BT-Drucksache 15/710

zu dem Antrag der der Bundesregierung -15/696- Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem EU-geführten Einsatz auf mazedonischem Territorium zur weiteren Stabilisierung des Friedensprozesses und zum Schutz von Beobachtern internationaler Organisationen im Rahmen der weiteren Implementierung des politischen Rahmenabkommens vom 13. August 2001 auf der Grundlage des Ersuchens des mazedonischen Präsidenten Trajkovski vom 17. Januar 2003 und der Resolution 1371(2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 26. September 2001

Vom 20. März 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/710
15. Wahlperiode 20. 03. 2003

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 15/696 –

Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem EU-geführten Einsatz auf
mazedonischem Territorium zur weiteren Stabilisierung des Friedensprozesses
und zum Schutz von Beobachtern internationaler Organisationen im Rahmen der
weiteren Implementierung des politischen Rahmenabkommens vom 13. August
2001 auf der Grundlage des Ersuchens des mazedonischen Präsidenten
Trajkovski vom 17. Januar 2003 und der Resolution 1371 (2001) des Sicherheits-
rats der Vereinten Nationen vom 26. September 2001

Bericht der Abgeordneten Antje Hermenau, Lothar Mark, Herbert Frankenhauser
und Jürgen Koppelin

Die Bundesregierung verfolgt mit dem vorgelegten Antrag
das Ziel, dass der Deutsche Bundestag der Beteiligung be-
waffneter deutscher Streitkräfte an einem EU-geführten
Einsatz auf mazedonischem Territorium zur weiteren Stabi-
lisierung des Friedensprozesses und zum Schutz von Beob-
achtern internationaler Organisationen im Rahmen der wei-
teren Implementierung des politischen Rahmenabkommens
vom 13. August 2001 auf der Grundlage der Bitte des maze-
donischen Präsidenten Boris Trajkovski vom 17. Januar
2003 und der Resolution 1371 (2001) des Sicherheitsrats
der Vereinten Nationen vom 26. September 2001 sowie ge-
mäß dem Beschluss der Bundesregierung vom 19. März
2003 zustimmen solle.
DieEU-geführteOperation soll gemäß einesweiterenSchrei-
bens des mazedonischen Präsidenten Boris Trajkovski vom
13. März 2003 sechs Monate dauern und die internationale
Gemeinschaft bei ihren politischen Bemühungen um die
endgültige friedliche Beilegung des innermazedonischen
Konflikts unterstützen sowie zugleich die Stabilisierung der
Balkanregion fördern. Ziel der Operation sei es, durch
Präsenz und Verbindungsarbeit zu internationalen Organisa-
tionen sowie mazedonischen Behörden das Risiko weiterer
Destabilisierung zu minimieren, Unterstützung für den ge-

genwärtigen politischen Prozess und die staatlichen Institu-
tionen Mazedoniens zu demonstrieren und zur Aufrecht-
erhaltung eines Umfeldes beizutragen, das ein friedliches
Zusammenleben aller ethnischen Gruppen und die politische
Stabilität des Landes fördert. Die internationalen Beobachter
sollen in Notfällen im Rahmen desMöglichen Unterstützung
durch die Sicherheitspräsenz erhalten.
Im Beschluss der Bundesregierung vom 19. März 2003 wird
u. a. ausgeführt, dass die deutschen Streitkräfte bei der
Umsetzung des EU-Operationsplans J7/7360-008/03 im
Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger
kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Abs. 2
Grundgesetz handeln.
Hinsichtlich der Ermächtigung, des Beginns und der Dauer
des Einsatzes wird im Beschluss der Bundesregierung vom
19. März 2003 festgestellt, dass der Bundesminister der
Verteidigung ermächtigt werden solle, im Einvernehmen
mit dem Bundesminister des Auswärtigen für die deutsche
Beteiligung an der EU-geführten Operation in Mazedonien
die in den Nummern 5 und 8 genannte Kräfte der EU anzu-
zeigen und – unter dem Vorbehalt der konstitutiven Zustim-
mung durch den Deutschen Bundestag – im Rahmen der
EU-geführten Operation in Mazedonien einzusetzen.

Drucksache 15/710 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Die Operation soll am 31. März 2003 beginnen. Die Kräfte
können eingesetzt werden, solange ein Ersuchen der maze-
donischen Regierung und ein entsprechender Beschluss der
EU sowie die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bun-
destages vorliegen.
Für die EU-geführte Operation in Mazedonien sollen bis zu
70 deutsche Soldaten mit entsprechender Ausrüstung einge-
setzt werden.
Im Falle von Lageverschlechterungen in Mazedonien sollen
Kräfte der NATO-geführten Operationen JOINT FORGE
(SFOR) und JOINT GUARDIAN (KFOR) zur Unterstüt-
zung herangezogen werden können, sofern die Auftragser-
füllung im Rahmen des jeweiligen Einsatzes nicht gefährdet
wird. Dabei und im Falle von Kontingentwechseln kann die
Personalobergrenze von 70 Soldaten vorübergehend über-
schritten werden.
Bei dem Einsatz handelt es sich nach dem Beschluss der
Bundesregierung um eine besondere Auslandsverwendung
im Sinne des § 58a des Bundesbesoldungsgesetzes.
Hinsichtlich der Kosten und der Finanzierung ging die Bun-
desregierung in ihrem Beschluss vom 19. März 2003 davon
aus, dass die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Be-
teiligung an der EU-geführten Operation in Mazedonien für
den Zeitraum von sechs Monaten bis zu 3,5 Mio. Euro be-
tragen. Weitere durch eine Verlängerung bedingte Zusatz-
ausgaben werden nach Vorliegen eines entsprechenden
OPLAN in die Ausgabenplanung aufgenommen. Die erfor-
derlichen Mittel stehen im Einzelplan 14 bei Kapitel 14 03
Titelgruppe 08 zur Verfügung.
Der Haushaltsausschuss hält den Antrag einvernehm-
lich für mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar.
Dieser Bericht wurde unter dem Vorbehalt erteilt, dass der
federführende Auswärtige Ausschuss keine Änderungen
mit erheblichen finanziellen Auswirkungen empfiehlt.

Berlin, den 20. März 2003

Der Haushaltsausschuss
Manfred Carstens (Emstek)
Vorsitzender

Antje Hermenau
Berichterstatterin

Lothar Mark
Berichterstatter

Herbert Frankenhauser
Berichterstatter

Jürgen Koppelin
Berichterstatter

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