BT-Drucksache 15/87

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -15/2, 15/71- Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform

Vom 13. November 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 15/87
15. Wahlperiode 13. 11. 2002

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Michael Meister, Friedrich Merz, Dr. Peter Paziorek, Otto
Bernhardt, Dr. Rolf Bietmann, Cajus Caesar, Leo Dautzenberg, Marie-Luise Dött,
Dr. Maria Flachsbarth, Klaus-Peter Flosbach, Georg Girisch, Tanja Gönner, Josef
Göppel, Kristina Köhler (Wiesbaden), Manfred Kolbe, Doris Meyer (Tapfheim),
Hans Michelbach, Stefan Müller (Erlangen), Franz Obermeier, Ulrich Petzold,
Peter Rzepka, Norbert Schindler, Heinz Seiffert, Christian Freiherr von Stetten,
Werner Wittlich, Elke Wülfing und der Fraktion der CDU/CSU

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksachen 15/21, 15/71 –

Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der Gesetzentwurf zur „Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform“ sieht
erhebliche Steuererhöhungen für Wirtschaft und Bürger vor:
l Steuererhöhung um 200 Prozent für energieintensive Unternehmen und die

Land- und Forstwirtschaft durch Erhöhung der Ökosteuersätze für Strom,
Heizöl und Erdgas. Außerdem soll ein Selbstbehalt beim Spitzenausgleich
eingeführt werden.

l Steuererhöhung um 21 Prozent durch Anhebung des ermäßigten Stromsteu-
ersatzes für Nachtspeicherheizungen. Ab 2006 soll die Begünstigung für
Nachtspeicherheizungen ganz wegfallen.

l Steuererhöhung um 58 Prozent bei Erdgas und bei Flüssiggas.
l Steuererhöhung um 40 Prozent für schweres Heizöl.
Damit ist die so genannte „Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform“
lediglich eine weitere Stufe – die „sechste“ – bei der so genannten Ökosteuer.
Dies ist um so bedenklicher, als sich die Ökosteuer nicht als ökologisch ziel-
führend erwiesen und keine Verbesserung der Bilanz bei der Reduzierung der
CO2-Emissionen bewirkt hat.
Durch das Abschmelzen der im Rahmen der ökologischen Steuerreform für das
Produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft geschaffenen Steu-
erbegünstigungen werden sich die Energiepreise für die betroffenen Unterneh-
men drastisch erhöhen. Besonders hart betroffen ist das Produzierende Ge-
werbe. Die Erhöhung der Steuersätze von 20 % auf 60 % und die Einführung
eines Selbstbehalts von 5 % wird den Wirtschaftsstandort Deutschland weiter
schwächen. Die Wirtschaft wird mit rund 400 Mio. Euro erneut belastet.

Drucksache 15/87 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
Das Preisniveau für Strom, der zum Betrieb von Nachtspeicherheizungen ver-
wendet wird, wird sich ebenfalls erhöhen. Hat die Koalition in der 14. Legisla-
turperiode noch darauf hingewiesen, dass Nachtspeicherheizungen überdurch-
schnittlich häufig von unteren Einkommensschichten genutzt werden und
deshalb gerade eine steuerliche Ermäßigung gerechtfertigt sei (Bundes-
tagsdrucksache 14/40), werden heute – vier Jahre später – genau diese unteren
Einkommensschichten belastet. Die Wohnnebenkosten werden damit weiter
steigen und gerade sozial schwache Familien über Gebühr benachteiligen.
Durch die Erhöhung der Mineralölsteuer für Erdgas, Flüssiggas und schweres
Heizöl wird sich auch das Preisniveau für diese Energieträger erhöhen. Die
Erhöhung der Steuer für Erdgas steht im Widerspruch zur bisherigen Politik der
Bundesregierung, wonach Erdgas als umweltfreundlicher Energieträger geför-
dert wird.
Die von der Koalition im nationalen Alleingang durchgesetzte Ökosteuer hat
sich als wirtschaftlich verfehlt, ökologisch kontraproduktiv und sozial unge-
recht erwiesen. Das Ziel der sog. „Ökosteuer“, mit den Einnahmen die Renten-
beiträge dauerhaft zu senken, wurde verfehlt. Die Rentenbeiträge steigen wei-
ter. Mit den gesamten Ökosteuereinnahmen, die sich inzwischen auf 65 Mrd.
Euro belaufen, ist es nicht gelungen, die Rentenbeiträge auf einem niedrigen
Niveau zu halten. Dies liegt unter anderem daran, dass die Einnahmen aus der
„Ökosteuer“ nur zum Teil für die Stabilisierung der Rentenbeiträge verwendet
wurden, hingegen der größere Anteil der Haushaltssanierung gedient hat. SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben mit dem vorliegenden Gesetzentwurf
zur Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform ihr ursprüngliches Ziel,
mit der „Ökosteuer“ die Rentenbeiträge zu senken, nun endgültig aufgegeben.
Die aus diesem Gesetzentwurf zu erwartenden Mehreinnahmen sollen aus-
schließlich der Schließung von Haushaltslöchern dienen, welche die Bundesre-
gierung aufgrund ihrer verfehlten Wirtschafts-, Finanz- und Haushaltspolitik
selbst zu verantworten hat.
II. Der Deutsche Bundestag wolle beschließen:
l Der Deutsche Bundestag lehnt weitere Steuererhöhungen und damit auch

den Gesetzentwurf zur Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform ab.
l Der Deutsche Bundestag sieht durch den Gesetzentwurf zur Fortentwick-

lung der ökologischen Steuerreform das Ziel verfehlt, mit den Einnahmen
aus der „Ökosteuer“ die Rentenbeiträge zu senken.

Berlin, den 13. November 2002
Dr. Michael Meister Manfred Kolbe
Friedrich Merz Doris Meyer (Tapfheim)
Dr. Peter Paziorek Hans Michelbach
Otto Bernhardt Stefan Müller (Erlangen)
Dr. Rolf Bietmann Franz Obermeier
Cajus Caesar Ulrich Petzold
Leo Dautzenberg Peter Rzepka
Marie-Luise Dött Norbert Schindler
Dr. Maria Flachsbarth Heinz Seiffert
Klaus-Peter Flosbach Christian Freiherr von Stetten
Georg Girisch Werner Wittlich
Tanja Gönner Elke Wülfing
Josef Göppel Dr. Angela Merkel
Kristina Köhler (Wiesbaden) Michael Glos und Fraktion

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