BT-Drucksache 16/10970

Erfasste Personen in der Anti-Terror-Datei

Vom 14. November 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/10970
16. Wahlperiode 14. 11. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan Korte, Kersten Naumann, Ulla Jelpke, Wolfgang Neskovic
und der Fraktion DIE LINKE.

Erfasste Personen in der Anti-Terror-Datei

Im Juli 2006 demonstrierten Schüler und Studierende in Frankfurt am Main
gegen die Einführung von Studiengebühren durch die Landesregeierung in
Hessen. Zeitweise kam es bei den Protesten zu Auseinandersetzungen mit der
Polizei und Straßenblockaden. 200 Schüler und Studierende, die an den
Demonstrationen und Protesten teilnahmen, sind im Nachgang der Ereignisse in
der Anti-Terror-Datei (ATD) vermerkt und gespeichert worden, darunter auch
minderjährige Personen („Frankfurter Rundschau“ vom 16. Oktober 2008). Nun
sollen alle Einträge nach beharrlichem Protest des Landesbeauftragten für den
Datenschutz in Hessen angeblich gelöscht worden sein.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Demonstranten wurden seit der Einführung der ATD bundesweit in
dieser gespeichert (bitte nach Bundesländern und Anzahl, jeweiliger De-
monstration und Staatsangehörigkeit auflisten), und welches war jeweils die
speichernde Stelle?

2. Nach welchen Kriterien, unter welchen Begriffen und mit welchen Daten
werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Demonstrationen in der ATD
gespeichert?

3. In wie vielen Fällen wurden neben standardisierten Angaben besondere Be-
merkungen, ergänzende Hinweise und Bewertungen aufgenommen (Text-
feld)?

4. Hat das Bundeskriminalamt (BKA) die Löschung der Daten der in der Vor-
bemerkung der Fragesteller benannten Personen inzwischen vorgenommen?

Wenn nein, welche Gründe hindern das BKA bislang an einer Löschung der
Daten?

5. Wurden die einzelnen Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden über die
Speicherung von Daten zu ihrer Person in der ATD

a) vor der Löschung
b) nach der Löschung

informiert?

Wenn nein, welche Gründe verhinderten diese Information?

6. Welche Gründe sprachen für eine Speicherung von Daten der protestierenden
Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden in der ATD?

Drucksache 16/10970 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
7. Wer hat die Speicherung der Daten der Schülerinnen und Schüler bzw. Stu-
dierenden veranlasst?

8. Wurden die anderen zugriffberechtigten Behörden und Dienste darüber infor-
miert, dass Daten von Schülerinnen und Schülern bzw. Studierenden in der
ATD gespeichert wurden?

9. Soll die ATD zukünftig weiterhin dafür genutzt werden, um Daten über de-
monstrierende Personen zu erfassen und zu speichern?

Wenn ja, trifft dies auch auf Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter bzw.
Betriebsräte zu, die ihren Protest auf die Straße tragen, und wird in diesem
Fall ihre Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft oder politischen Organisation
ebenfalls vermerkt?

Berlin, den 13. November 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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