BT-Drucksache 15/78

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -15/25- Entwurf eines Ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

Vom 13. November 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 15/78
15. Wahlperiode 13. 11. 2002

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 15/25 –

Entwurf eines Ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

Bericht der Abgeordneten Hans-Joachim Fuchtel, Jürgen Koppelin, Volker Kröning und
Anja Hajduk

Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, den arbeitsmarkt-
politischen Reformansatz zu stärken, ihn in wichtigen Punk-
ten weiterzuentwickeln und durch Einbeziehung zusätz-
licher Handlungsfelder, die den Rahmen der aktiven
Arbeitsmarktpolitik im engeren Sinne überschreiten, konse-
quent auszubauen. Die Umsetzungsbedingungen sollen
durch organisatorische Maßnahmen – insbesondere im Hin-
blick auf den Dienstleistungscharakter für die Kundengrup-
pen Arbeitslose und Arbeitgeber – verbessert werden.

Die finanziellen Auswirkungen des Ersten Gesetzes für
moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt stellen sich wie
folgt dar:
I. Haushaltsangaben ohne Vollzugsaufwand
Die Bundesanstalt für Arbeit rechnet für das Jahr 2002 mit
einem Defizit von gut 5 Mrd. Euro. Gegenüber dem geplan-
ten Bundeszuschuss von 2 Mrd. Euro ergibt sich dann ein
zusätzliches Defizit von gut 3 Mrd. Euro. Für den Bereich
der Arbeitslosenhilfe werden die Aufwendungen des Bun-
des bei nahezu 15 Mrd. Euro und damit 2 Mrd. Euro über
dem Haushaltshaltsansatz von 13 Mrd. Euro liegen. Bezo-
gen auf die Haushaltsansätze ergibt sich daraus eine Mehr-

belastung des Bundes für das Haushaltsjahr 2002 von
5 Mrd. Euro. Schreibt man diese Entwicklung unter Berück-
sichtigung der derzeitigen ökonomischen Prognosen auf das
nächste Jahr fort, ergibt sich im Haushaltsentwurf für das
nächste Jahr für den Bereich der Bundesanstalt und der Ar-
beitslosenhilfe ein Mehrbedarf von rund 6 Mrd. Euro. Eine
Finanzierung dieses Defizits durch eine Beitragssatzerhö-
hung wäre angesichts des Niveaus der Lohnnebenkosten
nicht zu vertreten. Eine Finanzierung durch erhöhte Kredit-
aufnahme scheidet angesichts der bereits bestehenden Be-
lastungen aus gesamtwirtschaftlichen Gründen ebenfalls
aus.
Aus diesen Gründen ist es erforderlich, im Rahmen des
1. Gesetzes zur Umsetzung der Vorschläge der Kommission
„Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ (sog. Hartz-
Kommission) auch Maßnahmen zur Haushaltskonsolidie-
rung im Bereich der Bundesanstalt für Arbeit und des Bun-
des zu treffen, die in den Kontext der Umsetzung der Kom-
missionsvorschläge passen bzw. von der Kommission selbst
angeregt worden sind und auf eine Belebung des Arbeits-
marktes abzielen. Neben der Entlastung der Haushalte der
Bundesanstalt für Arbeit und des Bundes werden die Maß-
nahmen mittelfristig auch Beitragssatzsenkungen ermög-
lichen.

Drucksache 15/78 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

1. Haushaltsentlastende Wirkungen der
Umsetzung der Vorschläge der Kommission
„Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“
a) Die Nutzung präventiver Instrumente zur Vermei-

dung von Arbeitslosigkeit, die Nutzung von Perso-
nal-Service-Agenturen (PSA) zur Erweiterung von
Beschäftigungsmöglichkeiten und die Erhöhung der
Vermittlungsgeschwindigkeit sind Kernstücke der
Vorschläge der Kommission.
Selbst bei vorsichtiger Schätzung ist es möglich
l durch frühere Vermittlung mindestens 5 % der

Eintritte in Arbeitslosigkeit zu vermeiden,
l in PSA jahresdurchschnittlich mindestens 50 000

Arbeitslose zu beschäftigen und
l eine Verkürzung der Leistungsdauer des Arbeits-

losengeldes von derzeit über 36 Wochen und der
Arbeitslosenhilfe von über 28 Monaten um eine
Woche zu erreichen.

Einsparvolumen 2003: Bundesanstalt für Arbeit
1,85 Mrd. Euro
Arbeitslosenhilfe
450 Mio. Euro.

b) Vorarbeiten zur Zusammenführung von Arbeitslosen-
hilfe und Sozialhilfe:
Die Kommission „Moderne Dienstleistungen am
Arbeitsmarkt“ fordert, einheitliche Leistungen für
Langzeitarbeitslose einzuführen und schlägt zur Um-
setzung vor, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusam-
menzuführen. Diese Zusammenführung wird voll-
ständig nicht vor dem 1. Januar 2004 möglich sein. In
einem ersten Schritt wird allerdings die in beiden
Systemen bisher sehr unterschiedliche Anrechnung
von Partnereinkommen und die Anrechnung von
Vermögen angenähert. Bei der Arbeitslosenhilfe wird
der Höchstbetrag für freizustellendes liquides Ver-
mögen des Hilfebedürftigen und seines Partners von
derzeit max. 67 600 Euro auf 26 000 Euro, für einen
allein stehenden Arbeitslosen von 33 800 Euro auf
13 000 Euro abgesenkt. (Zum Vergleich: Der ent-
sprechende Betrag wird bei der Sozialhilfe u. a. ab-
hängig vom Lebensalter und der Zahl der Personen,
für die Unterhaltspflichten bestehen, bestimmt. Bei
einem Ehepaar unter 60 Jahren mit 2 unterhalts-
berechtigten Kindern ergibt sich hierbei ein Vermö-
gensfreibetrag von rund 2400 Euro.)
Für Personen, die bei Inkrafttreten des Gesetzes das
55. Lebensjahr vollendet haben, bleiben aus Gründen
des Vertrauensschutzes allerdings die bisherigen
Vermögensfreibeträge maßgeblich.
Einsparvolumen 2003: 1,31 Mrd. Euro.

c) Die Kommission hat Vereinfachungen im Leistungs-
recht gefordert. Deshalb wird die bisherige äußerst
verwaltungsaufwändige jährliche Dynamisierung des
Bemessungsentgelts bei Arbeitslosengeld, Unter-
haltsgeld und Arbeitslosenhilfe abgeschafft. Durch
vereinfachte Verwaltungsabläufe können die Arbeits-
ämter sich besser auf ihre Kernbereiche konzentrie-

ren und es können zusätzliche Kapazitäten für die
Vermittlung erschlossen werden.
Einsparvolumen 2003: Bundesanstalt für Arbeit

50 Mio. Euro
Arbeitslosenhilfe
50 Mio. Euro

d) Die Kommission hat neben Vereinfachungen im
Leistungsrecht die Vereinfachung der Instrumente
der Arbeitsmarktpolitik und die Erhöhung der Wirk-
samkeit der Arbeitsförderung gefordert.
Deshalb muss insbesondere die Wirksamkeit der
Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen erheblich er-
höht werden. Die Verbesserung der Vermittlungs-
chancen muss noch mehr Gewicht erhalten; die bis-
herige faktische Verlängerung des Arbeitslosengeld-
anspruchs durch die Teilnahme an einer Weiterbil-
dungsmaßnahme darf kein maßgebliches Kriterium
sein. Im Sinne von Fördern und Fordern ist deshalb
ein Teil des Arbeitslosengeldanspruchs auch während
einer Bildungsmaßnahme einzusetzen.
Deshalb werden Zeiten des Bezugs von Unterhalts-
geld künftig zur Hälfte auf die Dauer eines nachfol-
genden Anspruchs auf Arbeitslosengeld angerechnet.
Es wird jedoch sichergestellt, dass ein Mindest-
anspruch auf Arbeitslosengeld von einem Monat in
jedem Fall verbleibt.
Die bislang nach Abschluss einer Fort- und Weiter-
bildungsmaßnahme für bis zu drei Monate gezahlte
Leistung „Anschlussunterhaltsgeld“ entfällt für Neu-
bewilligungen ab 2003. Ein Anspruch auf Arbeits-
losenhilfe bleibt jedoch unberührt.
Darüber hinaus wird das Unterhaltsgeld für Bezieher
von Arbeitslosenhilfe künftig auf das Leistungs-
niveau der Arbeitslosenhilfe (53 % bzw. 57 % an-
stelle von 60 % bzw. 67 %) begrenzt.
Einsparvolumen 2003: 360 Mio. Euro (netto unter
Berücksichtigung des Mehraufwandes bei der
Arbeitslosenhilfe).

2. Weitere Konsolidierungsmaßnahmen
a) Nachrichtlich:

Durch eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze
infolge der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze
in der Rentenversicherung, wie sie im Gesetzentwurf
zur Beitragssatzstabilisierung vorgesehen ist, entste-
hen Mehreinnahmen bei der Bundesanstalt für Arbeit
in Höhe von 450 Mio. Euro im Jahr 2003.

b) Nachrichtlich:
Durch eine einmalige Verschiebung des Auszah-
lungszeitpunktes der von der BA für Januar zu zah-
lenden Rentenversicherungsbeiträge von Ende De-
zember auf Anfang Januar wird ein einmaliges Ein-
sparvolumen in 2003 von 450 Mio. Euro bei der Bun-
desanstalt für Arbeit und von 200 Mio. Euro bei der
Arbeitslosenhilfe realisiert.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/78

c) Darüber hinaus war im Bundeshaushalt 2003 bereits
die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge
für Arbeitslosenhilfebezieher auf der Basis der tat-
sächlich gezahlten Arbeitslosenhilfe vorgesehen. Da-
mit wird eine Vereinheitlichung im Leistungsrecht er-
reicht und eine bereits für die Rentenversicherung
vollzogene Maßnahme nun auch in anderen Berei-
chen der Sozialversicherung umgesetzt.
Einsparvolumen 2003: Für Arbeitslosenhilfe

700 Mio. Euro.

Gesamtübersicht zu 1. und 2.
Die Maßnahmen führen im Jahr 2003 im Haushalt der Bun-
desanstalt für Arbeit und im Bundeshaushalt insgesamt zu
Einsparungen in Höhe von 5,87 Mrd. Euro. Davon entfallen
3,39 Mrd. Euro auf den Haushalt der Bundesanstalt und
2,48 Mrd. Euro auf den Bundeshaushalt.
In den Folgejahren ergibt sich ein noch höheres Einspar-
volumen, nämlich von bis zu 3,73 Mrd. Euro (Bundes-
anstalt) bzw. 3,47 Mrd. Euro (Bundeshaushalt).

Konsolidierung im BA-Haushalt

Konsolidierung im Bundeshaushalt (Arbeitslosenhilfe)

3. Kostenwirkungen sonstiger Maßnahmen
a) Die Finanzierung der Einrichtung von Personal-Ser-

vice-Agenturen und der Beauftragung von Trägern
mit Eingliederungsmaßnahmen erfolgt aus dem Ein-
gliederungstitel. Das Volumen des Eingliederungsti-
tels wird infolge der Einrichtung von Personal-Ser-
vice-Agenturen und der Beauftragung von Trägern
mit Eingliederungsmaßnahmen nicht erhöht. Viel-
mehr werden durch diese Maßnahmen Einsparungen
bei anderen Ermessensleistungen der Arbeitsförde-
rung erzielt.

b) Geringfügige Mehrausgaben der Bundesanstalt für
Arbeit entstehen durch die Pauschalierung der Kin-
derbetreuungskosten (§ 50 Nr. 3, § 82 SGB III). Ent-
sprechendes gilt für den Verzicht auf die Prüfung
der Eigenleistungsfähigkeit bei der Bewilligung von
Bewerbungs- und Reisekostenzuschüssen (§ 45
SGB III) und bei der Bewilligung von Mobilitäts-
hilfen (§ 53 SGB III) sowie für die Ausgestaltung der
Umzugskostenbeihilfe (§ 54 Abs. 6 SGB III) als Zu-
schuss.

Maßnahme 2003 2004 2005 2006
Einsparungen auf Grund der
Umsetzung der Hartz-Emp-
fehlungen

1,85 1,85 1,85 1,85

Buchungstechnische Ver-
schiebung der RV-Beiträge
(einmalig)

0,45 – – –

Mehreinnahmen durch
Erhöhung der Beitrags-
bemessungsgrenze

0,45 0,4 0,4 0,4

Wegfall der Dynamisierung
des Bemessungsentgelts bei
Arbeitslosengeld und Unter-
haltsgeld

0,05 0,1 0,1 0,1

Verkürzung des Anspruchs
auf Arbeitslosengeld um
Zeiten des Bezugs von
Unterhaltsgeld im Verhält-
nis 1:2
Restanspruchsdauer von
einem Monat bleibt
erhalten.
Mehrbelastungen bei der
Arbeitslosenhilfe:
in 2003: 0,03 Mrd. Euro,
in 2004: 0,2 Mrd. Euro

0,06 0,44 0,58 0,61

Leistungsrechtliche Anpas-
sungen bei der Gewährung
von Unterhaltsgeld
Mehrbelastung bei Arbeits-
losenhilfe 0,2 Mrd. Euro

0,53 0,68 0,73 0,73

Summe 3,39 3,49 3,70 3,73

Maßnahme 2003 2004 2005 2006
Einsparungen auf Grund
der Umsetzung der Hartz-
Empfehlungen

0,45 0,45 0,45 0,45

Buchungstechnische Ver-
schiebung der RV-Bei-
träge (einmalig)

0,20 – – –

Absenkung der KV-Bei-
träge auf Zahlbetrag

0,70 0,70 0,70 0,70

Wegfall der Dynamisie-
rung/Absenkung des Be-
messungsentgeltes um
3 %

0,05 0,19 0,30 0,35

Anrechnung von Einkom-
men und Vermögen

1,31 2,37 2,37 2,37

davon:
Absenkung des Vermö-
gensfreibetrages auf 200
Euro mit Bestandsschutz
ab 55. Lebensjahr

0,33 0,60 0,60 0,60

Streichung des Freibetra-
ges (25 %) für Partner-
einkommen

0,85 1,54 1,54 1,54

Senkung des Existenz-
minimums bei hypotheti-
scher Alhi um 20 %

0,13 0,23 0,23 0,23

Konsolidierung insge-
samt (brutto)

2,71 3,71 3,82 3,87

Abzüglich Mehrbelas-
tung infolge der Konsoli-
dierung im BA-Haushalt

–0,23 –0,4 –0,4 –0,4

Konsolidierung insge-
samt (netto)

2,48 3,31 3,42 3,47

Drucksache 15/78 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

c) Die Neuregelungen zur Differenzierung der Sperr-
zeitdauer dürften nicht zu nennenswerten Mehraus-
gaben führen, da die flexiblere Handhabung der
Regelung die Akzeptanz bei den Betroffenen und da-
mit letztlich auch die Bestandskraft der Entscheidun-
gen erhöht.

d) Die Entgeltsicherung ist kostenneutral. Zuschüssen
zum Arbeitsentgelt stehen Einsparungen beim Ar-
beitslosengeld in mindestens gleicher Höhe gegen-
über. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung sind
abhängig von der Nutzung der Leistung Mehreinnah-
men zu erwarten.

e) Die niedrigeren Beiträge zur Arbeitslosenversiche-
rung für ältere vorher arbeitslose Beschäftigte sind
kostenneutral. Erfüllen 100 000 Personen die Be-
dingung des § 421k SGB III und sind diese Personen
im Durchschnitt nur ein Jahr beschäftigt, entstehen
bei einem angenommenen Durchschnittsgehalt von
20 000 Euro im Jahr Beitragsmindereinnahmen in
Höhe von ca. 65 Mio. Euro im Jahr. Dem stehen
Minderausgaben beim Arbeitslosengeld und bei der
Arbeitslosenhilfe durch verbesserte Eingliederungs-
möglichkeiten Älterer gegenüber.

II. Vollzugsaufwand
1. Die Neuausrichtung der Weiterbildungsförderung,

insbesondere die vorgesehene künftige externe Zerti-
fizierung von beruflichen Bildungsmaßnahmen und
deren Trägern, führen zu einer Verwaltungsverein-
fachung im Verfahren der Bundesanstalt für Arbeit.

2. Die Umsetzung der Regelungen zur frühzeitigen
Meldung als Arbeitssuchende und zur Minderung des
Arbeitslosengeldes bei verspäteter Meldung wird
einen erhöhten Vollzugsaufwand verursachen. Dem
stehen jedoch entsprechende Erleichterungen im
Vollzug durch eine schnellere Wiedereingliederung
der Betroffenen gegenüber.

3. Der Wegfall der Regelung zur Anpassung des Ar-
beitslosengeldes und anderer Entgeltersatzleistungen
sowie der Wegfall des Anschlussunterhaltsgeldes
führen zu einer erheblichen Verwaltungsvereinfa-
chung im Leistungsverfahren der Bundesanstalt für
Arbeit.

III. Sonstige Kosten
Für die Wirtschaft, insbesondere für kleine und mittlere
Unternehmen, entstehen im Einzelfall durch den durch die
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches eingeführten
Freistellungsanspruch zusätzliche Kosten, deren Gesamt-
höhe nicht quantifiziert werden kann. Auf der anderen Seite
ist zu sehen, dass eine Reihe der nach dem Gesetzentwurf
vorgesehenen Maßnahmen zu kosten- wie einnahmeseitigen
Vorteilen bei der Wirtschaft insgesamt, insbesondere auch
bei kleinen und mittleren Unternehmen, führt. So wird bei-
spielsweise die stärkere Kundenorientierung der Arbeitsver-
waltung eine schnellere Besetzung der offenen Stellen bei
den Unternehmen ermöglichen. Durch die Einführung der
Personal-Service-Agenturen erhalten die Unternehmen zu-
sätzliche Flexibilität. Insgesamt ist davon auszugehen, dass
die Einsparungen – auch wenn sie ebenfalls nicht quantifi-
zierbar sind – die Belastungen zumindest ausgleichen dürf-
ten.
Negative Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisni-
veau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind in-
sofern nicht zu erwarten.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen
der Fraktion der CDU/CSU und der Fraktion der FDP
für mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass der
federführende Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit keine
Änderungen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen
empfiehlt.

Berlin, den 13. November 2002

Der Haushaltsausschuss
Manfred Carstens (Emstek)
Vorsitzender

Hans-Joachim Fuchtel
Berichterstatter

Jürgen Koppelin
Berichterstatter

Volker Kröning
Berichterstatter

Anja Hajduk
Berichterstatterin

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