BT-Drucksache 15/754

Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes zur Modulation von Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Änderung des GAK-Gesetzes

Vom 2. April 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/754
15. Wahlperiode 02. 04. 2003

Gesetzentwurf
der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Birgit Homburger, Dr. Christel
Happach-Kasan, Gudrun Kopp, Marita Sehn, Daniel Bahr (Münster), Rainer
Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen,
Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth), Christoph Hartmann (Homburg), Klaus
Haupt, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin,
Harald Leibrecht, Günther Friedrich Nolting, Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr,
Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. HermannOtto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig
Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes zur Modulation von
Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Änderung
des GAK-Gesetzes

A. Problem
Im Rahmen der Überlegungen zur zukünftigen Ausgestaltung der Gemeinsa-
men Agrarpolitik schlägt die EU-Kommission eine EU-weite, im Jahr 2006
beginnende, obligatorische Modulation vor.
Vor dem Hintergrund dieser Vorschläge ist die Einführung einer freiwilligen
nationalen Modulation ab dem Jahr 2003 für einen kurzen Zeitraum nicht
verantwortbar, da sie mit hohen Kosten, enormem Verwaltungsaufwand und
Anlastungsrisiken verbunden ist. Die dadurch verursachte Verschwendung von
Steuergeldern ist auch gerade angesichts der derzeitigen Haushaltslage von
Bund und Ländern nicht akzeptabel.
Alleine im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland wird von der
nationalen Modulation Gebrauch gemacht. Frankreich hat mittlerweile die frei-
willige nationale Modulation wieder ausgesetzt, nicht zuletzt um zu sehen und
abzuwarten, welche Kriterien durch die EU-Kommission für die obligatorische
Modulation in der Europäischen Union vorgegeben werden.

B. Lösung
Aufhebung des Gesetzes zur Modulation von Direktzahlungen im Rahmen der
Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Änderung des GAK-Gesetzes.

C. Alternativen
Keine

Drucksache 15/754 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

D. Kosten
Der Gesetzentwurf führt zu keinen zusätzlichen Kosten. Er verhindert bzw. ver-
ringert die zusätzlichen Kosten der Umsetzung des Gesetzes zur Modulation
von Direktzahlungen.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/754

Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes zur Modulation von
Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Änderung
des GAK-Gesetzes

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1

Das Gesetz zur Modulation von Direktzahlungen im
Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Änderung
des GAK-Gesetzes vom 2. Mai 2002 (BGBl. I S. 1527) wird
aufgehoben.

§ 2
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in

Kraft.

Berlin, den 2. April 2003

Hans-Michael Goldmann
Birgit Homburger
Dr. Christel Happach-Kasan
Gudrun Kopp
Marita Sehn
Daniel Bahr (Münster)
Rainer Brüderle
Angelika Brunkhorst
Ernst Burgbacher
Helga Daub
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Horst Friedrich (Bayreuth)
Christoph Hartmann (Homburg)
Klaus Haupt
Ulrich Heinrich
Dr. Werner Hoyer
Dr. Heinrich L. Kolb
Jürgen Koppelin
Harald Leibrecht
Günther Friedrich Nolting
Eberhard Otto (Godern)
Detlef Parr
Cornelia Pieper
Gisela Piltz
Dr. Hermann Otto Solms
Dr. Max Stadler
Carl-Ludwig Thiele
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

Drucksache 15/754 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Begründung

A. Allgemeines
Eine Entkoppelung der EU-Direktzahlungen von der land-
wirtschaftlichen Produktion und eine deutliche Entbürokra-
tisierung müssen im Mittelpunkt der anstehenden Halbzeit-
bewertung der Agenda 2000 stehen. Das zum 1. Januar
2003 in Kraft getretene Modulationsgesetz steht einer not-
wendigen Entbürokratisierung im Agrarbereich entgegen,
da es nicht weniger, sondern noch mehr Bürokratie schafft.
Die Kosten des zusätzlichen Verwaltungsaufwandes bei den
Landwirten und Agrarverwaltungen in den Ländern dürften
nach Auffassung von Experten einen großen Teil der Modu-
lationsmittel beanspruchen.
Vor dem Hintergrund, dass schon heute einige Länder kaum
noch die bestehenden Umweltmaßnahmen kofinanzieren
können, andere Länder wiederum heute bereits ein breites
Angebot an natur- und umweltschonenden Wirtschaftswei-
sen unterstützen, besteht die Gefahr, dass die nationale Mo-
dulation von den Ländern kaum wahrgenommen werden
dürfte.

B. Einzelbegründung
Zu § 1
Das nationale Modulationsgesetz führt zu erheblichen
finanziellen Belastungen der Landwirte. Es verursacht Bü-
rokratie bei den Landwirten und einen hohen Verwaltungs-
aufwand in den Ländern. Das Gesetz ist daher aufzuheben
und das GAK-Gesetz entsprechend zu ändern.
Zu § 2
Die vorgesehene Regelung stellt das Inkrafttreten des Geset-
zes nach der Verkündung sicher.

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