BT-Drucksache 15/957

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/420, 15/522- Entwurf eines Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz)

Vom 8. Mai 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/957
15. Wahlperiode 08. 05. 2003

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 15/420, 15/522 –

Entwurf eines Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung
und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern
und Ausländern (Zuwanderungsgesetz)

Bericht der Abgeordneten Susanne Jaffke, Klaus Hagemann, Anja Hajduk
und Otto Fricke

Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die Zuwanderung
zum Zweck der Erwerbstätigkeit zu erleichtern, die Steue-
rung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern und die
Integration dauerhaft aufhältiger Ausländer zu verbessern

sowie das Ausländerrecht und das Aufenthaltsrecht von
Unionsbürgern zu vereinfachen. Die Durchführung des
Asylverfahrens soll gestrafft und beschleunigt und dem
Missbrauch von Asylverfahren entgegengewirkt werden.

Kosten Zuwanderungsgesetz
(Bund 330 Std.; Länder 300 Std. pro Anspruchsberechtigten; pro Kopf – pro Std. – pauschal 2,05 Euro)

Hinweise:
Bestandsausländer und EU-Bürger haben nunmehr keinen Rechtsanspruch auf Teilnahme an einem Sprachkurs. Im Rahmen
freier Kapazitäten (= Haushaltsvorbehalt) können diese teilnehmen. Wenn alle Anspruchsberechtigten dieser beiden Grup-
pen geschult werden, entstehen max. nachfolgende zusätzliche Kosten für Bund und Länder:
– Bestandsausländer einmalig: 258 Mio. Euro
– EU-Bürger jährlich: 45 Mio. Euro.
Die Länder dürften insgesamt für Integrationsmaßnahmen rd. 1,7 Mrd. Euro veranschlagt haben. Wie hoch der Anteil der
Mittel für die Sprachförderung ist, ist nicht bekannt.

Anspruchsberechtigte Anzahlder Anspruchsberechtigten
Ausgaben 2003 und Folgejahre

in Mio. Euro
Bund Länder

1. Neuzuwanderer 90 000 61 55
2. Arbeitsmigranten 8 000 5 5
3. Spätaussiedler 64 000 83 –
Gesamtausgaben 149 60

Drucksache 15/957 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Der Gesetzentwurf wird hinsichtlich der Einrichtung von
Integrationskursen für Neuzuwanderer voraussichtlich zu
jährlichen Kosten von Bund und Ländern in Höhe von rd.
208 Mio. Euro führen, wobei 149 Mio. Euro auf den Bund
und 60 Mio. Euro auf die Länder entfallen. Im Bundeshaus-
halt sind bereits Haushaltsmittel in Höhe von rd. 169 Mio.
Euro für die Integrationskurse eingestellt worden. Es ist be-
absichtigt, die Kursteilnehmer an den Kosten zu beteiligen.
Darüber hinaus können Bund und Ländern Kosten für die
Integrationskurse der bereits in Deutschland lebenden Aus-
länder und EU-Bürger entstehen, soweit sie im Rahmen
freier Kapazitäten an den Kursen teilnehmen werden. Bei
der Gruppe der in Deutschland lebenden teilnahmeberech-
tigten Ausländer handelt es sich um rd. 130 000 bis allen-
falls 200 000 Personen. Hiervon ausgehend dürften die
Kosten bei einmalig maximal 258 Mio. Euro liegen. Die
Gruppe der EU-Bürger beläuft sich auf rd. 36 000 Personen.
Hiervon ausgehend dürften jährlich Kosten in Höhe von
maximal weiteren 46 Mio. Euro entstehen.
Die Verminderung der Zahl der Aufenthaltstitel kann bei den
Ländern zu Mindereinnahmen bei den Gebühren führen.
Dem stehen Einsparungen hinsichtlich der bereits jetzt von
den Ländern angebotenen Integrationsmaßnahmen beim

Erwerb der Vordrucke sowie bei der personellen und sach-
lichen Ausstattung der zuständigen Behörden gegenüber.
Ein erheblicher Teil des erforderlichen personellen und
finanziellen Mehrbedarfs für die Wahrnehmung der Auf-
gaben durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
erfolgt kostenneutral. Durch die Einführung des Auswahl-
verfahrens nach Artikel 1 § 20 ZuwG-E entstehen zusätz-
liche Kosten für Personal und Sachmittel, deren Höhe nicht
abschließend beurteilt werden kann. Ebenfalls vom Bund zu
tragen sind die Kosten für die Einrichtung des Sachver-
ständigenrates für die Zuwanderung und Integration nach
Artikel 1 § 76 ZuwG-E, deren Kosten ebenfalls nicht bezif-
ferbar sind.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit
den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der
CDU/CSU bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP
für mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Innen-
ausschuss vorgelegten Beschlussempfehlung.

Berlin, den 7. Mai 2003

Der Haushaltsausschuss
Manfred Carstens (Emstek)
Vorsitzender

Susanne Jaffke
Berichterstatterin

Klaus Hagemann
Berichterstatter

Anja Hajduk
Berichterstatterin

Otto Fricke
Berichterstatter

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