BT-Drucksache 15/96

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN - 15/28, 15/73 - Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung (Beitragssatzsicherungsgesetz-BSSichG)

Vom 13. November 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 15/96
15. Wahlperiode 13. 11. 2002

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Dr. Dieter Thomae, Daniel Bahr (Münster),
Detlef Parr, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Dr. Christian Eberl, Jörg van
Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-
Michael Goldmann, Christoph Hartmann (Homburg), Birgit Homburger, Dr. Werner
Hoyer, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina
Lenke, Markus Löning, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto
(Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Cornelia Pieper, Marita Sehn, Carl-Ludwig
Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Gisela Piltz, Dr. Wolfgang Gerhardt
und der Fraktion der FDP

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksachen 15/28, 15/73 –

Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Beitragssätze in der gesetzlichen
Krankenversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung
(Beitragssatzsicherungsgesetz – BSSichG)

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Keine zwei Monate nach der Wahl zum 15. Deutschen Bundestag ist die von
den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN getragene Bundesregie-
rung gezwungen, ein Gesetz vorzulegen, um auf die schwere Finanzkrise in der
gesetzlichen Kranken- wie Rentenversicherung (GKV, RV) zu reagieren. Eine
Finanzkrise, die schon seit spätestens Mitte des Jahres absehbar war und doch
von der Bundesregierung exakt bis zum Abend des 22. September dieses Jahres
geleugnet wurde.
Mit dem Gesetz zur Sicherung der Beitragssätze in der GKV und der RV (Bei-
tragssatzsicherungsgesetz) soll in der Rentenversicherung die Steigerung des
Beitragssatzes von jetzt 19,1 % auf 19,9 % verhindert werden. Trotz der im Ge-
setzentwurf vorgesehenen Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze von 4 500
Euro auf 5 100 Euro, der Absenkung der Schwankungsreserve auf 0,5 % einer
Monatsausgabe und der vorgeblich letzten Stufe der Ökosteuer zum 1. Januar
2003 ist eine Anhebung der Beiträge zur Rentenversicherung von 19,1 % auf
19,5 % notwendig, um die Rentenversicherung liquide zu halten.

Drucksache 15/96 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Der massive Konsolidierungsbedarf in der Rentenversicherung ist Ergebnis der
verfehlten Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung und der
sich hieraus ergebenden anhaltenden Rekordarbeitslosigkeit in der Bundesrepu-
blik Deutschland. Die Finanzkrise der Rentenversicherung hat noch keine de-
mographischen Ursachen, sondern beruht allein auf der schlechten Konjunktur-
lage und der damit zusammenhängenden Massenerwerbslosigkeit.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Konsolidierung der Rentenfinanzen wer-
den die Rahmenbedingungen der deutschen Volkswirtschaft weiter verschlech-
tern. Die Kaufkraft der Bürger wird weiter geschwächt und den Unternehmen
werden Mittel für Investitionen entzogen. Es drohen dauerhaft stagnierendes
Wachstum und ein zunehmender Abbau von Arbeitsplätzen. Aufgrund der Bei-
tragssatzerhöhung auf 19,5 % und der Anhebung der Beitragsbemessungs-
grenze in der Renten- und damit zugleich auch in der Arbeitslosenversicherung,
Kranken- und Pflegeversicherung ergibt sich eine Erhöhung der Lohnnebenkos-
ten von insgesamt rd. 5 Mrd. Euro. Das Institut für Weltwirtschaft in Kiel
schätzt, dass allein durch die Erhöhung der Beitragssätze zu Rentenversiche-
rung mindestens 60 000 Arbeitsplätze wegfallen werden. Die Lösung der
Strukturkrise der sozialen Sicherungssysteme wird weiter vertagt. Deutschland
fällt im internationalen Wettbewerb noch weiter zurück.
Mit der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze werden 1,5 Millionen Arbeit-
nehmer bis zu 99 Euro monatlich mehr belastet. In Unternehmen mit einem ho-
hen Mitarbeiteranteil in diesem Lohnsegment werden die Lohnnebenkosten in
einem bisher nicht gekannten Ausmaß explodieren. Die Finanzkrise der Ren-
tenversicherung wird so nicht gelöst, sondern lediglich in die Zukunft verscho-
ben und damit der jungen Generation aufgebürdet. Denn den höheren Beitrags-
zahlungen stehen später entsprechend zu bedienende Rentenansprüche gegen-
über.
Die Senkung der Schwankungsreserve auf 0,7 % bis 0,5 % einer Monatsaus-
gabe wird zu Zahlungsproblemen der Rentenversicherung im beitragsschwa-
chen Monat Oktober im Jahr 2003 führen, so dass die Rentenversicherung ab-
sehbar die Liquiditätshilfe des Bundes in Anspruch nehmen muss.
Trotz Einnahmen aus der ökologischen Steuerreform von rd. 63 Mrd. Euro bis
2003 ist es nicht gelungen, die Rentenversicherungsbeiträge und damit die
Lohnzusatzkosten dauerhaft zu senken. Die Rentenversicherung in ihrer gegen-
wärtigen Form ist aufgrund einer strukturell hohen Arbeitslosigkeit nicht mehr
finanzierbar. Die Reformnotwendigkeiten im Rentensystem werden durch die
Ökosteuer nur verdeckt.
Mit der Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission wird die Bundesre-
gierung die finanzielle Situation der Rentenversicherung noch erheblich ver-
schärfen. Die Ausweitung der faktischen Frühverrentung aufgrund des Vor-
schlages der Hartz-Kommission zum so genannten Bridge-System, nach dem
künftig die 55-jährigen und älteren Arbeitsuchenden komplett aus dem Arbeits-
markt zu entlassen sind und ein Übergangsgeld erhalten, wird zu weiteren Min-
dereinnahmen in der Rentenversicherung führen.
Die von der Bundesregierung angekündigte Kommission zur Erarbeitung eines
Reformkonzepts in der Rentenversicherung braucht es nicht. Die vom Deut-
schen Bundestag in der 14. Wahlperiode eingesetzte Enquete-Kommission
„Demographischer Wandel“ hat bereits in Teil E Kapitel 7 des Schlussberichts
(Bundestagsdrucksache 14/8800) Handlungsempfehlungen zu einer Struktur-
reform in der Rentenversicherung erarbeitet.
Die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung ist entgegen den Be-
hauptungen vor dem Wahltag ebenfalls nicht gut. Ein Defizit von an die 3 Mrd.
Euro zum Ende des Jahres und steigende Beitragssätze auf bis zu 15 % im
nächsten Jahr belasten die Wirtschaft und tragen dazu bei, dass sich die Situa-

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/96

tion auf dem Arbeitsmarkt weiter verschärfen wird. Die Antwort der Bundes-
regierung auf diese Herausforderung wird dem Problem in keiner Weise ge-
recht. Nullrunden für Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und Zahntechniker so-
wie Zwangsrabatte im pharmazeutischen Bereich für Hersteller, Großhandel
und Apotheken, die willkürlichen Gewinnschöpfungen gleichkommen und
Preisabsenkungen für den Zahnersatz führen vielleicht kurzfristig zu einem Ab-
bau des Defizits. Sie vernichten jedoch gleichzeitig Arbeitsplätze und schmä-
lern damit die Beitragsbasis für die kommende Periode in erheblichem Um-
fang. Diese Maßnahmen sind deshalb nicht akzeptabel. Alle Bemühungen im
Zusammenhang mit der Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission
werden nicht ausreichen, diese verfehlte Politik auszugleichen.
Gleichermaßen wird sich die Quantität und/oder die Qualität der medizinischen
Versorgung noch einmal verschlechtern. Patienten werden länger oder vergeb-
lich auf die Entwicklung neuer Arzneimittel warten, wenn der Patentschutz un-
terlaufen wird. Die unter Budgetbedingungen begonnene Tendenz zur Rationie-
rung von Gesundheitsleistungen wird sich deutlich verstärken.
Auch der Weg, immer mehr Menschen zwangsweise in der GKV festzuhalten,
indem die Versicherungspflichtgrenze angehoben wird, ist falsch. Zum einen
nimmt er Wahlmöglichkeiten, die viele Menschen gerne für sich in Anspruch
nehmen möchten. Zum anderen stärkt er damit ein Versicherungssystem, das
keinerlei Vorsorge für die demographische Entwicklung trifft und verschärft
damit die Auswirkungen dieser Herausforderung.
In zahlreichen Kommissionen und am so genannten runden Tisch ist in der letz-
ten Legislaturperiode intensiv darüber beraten worden, welche Reformschritte
im Gesundheitswesen notwendig sind. Ergänzt wurden diese Überlegungen
durch die Ergebnisse der Enquete-Kommission „Demographischer Wandel“.
Zahlreiche Vorarbeiten für eine Strukturreform sind gemacht. Man muss sie nur
anpacken. Kurzfristige Kostendämpfungsgesetze sind hingegen kontraproduk-
tiv.

II. Der Deutsche Bundestag wolle beschließen:
1. Die Bundesregierung wird aufgefordert, unverzüglich ein Gesetz zu einer

Strukturreform in der gesetzlichen Rentenversicherung vorzulegen, das fol-
gende Eckpunkte berücksichtigt:
a) Die Lebensarbeitszeit in Deutschland muss besser ausgeschöpft werden.

Während die gesetzliche Regelaltersgrenze in der Rentenversicherung
65 Jahre beträgt, liegt das tatsächliche durchschnittliche Renteneintrittsal-
ter bei 60 Jahren. Die Rentenabschläge bei vorgezogenem Rentenbeginn
von derzeitig 3,6 % sollten noch stärker die angestiegene Lebenserwar-
tung berücksichtigen.

b) Für eine Neujustierung der Lebensarbeitszeit sind auch Reformen in der
Bildungspolitik erforderlich. Junge Menschen müssen deutlich früher
nach der Ausbildung ins Arbeitsleben einsteigen. Nirgendwo in Europa
dauert die Ausbildung so lange wie in Deutschland.

c) Im Interesse der Generationengerechtigkeit sind die notwendigen Anpas-
sungslasten so zu verteilen, dass sie nicht den Erwerbstätigen allein auf-
gebürdet werden. Auch die heutigen Rentner müssen einen Beitrag leis-
ten. Mit den Anpassungsschritten muss früher begonnen werden, denn je
schwächer die Anpassungen heute ausfallen, desto größer wird die Last
für die Rentner des Jahres 2030.

d) Angesichts der weltweit höchsten Lohnzusatzkosten, muss gelten, dass
als politische Zielsetzung ein Belastungsniveau 20 % nicht überschritten
werden darf. Die private Vorsorge soll nach einem schrittweisen Über-

Drucksache 15/96 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

gang die gesetzliche Rentenversicherung so ergänzen, dass die Altersvor-
sorge zu etwa 50 % auf der privaten und betrieblichen Vorsorge beruht.
Dazu muss der Aufbau einer privaten Altersvorsorge durch eine unbüro-
kratische und transparente staatliche Förderung einerseits und verläss-
liche steuerliche Rahmenbedingungen andererseits gefördert werden. Im
Ergebnis muss die Alterssicherung der Zukunft eine neue Statik haben.
Sie wird sich aus der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversiche-
rung und den aus betrieblicher und privater Eigenvorsorge erwachsenen
Ansprüchen zusammensetzen. Nur so ergibt sich ein ausgeglichenes
Modell, das zu einem auskömmlichen Alterseinkommen führt, aber die
jüngere Generation vor Überforderung schützt.

e) Das Wohneigentum als klassische Altersvorsorge muss in die Förderung
einbezogen werden, denn ein Rentner, der im Eigenheim wohnt, muss
keine Miete bezahlen und ihm kann nicht gekündigt werden. Wer nach
geltendem Recht seine vier Wände nach Riester finanziert, muss mit er-
heblichen Verlusten bei der privaten Zusatzrente rechnen. Das Finanzmi-
nisterium Nordrhein-Westfalen hat errechnet, dass die Rendite der priva-
ten Altersvorsorge um etwa 25% höher ist, wenn der Anleger kein Geld
für das Eigenheim entnimmt.

2. Die Bundesregierung wird aufgefordert, das Gesetz zur Sicherung der Bei-
tragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der gesetzlichen
Rentenversicherung sowie das 12. SGB V-Änderungsgesetz zurückzuziehen
und statt dessen durch ein Gesetz zu ersetzen, das folgende Kernpunkte bein-
haltet:
a) Die Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden

festgeschrieben, um der Wirtschaft Planungssicherheit zu geben und da-
durch dazu beizutragen, mehr Arbeitsplätze zu schaffen, die anderenfalls
wegen mangelnder Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Bereich ver-
loren gingen. So werden die Beitragseinnahmen verstetigt. Umfragen bei
den Versicherten zeigen, dass sie bereit sind, mehr Geld für ihre Gesund-
heitsversorgung auszugeben, wenn sie sicher sein können, im Krankheits-
fall tatsächlich mit allen medizinisch notwendigen Leistungen versorgt zu
werden.

b) Die gesetzliche Krankenversicherung wird auf die medizinisch wirklich
notwendigen Leistungen konzentriert. Alles Weitere liegt in der Entschei-
dung des Einzelnen. Ob er zusätzliche Leistungen privat absichert, auf sie
verzichtet oder bereit ist, sie aus der eigenen Tasche zu bezahlen, geht den
Gesetzgeber nichts an. Voraussetzung dafür ist, dass es gelingt, die medi-
zinisch notwendigen Leistungen klar zu definieren.

c) Die Verschiebung von Belastungen aus anderen Sozialversicherungs-
zweigen in die gesetzliche Krankenversicherung unterbleibt. Das bedeu-
tet, dass bei der Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission keine
Absenkung der Beiträge für Arbeitslosenhilfebezieher und für Bezieher
von Brückengeld erfolgen darf. In einem gestuften Verfahren sind unge-
rechtfertigte Lastenverschiebungen der letzten Jahre, die sich negativ auf
die Beitragseinnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ausgewirkt
haben, rückgängig zu machen.

d) Versicherungsfremde Leistungen, die schon ihrem Namen nach nicht in
die gesetzliche Krankenversicherung gehören, werden entweder ganz
ausgegliedert oder alternativ durch Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt
ausgeglichen.

e) Auch Versicherte sind souveräne Bürger, die ein Anrecht darauf haben,
ihren Versicherungsschutz so weit wie möglich selbst zu gestalten. Die

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/96

Wahlmöglichkeiten im Versicherungssystem sind deshalb auszuweiten
statt zu begrenzen.

f) Über eine Stärkung des Wettbewerbs werden die kreativen Kräfte aller
Beteiligten freigesetzt und ein akzeptables Preis-Leistungs-Niveau
erreicht. Dabei kommt es darauf an, den Rahmen so zu setzen, dass
Machtkonzentrationen vermieden und die Interessen der Versicherten
und Patienten gestärkt werden.

g) Durch die möglichst unbürokratische Herstellung von mehr Transparenz
über Preise, Struktur und Qualität der Leistungen werden die Vorausset-
zungen für rationale Entscheidungen geschaffen.

h) Die Festsetzung staatlich administrierter Vergütungen wird durch Ver-
handlungen über leistungsgerechte feste Preise abgelöst.

i) Das Gesundheitssystem muss zukunftssicher gestaltet werden. Das be-
deutet, dass eine zweite, kapitalgedeckte Säule privater Absicherung ne-
ben das Umlageverfahren treten muss, wenn man an diesem festhalten
will.

Berlin, den 13. November 2002
Dr. Heinrich L. Kolb
Dr. Dieter Thomae
Daniel Bahr (Münster)
Detlef Parr
Rainer Brüderle
Ernst Burgbacher
Dr. Christian Eberl
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Otto Fricke
Horst Friedrich (Bayreuth)
Rainer Funke
Hans-Michael Goldmann
Christoph Hartmann (Homburg)
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Sibylle Laurischk
Harald Leibrecht
Ina Lenke
Markus Löning
Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Eberhard Otto (Godern)
Cornelia Pieper
Marita Sehn
Carl-Ludwig Thiele
Jürgen Türk
Dr. Claudia Winterstein
Gisela Piltz
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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