BT-Drucksache 16/10746

Kosten und Nutzen von "schekker - das Jugendmagazin!"

Vom 30. Oktober 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/10746
16. Wahlperiode 30. 10. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Lothar Bisky, Dr. Petra Sitte, Diana Golze, Cornelia Hirsch,
Dr. Lukrezia Jochimsen, Volker Schneider (Saarbrücken) und der Fraktion
DIE LINKE.

Kosten und Nutzen von „schekker – das Jugendmagazin!“

Seit einigen Jahren ist „schekker – das Jugendmagazin!“ im Netz verfügbar.
Das „Jugendonline-Magazin der Bundesregierung“ wird laut Eigenangabe
„von Jugendlichen für Jugendliche“ produziert. Das Presse- und Informa-
tionsamt der Bundesregierung (BPA) zeichnet sowohl rechtlich im Impres-
sum der Website als auch für die Redaktionsleitung verantwortlich. Des
Weiteren sind die „Stiftung Demokratische Jugend“, die „Jugendpresse
Deutschland“ und die „Servicestelle Jugendbeteiligung“ mit Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeitern beteiligt. „Der Schekker hat seinen ganz eigenen Stil“,
so behauptet jedenfalls die Eigenwerbung auf der Website. Allerdings stellen
sich hinsichtlich der Reichweite, der beabsichtigten Wirkung, der Zielrich-
tung und der Finanzierung des Onlineangebotes etliche Fragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie hoch sind die gesamten finanziellen Aufwendungen für die Entwick-
lung und den laufenden Betrieb von „schekker.de“ (Aufschlüsselung nach
Jahren seit dem Launch der Website)?

2. Welche Kosten davon trägt das BPA (Aufschlüsselung nach Jahren und
Posten seit Bestehen des Angebotes)?

3. Welche anderen Organisationen, Einrichtungen des Bundes, Unternehmen
der Privatwirtschaft und Interessensverbände sind an der Organisation, Ver-
marktung und Verbreitung strukturell oder finanziell beteiligt (Aufschlüsse-
lung nach Art der Aufgabe und Art und Weise der Unterstützung)?

4. In welcher Höhe und für welche Leistung erhält das Unternehmen „werk21“
finanzielle Mittel (Aufschlüsselung nach Aufgabe, Leistung und weiterer
Posten pro Monat seit Bestehen der Kooperation)?

Aus welchem Haushaltstitel werden diese Mittel entnommen?

5. Inwieweit wurde der Auftrag mit „werk21“ für den Bereich „Technik und
Design“ nach den Vorschriften des Vergaberechtes ordnungsgemäß aus-

geschrieben (http://www.bescha.bund.de/nn_663232/DE/Rechtsgrundlagen/
node.html?_nnn=true)?

6. Seit wann, und wie lange laufen die Verträge mit „werk21“?

Drucksache 16/10746 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

7. Wie viele Personen arbeiten jeweils

a) in Vollzeit,

b) in Teilzeit,

c) mit Dienst- oder Werkverträgen,

d) ehrenamtlich für „schekker.de“

(Aufschlüsselung in den genannten Kategorien nach Jahren seit Begrün-
dung von „schekker.de“)?

Wie hoch belaufen sich die Personalkosten für diese Personen?

Welchen Kostenanteil davon finanziert das BPA?

8. Unter dem Menüpunkt „redaktion“ auf „schekker.de“ heißt es: „Für jeden
veröffentlichten Text zahlen wir ein Artikelhonorar von EUR 25,00.“ Sieht
die Bundesregierung die einmalige Honorierung von Artikeln bei „schek-
ker.de“ mit oftmals weit mehr als 5 000 Zeichen im Hinblick auf die Hono-
rarempfehlungen des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) für Online-
Journalismus (http://www.djv.de/fileadmin/DJV/Journalismus_praktisch/
Arbeitsfelder/Arbeitsfelder_Freie/Honorare/DJVWissen_2-2008.pdf, PDF-
Dokument) als ausreichend an?

9. Werden die Autorinnen und Autoren der Textwerke bei Mehrfachnutzung
ihrer Beiträge durch „schekker.de“ zusätzlich bezahlt (Mehrfachnutzung
durch Erscheinen auf der Website, Vorhalten in der Datenbank, Newsletter,
anderweitige Bewerbung des Angebotes oder durch andere Verbreitungs-
kanäle)?

Wenn nein, warum nicht?

10. Inwieweit bestehen Überlegungen, die Inhalte auf „schekker.de“ unter ei-
ner Creative-Commons-Lizenz zu lizenzieren?

Sollten Projekte, die aus der öffentlichen Hand bezahlt und finanziert wer-
den, nicht grundsätzlich unter eine solche Lizenz gestellt werden, damit sie
eine möglichst große Verbreitung finden?

11. Wie viele „Workshops für Jugendliche“ haben seit Beginn des Projektes
stattgefunden (Auflistung nach Datum und Teilnehmerzahlen)?

12. Welche Inhalte wurden auf diesen Workshops jeweils vermittelt (Auflis-
tung nach Datum des Workshops, Name und beruflicher Qualifikation der
Referenten/der Referentinnen und den jeweiligen Inhalten der Workshops)?

13. Nach welchen Kriterien und in welcher Weise werden dazu jeweils die teil-
nehmenden Jugendlichen ausgewählt und eingeladen?

14. Welches Gremium entscheidet über die Auswahl der Teilnehmerinnen/Teil-
nehmer, die zu behandelnden Themen, die Referentinnen oder Referenten
und über Ort und Dauer der Veranstaltungen?

15. Inwieweit findet eine Evaluierung und Qualitätskontrolle der Workshops
statt?

Wer führt diese durch (Name der Personen und Name der Organisation,
Struktur oder Behörde der diese jeweils angehören)?

16. Bewertet die Bundesregierung die Workshops als Erfolg?

Wenn ja, warum?

17. Welche Kosten (gesamt und aufgeschlüsselt nach Posten) sind für diese
Workshops seit Beginn des Projektes entstanden?
Wer trägt diese Kosten?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/10746

18. Fallen für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei der Teilnahme an einem
solchen Workshop Kosten an?

Wenn ja, in welcher Höhe?

19. Wie viele Seitenaufrufe (page impressions) verzeichnet die Website
„schekker.de“ (Auflistung pro Monat seit dem Launch des Projektes)?

20. Inwieweit wird das Online-Angebot „schekker.de“ für das Ranking in
Suchmaschinen optimiert?

Wenn ja, mit welchen Personen, Organisationen oder Unternehmen arbeitet
die Bundesregierung dabei zusammen? (Welche Kosten entstehen dabei?
Wer trägt diese?)

Wenn nein, warum nicht?

21. Wie viele Personen erhalten den Newsletter „SchekkerLetter“?

22. Sieht die Bundesregierung den Registrierungsvorgang für den „Schekker-
Letter“ mit den deutschen Bestimmungen zum Datenschutz in Überein-
stimmung?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

23. Im Rahmen der Anmeldung für den „SchekkerLetter“ heißt es unter „Nut-
zungsbedingungen“: „Ich verpflichte mich zur wahrheitsgemäßen Angabe
der E-Mail-Adresse. Ich versichere, dass ich der Eigentümer dieser E-Mail-
Adresse bin und mit dem Empfang der Nachrichten aus dieser Mailingliste
einverstanden bin. Ich übernehme die Verantwortung, wenn dies nicht der
Fall ist. Zur Sicherheit werden Datum, Uhrzeit und IP-Adresse in der Log-
Datei gespeichert.“ Was ist unter der Übernahme der Verantwortung zu
verstehen?

Welche rechtlichen Bestimmungen liegen diesem Passus zu Grunde?

In wie vielen Fällen wurden mithilfe der gespeicherten Daten rechtliche
Maßnahmen ergriffen?

Wie sahen diese aus?

Wann werden die gespeicherten Daten wieder gelöscht?

24. Werden die durch die Anmeldung für den „SchekkerLetter“ gewonnenen
E-Mail-Adressen in irgendeiner Form, die nichts mit der reinen Verwaltung
der Adressen für den Newsletter zu tun hat, gespeichert oder für anderwei-
tige Ankündigungen oder politische Werbung verwendet?

25. Wie stark wird das „Artikel-Forum“ auf „schekker.de“ frequentiert?

Wie viele Nutzer beteiligen sich an den Online-Diskussionen (Auflistung
nach den jeweiligen Diskussionsthemen und Artikeln)?

26. Wie oft wird der RSS-Feed „Zukunfts-Nachrichten“ abgefragt?

27. Führt die Bundesregierung Statistiken über die Besprechung, Verlinkung
und Verbreitung der Artikel bei den unter jedem „Schekker-Artikel“ be-
findlichen 15 Social-Bookmark-Diensten?

Wenn ja, wie erfolgreich ist diese Werbemethode im konkreten Fall (Auf-
listung nach Artikeln und Nutzung)?

Wenn nein, warum nicht?

Drucksache 16/10746 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
28. Speichert die Bundesregierung die Daten der Besucherinnen und Besucher
der Website „schekker.de“?

Wenn ja, welche Daten?

Zu welchem Zweck?

Wann erfolgt eine Löschung?

29. Sieht die Bundesregierung das Impressum von „schekker.de“ (http://
www.schekker.de/impressum.html) nach den Vorschriften des Telemedien-
gesetzes (TMG) als rechtssicher an?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

30. Unter der Rubrik „aktuelle Nachrichten“ sollen Neuigkeiten aus Politik
und Gesellschaft aus dem Blickwinkel von Jugendlichen veröffentlicht
werden. Tatsächlich werden dort lediglich Auszüge und Informationen aus
Pressemitteilungen der Bundesregierung und ihren Ministerien veröffent-
licht. Diese Berichte könnten als PR-Maßnahmen der Bundesregierung
verstanden werden, zumal kritische Positionen (beispielsweise Sicherheits-
bedenken bei der Einführung des neuen elektronischen Personalausweises:
http://www.schekker.de/magazin/nachrichten/144335.html) völlig fehlen.
Als Quellen „zum Weiterlesen“ wird in diesem Beispiel auf die Webange-
bote „bundesregierung.de“ und zum Bundesministerium des Innern verwie-
sen. Sieht die Bundesregierung diese Praxis der Veröffentlichung solcher
Informationen in Übereinstimmung mit den Zielen der „Schekker-Work-
shops“ für die Jugendlichen („Vermittlung journalistischer Grundlagen“)?

Was versteht die Bundesregierung unter „journalistischen Grundlagen“?

Sieht die Bundesregierung in dieser Praxis nicht einen Verstoß gegen die
journalistische Sorgfaltspflicht (definiert im Pressekodex des Deutschen
Presserates, http://www.presserat.de/Pressekodex.pressekodex.0.html)?

31. Bewertet die Bundesregierung das Angebot „schekker.de“ als erfolgreich?

Wenn ja, woran wird dies gemessen?

Wenn nein, warum nicht?

32. Welche Rolle spielt das Angebot von „schekker.de“ im Rahmen der Presse-
und Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung?

Stellt das Angebot einen jugendgerechten Verbreitungsweg dar?

33. Wie stellt die Bundesregierung die Qualität des Gesamtangebotes von
„schekker.de“ sicher?

34. Findet eine Evaluierung des Angebotes statt?

Wenn ja, wie oft?

Durch wen wird diese durchgeführt?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 21. Oktober 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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