosten für die Wirtschaft entstehen nicht. Auswirkungen
auf Einzelpreise und das allgemeine Preisniveau, insbeson-
dere das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.

Bürokratiekosten
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11235
16. Wahlperiode 03. 12. 2008

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 16/10812, 16/10999, 16/11125 Nr. 1.5 –

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wohngeldgesetzes
auf den 1. Oktober 2008. Die Mehrkosten können aus den
zur Verfügung stehenden Ausgabeermächtigungen finan-
ziert werden.

Die Änderungen zum Wechsel aus dem Transferleistungs-
bezug in das Wohngeld sind kostenneutral, weil sie lediglich
das Verfahren so modifizieren, dass bestehende Ansprüche
einfacher geltend gemacht werden können. Die Kostenwir-

Informationspflichten für Bürger und Wirtschaft werden
durch den Gesetzentwurf nicht eingeführt, geändert oder ab-
geschafft. Für die Verwaltung werden ebenfalls keinen
neuen Informationspflichten eingeführt, geändert oder ab-
geschafft.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE.

Drucksache 16/11235 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung
der Fraktion der FDP für mit der Haushaltslage des
Bundes vereinbar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Aus-
schuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vorgelegten
Beschlussempfehlung.

Berlin, den 3. Dezember 2008

Der Haushaltsausschuss

Otto Fricke
Vorsitzender

Roland Claus
Berichterstatter

Norbert Königshofen
Berichterstatter

Dr. Frank Schmidt
Berichterstatter

Dr. Claudia Winterstein
Berichterstatterin

Anna Lührmann
Berichterstatterin

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.