BT-Drucksache 16/10904

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/10488- Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Vom 12. November 2008


Bericht der Abgeordneten Waltraud Lehn, Hans-Joachim Fuchtel, Dr. Claudia Winterstein,
Dr. Gesine Lötzsch und Alexander Bonde

Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, wesentliche Punkte
des von der Bundesregierung zur Bekämpfung der Schwarz-
arbeit und illegalen Beschäftigung beschlossenen Aktions-
programms „Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt“
umzusetzen.

Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die
öffentlichen Haushalte stellen sich wie folgt dar:

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Durch die vorgesehene Möglichkeit, Vorsorgebeiträge, ins-
besondere Beiträge für eine angemessene Altersvorsorge,
auch für hilfebedürftige und dauerhaft voll erwerbsgemin-
derte Personen in der Sozialhilfe zu übernehmen, entstehen
den Kommunen geringe, in der Höhe nicht quantifizierbare

die Übernahme von Vorsorgebeiträgen ebenfalls nur gering-
fügige, nicht quantifizierbare Auswirkungen. Da sich die
Höhe der für ein Haushaltsjahr zu zahlenden Beteiligung
des Bundes aus der Beteiligungsquote und den Nettoausga-
ben des Vorvorjahres errechnet, wird sich die Einführung
einer Übernahme von Vorsorgebeiträgen ab dem Jahr 2009
bei der Bundesbeteiligung erst ab dem Jahr 2011 auswirken.

2. Vollzugsaufwand

Für die Umstellung des Verfahrens über die Anschriftenmel-
dungen entstehen zusätzliche einmalige Umstellungskosten
in der Datenverarbeitung der Meldebehörden und bei den
Trägern der Deutschen Rentenversicherung sowie dem Ren-
tendienst der Deutschen Post AG, denen erhebliche Entlas-
tungswirkungen bei allen Beteiligten im Vollzugsaufwand
Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10904
16. Wahlperiode 12. 11. 2008

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/10488 –

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches
Mehrausgaben. Diesen Mehrausgaben stehen mittel- bis
langfristig Einsparungen gegenüber, da durch die Über-
nahme von Beiträgen für die Altersvorsorge der Eintritt von
Hilfebedürftigkeit im Alter vermieden oder zumindest der
Umfang der Hilfebedürftigkeit vermindert wird.

Dementsprechend ergeben sich für die quotale Beteiligung
des Bundes an den Nettoausgaben der Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung nach § 46a SGB XII durch

durch Vermeidung einer sehr hohen Zahl von Einzelfall-
bearbeitungen gegenüberstehen.

Sonstige Kosten

Die Wirtschaft, insbesondere mittelständische Unterneh-
men, wird nicht belastet. Auswirkungen auf Einzelpreise,
auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreis-
niveau, sind nicht zu erwarten.

Otto Fricke
Vorsitzender

Waltraud Lehn
Berichterstatterin

Hans-Joachim Fuchtel
Berichterstatter

Dr. Claudia Winterstein
Berichterstatterin

Dr. Gesine Lötzsch
Berichterstatterin

Alexander Bonde
Berichterstatter
Drucksache 16/10904 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bürokratiekosten

Mit dem Entwurf werden drei Informationspflichten für
die Wirtschaft eingeführt. Hierdurch entstehen jährliche
Bürokratiekosten in Höhe von 29 Mio. Euro und einmalig
11 Mio. Euro. Gleichzeitig werden zwei Informations-
pflichten für die Wirtschaft vereinfacht, wodurch Bürokra-
tiekosten in Höhe von jährlich 47,27 Mio. Euro eingespart
werden.

Durch die Neuregelung von § 28 des Vierten Buches Sozial-
gesetzbuch und § 2a Abs. 2 des Schwarzarbeitsbekämp-
fungsgesetzes werden Verpflichtungen des Arbeitgebers
eingeführt. Die Einführung einer internetgestützten Sofort-
meldung zur Sozialversicherung führt zu geschätzten Büro-
kratiekosten in Höhe von 19,97 Mio. Euro pro Jahr. Die
Einführung einer Hinweispflicht der Arbeitgeber auf die
Mitführungs- und Vorlagepflicht von Personaldokumenten
der Arbeitnehmer führt zu geschätzten Bürokratiekosten in
Höhe von einmalig 8,85 Mio. Euro im ersten Jahr nach
Inkrafttreten der Regelung, in den folgenden Jahren in Höhe
von 2,68 Mio. Euro pro Jahr. Diese Verpflichtungen führen
in der Folge zu erheblich einfacheren Prüfverfahren auf der
Grundlage von § 2 Abs. 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungs-
gesetzes. Insgesamt kann der darauf folgende Prüfungs-
ablauf durch die Behörden der Zollverwaltung für Arbeit-
nehmer und Arbeitgeber erheblich schneller ablaufen.

In § 28a Abs. 5 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch wird
die Möglichkeit für Arbeitgeber eingeführt, Kopien für jede
Meldung an die Sozialversicherung an die Arbeitnehmer
auch in Textform zu übermitteln. Daneben werden die Fälle
reduziert, in denen der Arbeitgeber eine Änderungsmeldung
an die Sozialversicherung abgeben muss. Hierfür entfällt
dann auch die Pflicht zur Erstellung einer Kopie für den
Arbeitnehmer. Hierdurch wird eine Reduzierung der Büro-
kratiekosten in Höhe von insgesamt 47,28 Mio. Euro erwar-
tet.

Für die Verwaltung werden drei Informationspflichten ein-
geführt und zwei vereinfacht.

Für Bürgerinnen und Bürger werden keine Informations-
pflichten eingeführt, geändert oder aufgehoben.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. für mit der Haushaltslage des
Bundes vereinbar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Aus-
schuss für Arbeit und Soziales vorgelegten Beschlussemp-
fehlung.

Berlin, den 5. November 2008

Der Haushaltsausschuss

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