Vom 25. November 2008
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11068
16. Wahlperiode 25. 11. 2008
Änderungsantrag
der Abgeordneten Alexander Bonde, Anna Lührmann, Omid Nouripour, Nicole
Maisch, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, Kai Gehring, Christine Scheel und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 16/9900, 16/9902, 16/10423, 16/10424, 16/10425 –
Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltplans für das Haushaltsjahr 2009
(Haushaltsgesetz 2009)
hier: Einzelplan 10
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Der Bundestag wolle beschließen:
Schaffung eines neuen Titels: Zuschüsse zur sektorspezifischen Interessenver-
tretung der Verbraucherinnen und Verbraucher („Watchdogs“) für die Bereiche
Energie, Telekommunikation und Finanzmarkt in Höhe von 70 Mio. Euro.
Berlin, den 25. November 2008
Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion
Begründung
Verbraucherinnen und Verbraucher benötigen professionelle Unterstützung, um
ihre Interessen gegenüber der Wirtschaft wirksam durchsetzen zu können. Zur
Stärkung der sektorspezifischen Verbraucherinteressenvertretung auf den libera-
lisierten Märkten Energie und Telekommunikation sowie auf dem Finanzmarkt
sollen „Watchdogs“ unter dem bewährten Dach der Verbraucherverbände insti-
tutionalisiert werden. Die „Watchdogs“ sollen Instrumente zur Verbraucherauf-
klärung weiterentwickeln. Außerdem haben sie die Aufgabe, den Markt zu be-
obachten, Missstände an die Regulierungs- und Aufsichtsbehörde zu melden
und diese zur Beseitigung aufzufordern. Darüber hinaus sollen sie als
Beschwerde- und Schlichtungsstelle für Verbraucherinnen und Verbraucher
fungieren.
Drucksache 16/11068 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Mit der Einführung der „Watchdogs“ soll die unabhängige Interessenvertretung
für Verbraucherinnen und Verbraucher weiterentwickelt und die wichtige Arbeit
der derzeitigen verbraucherpolitischen Strukturen in Deutschland unterstützt
werden. Die Verbraucherberatung bleibt weiterhin Aufgabe der Verbraucher-
zentralen der Länder.