BT-Drucksache 16/11218

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/10815- Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 7. Dezember 2005 zur Änderung des Abkommens vom 20. Juni 1996 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, den Vereinten Nationen und dem Sekretariat des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen über den Sitz des Sekretariats des Übereinkommens

Vom 3. Dezember 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/11218
16. Wahlperiode 03. 12. 2008

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(16. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/10815 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Protokoll vom 7. Dezember 2005
zur Änderung des Abkommens vom 20. Juni 1996
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland,
den Vereinten Nationen und
dem Sekretariat des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen
über Klimaänderungen
über den Sitz des Sekretariats des Übereinkommens

A. Problem

Durch das Änderungsprotokoll wird das Abkommen zwischen der Regierung
der Bundesrepublik Deutschland, den Vereinten Nationen und dem Sekretariat
des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen
über den Sitz des Sekretariats des Übereinkommens ausdrücklich auf den An-
wendungsbereich des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der
Vereinten Nationen über Klimaänderungen ausgedehnt. Zweck des Änderungs-
protokolls ist es, die Gewährleistung der im Rahmen des Abkommens vorgese-
henen Vorrechte und Immunitäten der für das Rahmenübereinkommen der Ver-
einten Nationen über Klimaänderungen amtlich tätigen Personen ausdrücklich
auch auf Personen auszudehnen, die im Rahmen des Kyoto-Protokolls amtlich
tätig sind. Dies geschieht regelungstechnisch durch eine Erweiterung der Defi-
nitionen, die nunmehr explizit auch das erst nach dem 7. Sitzabkommen abge-
schlossene Kyoto-Protokoll und seine Organe umfassen.

Mit dem Gesetzentwurf sollen die Voraussetzungen nach Artikel 59 Abs. 2
Satz 1 des Grundgesetzes für eine Ratifizierung des Protokolls vom 7. Dezem-
ber 2005 zur Änderung des Abkommens vom 20. Juni 1996 zwischen der
Regierung der Bundesrepublik Deutschland, den Vereinten Nationen und dem
Sekretariat des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klima-
änderungen über den Sitz des Sekretariats des Übereinkommens geschaffen
werden.

Drucksache 16/11218 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

B. Lösung

Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/11218

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/10815 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 3. Dezember 2008

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Petra Bierwirth
Vorsitzende

Ulrich Petzold
Berichterstatter

Frank Schwabe
Berichterstatter

Michael Kauch
Berichterstatter

Eva Bulling-Schröter
Berichterstatterin

Hans-Josef Fell
Berichterstatter

Drucksache 16/11218 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Ulrich Petzold, Frank Schwabe, Michael Kauch,
Eva Bulling-Schröter und Hans-Josef Fell

I. Überweisung
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache
16/10815 wurde in der 187. Sitzung des Deutschen Bundes-
tages am 13. November 2008 zur alleinigen Beratung an den
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Durch das Änderungsprotokoll wird das Abkommen zwi-
schen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, den
Vereinten Nationen und dem Sekretariat des Rahmenüber-
einkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen
über den Sitz des Sekretariats des Übereinkommens aus-
drücklich auf den Anwendungsbereich des Protokolls von
Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen
über Klimaänderungen ausgedehnt. Zweck des Änderungs-
protokolls ist es, die Gewährleistung der im Rahmen des Ab-
kommens vorgesehenen Vorrechte und Immunitäten der für
das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über
Klimaänderungen amtlich tätigen Personen ausdrücklich
auch auf Personen auszudehnen, die im Rahmen des Kyoto-
Protokolls amtlich tätig sind. Dies geschieht regelungstech-
nisch durch eine Erweiterung der Definitionen, die nunmehr
explizit auch das erst nach dem 7. Sitzabkommen abge-
schlossene Kyoto-Protokoll und seine Organe umfassen.

Mit dem Gesetzentwurf sollen die Voraussetzungen nach
Artikel 59 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes für eine Ratifi-
zierung des Protokolls vom 7. Dezember 2005 zur Änderung
des Abkommens vom 20. Juni 1996 zwischen der Regierung

der Bundesrepublik Deutschland, den Vereinten Nationen
und dem Sekretariat des Rahmenübereinkommens der Ver-
einten Nationen über Klimaänderungen über den Sitz des
Sekretariats des Übereinkommens geschaffen werden.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf
Drucksache 16/10815 in seiner 77. Sitzung am 3. Dezember
2008 beraten.

Die Fraktion der SPD führte aus, dass mit dem Gesetz der
Kreis derjenigen erweitert werde, der in amtlicher Funktion
im Rahmen des Kyoto-Protokolls diplomatische Immunität
genieße. Dieses Vorhaben sei uneingeschränkt zu unterstüt-
zen.

Die Fraktion DIE LINKE. wies darauf hin, dass sie sich be-
reits in einem eigenen Antrag für eine Stärkung des CDM-
Exekutivrates eingesetzt habe. Man begrüße es daher sehr,
dass auch diesem Anliegen mit dem vorliegenden Gesetzent-
wurf Rechnung getragen werde, und unterstütze diesen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, dass
man das Anliegen des Gesetzentwurfes uneingeschränkt un-
terstütze.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit beschloss einstimmig, dem Deutschen Bundestag
zu empfehlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/10815
unverändert anzunehmen.

Berlin, den 3. Dezember 2008

Ulrich Petzold
Berichterstatter

Frank Schwabe
Berichterstatter

Michael Kauch
Berichterstatter

Eva Bulling-Schröter
Berichterstatterin

Hans-Josef Fell
Berichterstatter

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.