BT-Drucksache 15/75

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -15/28- Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung (Beitragssatzsicherungsgesetz-BSSichG)

Vom 13. November 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 15/75
15. Wahlperiode 13. 11. 2002

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 15/28 –

Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Beitragssätze in der gesetzlichen
Krankenversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung
(Beitragssatzsicherungsgesetz – BSSichG)

Bericht der Abgeordneten Dr. Michael Luther, Otto Fricke, Waltraud Lehn und Anja Hajduk

Mit dem Gesetzentwurf ist insbesondere beabsichtigt, die
Finanzgrundlagen der gesetzlichen Kranken- und Renten-
versicherung zu stärken, das Beitragsniveau zu stabilisieren
und im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV) finanziellen Spielraum für notwendige strukturelle
Reformmaßnahmen zu schaffen.
Aufgrund des Gesetzentwurfs ergeben sich die folgenden
finanziellen Auswirkungen:
I. Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung

Die Regelungen dieses Gesetzes führen zu Ausgabenbe-
grenzungen im Bereich der Arzneimittelversorgung und
zu einer Stärkung der Finanzgrundlagen der Krankenkas-
sen durch die Anhebung der Versicherungspflichtgrenze.
Diese Maßnahmen werden durch weitere Regelungen zur
Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung und
zur Stabilisierung des Beitragssatzes im Jahr 2003 flan-
kiert. Damit wird kurzfristig ein wirksames Maßnahmen-
bündel zur Stabilisierung der gesamten Finanzlage der
gesetzlichen Krankenversicherung vorgenommen.
Die Maßnahmen im Bereich der Arzneimittelversorgung
führen bei den gesetzlichen Krankenkassen ab dem Jahr
2003 zu folgenden jährlichen Minderausgaben:
l Einführung eines gestaffelten Apothekenrabattes

ca. 0,35 Mrd. Euro

l Einführung eines Rabattes der pharmazeutischen
Unternehmen ca. 0,42 Mrd. Euro

l Einführung eines Rabattes des pharmazeutischen
Großhandels ca. 0,60 Mrd. Euro

Die vorgesehene Anhebung der Versicherungspflicht-
grenze führt im Jahr 2003 zu geschätzten finanziellen
Entlastungen von ca. 0,2 bis 0,3 Mrd. Euro in der GKV
und von rd. 35 bis 40 Mio. Euro in der sozialen Pflege-
versicherung. In den Folgejahren ergeben sich darüber
hinaus jeweils zusätzliche finanzielle Entlastungen in
einer ähnlichen Größenordnung.
Die Nullrunde für die Leistungsbereiche Krankenhaus-
versorgung, vertrags(zahn)ärztliche Versorgung führt
kalkulatorisch zu den folgenden Minderausgaben in der
gesetzlichen Krankenversicherung:
Ärzte: 0,22 Mrd. Euro
Zahnärzte: 0,10 Mrd. Euro
Krankenhaus: 0,34 Mrd. Euro
Absenkung der Preise für zahntechnische
Leistungen um 5 % 0,10 Mrd. Euro
Die Reduzierung des Sterbegelds auf die Hälfte der heu-
tigen Beträge führt zu Minderausgaben der Krankenkas-
sen in Höhe von ca. 0,38 Mrd. Euro. Mehrausgaben für
Bund, Länder und Gemeinden sind mit diesem Gesetz

Drucksache 15/75 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

nicht verbunden. Diese werden tendenziell durch die
Maßnahmen entlastet.

II. Gesetzliche Rentenversicherung
Die im Vergleich zu den Erwartungen im Frühjahr und
Sommer 2002 weiter andauernde ungünstigere Wirt-
schaftsentwicklung belastet die Rentenversicherung mit
einem schwächer als bisher ausfallenden Anstieg der Bei-
tragseinnahmen. Demzufolge wäre der Beitragssatz 2003
um 0,8 Prozentpunkte anzuheben. Mit der Senkung der
Mindestschwankungsreserve von 0,8 auf 0,5 Monatsaus-
gaben wird im Jahr 2003 eine Entlastung von rd. 4,7 Mrd.
Euro erreicht. Durch die Anhebung der Beitragsbemes-
sungsgrenze wird eine weitere Entlastung von rd. 1 Mrd.
Euro erreicht. Damit ist ein Beitragssatz zur Rentenver-
sicherung der Arbeiter und Angestellten in 2003 von
19,5 vom Hundert ausreichend.
Mit der Senkung des Schwellenwertes für den Finanz-
ausgleich zwischen Rentenversicherung der Arbeiter
und der Angestellten von 0,4 auf 0,25 Monatsausgaben
wird die Absenkung der Mindestschwankungsreserve
von 0,3 Monatsausgaben auf die beiden Versicherungs-
zweige gleichgewichtig verteilt.
Durch die Senkung der Mindestschwankungsreserve so-
wie durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze
wird ein Anstieg des Beitragssatzes um 0,4 Prozent-
punkte und demzufolge eine Belastung des Bundes beim
allgemeinen Bundeszuschuss zur Rentenversicherung
der Arbeiter und Angestellten von 0,5 Mrd. Euro und bei
den Beiträgen für Kindererziehungszeiten von 0,2 Mrd.
Euro vermieden.
Beim Zuschuss zur knappschaftlichen Rentenversiche-
rung kommt es wegen des wegfallenden Beitragssatzan-
stiegs nicht zu einer Entlastung um etwa 50 Mio. Euro.
Für Bund, Länder und Gemeinden wird bei den Personal-
ausgaben eine Belastung von zusammen rd. 0,1 Mrd.
Euro wegen des nicht erfolgenden Anstiegs des Beitrags-

satzes vermieden. Durch die Anhebung der Beitragsbe-
messungsgrenze wird diese Entlastung kompensiert.
Von der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der
gesetzlichen Rentenversicherung werden ca. 1,5 Millionen
Personen betroffen. Die Erhöhung der Beitragsbemes-
sungsgrenze führt im Rahmen der Steuerbefreiung von
Beiträgen des Arbeitgebers an eine Pensionskasse oder
einen Pensionsfonds nach § 3 Nr. 63 Einkommensteuer-
gesetz sowie im Rahmen des Sonderausgabenabzugs für
Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Einkom-
mensteuergesetz jeweils zu geringen, nicht bezifferbaren
Steuerausfällen.

III. Beiträge und Beitragszuschüsse in der Alterssicherung
der Landwirte
Durch die Erhöhung des Einheitsbeitrags in der Alterssi-
cherung der Landwirte von monatlich 187 Euro auf 198
Euro im früheren Bundesgebiet und die Erhöhung des
Einheitsbeitrags in der Alterssicherung der Landwirte
von monatlich 157 Euro auf 166 Euro im Beitrittsgebiet
werden bei den landwirtschaftlichen Alterskassen im Jahr
2003 Beitragsmehreinnahmen in Höhe von rd. 40 Mio.
Euro entstehen. Gleichzeitig ergeben sich durch die Ver-
änderung der Beitragszuschüsse Mehrausgaben in Höhe
von rd. 10 Mio. Euro, so dass die Mehreinnahmen für die
landwirtschaftlichen Alterskassen insgesamt rd. 30 Mio.
Euro betragen.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit
den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die
Stimmen der Fraktion der CDU/CSU und der Frak-
tion der FDP für mit der Haushaltslage des Bundes
vereinbar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass der
federführende Ausschuss für Gesundheit und Soziale Si-
cherung keine Änderungen mit erheblichen finanziellen
Auswirkungen empfiehlt.

Berlin, den 13. November 2002

Der Haushaltsausschuss
Manfred Carstens (Emstek)
Vorsitzender

Dr. Michael Luther
Berichterstatter

Otto Fricke
Berichterstatter

Waltraud Lehn
Berichterstatterin

Anja Hajduk
Berichterstatterin

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