BT-Drucksache 16/11219

zu der Verordnung der Bundesregierung -16/10993, 16/11125 Nr. 2.1- Verordnung zur Absicherung von Luftqualitätsanforderungen in der Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen und der Verordnung über die Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen

Vom 3. Dezember 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/11219
16. Wahlperiode 03. 12. 2008

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(16. Ausschuss)

zu der Verordnung der Bundesregierung
– Drucksachen 16/10993, 16/11125 Nr. 2.1 –

Verordnung zur Absicherung von Luftqualitätsanforderungen in der Verordnung
über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen und der Verordnung über die
Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen

A. Problem

Die Umsetzung des integrierten Klima- und Energieprogramms der Bundes-
regierung stellt die Wirtschaft vor neue Herausforderungen. Die Energiebedarfs-
deckung durch fossile Brennstoffe spielt eine zentrale Rolle. Das gleichzeitige
Bemühen um eine klimaneutrale Energieproduktion, insbesondere durch die
Abscheidung und Speicherung von CO2, führt – zumindest vorübergehend –
durch verstärkten Einsatz fossiler Energieträger zu einem verstärkten Ausstoß
von Luftschadstoffen. Da die weiträumige Hintergrundbelastung vielfach zu
hoch ist, führen zusätzliche lokale Belastungen zur Überschreitung des Grenz-
wertes. Zur Einhaltung des Grenzwertes ist deshalb auch eine Absenkung der
Hintergrundbelastung notwendig.

Ziel der Verordnung ist es, Emissionsfrachten für Stickstoffoxide abzusenken
und Rahmenbedingungen für die Planung neuer Anlagen frühzeitig vorzugeben.

B. Lösung

Zustimmung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und
FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

C. Alternativen
Keine

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 16/11219 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

der Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache 16/10993 zuzustimmen.

Berlin, den 3. Dezember 2008

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Petra Bierwirth
Vorsitzende

Andreas Jung (Konstanz)
Berichterstatter

Detlef Müller (Chemnitz)
Berichterstatter

Michael Kauch
Berichterstatter

Eva Bulling-Schröter
Berichterstatterin

Sylvia Kotting-Uhl
Berichterstatterin

sondere durch die Abscheidung und Speicherung von CO2,
führt – zumindest vorübergehend – durch verstärkten Einsatz
fossiler Energieträger zu einem verstärkten Ausstoß von
Luftschadstoffen. Da die weiträumige Hintergrundbelastung
vielfach zu hoch ist, führen zusätzliche lokale Belastungen
zur Überschreitung des Grenzwertes. Zur Einhaltung des
Grenzwertes ist deshalb auch eine Absenkung der Hinter-
grundbelastung notwendig.

Ziel der Verordnung ist es, Emissionsfrachten für Stickstoff-
oxide abzusenken und Rahmenbedingungen für die Planung
neuer Anlagen frühzeitig vorzugeben.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit hat die Verordnung der Bundesregierung auf Druck-

Der Berichtigung der offensichtlichen Unrichtigkeit hat der
Bundesrat unter Bezugnahme auf die Sachdarstellung des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit (Schreiben BMU IG I 2 – 50 121/15 vom 16. Juli
2008) zugestimmt (Schreiben BR L2-2321 vom 14. August
2008); beide Schreiben sind beigefügt.

Der Wortlaut der dem Deutschen Bundestag zugeleiteten
Fassung der Verordnung weicht insoweit vom Wortlaut des
Beschlusses des Bundesrates (Bundesratsdrucksache 147/08
(Beschluss)) ab.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktio-
nen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem
Deutschen Bundestag zu empfehlen, der Verordnung der
Bundesregierung auf Drucksache 16/10993 zuzustimmen.

Berlin, den 3. Dezember 2008

Andreas Jung (Konstanz)
Berichterstatter

Detlef Müller (Chemnitz)
Berichterstatter

Michael Kauch
Berichterstatter

Eva Bulling-Schröter
Berichterstatterin

Sylvia Kotting-Uhl
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/11219

Bericht der Abgeordneten Andreas Jung (Konstanz), Detlef Müller (Chemnitz),
Michael Kauch, Eva Bulling-Schröter und Sylvia Kotting-Uhl

I. Überweisung
Die Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache
16/10993 wurde gemäß § 92 der Geschäftsordnung des Bun-
destages (Überweisungsdrucksache 16/11125 Nr. 2.1) zur
alleinigen Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die Umsetzung des integrierten Klima- und Energiepro-
gramms der Bundesregierung stellt die Wirtschaft vor neue
Herausforderungen. Die Energiebedarfsdeckung durch fos-
sile Brennstoffe spielt eine zentrale Rolle. Das gleichzeitige
Bemühen um eine klimaneutrale Energieproduktion, insbe-

sache 16/10993 in seiner 77. Sitzung am 3. Dezember 2008
beraten.

Die Bundesregierung gab folgende Erklärung zu Protokoll:

Der Beschluss des Bundesrates entsprechend der Bundes-
ratsdrucksache 147/08 (Beschluss) enthält eine offensichtli-
che Unrichtigkeit dadurch, dass bei Abfassung des Maßga-
bebeschlusses zur ursprünglich vorgelegten 37. Verordnung
zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes eine
unzutreffende Bezugnahme auf die gesetzliche Grundlage zu
den Ordnungswidrigkeiten eingefügt wurde. Ziel des Maßga-
bebeschlusses war ausschließlich die Verlagerung des Rege-
lungsortes in die 13. respektive 17. Verordnung zur Durchfüh-
rung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bei unveränderter
Übernahme der materiellen Regelungen der 37. BImSchV.

Drucksache 16/11219 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Anlage 1

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/11219

Drucksache 16/11219 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Anlage 2

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