BT-Drucksache 16/10058

Illegale Tiermehlexporte

Vom 29. Juli 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/10058
16. Wahlperiode 29. 07. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Karin Binder, Eva Bulling-Schröter, Lutz Heilmann,
Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Illegale Tiermehlexporte

Die Verbraucherrechtsorganisation foodwatch hat im Mai 2008 den Handelsweg
von 500 Tonnen Tiermehl der Kategorie 2 von der Tierkörperbeseitigungsanlage
in Hardheim (Baden-Württemberg) über Antwerpen nach Georgetown in
Malaysia vor Ort verfolgt und dokumentiert. Der Exporteur hatte das Material
falsch als „mineralisches oder chemisches Düngemittel“ deklariert. Als Zwi-
schenhändler diente eine Futtermittelfirma in Singapur. Deutsche Behörden
haben die falsche Deklaration nicht überprüft.

Das Kategorie-2-Material stammt laut einer unabhängigen Laboranalyse von
kranken und verendeten Rindern. Die Ausfuhr von Wiederkäuermaterial ist seit
der BSE-Krise strengstens verboten, um eine Verfütterung auch im Ausland aus-
zuschließen und die Ausbreitung der Rinderseuche zu stoppen. Innerhalb der
Europäischen Union darf es höchstens als Düngemittel verwendet werden, aber
weder verfüttert noch exportiert werden. Malaysia wiederum zählt laut EU zu
den Ländern, in denen nicht vorausgesetzt werden kann, dass ausreichende
Sicherheitsmaßnahmen gegen BSE existieren.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche konkreten Konsequenzen und Maßnahmen hat die Bundesregierung
zu welchem Zeitpunkt allein oder gemeinsam mit den Ländern aus den oben
genannten rechtswidrigen Vorkommnissen ergriffen, um die Einhaltung der
gesetzlichen Vorgaben in Deutschland ab sofort zu gewährleisten?

2. Welche weiteren Schritte sind geplant und wann?

3. Durch welche Maßnahmen konkret ist sichergestellt, dass die von foodwatch
aufgedeckten Verstöße entsprechend verfolgt werden?

4. Sind die zuständigen Stellen der EU seitens der Bundesregierung über die aus
Deutschland erfolgten illegalen Tiermehlexporte informiert worden?

Wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis?

5. Sind die zuständigen Stellen in Malaysia seitens der Bundesregierung über
die rechtswidrig aus Deutschland erfolgten Tiermehlexporte informiert wor-

den, und besitzt die Bundesregierung Kenntnis über die weitere Verwendung
dieses Kategorie-2-Materials in Malaysia, wenn ja, welche?

6. Liegen der Bundesregierung Informationen über weitere (illegale) Tiermehl-
exporte aus Deutschland vor, wenn ja, welche?

Drucksache 16/10058 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
7. Wie steht die Bundesregierung grundsätzlich und insbesondere vor dem Hin-
tergrund der geplanten Veränderungen auf EU-Ebene zum Wiederverfütte-
rungsverbot von Tiermehl?

Berlin, den 21. Juli 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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