BT-Drucksache 15/939

ILO-Arbeiten an einem internationalen Ausweis für Seeleute unterstützen

Vom 7. Mai 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/939
15. Wahlperiode 07. 05. 2003

Antrag
der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Birgit Homburger, Daniel Bahr
(Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub,
Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer
Funke, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Dr. Christel
Happach-Kasan, Christoph Hartmann (Homburg), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich,
Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Harald Leibrecht,
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting,
Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Cornelia Pieper, Gisela
Piltz, Dr. Günter Rexrodt, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen
Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

ILO-Arbeiten an einem internationalen Ausweis für Seeleute unterstützen

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Angesichts der gestiegenen Sicherheitsanforderungen für Schifffahrt und Häfen
und angesichts der hohen Mobilität von Seeleuten bedarf es neuer Schritte zur
sicheren Identitätsfeststellung von Seeleuten. Deshalb begrüßt der Deutsche
Bundestag die Bemühungen der ILO (Internationale Arbeitsorganisation), die
Konvention 108 von 1958 über staatliche Personalausweise für Seeleute zu
überarbeiten.
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, sich an den laufen-
den Verhandlungen der ILO in Genf aktiv zu beteiligen und sich für Umsetzung
der folgenden Forderungen einzusetzen:
– Sicherstellung, dass es sich bei dem Ausweisinhaber auch wirklich um die

ausgewiesene Person handelt,
– Regelung, dass der Seemannsausweis künftig nicht mehr über das ausgewie-

sene Gültigkeitsdatum hinaus seine Gültigkeit behält (Artikel 5 ILO-Kon-
vention 108),

– Verbesserung der Fälschungssicherheit der staatlichen Personalausweise für
Seeleute (Artikel 6 ILO-Konvention 108),

– Verhinderung einer missbräuchlichen Ausstellung und Verwendung des See-
mannsausweises über den Nachweis eines gültigen Beschäftigungsverhält-
nisses auf einem Schiff mittels des neuen Seemannsausweises.

Unter der Voraussetzung, dass diese Forderungen umgesetzt werden, ist im In-
teresse einer effektiven Seeschifffahrt und im Interesse des maritimen Standor-
tes Deutschland ein Beitritt Deutschlands zur ILO-Konvention 108 sehr wün-
schenswert.

Drucksache 15/939 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
Mit der Einführung eines neuen international einheitlichen Ausweises soll auf
eine Visumpflicht bei einreisenden Seeleuten in den Häfen, bzw. bei einreisen-
den Seeleuten an den Flughäfen, die die Besatzung eines Schiffes ablösen sol-
len, verzichtet werden.
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung ferner auf,
nach einer Ratifizierung der neuen ILO-Konvention 108 einen Gesetzentwurf
vorzulegen, der durch eine Änderung des Seemanngesetzes die Seefahrtbücher
abschafft.

Berlin, den 6. Mai.2003
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

Begründung
Im Juni 2003 steht die abschließende Beratung der Überarbeitung der ILO-
Konvention 108 an. Deutschland ist bislang nicht Unterzeichnerstaat, und die
Bundesregierung vertritt auch bei den aktuellen Verhandlungen eine sehr rest-
riktive Position.
Nach jetzigem Stand plant die ILO die Einführung eines elektronischen Aus-
weises, der zur Identitätsfeststellung biometrische Datenschablonen enthalten
soll und mittels eines zentralen, weltweit elektronisch zugänglichen Daten-
registers kann die Echtheit der Ausweise überprüft werden. Dadurch würden
bestehende Visumpflichten entfallen.
Dies bedeutet eine deutliche Vereinfachung für die Seeleute und Reeder bei
gleichzeitig erhöhter Sicherheit für die betroffenen Länder. Denn bislang müs-
sen Seeleute aus den Staaten, mit denen Deutschland kein bilaterales Abkom-
men abgeschlossen hat, ein mindestens vierwöchiges Visumverfahren durch-
laufen, wobei das Visum auch nur in ihrem Heimatland beantragt werden kann.
Damit Deutschland allerdings der Konvention beitreten kann, muss die Kon-
vention insbesondere in Artikel 5 und 6 verbessert werden. Es ist kein Grund
ersichtlich, wozu es nötig sein sollte, dass Ausweispapiere über das ausgestellte
Gültigkeitsdatum hinaus ihre Gültigkeit behalten, insbesondere nicht über ein
ganzes Jahr.
Da über den geplanten neuen Seemannsausweis ein visumfreies Einreisen in
die EU ermöglicht wird, droht die Gefahr des Missbrauchs. Der Nachweis über
die geplante zentrale Datenbank, dass ein gültiges Beschäftigungsverhältnis auf
einem Schiff gegeben ist, würde einen Missbrauch verhindern.
Eine anhaltende Verweigerungshaltung Deutschlands, der ILO-Konvention 108
beizutreten, wird sich künftig nachteilig auf den maritimen Standort Deutsch-
land auswirken. Insbesondere die deutschen Seehäfen könnten darunter leiden,
denn einige europäische Nachbarn wie die Niederlande, die bislang ebenfalls
nicht der ILO-Konvention beigetreten waren, haben angekündigt ihre ableh-
nende Haltung zu ändern.
Des Weiteren ist mit dem Führen der bisher vorgeschriebenen Seefahrtbücher
ein enormer bürokratischer Aufwand verbunden, der nicht mehr zur rechtferti-
gen ist. Sobald es einen neuen internationalen Ausweis für Seeleute gibt, ver-
liert das Schifffahrtsbuch seinen Status als Passersatz. Alle übrigen Zwecke
(z. B. Sozialversicherungsnachweis) werden inzwischen längst durch andere
Maßnahmen erfüllt, sodass die Seefahrtbücher abgeschafft werden können.

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