BT-Drucksache 16/10567

zu dem Antrag der Bundesregierung -16/10473- Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan (International Security Assistance Force, ISAF) unter Führung der NATO auf Grundlage der Resolution 1386 (2001) und folgender Resolutionen, zuletzt Resolution 1833 (2008) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen

Vom 14. Oktober 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/10567
16. Wahlperiode 14. 10. 2008

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 16/10473 –

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz der
Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan (International
Security Assistance Force, ISAF) unter Führung der NATO auf Grundlage der
Resolution 1386 (2001) und folgender Resolutionen, zuletzt Resolution 1833 (2008)
des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen

A. Problem

Der NATO-Gipfel in Bukarest und die Pariser Afghanistankonferenz haben 2008
wichtige Wegmarken für das Engagement der internationalen Gemeinschaft in
Afghanistan gesetzt. Als Teil der NATO-geführten Internationalen Sicherheits-
unterstützungstruppe in Afghanistan (International Security Assistance Force,
ISAF) ist die Bundesregierung unverändert entschlossen, das Land in einem
schwierigen regionalen Umfeld zu stabilisieren und aufzubauen.

Schwerpunkt des deutschen Engagements bleibt der zivile Wiederaufbau Afgha-
nistans. Die Bundesregierung setzt sich hier für den Aufbau staatlicher Institutio-
nen, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte sowie die Verbesse-
rung der Lebensbedingungen in Afghanistan ein. Allein hierfür wurden die
Mittel im Jahr 2008 um 70 Mio. Euro auf nunmehr 170,7 Mio. Euro angehoben.

Erfolge im Bildungssektor (fast 75 Prozent aller Jungen und 35 Prozent aller
Mädchen sind mittlerweile eingeschult) und im Gesundheitsbereich (85 Prozent
der Bevölkerung haben jetzt Zugang zu medizinischer Basisversorgung) sowie
beim Aufbau staatlicher Institutionen stehen weiterhin Defizite sowohl beim
staatlichen und gesellschaftlichen Wiederaufbau als auch bei der Sicherheitslage
entgegen.

Mit dem vorliegenden Antrag beantragt die Bundesregierung die Zustimmung

des Deutschen Bundestages zur Verlängerung der Beteiligung bewaffneter deut-
scher Streitkräfte an der NATO-geführten Internationalen Sicherheitsunterstüt-
zungstruppe in Afghanistan, ISAF, auf der Grundlage der Resolutionen 1386
(2001) und folgender Resolutionen, zuletzt Resolution 1833 (2008) des Sicher-
heitsrates der Vereinten Nationen (VN), für weitere vierzehn Monate über den
13. Oktober 2008 hinaus, jedoch nur solange eine Mandatierung des Sicherheits-
rates der VN weiterhin vorliegt.

Drucksache 16/10567 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Die Personalobergrenze für den deutschen ISAF-Beitrag soll auf 4 500 Soldatin-
nen und Soldaten erhöht werden. Dies ist nach Auffassung der Bundesregierung
erforderlich, um im Hinblick auf zusätzlich übernommene Aufgaben – in erster
Linie Ausbildungsunterstützung für die afghanische Armee – und bei Bedarf
Übernahme von Aufgaben unserer Alliierten im Norden die erforderliche Flexi-
bilität zu behalten, um auf Entwicklungen der Sicherheitslage reagieren und die
Präsidentschaftswahlen 2009 durch zusätzliche Kräfte absichern zu können.

Deutsche Streitkräfte werden in den ISAF-Regionen Kabul und Nord eingesetzt.
Darüber hinaus können sie in anderen Regionen für zeitlich und im Umfang be-
grenzte Maßnahmen eingesetzt werden, sofern diese Maßnahmen zur Erfüllung
des ISAF Gesamtauftrages unabweisbar sind. Die Mitwirkung an der Führung
des ISAF Einsatzes ist hiervon nicht berührt. Weiterhin können im gesamten Ver-
antwortungsbereich von ISAF die Aufklärungsflugzeuge vom Typ TORNADO
RECCE eingesetzt werden sowie deutsche Beiträge zur Führung und Durchfüh-
rung von Informations- und Fernmeldeeinsätzen, zum ISAF-Lufttransport,
einschließlich taktischem Verwundetentransport (AirMedEvac) geleistet wer-
den.

Für die Nordregion hat Deutschland durch die Führung des Regionalkommandos
Nord in Mazar-e-Sharif die Verantwortung übernommen und erbringt dort maß-
gebliche Unterstützungsleistungen in den Bereichen Führung und Führungs-
unterstützung, Lufttransport, Sanitätsdienst, Logistik sowie Aufklärung. In die-
ser Region arbeiten derzeit fünf von insgesamt 26 Regionalen Wiederaufbau-
teams („Provincial Reconstruction Team“, PRT) in ganz Afghanistan. Deutsch-
land leitet hiervon die PRTs in Kunduz und Feyzabad.

Die Bundesregierung stellt fest, dass die Verantwortung für die Drogenbekämp-
fung bei der afghanischen Regierung liegt. Deutsche Streitkräfte unterstützen sie
dabei gemäß dem am 22. April 2005 den beteiligten Ausschüssen des Deutschen
Bundestages zugeleiteten Bericht.

B. Lösung

Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimment-
haltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Be-
richt zu den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/10567

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/10473 anzunehmen.

Berlin, den 14. Oktober 2008

Der Auswärtige Ausschuss

Ruprecht Polenz
Vorsitzender

Eckart von Klaeden
Berichterstatter

Gert Weisskirchen (Wiesloch)
Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP und einer Stimme
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stim-
men der Fraktion DIE LINKE. bei einer Stimmenthaltung
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat den Antrag in seiner 68. Sitzung am 8. Oktober

IV. Beratung im Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem
gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.

Berlin, den 14. Oktober 2008

Eckart von Klaeden
Berichterstatter

Gert Weisskirchen (Wiesloch)
Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin
Drucksache 16/10567 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Eckart von Klaeden, Gert Weisskirchen (Wiesloch),
Dr. Werner Hoyer, Wolfgang Gehrcke und Kerstin Müller (Köln)

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
16/10473 in seiner 181. Sitzung am 7. Oktober 2008 in erster
Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Aus-
wärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Rechtsausschuss,
dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschen-
rechte und humanitäre Hilfe und dem Ausschuss für wirt-
schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie dem
Haushaltsausschuss gemäß § 96 GO-BT überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 111. Sitzung
am 8. Oktober 2008 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag in seiner
88. Sitzung am 8. Oktober 2008 anberaten und empfiehlt in
seiner 89. Sitzung am 14. Oktober 2008 mit den Stimmen der

2008 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag in seiner 71. Sitzung am
13. Oktober 2008 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

III. Beratung im Auswärtigen Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner 71. Sit-
zung am 7. Oktober 2008 anberaten und empfiehlt in seiner
73. Sitzung am 14. Oktober 2008 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

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