BT-Drucksache 16/10594

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/10296- Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 3. März 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland - Körperschaft des öffentlichen Rechts - zur Änderung des Vertrages vom 27. Januar 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland - Körperschaft des öffentlichen Rechts -

Vom 15. Oktober 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/10594
16. Wahlperiode 15. 10. 2008

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/10296 –

Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 3. März 2008 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland
– Körperschaft des öffentlichen Rechts – zur Änderung des Vertrages vom
27. Januar 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat
der Juden in Deutschland – Körperschaft des öffentlichen Rechts –

A. Problem

Durch den Vertrag verpflichtet sich der Bund, dem Zentralrat der Juden in
Deutschland die vereinbarte Staatsleistung zu gewähren. Das Gesetz zu diesem
Vertrag soll die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung dieser Leis-
tung schaffen.

B. Lösung

Der Vertrag bedarf der Zustimmung in der Form eines Bundesgesetzes.

Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Laut Vertragsbestimmung in Höhe von 5 000 000 Euro jährlich.
Nach fünf Jahren kann eine Anpassung der Leistung erfolgen.

2. Vollzugsaufwand

Kein Vollzugsaufwand

Drucksache 16/10594 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

E. Sonstige Kosten

Kosten für die Wirtschaft und für soziale Sicherungssysteme entstehen nicht.
Ebenso ergeben sich keine Auswirkungen auf Einzelpreise, Preisniveau und
Verbraucherpreisniveau.

F. Bürokratiekosten

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden weder für die Wirtschaft noch für
die Bürgerinnen/Bürger und die Verwaltung Informationspflichten neu ein-
geführt, geändert oder aufgehoben.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/10594

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/10296 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 15. Oktober 2008

Der Innenausschuss

Sebastian Edathy
Vorsitzender

Kristina Köhler (Wiesbaden)
Berichterstatterin

Maik Reichel
Berichterstatter

Dr. Max Stadler
Berichterstatter

Petra Pau
Berichterstatterin

Wolfgang Wieland
Berichterstatter

Drucksache 16/10594 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Kristina Köhler (Wiesbaden), Maik Reichel,
Dr. Max Stadler, Petra Pau und Wolfgang Wieland

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/10296 wurde in der
179. Sitzung des Deutschen Bundestages am 25. September
2008 an den Innenausschuss federführend sowie an den
Rechtsausschuss und den Haushaltsausschuss gemäß § 96
GO-BT zur Mitberatung überwiesen.

Der Rechtsausschuss hat in seiner 113. Sitzung am 15. Ok-
tober 2008 die einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs
empfohlen.

Der Haushaltsausschuss wird seinen Bericht gemäß § 96
GO-BT gesondert abgeben.

Der Innenausschuss hat in seiner 77. Sitzung am 15. Okto-
ber 2008 einstimmig empfohlen, den Gesetzentwurf an-
zunehmen.

Berlin, den 15. Oktober 2008

Kristina Köhler (Wiesbaden)
Berichterstatterin

Maik Reichel
Berichterstatter

Dr. Max Stadler
Berichterstatter

Petra Pau
Berichterstatterin

Wolfgang Wieland
Berichterstatter

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