BT-Drucksache 16/10855

zu der Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung -16/10454- Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der deutschen Einheit 2008

Vom 12. November 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/10855
16. Wahlperiode 12. 11. 2008

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Peter Hettlich, Cornelia Behm, Monika Lazar,
Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Harald Terpe, Wolfgang Wieland und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksache 16/10454 –

Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der deutschen Einheit 2008

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der wirtschaftliche Aufholprozess Ostdeutschlands ist seit Mitte der 1990er
Jahre zum Erliegen gekommen. Das Wirtschaftswachstum in den neuen Bundes-
ländern lag selbst 2007 – mitten im konjunkturellen Aufschwung – 0,3 Prozent-
punkte hinter dem Wachstum in den alten Bundesländern. Auch für 2008 wird
ein Wachstumsrückstand prognostiziert. Damit findet trotz aufwendiger Wirt-
schaftsförderung und rückgängiger Bevölkerungszahlen in Ostdeutschland
keine Angleichung des Bruttoinlandproduktes pro Einwohner zwischen Ost und
West statt. Zudem sind die Folgen der Finanzkrise für die ostdeutsche Wirtschaft
noch nicht absehbar.

Die Förderpolitik der Bundesregierung muss dringend neu ausgerichtet werden.
Bis zum Jahre 2019 kann die Bundesregierung über den Solidarpakt II ihre Wirt-
schaftspolitik Ost neu ausrichten. Im Osten wird der Verkehrsanbindung und der
Investitionsförderung immer noch ein zu starkes Gewicht durch die Politik bei-
gemessen, andere Faktoren kommen demgegenüber zu kurz. Eine unterentwi-
ckelte Straßeninfrastruktur und ein veraltetes Anlagevermögen sind längst nicht
mehr die limitierenden Faktoren für die wirtschaftliche Entwicklung in den ost-
deutschen Bundesländern. Ein Defizit gegenüber den alten Bundesländern exis-
tiert hier nicht mehr. Die Kapitalintensität liegt in Ostdeutschland mittlerweile
in mehreren Branchen über dem Niveau der westdeutschen Bundesländer. Wich-
tiger sind Investitionen in die Bildung. Außerdem müssen die Förderung und
Vernetzung von Forschungseinrichtungen sowie die Gründungsförderung zukünftig
Vorrang in der Aufbau-Ost-Politik gewinnen. Dies muss sich in den Förderrege-

lungen und Politikkonzepten von Bund und Ländern niederschlagen.

Bedauerlicherweise wird der Begriff der Investitionen im Solidarpakt immer
noch nach finanzstatistischen Kriterien definiert, so dass in erster Linie Bau- und
Anlageinvestitionen als echte „Investitionen“ gelten. Für den Solidarpakt
braucht es eine zeitgemäße Abgrenzung des Investitionsbegriffes nach dem
Konzept der wachstums- und nachhaltigkeitswirksamen Ausgaben (WNA), das
auch Investitionen in eine qualitative hochwertige und vielfältige Bildungs- und

Drucksache 16/10855 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Kulturlandschaft sowie Grundlagen- und wirtschaftsnahe Forschung mit ein-
schließt. Für einen Teil der Solidarpaktgelder, den sogenannten Korb II (ca. 51
Mrd. Euro bis 2019), wurde 2006 explizit auch die Verwendung der Gelder für
„Innovation, Forschung und Entwicklung, Bildung“ für zulässig erklärt. Diese
sinnvolle Erweiterung muss ab sofort für sämtliche Solidarpaktmittel gelten.

Im sogenannten Korb II des Solidarpaktes II sind die überproportionalen Leis-
tungen des Bundes an die neuen Länder und Berlin zusammengefasst. Von dem
zugesagten Gesamtvolumen in Höhe von 51 Mrd. Euro bis 2019 sind im Zeit-
raum 2005 bis 2007 bereits ca. 16 Mrd. Euro abgeflossen. Der größte Anteil
floss dabei in die Investitionsförderung und in den (Straßen-)Infrastrukturaus-
bau. Seit 2005 flossen aus dem Korb II fünfmal mehr Bundesmittel in die Poli-
tikfelder Wirtschaft (Investitionszulage, Gemeinschaftsaufgaben) und Verkehr
als in das Politikfeld Innovation, Forschung und Entwicklung, Bildung. Eine
Verlängerung der Investitionszulage würde dieses Verhältnis zementieren und
ginge bei feststehendem Gesamtvolumen des Korbes II des Solidarpaktes II zu-
lasten anderer, für die wirtschaftliche Entwicklung in den neuen Bundesländern
weitaus bedeutsamerer Maßnahmen. Die noch zur Verfügung stehenden 35 Mrd.
Euro müssen stärker auf das ebenfalls im Korb II definierte Politikfeld Innova-
tion, Forschung und Entwicklung, Bildung und somit auf die wirtschaftlichen
Zukunftsfelder in Ostdeutschland konzentriert werden. Darüber hinaus sollten
mit den Korb-II-Mitteln verstärkt innovative Konzepte für die Entwicklung in
peripheren Regionen Ostdeutschlands gefördert werden.

Für die ländlichen und peripheren Regionen braucht es eigenständige Lösungen.
In diesen Regionen gibt es viele kleine und mittlere Unternehmen, die zur wirt-
schaftlichen Stabilität beitragen, jedoch auf die regionale Kaufkraft angewiesen
sind. Daraus resultieren auch unterschiedliche Anforderungen an eine wirksame
Förderpolitik. Die ökologische Modernisierung bietet greifbare und weitrei-
chende Potentiale für eine nachhaltige Entwicklung der ländlichen Regionen.
Ersetzt man zum Beispiel die Energieimporte schrittweise durch eigene Energie-
produktion aus erneuerbaren Ressourcen, hat das spürbare Auswirkungen auf
Arbeitsplätze, Investitionen, Wirtschaftskraft und damit auf die Lebensverhält-
nisse in den Regionen. Aufgabe der Politik ist es, Akteure zu identifizieren, zu
unterstützen und zu vernetzen, um diese Potentiale zu heben. Die Förderung ei-
nes nachhaltigen und barrierefreien Tourismus stärkt die regionale Wirtschafts-
kraft. Mit den ostdeutschen Großschutzgebieten kann ein großer Beitrag zur
Verwirklichung des Artenschutzes und zur Umsetzung der nationalen Biodiver-
sitätspolitik geleistet werden. Die neuen Länder leisten hier einen bedeutsamen
Beitrag zur Erfüllung europäischer und internationaler Verpflichtungen der Bun-
desrepublik Deutschland. Eine ausreichende Finanzierung muss sichergestellt
werden.

Eine weltoffene und tolerante Gesellschaft, ein vielfältiges Kulturangebot und
eine leistungsfähige kulturelle Infrastruktur, ein bedarfsgerechtes Betreuungsan-
gebot für Kinder sowie ein qualitativ hochwertiges Bildungssystem haben einen
essentiellen Eigenwert. Sie sind zudem auch wichtige Rahmenbedingungen für
eine erfolgreiche Zukunft des Wirtschaftsstandortes Ostdeutschland.

Ein besonderes Entwicklungshemmnis für die ostdeutsche Wirtschaft ist die an-
haltende Abwanderung junger, gut ausgebildeter Menschen. Die Bundesregie-
rung muss dieser Entwicklung eine Stärkung des Lebens-, Arbeits- und Kultur-
raumes Ostdeutschland entgegensetzen, die auf eine größere Attraktivität für
Bleibe-, Rückkehr- und Zuwanderungswillige setzt. Um der sich abzeichnenden
Lücke bei Fachkräften und Hochqualifizierten zu begegnen, wird ein verstärkter
Zuzug unverzichtbar sein. Dafür müssen die Bedingungen grundlegend verbes-
sert werden.
Der Wettbewerb um die kreativen Köpfe wächst international. Ostdeutschland
braucht eine Ausstrahlung als offene und tolerante Gesellschaft, die Qualifi-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/10855

zierte und Menschen mit neuen Ideen aus aller Welt willkommen heißt und gern
integriert. Alltagsrassismus und Fremdenfeindlichkeit, rechtsextreme Gewaltta-
ten und Wahlerfolge der Parteien NPD und DVU wirken diesem Ziel entgegen
und überstrahlen möglicherweise ostdeutsche Leuchttürme und attraktive
Wachstumskerne. Alle wirksamen Maßnahmen zur Stärkung von Demokratie
und Integration gehören daher untrennbar zur Wirtschaftsförderung.

Zum Gelingen der inneren Einheit ist die Beseitigung der Hinterlassenschaften
der SED-Diktatur unbedingte Voraussetzung. Mit dem Inkrafttreten des Dritten
Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer
der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und die Einführung der so-
genannten Opferpension für Haftopfer ist ein wesentlicher Beitrag geleistet wor-
den. Diese Maßnahmen müssen jedoch ausgebaut werden. Mit den Opfern von
Zersetzungsmaßnahmen der Staatssicherheit und verfolgten Schülerinnen und
Schülern gibt es immer noch Opfergruppen, die zu Unrecht nicht unter die
Regelung fallen. Zudem ist die Anrechenbarkeit von schon bislang gezahlten
Haftentschädigungen auf die Opferrente verfehlt. Die Verwaltungspraxis der
Bundesländer bei der Gewährung der Opferrente ist uneinheitlich. In einigen
Bundesländern verhalten sich die Behörden den schon häufig betagten Antrag-
stellern gegenüber unkooperativ.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. für die „aufbaugerechte“ Verwendung der Solidarpaktmittel eine zeitgemäße
Abgrenzung des Investitionsbegriffes nach dem Konzept der wachstums- und
nachhaltigkeitswirksamen Ausgaben (WNA) einzuführen, die auch Investiti-
onen in eine qualitativ hochwertige und vielfältige Bildungs- und Kulturland-
schaft, Grundlagen- und wirtschaftsnahe Forschung mit einschließt;

2. die überproportionalen Leistungen des Bundes für die neuen Länder und
Berlin (Korb II des Solidarpaktes II) gezielter zur Stärkung des Bildungs- und
Forschungsstandortes Ostdeutschland einzusetzen und sicherzustellen, dass
ab dem Jahr 2010 50 Prozent der Korb-II-Mittel abzüglich der im dort für die
EU-Strukturfonds reservierten Mittel in das Politikfeld Innovation, For-
schung und Entwicklung, Bildung fließen;

3. die Investitionszulage in eine Innovationszulage umzuwandeln;

4. wie im Enquete-Bericht „Kultur in Deutschland“ gefordert, 2 Prozent der in
Korb II bis 2019 als zweckgebundene Zuweisungen des Bundes zur Verfü-
gung stehenden Mittel für die Kultur in den neuen Ländern verbindlich fest-
zuschreiben;

5. die Wirksamkeit der vorgeschlagenen Regelungen in den im Solidarpakt II
vereinbarten Fortschrittsberichten zu evaluieren;

6. die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruk-
tur stärker auf die Bedürfnisse kleinerer und mittlerer Unternehmen auszu-
richten;

7. sich für die Förderung von regionalen Kooperationsnetzwerken zwischen
Banken und spezialisierten Gründungsfördereinrichtungen und für den Auf-
bau professioneller Organisationsstrukturen von Mikrofinanzinstitutionen in
Ostdeutschland einzusetzen;

8. sich auf europäischer Ebene im Rahmen des Health Checks der Gemein-
samen Agrarpolitik der EU (GAP) mit Nachdruck für eine bessere Finanz-
ausstattung der zweiten Säule stark zu machen und dafür einzusetzen, dass
die obligatorische Modulation erhöht wird, um die dramatischen Kürzungen
der letzten Jahre für die Betriebe, die für ihre gesellschaftlichen Leistungen

Mittel aus der zweiten Säule erhalten, aufzufangen und so Gerechtigkeit bei
der Planungssicherheit herzustellen;

Drucksache 16/10855 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

9. die Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“ (GAK) zu einer Gemeinschaftsaufgabe für die „Entwick-
lung ländlicher Räume“ weiterzuentwickeln und insbesondere

● die Gemeinschaftsaufgabe finanziell deutlich besser auszustatten,

● alle für Deutschland sinnvollen Fördermaßnahmen, die im Rahmen der
Verordnung über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums
durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des
ländlichen Raums angeboten werden, schnellstmöglich in den Rahmen-
plan der Gemeinschaftsaufgabe aufzunehmen,

● die Gemeinschaftsaufgabe so zu gestalten, dass eine Förderung mit der
Gießkanne unterbunden wird und stattdessen als wesentliche Kriterien
für eine Förderfähigkeit die Erbringung klar benennbarer gesellschaft-
liche Leistungen wie die Schaffung von Arbeitsplätzen, Landschafts-
pflege, Naturschutz, Biodiversität, Klimaschutz, Qualifizierung und Bil-
dung sowie die Stärkung sozialer Ressourcen oder der Aufbau
selbsttragender Strukturen herangezogen werden,

● über die Gemeinschaftsaufgabe mehr Entscheidungskompetenz und
Finanzhoheit von der Landes- und Bundesebene auf die regionale Ebene
zu verlagern, um auf der Basis eines allgemeinverbindlichen Rahmens
an hohen Sozial- und Umweltstandards den Kommunen und Regionen
mehr Handlungsspielräume zu geben;

10. die Privatisierung land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen, die sich im
Bundeseigentum bzw. im Eigentum bundeseigener Unternehmen befinden,
neu auszurichten und insbesondere

● bei der Neuausrichtung dafür Sorge zu tragen, dass arbeitsintensive
Unternehmen bei der Vergabe der Fläche im Rahmen des verfassungs-
und europarechtlich Zulässigen bevorzugt werden, wie beispielsweise
Betriebe des ökologischen Landbaus oder diversifizierende Betriebe,

● dafür zu sorgen, dass besonders Unternehmen bzw. Personen als Käufer
bei der Vergabe der Flächen zum Zuge kommen, die ortsansässig sind
oder werden;

11. vorhandenen überbetrieblichen Ausbildungszentren als dritten Lernort in
die Ausbildung stärker einzubeziehen;

12. die Exzellenzinitiative um einen Wettbewerb für exzellente Lehre zu ergän-
zen;

13. auf ein gesellschaftliches Klima hinzuwirken, das Unternehmen und Ver-
waltungsspitzen zur offenen Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus
und Fremdenfeindlichkeit in ihrer Region ermutigt;

14. bürokratische Hürden, die den Zuzug und die Anstellung internationaler Ar-
beitskräfte aus dem nichteuropäischen Ausland erschweren, abzubauen;

15. die Mittel für Ostdeutschland im Bundesprogramm „kompetent. für Demo-
kratie – Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus“ nicht wie geplant
zu Gunsten Westdeutschlands abzuschmelzen, sondern mindestens auf dem
aktuellen Stand zu halten, und dafür den Mittelansatz für Beratungsnetz-
werke so weit aufzustocken, dass für jedes Bundesland in Ost und West
400 000 Euro pro Jahr zur Verfügung stehen;

16. im Bundesprogramm „VIELFALT TUT GUT. Jugend für Vielfalt, Toleranz
und Demokratie“ die Selbstdarstellungsmittel zu kürzen und stattdessen die
praktische Arbeit vor Ort stärker zu fördern;
17. ein zusätzliches Programm zur Stärkung der Zivilgesellschaft aufzulegen,
welches gezielt kleinere Basisinitiativen unterstützt, die sich intensiv dem

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/10855

Opferschutz, der Opferperspektive und genderspezifischen Fragen des
Rechtsextremismus widmen und insbesondere

● dieses Programm mit 19 Mio. Euro jährlich auszustatten und dauerhaft
einzurichten,

● in diesem neuen Programm die Forderungen nach Kofinanzierung so zu
gestalten, dass sie nicht zum Ausschlusskriterium für kleine Träger wer-
den, wie es derzeit angesichts der 50-Prozent-Voraussetzung im Pro-
gramm „VIELFALT TUT GUT. Jugend für Vielfalt, Toleranz und De-
mokratie“ teilweise der Fall ist und

● diese neuen Fördermittel nicht von einer staatlichen Stelle, sondern
einem anderen kompetenten Träger oder einer Stiftung verwalten zu
lassen;

18. den „Fonds Neue Länder“ der Kulturstiftung des Bundes aufzustocken, um
das bürgerschaftliche Engagement für die Kultur – vor allem in struktur-
schwachen Gebieten – weiter zu stärken. Die Konferenz Nationaler Kultur-
einrichtungen muss fortgeführt werden;

19. im Jahr des 20. Jahrestages des Mauerfalls gemeinsam mit den Ländern das
Grüne Band entlang der früheren innerdeutschen Grenze als einmaligen
Biotopverbund, naturtouristische Attraktion und Mahnmal der deutschen
und europäischen Geschichte im Rahmen des Nationalen Naturerbes zu
sichern und zu entwickeln;

20. sich für den Biodervisitätenschutz in Ostdeutschland einzusetzen und ins-
besondere

● die Übertragung der anderen im Koalitionsvertrag vereinbarten kosten-
losen Übertragungen national wertvoller Naturflächen an die Länder und
an Naturschutzorganisationen zügig abzuschließen;

● die Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt beson-
ders in den wertvollen ostdeutschen Natur- und Kulturlandschaften vor-
anzutreiben und die hohe Dichte an Großschutzgebieten und für die bio-
logische Vielfalt wertvollen Ökosystemen zu nutzen, um die Umsetzung
des Biotopverbundes zügig voranzutreiben;

21. das Dritte Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften
für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR weiterzuent-
wickeln und den Kreis der Berechtigten zu erweitern.

Berlin, den 12. November 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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