BT-Drucksache 16/1015

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Reinhard Loske, Hans Josef Fell, Sylvia Kotting-Uhl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/579- Für eine sichere Energieversorgung im 21. Jahrhundert - Energieeinsparung und erneuerbare Energien statt Öl, Atom und Kohle

Vom 21. März 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/1015
16. Wahlperiode 21. 03. 2006

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Reinhard Loske, Hans Josef Fell, Sylvia
Kotting-Uhl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/579 –

Für eine sichere Energieversorgung im 21. Jahrhundert – Energieeinsparung
und erneuerbare Energien statt Öl, Atom und Kohle

A. Problem

Vor dem Hintergrund einer kritischen Bewertung der fossilen Energieträger und
der Kernenergie soll die Bundesregierung durch den Antrag aufgefordert werden,
am eingeleiteten Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie zur Erzeugung von
Elektrizität festzuhalten und sich für die Senkung des Energieverbrauchs, die
Verbesserung der Energieeffizienz sowie den Ausbau der erneuerbaren Energien
einzusetzen. Hierzu werden in der Vorlage eine Reihe im Einzelnen näher spe-
zifizierter energie- und umweltpolitischer Maßnahmen vorgeschlagen.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 16/1015 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/579 abzulehnen.

Berlin, den 15. März 2006

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Eva Bulling-Schröter
Stellvertretende Vorsitzende

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Marco Bülow
Berichterstatter

Michael Kauch
Berichterstatter

Hans-Kurt Hill
Berichterstatter

Hans Josef Fell
Berichterstatter

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
Energiequellen die übrigen 75 Prozent abgedeckt werden
sollen. Dieses Problem gelte es ehrlich zu diskutieren; je-
sicherheit hat den Antrag auf Drucksache 16/579 in seiner
Sitzung am 15. März 2006 beraten.

Die Fraktion der CDU/CSU erklärte unter Hinweis auf ihre
Ausführungen in der Plenardebatte am 16. Februar 2006, sie

denfalls sei klar, dass dies nicht durch erneuerbare Energien
geschehen könne. Was das Thema Energiekonferenz anbe-
lange, so halte man es für wichtig, sich auf eine längerfristig
angelegte Gesamtkonzeption zur Energiepolitik zu verstän-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/1015

Bericht der Abgeordneten Philipp Mißfelder, Marco Bülow, Michael Kauch,
Hans-Kurt Hill und Hans Josef Fell

I.

Der Antrag auf Drucksache 16/579 wurde in der 19. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 16. Februar 2006 zur
federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit und zur Mitberatung an
den Auswärtigen Ausschuss, den Finanzausschuss, den
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, den Ausschuss
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, den
Verteidigungsausschuss, den Ausschuss für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung, den Ausschuss für Bildung, For-
schung und Technikfolgenabschätzung, den Ausschuss für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie
den Haushaltsausschuss überwiesen.

II.

Vor dem Hintergrund einer kritischen Bewertung der fos-
silen Energieträger und der Kernenergie soll die Bundes-
regierung durch den Antrag aufgefordert werden, am einge-
leiteten Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie zur
Erzeugung von Elektrizität festzuhalten und sich für die
Senkung des Energieverbrauchs, die Verbesserung der Ener-
gieeffizienz sowie den Ausbau der erneuerbaren Energien
einzusetzen. Hierzu werden in der Vorlage eine Reihe im
Einzelnen näher spezifizierter energie- und umweltpoliti-
scher Maßnahmen vorgeschlagen.

III.

Der Auswärtige Ausschuss, der Haushaltsausschuss, der
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, der Aus-
schuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz und der Verteidigungsausschuss haben jeweils
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und
FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
empfohlen, den Antrag auf Drucksache 16/579 abzulehnen.

Der Finanzausschuss, der Ausschuss für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung sowie der Ausschuss für wirt-
schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung haben
jeweils mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den
Antrag auf Drucksache 16/579 abzulehnen.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung hat zu dem Antrag auf Drucksache 16/579
nicht votiert.

IV.

gien, etwa zur Windenergie, eine dezidiert andere Auf-
fassung als die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Der
Antrag gehe von unrealistischen und in der Sache falschen
Annahmen aus. So sei die Vorstellung, die Energieversor-
gung Deutschlands lasse sich innerhalb weniger Jahrzehnte
komplett auf regenerative Energien umstellen, völlig unrea-
listisch. Ähnlich wie der Bundesminister für Umwelt, Na-
turschutz und Reaktorsicherheit sehe man stattdessen, selbst
bei optimistischer Einschätzung, für den Anteil der erneuer-
baren Energien an der Stromerzeugung eine Obergrenze von
etwa 25 Prozent. Auch die ablehnende Haltung der Antrag-
steller zum Energieträger Kohle sei nicht nachvollziehbar;
sie verkenne u. a., dass ein Teil dieses Energieträgers gänz-
lich ohne Subventionen auskomme. Der Antrag fordere
zwar den Ausstieg aus der Nutzung der fossilen Energie-
träger und eine Umstellung der Energieversorgung auf
erneuerbare Energien, zeige aber kein realistisches Szenario
auf, wie dies konkret bewerkstelligt werden könne. Die
Fraktion der CDU/CSU lehne den Antrag aus den genann-
ten Gründen ab.

Die Fraktion der SPD gab zu bedenken, dass der weitere Aus-
bau der erneuerbaren Energien, die Einsparung von Energie
und die Verbesserung der Energieeffizienz wesentliche Be-
standteile des Koalitionsvertrags und der Energiepolitik der
Bundesregierung seien. Realistischerweise könne man nicht
erwarten, dass die ins Auge gefassten Vorhaben bereits
wenige Monate nach Amtsantritt der neuen Bundesregierung
abschließend umgesetzt seien; dies sei auch bei der voran-
gehenden Bundesregierung nicht der Fall gewesen. Mit der
Umsetzung einiger der im Koalitionsvertrag vereinbarten
Vorhaben zur Senkung des Energieverbrauchs und zur Stei-
gerung der Energieeffizienz habe man bereits begonnen; zu
erinnern sei etwa an das neue CO2-Gebäudesanierungspro-
gramm, dessen Fördervolumen das entsprechende Programm
der rot-grünen Bundesregierung übersteige. Auch weitere
energiepolitische Vorhaben der Bundesregierung machten
deutlich, dass von einem energiepolitischen Stillstand keine
Rede sein könne; zu erwähnen seien beispielsweise die ge-
plante Verabschiedung eines regenerativen Wärmegesetzes
und das Top-Runner-Modell, das auf Initiative der Bundes-
regierung auf EU-Ebene diskutiert und realisiert werden
solle. Nicht nachvollziehbar sei die Kritik der Antragsteller
daran, dass im Koalitionsvertrag ein Dissens im Hinblick auf
die Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung festgestellt
worden sei. Auch die Kritik des Antrags an der Verwendung
fossiler Energieträger könne man nicht teilen. Selbst wenn
man das ehrgeizige Ziel verfolge, bis zum Jahr 2020 den
Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung auf
25 Prozent zu erhöhen, müsse geklärt werden, durch welche
befürworte einen weiteren Ausbau der erneuerbaren Ener-
gien, vertrete allerdings zu einzelnen erneuerbaren Ener-

digen; nur so lasse sich für alle Beteiligten, einschließlich der
im Energiesektor tätigen Unternehmen, eine verlässliche

Drucksache 16/1015 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Handlungsgrundlage schaffen. Der rot-grünen Koalition sei
es im Endeffekt nicht gelungen, sich auf eine derartige Kon-
zeption zu verständigen. Es bleibe zu hoffen, dass dies der
gegenwärtigen Regierungskoalition trotz in Einzelbereichen
bestehender Differenzen gelingen werde. Der Antrag werde
abgelehnt.

Die Fraktion der FDP trug vor, der Antrag sei sowohl in
inhaltlicher als auch in handwerklicher Hinsicht nicht ak-
zeptabel. Unverständlich bleibe, warum er nicht mit zuvor
von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegten
Anträgen, etwa zur Klimapolitik, inhaltlich abgestimmt
worden sei. Die Unzulänglichkeiten des Antrags dokumen-
tierten sich u. a. in der pauschalen Forderung nach der
Einbringung eines regenerativen Wärmegesetzes, ohne dass
Klarheit über den Inhalt eines solchen Gesetzes geschaffen
werde. Auch die Ausführungen zur Clean-Coal-Technologie
seien nicht akzeptabel. Die Ablehnung einer staatlichen For-
schungs- und Entwicklungsförderung in diesem Bereich
verkenne, dass man von einer Marktfähigkeit der entspre-
chenden Technologien noch weit entfernt sei. Eine analoge
Anwendung der Argumentation der Antragsteller auf die
erneuerbaren Energien hätte deren Markteinführung in den
zurückliegenden Jahren zumindestens stark beeinträchtigt.
Die Forderung, neue Energiespeichertechnologien einzu-
führen und auszubauen, sei zu begrüßen; allerdings müsse
daran erinnert werden, dass in den vergangenen Jahren alle
Anträge der Fraktion der FDP, die öffentliche Förderung
der Speichertechnologie auf Bundesebene zu erhöhen, maß-
geblich unter dem Einfluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN im Deutschen Bundestag abgelehnt worden
seien; insofern gebe es für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN an dieser Stelle ein Glaubwürdigkeitsproblem.
Unverständlich bleibe ferner, warum der Antrag die Kern-
spaltungs- und die Fusionsforschung pauschal zusammen-
fasse; beide Forschungszweige seien klar voneinander zu
trennen und widmeten sich ganz unterschiedlichen For-
schungszielen und -aufgaben. Im Übrigen sei der Antrag
stark ideologisch geprägt. Er werde von der Fraktion der
FDP abgelehnt.

Die Fraktion DIE LINKE. teilte mit, der Antrag werde im
Grundsatz begrüßt. Eine Energiewirtschaft, die die Nutzung
der regenerativen Energien und die Steigerung der Energie-
effizienz in den Mittelpunkt stelle, sei angesichts der un-
gelösten Probleme der Kernenergienutzung, der auf Grund
immer knapper werdender Ressourcen zu erwartenden poli-
tischen und ökonomischen Instabilitäten bei der Versorgung
mit fossilen Energieträgern sowie der mit der Nutzung
fossiler Energieträger verbundenen Emissionsprobleme die
zentrale Voraussetzung für die Gewährleistung einer siche-
ren umweltfreundlichen Energieversorgung in der Zukunft.
Die Verwendung fossiler Energieträger für die Energiever-
sorgung sei eine der Hauptursachen des durch Menschen
verursachten Klimawandels und müsse daher eingeschränkt
werden. Außer Frage stehe die Notwendigkeit, ein regenera-
tives Wärmegesetz zu verabschieden und den bedarfsorien-
tierten Gebäudeenergiepass einzuführen. Ferner müsse der
Emissionshandel neu ausgerichtet werden; dies gelte insbe-
sondere im Hinblick auf das Problem der Einpreisung der
Zertifikatkosten in den Strompreis sowie die Übertragungs-
regeln. Kritisch anzumerken sei, dass sich der Antrag stark

kurz greife. Es reiche nicht aus, allein ehrgeizige energie-
politische Ziele zu fordern. Vielmehr komme es auch darauf
an, das Ordnungsrecht als wirksames Instrument konse-
quent einzusetzen. Der Stillstand in der Energiepolitik, die
in den zurückliegenden Jahren maßgeblich von BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN mitgeprägt worden sei, sei nicht zuletzt
der Tatsache geschuldet, dass die grundlegenden Probleme
der Energieversorgung nicht an der Wurzel angepackt wür-
den. Hierzu zähle u. a. die Notwendigkeit, die oligopolisti-
schen Strukturen auf den Energiemärkten zu zerschlagen.
Es sei bedauerlich, dass die Politik die zunehmende Macht-
konzentration in der Energiewirtschaft zu Lasten der Ver-
braucherinnen und Verbraucher in den letzten Jahren unter-
stützt habe, etwa durch die Erteilung der Ministererlaubnis
im Fall Ruhrgas. Eine nachhaltige Energieversorgung be-
dürfe in jedem Fall der Übertragung der Energienetze auf
die öffentliche Hand, um die Energieinfrastruktur konse-
quent auf die Nutzung der erneuerbaren Energien, die Kraft-
Wärme-Kopplung und eine dezentrale Energieerzeugung
ausrichten zu können. Ferner müsse eine nachhaltige Ener-
gieversorgung nicht nur ökologisch, sondern auch sozial ge-
recht ausgestaltet werden; dieser Aspekt bleibe im Antrag
unberücksichtigt. Die Fraktion DIE LINKE. werde sich bei
der Abstimmung über die Vorlage der Stimme enthalten.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führte aus, an-
gesichts hoher Energiepreise und zur Neige gehender fossi-
ler Ressourcen habe die Debatte über die Energieversorgung
erheblich an Intensität zugenommen. Zugleich sei die Ener-
giepolitik der Bundesregierung durch Widersprüche und
Stillstand geprägt. Vor allem auf Seiten der Union mehrten
sich die Stimmen, die den Beschluss der vorangehenden
Bundesregierung, aus der Nutzung der Kernenergie zur
Stromerzeugung auszusteigen, rückgängig machen wollten.
Demgegenüber wachse in der SPD die Neigung, dem unter
Klimaschutzgesichtspunkten problematischen Energieträger
Kohle eine zunehmende Bedeutung für die Energieversor-
gung einzuräumen. Wie die jüngste krisenhafte Entwick-
lung im Nahen und Mittleren Osten sowie der kürzliche
russisch-ukrainische Streit um die Lieferung russischen
Erdgases deutlich gemacht hätten, könne Deutschland in
eine zunehmende politische Abhängigkeit geraten, wenn es
seinen Energieverbrauch vorwiegend durch den Import von
Energieressourcen aus bestimmten, teilweise politisch insta-
bilen Regionen decke. Auch die heimische Steinkohle falle
angesichts ihrer vergleichsweise hohen Förderkosten und
des daraus resultierenden Subventionsbedarfs als zukunfts-
weisender Energieträger aus, zudem stelle sich bei ihr wie
auch bei der Verwendung von Braunkohle und dem Einsatz
von Importkohle das Problem der CO2-Emission. Vor die-
sem Hintergrund habe man einen neuen Antrag zur künfti-
gen Gestaltung der Energieversorgung vorgelegt, der darauf
abziele, Energieversorgungssicherheit und Klimaschutz
gleichzeitig sicherzustellen. Dies lasse sich nur mit einer
grundlegenden Umgestaltung des Energiesystems bewerk-
stelligen, wobei man insbesondere auf einen weiteren zügi-
gen Ausbau der erneuerbaren Energien, auf Energieeinspa-
rung und eine Erhöhung der Energieeffizienz abstelle. Zwar
begrüße man es, dass die neue Regierungskoalition diese
drei Zielsetzungen in ihrem Koalitionsvertrag verankert
habe, doch lasse sich gegenwärtig nicht erkennen, wie sie
auf technische Lösungen konzentriere und daher im Hin-
blick auf die energiepolitischen Rahmenbedingungen zu

diese in absehbarer Zeit umsetzen wolle. Insofern wolle
man mit dem vorliegenden Antrag zu einer Überwindung

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/1015

des Stillstands in der Energiepolitik beitragen und den Pro-
zess der Umgestaltung der Energieversorgung beschleuni-
gen.

Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE., dem Deutschen Bundestag zu emp-
fehlen, den Antrag auf Drucksache 16/579 abzulehnen.

Berlin, den 21. März 2006

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Marco Bülow
Berichterstatter

Michael Kauch
Berichterstatter

Hans-Kurt Hill
Berichterstatter

Hans Josef Fell
Berichterstatter

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