BT-Drucksache 15/89

Zu den Plänen der Bundesregierung, ein Künstlergemeinschaftsrechtsgesetz (Urhebernachverfolgungevergütung) zu schaffen

Vom 13. November 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 15/89
15. Wahlperiode 13. 11. 2002

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Rainer Funke, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Rainer Brüderle,
Ernst Burgbacher, Helga Daub, Dr. Christian Eberl, Jörg van Essen, Ulrike Flach,
Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Christoph
Hartmann (Homburg), Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb,
Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,
Markus Löning, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Cornelia Pieper, Gisela Piltz,
Marita Sehn, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Jürgen Türk, Dr. Claudia
Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Zu den Plänen der Bundesregierung, ein Künstlergemeinschaftsrechtsgesetz
(Urhebernachfolgevergütung) zu schaffen

Dem Koalitionsvertrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom
16. Oktober 2002 zufolge plant die Bundesregierung die Schaffung eines so ge-
nannten Künstlergemeinschaftsrechtsgesetzes (Koalitionsvertrag, S. 69). Durch
dieses Gesetz wäre für die Verwertung von Werken, die durch Ablauf der urhe-
berrechtlichen Schutzfrist keinem Schutz durch das Urheberrechtsgesetz mehr
unterliegen und damit als gemeinfreie Werke unbeschränkt von jedermann
genutzt werden können, eine „Urhebernachfolgevergütung“ zu zahlen; diese
Vergütung soll der finanziellen Unterstützung von Künstlern dienen.
In der vergangenen Wahlperiode hatte die Bundesregierung sich noch gegen ein
solches Gesetz ausgesprochen; sie beabsichtige nicht, einen Gesetzentwurf ein-
zubringen, der ein Künstlergemeinschaftsrecht (Urhebernachfolgevergütung)
einführt. Wörtlich erklärte die Bundesregierung damals: „Der an der freien
Marktwirtschaft ausgerichtete demokratische Staat Bundesrepublik Deutsch-
land kennt keine vom Staat alimentierten Künstler. […] Das Urheberrecht dient
[…] nicht dem Zwecke einer allgemeinen Kultursubventionierung oder Unter-
stützung sozial schwacher Künstler. Diese Gesichtspunkte haben bereits bei
den Beratungen des Urheberrechtsgesetzes 1965 dazu geführt, dass die Einfüh-
rung einer Urhebernachfolgevergütung verworfen wurde. […] Die Einführung
eines Künstlergemeinschaftsrechts würde die mit der [europäischen] Harmoni-
sierung [der urheberrechtlichen Schutzfristen] erzielte Wirkung jedenfalls teil-
weise wieder aufheben, nämlich soweit es um die freie wirtschaftliche Verwert-
barkeit nach Ablauf der Schutzfristen geht […]“ (Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der PDS „Forderung nach einem Künstler-
gemeinschaftsrechtsgesetz“ – Bundestagsdrucksache 14/1106).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Was hat die Bundesregierung veranlasst, von ihrer in der vergangenen Wahl-

periode vertretenen Auffassung abzurücken und entgegen ihrer damals gel-
tend gemachten grundsätzlichen Einwände nun doch die Einführung eines
Künstlergemeinschaftsrechts zu befürworten?

Drucksache 15/89 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
2. Hat die Bundesregierung insbesondere ihre in der 14. Wahlperiode geäußer-
ten Bedenken, dass eine Urhebernachfolgevergütung im Widerspruch zur
gemeinschaftsrechtlichen Harmonisierung der urheberrechtlichen Schutz-
fristen stünde, inzwischen aufgegeben?

3. Wenn ja, aus welchen Gründen?
4. Wie beurteilt die Bundesregierung heute die Problematik, dass die Einfüh-

rung eines Künstlergemeinschaftsrechts in Deutschland im Widerspruch
zum Diskriminierungsverbot des EG-Vertrages stünde, sofern nicht auch
Künstler aus anderen Staaten begünstigt würden?

5. Hat sich die Bundesregierung entgegen ihrer ursprünglichen Argumentation
inzwischen die Ansicht zu Eigen gemacht, dass das Urheberrecht doch
„einer allgemeinen Kultursubventionierung oder Unterstützung sozial
schwacher Künstler“ dient?

6. Wenn ja, aus welchen Gründen?
7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die zu erwartenden

finanziellen und wirtschaftlichen Auswirkungen eines solchen Gesetzes für
die Kulturwirtschaft (Verlage, Theater etc.)?

Berlin, den 15. November 2002
Rainer Funke
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Rainer Brüderle
Ernst Burgbacher
Helga Daub
Dr. Christian Eberl
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Otto Fricke
Horst Friedrich (Bayreuth)
Hans-Michael Goldmann
Christoph Hartmann (Homburg)
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Dr. Heinrich L. Kolb
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Ina Lenke
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Markus Löning
Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting
Cornelia Pieper
Gisela Piltz
Marita Sehn
Carl-Ludwig Thiele
Dr. Dieter Thomae
Jürgen Türk
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.