Vom 13. November 2002
Deutscher Bundestag Drucksache 15/79
15. Wahlperiode 13. 11. 2002
Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung
zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 15/26 –
Entwurf eines Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
Bericht der Abgeordneten Hans-Joachim Fuchtel, Jürgen Koppelin, Volker Kröning
und Anja Hajduk
Mit dem Gesetzentwurf, der der Zustimmung des Bundes-
rates bedarf, ist beabsichtigt, den arbeitsmarktpolitischen
Reformansatz zu stärken, ihn in wichtigen Punkten weiter-
zuentwickeln und durch Einbeziehung zusätzlicher Hand-
lungsfelder, die den Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpoli-
tik im engeren Sinne überschreiten, konsequent auszu-
bauen. Die Umsetzungsbedingungen sollen durch organisa-
torische Maßnahmen – insbesondere im Hinblick auf den
Dienstleistungscharakter für die Kundengruppen Arbeits-
lose und Arbeitgeber – verbessert werden.
Die finanziellen Auswirkungen des Zweiten Gesetzes für
moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt stellen sich wie
folgt dar:
1. Haushaltsangaben ohne Vollzugsaufwand
a) Die Zahlung des Brückengeldes führt im Ergebnis
nicht zu Mehrbelastungen: Den Aufwendungen für das
Brückengeld stehen Einsparungen bei den Entgeltersatz-
leistungen und Mindereinnahmen der Sozialversiche-
rung durch eine geringere Bemessungsgrundlage gegen-
über.
b) Die Förderung von Ich-AGs durch Existenzgründungs-
zuschüsse ist im Ergebnis kostenneutral. Mehrausgaben
infolge der Leistung stehen Minderausgaben bei den
Entgeltersatzleistungen gegenüber. Daneben werden
Mehreinnahmen der Sozialversicherung durch Beiträge
für Tätigkeiten erzielt, die bisher in Schwarzarbeit aus-
geübt wurden. In der gesetzlichen Krankenversicherung,
Pflegeversicherung und Rentenversicherung sind Mehr-
einnahmen zu erwarten.
c) Pro 100 000 Erwerbstätige, die Mini-Jobs mit einem
durchschnittlichen Entgelt von 400 Euro monatlich an-
melden, entstehen der Sozialversicherung Beitragsmehr-
einnahmen von rund 50 Mio. Euro jährlich. Diesen
Mehreinnahmen stehen allenfalls geringfügige Minder-
einnahmen bei der Lohn- und Einkommensteuer gegen-
über. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in der Vergan-
genheit für viele derartiger Beschäftigungen keine
Steuern entrichtet wurden, da die Tätigkeiten in der Ille-
galität ausgeübt wurden.
d) Durch den Wegfall der Beitragspflicht für nicht ausge-
zahltes Arbeitsentgelt (§ 22 Abs. 1 SGB IV) entstehen
nicht näher quantifizierbare Beitragsmindereinnahmen
der Sozialversicherung.
2. Vollzugsaufwand
a) Der Verzicht auf die Hinterlegung des Sozialversiche-
rungsausweises führt sowohl zu einer Vereinfachung für
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die Arbeitgeber als auch zu einer Verwaltungsentlastung
bei der Bundesanstalt für Arbeit.
b) Die Änderung des Beitrags- und Melderechts für gering-
fügig Beschäftigte in Privathaushalten führen zu einer
Vereinfachung für die Arbeitgeber.
3. Sonstige Kosten
Negative Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preis-
niveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind
nicht zu erwarten.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen
der Fraktion der CDU/CSU und der Fraktion der FDP
für mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass der
federführende Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit keine
Änderungen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen
empfiehlt.
Berlin, den 13. November 2002
Der Haushaltsausschuss
Manfred Carstens (Emstek)
Vorsitzender
Hans-Joachim Fuchtel
Berichterstatter
Jürgen Koppelin
Berichterstatter
Volker Kröning
Berichterstatter
Anja Hajduk
Berichterstatterin