BT-Drucksache 16/10974

Position der Bundesregierung zum Kommissionsentwurf zur Bekämpfung des illegalen Holzhandels

Vom 14. November 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/10974
16. Wahlperiode 14. 11. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Cornelia Behm, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Nicole Maisch,
Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Peter Hettlich, Ulrike
Höfken, Bärbel Höhn, Dr. Anton Hofreiter, Undine Kurth (Quedlinburg)
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Position der Bundesregierung zum Kommissionsentwurf zur Bekämpfung
des illegalen Holzhandels

Am 17. Oktober 2008 hat die EU-Kommission den seit langem angekündigten
Verordnungsvorschlag zur Fortentwicklung des Aktionsplanes zur Rechtsdurch-
setzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT) vorgelegt, mit
dem die EU einen Beitrag zum Kampf gegen den illegalen Holzeinschlag und
den Handel mit illegal geschlagenem Holz leisten will.

Mit diesem Verordnungsvorschlag sollen anstelle des bisher diskutierten klaren
und eindeutigen Import- und Handelsverbotes für Holz und Holzprodukte aus
illegalem Einschlag lediglich Verpflichtungen für die Marktteilnehmer fest-
gelegt werden, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen. Die Marktteil-
nehmer sollen demnach entweder auf Sorgfaltspflichtregelungen etablierter
Überwachungsorganisationen zurückgreifen können oder aber eigene Sorgfalts-
pflichtregelungen aufstellen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Sieht die Bundesregierung den gewählten Ansatz, Sorgfaltspflichten für die
Marktteilnehmer festzulegen, als geeignet an, um den Handel und den Besitz
von illegalem Holz in der Bundesrepublik Deutschland zu unterbinden?

Wenn ja, warum?

2. Sieht die Bundesregierung gleichermaßen wie die EU-Kommission den
Ansatz, Sorgfaltspflichten für die Marktteilnehmer festzulegen, als besser
geeignet an, den Handel und Besitz von illegalem Holz in der Bundesrepublik
Deutschland zu unterbinden, als ein Import- und Handelsverbot für Holz aus
illegalem Einschlag?

Wenn ja, warum?

3. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der Verordnungsvorschlag aus-

reicht, um den illegalen und zerstörerischen Holzeinschlag weltweit signi-
fikant zu verringern, den Verlust an Biodiversität in Wäldern zu stoppen und
den Beitrag der Entwaldung zum Klimawandel zu verringern?

Woran (Fakten, Indikatoren) macht sie diese Einschätzung fest?

Drucksache 16/10974 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

4. Welche Position wird die Bundesregierung zum Vorschlag der EU-Kom-
mission im EU-Rat vertreten?

5. Welche Änderungen an dem Vorschlag will die Bundesregierung erreichen,
damit diese EU-Verordnung zu einem wirksamen Instrument gegen den
illegalen Holzeinschlag, den Verlust an Biodiversität in Wäldern sowie für
die Minderung der Treibhausgasemissionen aus Entwaldung und Wald-
degradierung wird?

6. Wie bewertet die Bundesregierung den US-amerikanischen Lacey Act zur
Bekämpfung des Handels mit illegal geschlagenen Hölzern, und könnte
diese Gesetzgebung beispielhaft für Europa sein?

7. Wie beurteilt es die Bundesregierung, dass nur die Abwesenheit der Sys-
teme zur Sorgfaltspflicht mit Sanktionen belegt werden soll, nicht aber der
Handel und Besitz von Holz und Holzprodukten aus illegalen Quellen
selbst?

8. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass nicht nur die Abwe-
senheit von Systemen zur Sorgfaltspflicht mit Sanktionen belegt werden,
sondern auch der Handel und Besitz von Holz und Holzprodukten aus ille-
galen Quellen?

Wenn nein, warum nicht?

9. Sieht die Bundesregierung die Vorgaben für Sanktionen für den Verkauf
von illegal gefangenem Fisch, die die neue EU-Verordnung über ein Ge-
meinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der
illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei enthält, als auf den
EU-Vorschlag zu Holz übertragbar an?

10. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass in der EU ähnliche
Regelungen getroffen werden wie beim Verbot des Verkaufs von illegal
gefangenem Fisch?

Wenn nein, warum nicht?

11. Wird sich die Bundesregierung für die Aufnahme von ökologischen und
sozialen Nachhaltigkeitskriterien im Sinne der UNCED Konferenz von Rio
und der Konvention über Biologische Vielfalt (CBD) in die Vorgaben für
die Sorgfaltspflichtregelungen einsetzen?

Oder soll nach Auffassung der Bundesregierung der Entwurf nur auf die
Einhaltung nationaler Gesetze bei der Produktion von Holz ungeachtet
internationaler Abkommen begrenzt bleiben?

Wenn ja, warum?

12. Wie können mit dem Verordnungsvorschlag die Bewertung und kontinuier-
liche Kontrolle der Sorgfaltspflichtregelungen sichergestellt werden?

13. Unterstützt die Bundesregierung die verpflichtende Einführung von Zerti-
fizierungssystemen, die eine Rückverfolgbarkeit vom Wald bis zum End-
produkt leisten, und die von unabhängigen Dritten kontrolliert werden?

Und wenn nein, warum nicht?

14. Wird die Bundesregierung darauf drängen, dass jedes Endprodukt aus Holz
für den Verbraucher sichtbar mit dem wissenschaftlich eindeutigen Namen
des Holzes/der Hölzer gekennzeichnet ist?

Wenn nein, warum nicht?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/10974

15. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es nicht ausreicht, nur wie im
Verordnungsvorschlag vorgesehen die Anwesenheit der Sorgfaltspflicht-
regelungen zu überprüfen?

Welche Pläne gibt es, nationale Behörden für die Kontrolle von Holzhänd-
lern inklusive der Aufklärung von Straftaten mit den notwendigen Instru-
menten und Mitteln auszurüsten?

Und wenn ja, unterstützt die Bundesregierung diese?

16. Wie wird die Bundesregierung sich im Rahmen der EU-Gesetzgebung dafür
einsetzen, dass der Verbraucher bei seiner Kaufentscheidung die notwen-
digen Informationen zur Verfügung hat und mit dem Endprodukt einen
Nachweis für die ökologische Waldnutzung und die legale Herkunft des
Produktes erhält?

17. Hält es die Bundesregierung für ausreichend, für das Risiko, dass Holz und
Holzerzeugnisse aus illegalem Einschlag stammt von der EU-Kommission
Kriterien festlegen zu lassen (Artikel 4 Abs. 2 Satz 2 des Vorschlags für
eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Ver-
pflichtung von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr
bringen [Kom(2008)644 endgültig])?

Wäre es nicht stattdessen angemessen, Hoch-Risiko-Gebiete und Hoch-
Risiko-Lieferanten festzulegen?

Und wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung?

18. Wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass die Ausnahme, die für
Energieholz vorgesehen ist, gestrichen wird?

Wenn nein, warum nicht?

19. Erwägt die Bundesregierung in Anbetracht des Verzichts der EU auf ein
EU-weites Import- und Handelsverbot für illegal geschlagenes Holz als
Ergänzung zum Vorschlag der EU Kommission ein nationales Handels- und
Besitzverbot für illegal geschlagenes Holz (Urwaldschutzgesetz)?

Wenn ja, welchen Zeithorizont strebt sie dafür an?

Berlin, den 14. November 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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