BT-Drucksache 16/10354

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/9395- Entwurf eines Gesetzes zu dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits

Vom 24. September 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/10354
16. Wahlperiode 24. 09. 2008

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/9395 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen
zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits
und der Republik Albanien andererseits

A. Problem

Die Europäische Union (EU) hat vor dem Hintergrund der bewaffneten Kon-
flikte des vergangenen Jahrzehntes in Bosnien und Herzegowina, Kroatien und
im Kosovo ein Konzept zur Stabilisierung des westlichen Balkans erarbeitet, in
dessen Rahmen sie den betroffenen Ländern unter bestimmten Voraussetzungen
die Heranführung und Assoziierung anbietet. Oberstes Ziel des Stabilisierungs-
und Assoziierungsprozesses ist es, dieser ethnisch und religiös zerrissenen
Region zu Frieden, Demokratie und Wohlstand zu verhelfen.

Dieser Prozess beruht im Wesentlichen auf Anreizen im politischen und wirt-
schaftlichen Bereich, einschließlich der Perspektive einer letztendlichen Integra-
tion in EU-Strukturen, der Verpflichtung der Länder des westlichen Balkans zu
Reformen und der Intensivierung regionaler Kooperation.

Zentrales Instrument des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses sind die
Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA), die auf eine umfassende
Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und dem jeweiligen Part-
nerland in einer Vielzahl von Bereichen abzielen, angefangen vom politischen
Dialog über die Angleichung der Rechtssysteme, die gegenseitige wirtschaft-
liche Liberalisierung bis hin zur Schaffung einer Freihandelszone, Abstimmung
in Fragen der Wirtschafts- und Finanzpolitik und dem gemeinsamen Kampf ge-
gen organisierte Kriminalität und Terrorismus. Die Abkommen können dabei an
den jeweiligen Entwicklungsstand, die Bedürfnislage und die Leistungsfähig-

keit des Balkanstaates angepasst werden.

Die Bundesregierung bittet um Zustimmung zu dem in Luxemburg am 12. Juni
2006 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten und mit Protokoll
vom 22. Januar 2008 berichtigten Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen
zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einer-
seits und der Republik Albanien andererseits sowie den der Schlussakte bei-
gefügten Gemeinsamen Erklärungen. Der Handelsteil des Abkommens wurde

Drucksache 16/10354 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

als Interimsabkommen von der Europäischen Gemeinschaft und Albanien sepa-
rat unterzeichnet und trat am 1. Dezember 2006 in Kraft.

Dieses Abkommen ersetzt das am 11. Mai 1992 in Brüssel unterzeichnete Ab-
kommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik
Albanien über den Handel und die handelspolitische und wirtschaftliche Zusam-
menarbeit (Kooperations- und Handelsabkommen).

Durch den vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Voraussetzungen nach Arti-
kel 59 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes für die Ratifizierung des Stabilisie-
rungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemein-
schaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien ande-
rerseits geschaffen werden, soweit es in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten
der Europäischen Union fällt.

B. Lösung

Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE.

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Keine

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/10354

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/9395 anzunehmen.

Berlin, den 24. September 2008

Der Auswärtige Ausschuss

Ruprecht Polenz
Vorsitzender

Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg
Berichterstatter

Markus Meckel
Berichterstatter

Harald Leibrecht
Berichterstatter

Monika Knoche
Berichterstatterin

Marieluise Beck (Bremen)
Berichterstatterin

Berlin, den 24. September

Dr. Karl-Theodor Freiher
Berichterstatter

Harald Leibrecht
Berichterstatter

Monika Knoche
Berichterstatterin
Der Auswärtige Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
70. Sitzung am 24. September 2008 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Annahme.

2008

r zu Guttenberg Markus Meckel
Berichterstatter

Marieluise Beck (Bremen)
Berichterstatterin
Drucksache 16/10354 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, Markus
Meckel, Harald Leibrecht, Monika Knoche und Marieluise Beck (Bremen)

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 16/9395 in seiner 169. Sitzung am 19. Juni 2008 in
erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem
Auswärtigen Ausschuss und zur Mitberatung dem Aus-
schuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz überwiesen.

II. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 84. Sitzung
am 25. Juni 2008 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
die Annahme.

III. Beratung im Auswärtigen Ausschuss

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.