BT-Drucksache 15/990

zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk, Thomas Strobl (Heilbronn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU -15/218- Deutschland wirksam vor Terroristen und Extremisten schützen

Vom 19. Mai 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/990
15. Wahlperiode 19. 05. 2003

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk,
Thomas Strobl (Heilbronn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 15/218 –

Deutschland wirksam vor Terroristen und Extremisten schützen

A. Problem
Der Antrag hebt hervor, dass nach Einschätzung von Sicherheitsexperten auch
für Deutschland die Gefahr von Anschlägen des islamistischen Terrorismus be-
stehe. Führende Vertreter des Terrornetzes Al-Qaida hätten Deutschland als
konkretes Zielland möglicher terroristischer Anschläge genannt. Um die neue
komplexe Bedrohung durch den internationalen Terrorismus zu bekämpfen,
müsse ein umfassendes rechtliches und administratives Sicherheitsnetz zum
Schutz der Bevölkerung aufgebaut werden. Vor diesem Hintergrund soll die
Bundesregierung aufgefordert werden, eine entsprechende Sicherheitsarchitek-
tur zu schaffen.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
der CDU/CSU

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Keine

Drucksache 15/990 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 15/218 abzulehnen.

Berlin, den 7. Mai 2003

Der Innenausschuss
Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast
Vorsitzende

Hans-Peter Kemper
Berichterstatter

Tobias Marhold
Berichterstatter

Clemens Binninger
Berichterstatter

Silke Stokar von Neuforn
Berichterstatterin

Gisela Piltz
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/990

Bericht der Abgeordneten Hans-Peter Kemper, Tobias Marhold, Clemens
Binninger, Silke Stokar von Neuforn und Gisela Piltz

I. Zum Verfahren

1. Überweisung
Der Antrag auf Bundestagsdrucksache 15/218 wurde in der
19. Sitzung des Deutschen Bundestages am 16. Januar 2003
an den Innenausschuss federführend sowie den Auswärtigen
Ausschuss, den Rechtsausschuss, den Verteidigungsaus-
schuss, den Ausschuss für Gesundheit und Soziale Siche-
rung, den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe, den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung, den Ausschuss für die Angelegenheiten
der Europäischen Union und den Haushaltsausschuss zur
Beratung überwiesen.

2. Voten der mitberatenden Ausschüsse
a) Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 15. Sitzung am

7. Mai 2003 mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP empfohlen, den An-
trag abzulehnen.

b) Der Rechtsausschuss hat in seiner 17. Sitzung am
7. Mai 2003 mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stim-
men der Fraktion der CDU/CSU beschlossen, die Ableh-
nung des Antrags zu empfehlen.

c) Der Verteidigungsausschuss hat in seiner 10. Sitzung
am 12. März 2003 mit den Stimmen der Fraktionen
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion der CDU/CSU empfohlen, den
Antrag abzulehnen.

d) Der Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung
hat in seiner 17. Sitzung am 7. Mai 2003 mit den Stim-
men der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU
beschlossen, die Ablehnung des Antrags zu empfehlen.

e) Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat in seiner 8. Sitzung am 12. Februar 2003 mit
den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der
CDU/CSU beschlossen, die Ablehnung des Antrags zu
empfehlen.

f) Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung hat in seiner 14. Sitzung am 7. Mai
2003 mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der
Fraktion der CDU/CSU empfohlen, den Antrag abzuleh-
nen.

g) Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäi-
schen Union hat in seiner 18. Sitzung am 7. Mai 2003
mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tion der CDU/CSU beschlossen, die Ablehnung des An-
trags zu empfehlen.

h) Der Haushaltsausschuss hat in seiner 10. Sitzung am
12. Februar 2003 mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stim-
men der Fraktion der CDU/CSU empfohlen, den Antrag
abzulehnen.

3. Beratung im federführenden Ausschuss
Der Innenausschuss hat den Antrag in seiner 12. Sitzung
am 7. Mai 2003 abschließend beraten und ihn mit den Stim-
men der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU
abgelehnt.

II. Begründung
Die Fraktion der CDU/CSU hat ihren Antrag auf Bundes-
tagsdrucksache 15/218 umfassend begründet. Mit diesem
soll die Bundesregierung aufgefordert werden, eine neue
und umfassende Sicherheitsarchitektur zu schaffen, weil im
Abwehrkampf gegen den Terrorismus nach wie vor gravie-
rende Sicherheitslücken bestünden. In Deutschland hielten
sich rund 60 000 Mitglieder und Anhänger extremistischer
Ausländerorganisationen auf und es gebe noch immer viele
islamistische Vereine, deren Verbot unverzüglich ausge-
sprochen werden sollte. Mit den Antiterrorpaketen der Bun-
desregierung seien halbherzige Maßnahmen umgesetzt wor-
den, die nicht ausreichten, um die vom internationalen
Terrorismus ausgehenden Gefahren zu bannen. Dagegen
enthalte der vorgelegte Antrag konkrete Vorschläge, um be-
stehende Lücken im Sicherheitsnetz zu schließen. Dazu
zählten beispielsweise die Wiedereinführung der Kronzeu-
genregelung und die beschleunigte Einführung von biomet-
rischen Merkmalen in Ausweispapieren.
Zur Begründung ihrer ablehnenden Haltung gegenüber dem
Antrag haben die Koalitionsfraktionen erklärt, mit dem
deutschen Ausländer- und Sicherheitsrecht könnten islamis-
tische Terroristen und Extremisten ausreichend davor abge-
schreckt werden, Deutschland als Unterschlupf bzw. als
Ruhe- und Vorbereitungsraum für terroristische Anschläge
zu missbrauchen. Die Zahlen der polizeilichen Kriminal-
statistik zeigten eindeutig, dass die Innen- und Sicherheits-
politik der Bundesregierung erfolgreich sei. Die Bundes-
republik Deutschland gehöre im internationalen Vergleich
zu den sichersten Staaten der Welt.
Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 sei durch
die Antiterrorgesetze der rechtliche und finanzielle Rahmen
für zusätzliche Maßnahmen zur Terrorbekämpfung geschaf-
fen worden. Die Forderung der Fraktion der CDU/CSU
nach Vorlage eines ressortübergreifenden Terrorismusbe-
kämpfungskonzeptes sei deshalb überholt und überflüssig.
Zudem seien viele der in dem Antrag enthaltenen Forderun-
gen entweder längst umgesetzt oder im Kampf gegen den
internationalen Terrorismus völlig ungeeignet. Die gesetz-
liche Grundlage für eine Aufnahme biometrischer Daten in
Legitimationspapiere sei unter der amtierenden Bundes-
regierung geschaffen worden. Bevor diese Technik für eine

Drucksache 15/990 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

verbesserte Identitätssicherung tatsächlich wirkungsvoll
genutzt werden könne, sei allerdings zunächst eine europa-
weite Abstimmung über ihre konkrete Ausgestaltung erfor-
derlich.
Die Fraktion der FDP spricht sich ebenfalls gegen den
Antrag aus, weil neue und schärfere Gesetze zur Genüge in
Kraft seien. Ein Staat, der die Freiheit seiner Bürger wir-
kungsvoll schützen wolle, benötige leistungsfähige Instru-
mente im Kampf gegen Terroristen. Vorrang müsse dabei
aber immer die optimale Ausnutzung der bereits vorhande-
nen Möglichkeiten und Mittel haben. Darüber hinaus solle
die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit anderen euro-
päischen Ländern verbessern, wenn es beispielsweise um
die Schaffung eines einheitlichen digitalen Funknetzes
gehe, auf das Behörden mit Sicherheitsaufgaben angewie-
sen seien.

Berlin, den 7. Mai 2003
Hans-Peter Kemper
Berichterstatter

Tobias Marhold
Berichterstatter

Clemens Binninger
Berichterstatter

Silke Stokar von Neuforn
Berichterstatterin

Gisela Piltz
Berichterstatterin

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