BT-Drucksache 16/11190

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD -16/10930- Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung"

Vom 3. Dezember 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/11190
16. Wahlperiode 03. 12. 2008

Bericht*
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksache 16/10930 –

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maß-
nahmenpakets „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“

Bericht der Abgeordneten Patricia Lips, Reinhard Schultz (Everswinkel) und
Dr. Volker Wissing

A. Allgemeiner Teil

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bun-
desregierung auf Drucksache 16/10930 in seiner 188. Sit-
zung am 5. November 2008 dem Finanzausschuss federfüh-
rend überwiesen. Der Gesetzentwurf wurde ferner dem
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, dem Ausschuss
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, dem
Ausschuss für Arbeit und Soziales, dem Ausschuss für Ver-
kehr, Bau und Stadtentwicklung sowie dem Ausschuss für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Mitbera-
tung überwiesen. Der Haushaltsausschuss wurde mitberatend
und nach § 96 der Geschäftsordnung beteiligt.

Der Finanzausschuss hat die Durchführung einer öffentli-
chen Anhörung einvernehmlich in seiner 105. Sitzung am
12. November 2008 noch vor der Ausschussüberweisung
des Gesetzentwurfs beschlossen. Die Anhörung hat in der
108. Sitzung am 27. November 2008 stattgefunden. Der
Ausschuss hat seine Beratungen zu der Vorlage in der 109.
Sitzung am 2. Dezember 2008 abgeschlossen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Mit dem Gesetzentwurf wird angestrebt, die steuerrechtli-
chen Regelungen des Maßnahmenpakets „Beschäftigungs-
sicherung durch Wachstumsstärkung“ umzusetzen.

– Die degressive Abschreibung für bewegliche Wirt-
schaftsgüter des Anlagevermögens wird zeitlich befristet
für zwei Jahre in Höhe von höchstens 25 Prozent ab
1. Januar 2009 eingeführt.

– Gleichfalls für zwei Jahre befristet wird die Inanspruch-
nahme von Investitionsabzugsbeträgen und Sonder-
abschreibungen für kleine und mittlere Unternehmen
(KMU) erweitert und die maßgeblichen Betriebs- und
Gewinngrenzen auf 335 000 Euro, 175 000 Euro und
200 000 Euro erhöht.

– Die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen wird bei
Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen aus-
geweitet. Der von der Steuerschuld abziehbare Höchst-
betrag verdoppelt sich auf 1 200 Euro/Jahr und beläuft
sich dann auf 20 Prozent von höchstens 6 000 Euro statt
bisher 3 000 Euro Arbeitskosten. Die Maßnahme findet

* Die Beschlussempfehlung ist gesondert auf Drucksache 16/11171 verteilt worden.

Drucksache 16/11190 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

ab 1. Januar 2009 Anwendung und wird zwei Jahre nach
Inkrafttreten in ihrer Wirksamkeit überprüft.

– Für neue Personenkraftwagen mit Erstzulassung im Zeit-
raum vom Kabinettbeschluss am 5. November 2008 bis
zum 30. Juni 2009 wird die Kraftfahrzeugsteuer zeitlich
begrenzt ausgesetzt. Bei Euro-5- und Euro-6-Fahrzeu-
gen wird die Kfz-Steuer für maximal zwei Jahre, bei
sonstigen Pkw höchstens für ein Jahr ab Erstzulassung
nicht erhoben. Die Steuerbefreiung endet in jedem Fall
am 31. Dezember 2010.

III. Anhörung

Der Finanzausschuss hat am 27. November 2008 zu dem
Gesetzentwurf eine öffentliche Anhörung durchgeführt.
Folgende Einzelsachverständige, Verbände und Institutio-
nen hatten Gelegenheit zur Stellungnahme:

– Bund der Steuerzahler Deutschland e. V.

– Bundessteuerberaterkammer

– Bundesverband der Deutschen Industrie e. V.

– Bundesverband der Steuerberater e. V.

– Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels
e. V.

– Bundesverband deutscher Banken e. V.

– Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
e. V.

– Deutsche Steuer-Gewerkschaft

– Deutscher Bauernverband e. V.

– Deutscher Gewerkschaftsbund

– Deutscher Industrie- und Handelskammertag

– Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung

– Prof. Dr. Ferdinand Dudenhöffer

– Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
e. V.

– Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V.

– Hauptverband des Deutschen Einzelhandels e. V.

– Prof. Dr. Rudolf Hickel

– Prof. Dr. Gustav A. Horn

– ifo Institut für Wirtschaftsforschung e. V.

– Verband der Automobilindustrie e. V.

– Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e. V.

– Prof. Dr. Beatrice Weder di Mauro, Sachverständigenrat
zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwick-
lung

– Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V.

– Zentralverband Deutsches Baugewerbe

– Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH

Das Ergebnis der Anhörung ist in die Ausschussberatungen
eingegangen. Das Protokoll der öffentlichen Beratung ein-
schließlich der eingereichten schriftlichen Stellungnahmen
ist der Öffentlichkeit zugänglich.

IV. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Gesetzentwurf am 2. Dezember 2008 in seiner 76. Sitzung
beraten und empfiehlt mit der Mehrheit der Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE
bei Abwesenheit der Fraktion der FDP, den Gesetzentwurf
in der Fassung des von den Koalitionsfraktionen vorgeleg-
ten Änderungsantrages anzunehmen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz hat am 2. Dezember 2008 in seiner
91. Sitzung mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN emp-
fohlen, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des von
den Koalitionsfraktionen vorgelegten Änderungsantrags an-
zunehmen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Gesetzent-
wurf am 2. Dezember 2008 in seiner 107. Sitzung beraten.
Er empfiehlt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den
Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des von den Koali-
tionsfraktionen vorgelegten Änderungsantrags anzunehmen.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat den Gesetzentwurf am 2. Dezember 2008 in seiner
75. Sitzung beraten und empfiehlt mit der Mehrheit der
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf unter Be-
rücksichtigung des von den Koalitionsfraktionen vorgeleg-
ten Änderungsantrags anzunehmen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat den Gesetzentwurf am 2. Dezember 2008 in
seiner 76. Sitzung beraten und empfiehlt mit der Mehrheit
der Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf in der
Fassung des von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Än-
derungsantrags anzunehmen.

Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf am 2. De-
zember 2008 in seiner 87. Sitzung beraten und empfiehlt
mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzent-
wurf in der Fassung des von den Koalitionsfraktionen vor-
gelegten Änderungsantrags anzunehmen.

V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im feder-
führenden Ausschuss

Der Finanzausschuss empfiehlt mit der Mehrheit der Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stim-
men der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN, dem Gesetzentwurf in der vom Ausschuss
veränderten Fassung zuzustimmen.

Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD wiesen darauf
hin, dass der künftige Verlauf der Konjunktur in Deutsch-
land mit beträchtlichen Unsicherheiten verbunden sei. Es
beständen erhebliche Gefahren für die weitere wirtschaft-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/11190

liche Entwicklung. Indes dürfe die wirtschaftliche Situation
nicht durch zu negative Einschätzungen zu einer fortdauern-
den Investitions- und Kaufzurückhaltung führen. Vor die-
sem Hintergrund seien die mit dem Gesetzentwurf vorge-
schlagenen Maßnahmen aus dem steuerrechtlichen Bereich
treffsicher ausgestaltet, um rasch wirkend zur Stabilisierung
der konjunkturellen Lage beizutragen. Die vorgeschlagenen
Schritte seien zudem in die generelle Strategie der Bundes-
regierung zur Stabilisierung der Konjunktur eingebettet und
würden durch Maßnahmen zur Finanzmarktstabilisierung
sowie durch Investitionen in Verkehrsinfrastruktur und En-
ergieeffizienz von Gebäuden ergänzt.

Auf steuerrechtlichem Gebiet werde mit der Verbesserung
von Abschreibungsmöglichkeiten, der verbesserten Absetz-
barkeit von Handwerkerleistungen und der zeitlich befriste-
ten Kfz-Steuerbefreiung gezielt auf Impulse mit Hebelwir-
kung gesetzt. Der Vorzug der Maßnahmen liege zudem da-
rin, dass sie zeitlich rasch umsetzbar seien. Insbesondere die
zeitliche Begrenzung der wieder eingeführten degressiven
Abschreibung werde die Unternehmen zu einer kurzfris-
tigen Wahrnehmung der steuerlichen Begünstigung veran-
lassen und damit einen wesentlichen zusätzlichen Impuls
auslösen.

Die Fraktion der FDP machte geltend, europaweit würden
angesichts der negativen Wirtschaftsentwicklung Steuer-
senkungen erörtert, während bei den in Deutschland mit
dem vorliegenden Gesetzentwurf und den weiteren zur Sta-
bilisierung der Konjunktur vorgesehenen Maßnahmen ein
sichtbares Konzept nicht erkennbar werde. Die vorgeschla-
genen Schritte seien ungeeignet, Wachstum und Beschäfti-
gung zu fördern und blieben weit hinter dem erforderlichen
Umfang zurück. Die Binnennachfrage sei maßgeblich durch
die Erhöhung der Mehrwertsteuer zum 1. Januar 2007 be-
einträchtigt worden. Die nunmehr vorgeschlagenen Maß-
nahmen reichten bei weitem nicht aus, die Bevölkerung in
einem auch tatsächlich den Konsum anreizenden Umfang
zu entlasten. Es seien weitergehende steuerliche Entlastun-
gen insbesondere beim Grundfreibetrag und der Pendler-
pauschale erforderlich und angesichts der wirtschaftlichen
Lage angemessen. Darüber hinaus seien dringend Struktur-
reformen auf dem Gebiet des Steuerrechts in Angriff zu
nehmen, mit denen der Bürger spürbar entlastet werde. Die
Fraktion der FDP vertrat die Auffassung, im bevorstehen-
den wirtschaftlichen Abschwung werde die deutsche Wirt-
schaft durch verschiedene mit dem Unternehmensteuer-
reformgesetz 2008 beschlossene Bestimmungen zusätzlich
belastet und damit die rezessiven Tendenzen verschärft. Es
sei daher ein rasches Gegensteuern geboten, um die Wettbe-
werbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu sichern.

Die Fraktion DIE LINKE. beurteilte die bevorstehende
wirtschaftliche Entwicklung als äußerst kritisch und ging
von einem scharfen konjunkturellen Einbruch in Deutsch-
land aus. Sie bewertete das vorliegende Maßnahmenpaket
mit seinem steuerrechtlichen Ansatz als fehlerhaft, wie ins-
gesamt das Gegensteuern der Bundesregierung unzu-
reichend erscheine und die Zögerlichkeit im Hinblick auf
wirksamere Schritte krisenverschärfend wirke. Die Fraktion
DIE LINKE. sprach sich für ein Konjunkturprogramm aus,
das insbesondere die Ausweitung der öffentlichen Investi-
tionen für Bildung, Infrastruktur, Energie und Gesundheit
vorsehen solle. Ferner sei die Stärkung der Massenkaufkraft

und des privaten Verbrauchs zu bewirken. Zur steuerlichen
Abzugsfähigkeit von Handwerkerleistungen merkte die
Fraktion DIE LINKE. an, dass keine verlässlichen Erhebun-
gen über die Wirksamkeit der geförderten Dienstleistungen
beständen, so dass der Einsatz der Steuermittel an anderer
Stelle sinnvoller und zielgerichteter erscheine. Die Ausset-
zung der Kfz-Steuer sei mit dem Verzicht auf eine ökologi-
sche Ausrichtung der Befreiung vollständig verfehlt.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verwies auf
den von ihr in den Deutschen Bundestag eingebrachten An-
trag für ein Investitionsprogramm (Drucksache 16/11023).
Vorrangig seien im Zuge der Krisenbewältigung die drän-
genden Probleme, wie Klimakatastrophe, Bildungsmisere
und die soziale Ungerechtigkeit zu bekämpfen. Insbeson-
dere sollen energetische Sanierung und Nutzung erneuerba-
rer Energien im Wohnbereich durch Einrichtung eines Ener-
giesparfonds sowie durch die Aufstockung des CO2-Gebäu-
desanierungsprogramm unterstützt und auf diese Weise die
Bürger durch Einsparungen beim Energieverbrauch finanzi-
ell entlastet werden. Weitere Maßnahmen beziehen sich auf
den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung, der Wärme- und
Stromnetze. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
machte geltend, das von der Bundesregierung vorgeschla-
gene Maßnahmenpaket sei nur in Teilbereichen, namentlich
in Bezug auf die Abzugsfähigkeit von Handwerkerrechnun-
gen, zu begrüßen. Dagegen führe die Wiedereinführung der
degressiven Abschreibung zu einer gewissen Planungsunsi-
cherheit für die Unternehmen, nachdem diese Abschreibung
unlängst abgeschafft und durch den Gesetzentwurf nunmehr
allerdings zeitlich begrenzt auflebe. Abzulehnen sei unter
ökologischen Gründen die Kfz-Steuerfreistellung von Per-
sonenwagen. Diese führe auch nicht zur Sicherung von Ar-
beitsplätzen, sondern werde die dringend notwendige Um-
strukturierung in Richtung auf eine CO2-basierte Kfz-Steuer
verzögern und damit auch keine Grundlage für Investitionen
schaffen. Das vorliegende Maßnahmenpaket sei inhaltlich
nicht durchdacht und zeitlich nicht zielgerichtet auf den
Weg gebracht.

Die Fraktion der FDP machte geltend, mit den von ihr vor-
gelegten Änderungsanträgen werde – jenseits der steuer-
rechtlichen Berechtigung der Anliegen – ein in der derzeiti-
gen wirtschaftlich angespannten Lage psychologisch wich-
tiger Impuls für die deutschen Unternehmen ausgelöst.
Darüber hinaus bestehe bei einigen seinerzeit bei der Unter-
nehmensteuerreform 2008 getroffenen Regelungen erheb-
licher Änderungsbedarf. Dies hätten auch die Stellung-
nahmen der Sachverständigen in der vom Ausschuss durch-
geführten öffentlichen Anhörung erbracht. Die Fraktion
der FDP unterbreitete zehn Änderungsanträge folgenden
Inhalts:

– Aufhebung der Befristung bei der degressiven Abschrei-
bung

– Abschaffung der Kilometerbegrenzung bei der Pendler-
pauschale

– Steuerliche Absetzbarkeit von geringwertigen Wirt-
schaftsgütern

– Zinsschranke – Holdingprivileg für Konzernobergesell-
schaften

– Zinsschranke – Erhöhung des Toleranzbereichs beim
Eigenkapitalquotenvergleich

Drucksache 16/11190 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

– Zinsschranke – Vortrag des nicht ausgeschöpften Zins-
abzugspotenzials

– Anhebung des Grundfreibetrags, Absenkung des Ein-
gangssteuersatzes sowie Abflachung des Tarifverlaufs
bei der Einkommensteuer

– Zinsschranke – Bagatellregelung für die Gesellschafter-
Fremdfinanzierung

– Zielgenauere Ausgestaltung der Verlustabzugsbeschrän-
kung und Verlustverrechnung mit stillen Reserven

– Abschaffung des Selbstbehalts bei der Agrardieselbe-
steuerung

Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD wiesen zu den Än-
derungsanträgen, die die mit der Unternehmensteuerreform
2008 eingeführten Bestimmungen betrafen, darauf hin, die
seinerzeitigen steuerlichen Entlastungen für die Betriebe
seien mit notwendigen Gegenfinanzierungsmaßnahmen ver-
bunden gewesen, um inländisches Steuersubstrat zu sichern
und unangemessene Steuergestaltungen zu verhindern. Den
Änderungsanträgen könne vor diesem Hintergrund nicht
zugestimmt werden. Die Fraktion DIE LINKE. sah eine
Senkung der Unternehmensteuerbelastung als nicht zielfüh-
rend an, da es sich nicht um eine Strukturkrise handele und
von der Senkung im Unternehmensteuerbereich keine Im-
pulse für die konjunkturelle Entwicklung zu erwarten seien.
Darüber hinaus gelte es an der beschlossenen Finanzierung
der Unternehmensteuerreform 2008 festzuhalten und nicht
einzelne Gegenfinanzierungselemente einseitig zugunsten
der Betriebe herauszulösen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN legte zu den Anträgen dar, dass den Anlie-
gen teilweise zugestimmt werden könne. So seien die Auf-
hebung der Befristung bei der degressiven Abschreibung
sowie die Absetzbarkeit geringwertiger Wirtschaftsgüter zu-
stimmungsfähig und die Vorschläge zur Zinsschranke sowie
zur Struktur des Einkommensteuertarifs seien erwägens-
wert. Dagegen könne der Abschaffung der Kilometer-

begrenzung bei der Pendlerpauschale und des Selbstbehalts
bei der Agrardieselbesteuerung nicht zugestimmt werden.

Die in die Ausschussberatung eingebrachten Anträge der
Fraktion der FDP wurden mit der Mehrheit der Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
antragstellenden Fraktion der FDP abgelehnt.

B. Besonderer Teil

Die vom Finanzausschuss empfohlenen Veränderungen des
Gesetzentwurfes werden im Einzelnen wie folgt begründet:

Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b
(§ 52 Absatz 50b EStG)

Der neue Satz 4 stellt klar, dass für die geänderte Steuerer-
mäßigung nach § 35a EStG (Verdoppelung des Höchstbetra-
ges für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen)
nur solche Leistungen und Zahlungen berücksichtigt wer-
den können, die nach dem 31. Dezember 2008 erbracht
worden sind.

Zu Artikel 2 Nummer 1 (Inhaltsübersicht)

Redaktionelle Korrektur des Änderungsbefehls.

Zu Artikel 4 (Inkrafttreten)

Zu Buchstabe a (Absatz 1)

Redaktionelle Anpassung an das Einfügen eines weiteren
Absatzes.

Zu Buchstabe b (Absatz 3 – neu)

Das Inkrafttreten der Verdoppelung des Höchstbetrages der
Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a
EStG am Tage nach der Verkündung vermeidet Inkrafttre-
tenskollisionen mit dem Inkrafttreten des Jahressteuergeset-
zes 2009 und des Familienleistungsgesetzes.

Berlin, den 2. Dezember 2008

Patricia Lips
Berichterstatterin

Reinhard Schultz (Everswinkel)
Berichterstatter

Dr. Volker Wissing
Berichterstatter

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