BT-Drucksache 15/71

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -15/21- Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform

Vom 13. November 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 15/71
15. Wahlperiode 13. 11. 2002

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 15/21 –

Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform

A. Problem
Die eingeleitete ökologische Finanzreform in Deutschland soll unter Beachtung
der Leitlinien „faire Verteilung der Lasten“ und „ökologische Wirkung“ weiter-
entwickelt werden.

B. Lösung
Grundsätzliche Annahme des Gesetzentwurfs, der insbesondere nachstehende
Maßnahmen vorsieht:
– Erhöhung der ermäßigten Ökosteuersätze für das Produzierende Gewerbe

und die Land- und Forstwirtschaft für Strom, Heizöl und Erdgas von 20 %
auf 60 % der Ökosteuerregelsätze sowie Umstellung des Spitzenausgleichs.

– Erhöhung des ermäßigten Stromsteuersatzes für Nachtspeicherheizungen
von 50 % auf 60 % des Stromsteuerregelsatzes und Beendigung der steuer-
lichen Begünstigung am 31. Dezember 2006.

– Anhebung des Regelsatzes der Mineralölsteuer für Erdgas, für Flüssiggas
und für schweres Heizöl, jeweils bei einer Verwendung als Heizstoff. Die
Verwendung in effizienten Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-An-
lagen) sowie der Einsatz von Mineralöl zur Stromerzeugung (z. B. in Gas-
und Dampfturbinenanlagen) ist davon nicht betroffen.

– Verlängerung der Steuerbegünstigungen für Mineralöle zum Beheizen von
Gewächshäusern oder geschlossenen Kulturräumen bis zum 31. Dezember
2004 und für Erdgas bei Verwendung als Kraftstoff in Fahrzeugen bis zum
31. Dezember 2020.

In Abänderung bzw. Ergänzung des Gesetzentwurfs empfiehlt der Finanzaus-
schuss, die Belastungen des sog. Unterglasanbaus durch die Anpassung der
Vergütungssätze zu mindern.
Annahme des Gesetzentwurfs in der vom Ausschuss veränderten Fassung
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und FDP

Drucksache 15/71 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

C. Alternativen
Ein von der Fraktion der CDU/CSU gestellter Antrag, auch die Ökosteuer für
schweres Heizöl in den Spitzenausgleich nach § 25a Mineralölsteuergesetz ein-
zubeziehen, fand im Finanzausschuss keine Mehrheit.

D. Kosten
Der Bundeshaushalt wird wie folgt ent- bzw. belastet:
– Abschmelzen der im Rahmen der ökologischen Steuerreform geschaffenen

Steuerbegünstigungen für das Produzierende Gewerbe und die Land- und
Forstwirtschaft: Mehreinnahmen von rund 380 Mio. Euro jährlich ab 2003.

– Neuer Stromsteuersatz für Nachtspeicherheizungen: Mehreinnahmen von
50 Mio. Euro jährlich ab 2003.

– Auslaufen der Steuerbegünstigung für Nachtspeicherheizungen Ende des
Jahres 2006: Weitere Mehreinnahmen von 200 Mio. Euro jährlich ab 2007.

– Neue Mineralölsteuersätze für Erdgas, Flüssiggas und schweres Heizöl:
Mehreinnahmen von rund 1,020 Mrd. Euro jährlich ab 2003.

– Verlängerung der Steuerbegünstigung für Mineralöle zum Beheizen von Ge-
wächshäusern oder geschlossenen Kulturräumen bis 2006: Mindereinnah-
men in Höhe von jeweils rund 30 Mio. Euro für zwei Jahre.

– Verlängerung der Steuerermäßigung für Erdgas als Kraftstoff in Fahrzeugen:
Mindereinnahmen in Höhe von wenigstens 6 Mio. Euro jährlich ab dem Jahr
2010.

Die finanziellen Auswirkungen der Gesetzesvorlage im Detail sind aus
Anlage 1 ersichtlich. Infolge der Veränderungen des Gesetzentwurfs durch den
Finanzausschuss ergeben sich Mindereinnahmen in Höhe von rund 5 Mio. Euro
jährlich.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/71

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf – Drucksache 15/21 – mit der Maßgabe anzunehmen, dass
Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe c wie folgt gefasst wird:
,c) Absatz 3a wird wie folgt geändert:

aa) Satz 1 wird wie folgt geändert:
aaa) In Nummer 1.2 wird die Angabe „16,36 EUR“ durch die Angabe

„8,18 EUR“ ersetzt.
bbb) In Nummer 2 wird die Angabe „17,89 EUR“ durch die Angabe

„25,00 EUR“ ersetzt.
ccc) In Nummer 3.1 wird die Angabe „3,476 EUR“ durch die Angabe

„5,50 EUR“ ersetzt.
ddd) In Nummer 3.2 wird die Angabe „1,308 EUR“ durch die Angabe

„1,464 EUR“ ersetzt.
eee) In Nummer 3.3 wird die Angabe „1,636 EUR“ durch die Angabe

„3,66 EUR“ ersetzt.
fff) In Nummer 3.4 wird die Angabe „1,84 EUR“ durch die Angabe

„3,00 EUR“ ersetzt.
ggg) In Nummer 4.1 wird die Angabe „38,34 EUR“ durch die Angabe

„60,60 EUR“ ersetzt.
hhh) In Nummer 4.2 wird die Angabe „10,22 EUR“ durch die Angabe

„14,02 EUR“ ersetzt.
iii) In Nummer 4.3 wird die Angabe „12,78 EUR“ durch die Angabe

„35,04 EUR“ ersetzt.
jjj) In Nummer 4.4 wird die Angabe „25,56 EUR“ durch die Angabe

„38,90 EUR“ ersetzt.
bb) In Satz 2 wird die Angabe „31. Dezember 2002“ durch die Angabe

„31. Dezember 2004“ ersetzt.‘

Berlin, den 13. November 2002

Der Finanzausschuss
Christine Scheel
Vorsitzende

Reinhard Schultz (Everswinkel)
Berichterstatter

Heinz Seiffert
Berichterstatter

Dr. Reinhard Loske
Berichterstatter

Carl-Ludwig Thiele
Berichterstatter

Drucksache 15/71 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Reinhard Schultz (Everswinkel), Heinz Seiffert,
Dr. Reinhard Loske und Carl-Ludwig Thiele

I. Allgemeines
1. Verfahrensablauf
Der von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Fort-
entwicklung der ökologischen Steuerreform – Drucksache
15/21 – ist dem Finanzausschuss in der 8. Sitzung des Deut-
schen Bundestages am 7. November 2002 zur federführen-
den Beratung und dem Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit,
dem Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft, dem Ausschuss für Verkehr, Bau- und Woh-
nungswesen, dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit und dem Haushaltsausschuss zur Mitbe-
ratung überwiesen worden. Der Finanzausschuss hat den
Gesetzentwurf in seinen Sitzungen am 7. November 2002
und am 13. November 2002 beraten. Der Ausschuss für
Wirtschaft und Arbeit, der Ausschuss für Verbraucher-
schutz, Ernährung und Landwirtschaft, der Ausschuss für
Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, der Ausschuss für Um-
welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie der Haus-
haltsausschuss haben sich in ihren Sitzungen am 13. No-
vember 2002 mit dem Gesetzentwurf befasst. Der Finanz-
ausschuss hat am 12. November 2002 eine öffentliche An-
hörung zu der Gesetzesvorlage durchgeführt.

2. Inhalt des Gesetzentwurfs
Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen verfolgt das
Ziel, die eingeleitete ökologische Steuerreform weiterzuent-
wickeln. Als Leitlinien gelten dabei eine faire Verteilung
der Lasten und die ökologische Wirkung der Maßnahmen.
An diesen Leitlinien seien auch die im Rahmen der ökologi-
schen Steuerreform geschaffenen Steuerbegünstigungen zu
messen und fortlaufend zu überprüfen. Um die bisher im
Rahmen der ökologischen Steuerreform vorgenommenen
Entlastungen des Faktors Arbeit zu erhalten und haushälte-
rische Spielräume zum Auffangen von steigenden Lasten
bei den Bundesausgaben für die Rentenversicherung zu
schaffen, sieht der Gesetzentwurf im Einzelnen folgende
Maßnahmen vor:
– Erhöhung der ermäßigten Ökosteuersätze für das Produ-

zierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft für
Strom, Heizöl und Erdgas von 20 % auf 60 % der Öko-
steuerregelsätze sowie Umstellung der Berechnungs-
grundlage für den Spitzenausgleich.

– Anhebung des ermäßigten Stromsteuersatzes für Nacht-
speicherheizungen von 50 % (10,20 Euro je Megawatt-
stunde) auf 60 % (12,30 Euro je Megawattstunde) des
Stromsteuerregelsatzes. Die steuerliche Begünstigung
endet am 31. Dezember 2006.

– Anhebung des Regelsatzes der Mineralölsteuer für Erd-
gas, bei einer Verwendung als Heizstoff, von 3,476 Euro
auf 5,50 Euro je Megawattstunde, für Flüssiggas von
38,34 Euro auf 60,60 Euro je 1 000 kg und für schweres
Heizöl von 17,89 Euro auf 25 Euro je 1 000 kg. Effi-
ziente Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-An-

lagen) sowie der Einsatz von Mineralöl zur Stromerzeu-
gung, wie zum Beispiel in Gas- und Dampfturbinen-An-
lagen (GuD-Anlagen), sind von dieser Regelung nicht
betroffen.

– Verlängerung der zurzeit bis zum 31. Dezember 2002
befristeten Steuerbegünstigung für Mineralöle, die zum
Beheizen von Gewächshäusern oder geschlossenen Kul-
turräumen verwendet werden, bis zum 31. Dezember
2004.

– Verlängerung der zurzeit bis zum 31. Dezember 2009
befristeten Steuerermäßigung für Erdgas, das als Kraft-
stoff in Fahrzeugen verwendet wird, bis zum 31. Dezem-
ber 2020.

3. Anhörung
Der Finanzausschuss hat am 12. November 2002 eine
öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Koalitions-
fraktionen durchgeführt. Folgende Einzelsachverständige,
Verbände und Institutionen hatten dabei Gelegenheit zur
Stellungnahme:
Prof. Dr. Lorenz Jarass
Prof. Dr. Dr. Bert Rürup
Prof. Dr. Wolfgang Grünbein
Prof. Dr. Peter Hennicke, Wuppertal Institut
Prof. Dr. Martin Jänicke, Freie Universität Berlin
Prof. Dr. Wolfgang Arndt, Universität Mannheim
Prof. Dr. Wolfgang Löwer, Universität Bonn
Dr. Dieter Ewringmann, Universität zu Köln
Aktionsgemeinschaft Wirtschaftlicher Mittelstand
Bund der Steuerzahler
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft
Bundesverband der Deutschen Industrie
Bundesverband der deutschen Zementindustrie
Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen
Bundesverband freier Immobilien- und Wohnungsunterneh-
men
Bundesverband Junger Unternehmer
Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände
Bundesversicherungsanstalt für Angestellte
DBB Beamtenbund und Tarifunion
Deutscher Bauernverband
Deutscher Braunkohlen-Industrie-Verein
Deutscher Gewerkschaftsbund

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/71

Deutscher Industrie- und Handelskammertag
Deutscher Mieterbund
Deutscher Naturschutzring
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung
Förderverein Ökologische Steuerreform
Future e. V.
Gesamtverband der Deutschen Buntmetallindustrie
Hydro Aluminium Deutschland AG
Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung
Interressengemeinschaft mittelständischer Mineralölver-
bände e. V.
Kali und Salz AG
Mineralölwirtschaftsverband
Naturschutzbund Deutschland
Ökoinstitut für angewandte Ökologie
Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung
Ruhrgas AG
ThyssenKrupp Steel
Umweltbundesamt
Unternehmensgrün
Verband der Automobilindustrie
Verband der Chemischen Industrie
Verband der industriellen Energie- und Kraftwirtschaft
Verband Deutscher Rentenversicherungsträger
Verband kommunaler Unternehmen
Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und
Grundeigentümer
Zentralverband des Deutschen Handwerks
Zentralverband Gartenbau
Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung
Das Ergebnis der Anhörung ist in die Ausschussberatungen
eingegangen. Das Protokoll dieser Veranstaltung einschließ-
lich der eingereichten schriftlichen Stellungnahmen ist der
Öffentlichkeit zugänglich.

4. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit empfiehlt die
Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung der Formulie-
rungshilfe mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen
die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP.
Der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft empfiehlt die Annahme des Gesetzent-
wurfs unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der
Koalitionsfraktionen mit den Stimmen der Koalitionsfrak-
tionen gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP.
Folgender Entschließungsantrag der Fraktion der FDP ist
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stim-

men der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der Frak-
tion der CDU/CSU abgelehnt worden:
Ökosteuer gefährdet Existenzen vieler Gartenbaubetriebe
Der Ausschuss wolle beschließen:
1. Der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und

Landwirtschaft stellt fest:
Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der ökologischen
Steuerreform werden die Belastungen für land- und
forstwirtschaftliche Betriebe und insbesondere den Gar-
tenbau erhöht. Die Unterglas-Betriebe des Gartenbaus
sind durch die Erhöhung der ermäßigten Ökosteuersätze
für das produzierende Gewerbe und die Land- und
Forstwirtschaft für Strom, Heizöl und Erdgas von 20 %
auf 60 % der Ökosteuerregelsätze betroffen. Weiterhin
führt die Anhebung des Regelsatzes der Mineralölsteuer
für Erdgas, bei einer Verwendung als Heizstoff, zu
betrieblichen Mehrkosten. Schließlich sind die Garten-
baubetriebe von den allgemeinen Zusatzbelastungen,
wie sie auch für die übrige Wirtschaft vorgesehen sind,
betroffen. Daher kommen belastend noch Mautgebüh-
ren, die Erhöhung der Rentenbeiträge, die Verschlechte-
rung der Abschreibungsmöglichkeiten und des Verlust-
vortrages hinzu.
Aus ökologischer Sicht ist die Erhöhung der Steuer auf
Erdgas kontraproduktiv, da diejenigen Betriebe nach-
träglich bestraft werden, die in eine umweltfreundliche
Energieversorgung investiert haben.
Eine weitere Erhöhung der Energiekosten verschlechtert
die internationale Wettbewerbssituation der Gartenbau-
unternehmen. Insbesondere die Betriebe in den Nieder-
landen können Erdgas und Öl zur Beheizung ihrer Gar-
tenbaubetriebe preisgünstiger nutzen.
Das Ziel der ökologischen Steuerreform war es, Arbeit
billiger zu machen. Dieses Ziel wurde verfehlt. Die Ren-
tenversicherungsbeiträge steigen auf 19,5 % und damit
auf das Niveau von 1999. Trotz Einnahmen aus der öko-
logischen Steuerreform von rd. 63 Milliarden _ bis 2003
ist es nicht gelungen, die Rentenversicherungsbeiträge
und damit die Lohnzusatzkosten dauerhaft zu senken.
Insgesamt wird der Gartenbau wie kaum eine andere
Wirtschaftsbranche mit Belastungen in Höhe von über
800 Millionen _ unverhältnismäßig stark belastet.

2. Der Ausschuss beschließt:
1. Die ökologische Steuerreform ist gescheitert.
2. Die nächste Steuererhöhungsstufe zum 1. Januar

2003 wird ausgesetzt.
3. Die Wettbewerbsfähigkeit des heimischen Garten-

baus muss gestärkt und darf nicht durch eine Erhö-
hung von Steuern und Abgaben noch weiter ge-
schwächt und die Existenzen vieler Betriebe gefähr-
det werden. Daher lehnt der Ausschuss jede Erhö-
hung von Steuern und Abgaben ab.

4. Eine Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen
im Energiebereich in Europa ist zur Beseitigung be-
stehender Wettbewerbsnachteile für die heimischen
Gartenbaubetriebe dringend erforderlich.

Drucksache 15/71 – 6 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung
des Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP.
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit schlägt die Annahme des Gesetzentwurfs unter
Berücksichtigung der Änderungen der Koalitionsfraktionen
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und FDP vor.
Der Haushaltsausschuss empfiehlt die Annahme des Ge-
setzentwurfs mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ge-
gen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP.

5. Ausschussempfehlung
In ihrer generellen Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf
hat die Fraktion der CDU/CSU zunächst das Verfahren der
Beratung des Gesetzentwurfs kritisiert. Es sei dem Parla-
ment, aber auch den Sachverständigen der öffentlichen
Anhörung gegenüber nicht zuzumuten, Gesetzesvorhaben
derart schnell zu beraten und zu verabschieden. Die Frak-
tion der CDU/CSU sei überzeugt davon, dass die Qualität
der Gesetzgebung und der Gesetze darunter leide und dass
alsbald eine Nachbesserung des Gesetzes notwendig sei.
Sie hat weiter ausgeführt, dass die geplante Beschlussfas-
sung über den Gesetzentwurf faktisch eine Beschlussfassung
über eine sechste Stufe der Ökosteuer bedeute. Zum
1. Januar 2003 trete nun die fünfte Stufe mit voraussichtlich
2,7 Mrd. Euro Steuererhöhungen und die sechste Stufe mit
dem vorgelegten Gesetz in Kraft. Die Koalitionsfraktionen
bezeichneten diese zwar als Subventionsabbau, tatsächlich
aber führe sie zu weiteren steuerlichen Belastungen von
1,4 Mrd. Euro. Zum 1. Januar 2003 würden die Steuerpflich-
tigen in der Summe allein durch diese Maßnahmen mit
4,1 Mrd. Euro zusätzlich belastet werden. Damit werde die
Kaufkraft geschwächt und den Unternehmen Investitions-
mittel entzogen. Dies wirke in der jetzigen schlechten wirt-
schaftlichen Situation wie Gift auf die Konjunktur. Diese
Steuererhöhung sei auch von den allermeisten Sachver-
ständigen äußerst kritisch beurteilt worden. Die betroffenen
Unternehmen hätten dargestellt, dass diese Steuer mit dem
Verlust von Arbeitsplätzen, insbesondere auch durch die
Verlagerung von Unternehmen ins Ausland bezahlt werde.
Besonders energieintensive Unternehmen, wie Unterneh-
men aus der Aluminiumindustrie, aus der chemischen Indus-
trie sowie aus der Stahlproduktion hätten solche Überlegun-
gen – mit den entsprechenden negativen Rückwirkungen auf
den Arbeitsmarkt – bereits angekündigt.
Der neu gefasste, so genannte Spitzenausgleich sei in der
Anhörung von den Sachverständigen als untauglich darge-
stellt worden, wenn hiermit eine Entlastung der Unterneh-
men erreicht werden solle. Ganz abgesehen davon handele
es sich hierbei um eine Regelung, die den Abbau der büro-
kratischen Belastungen der Unternehmen in keiner Weise
befördere.
Der größte Anteil dieser sechsten Stufe der Ökosteuer, ins-
besondere aber die Erhöhung des Gaspreises, treffe die pri-
vaten Abnehmer. Die betroffenen Privatpersonen – vor
allem in den neuen Bundesländern – seien massiv gedrängt
worden, umweltfreundlich mit Gas zu heizen, und würden

nunmehr durch die steuerliche Mehrbelastung des Gases be-
straft. Die betroffenen Unternehmen würden, wenn sie aus
steuerlichen Gründen auf die Gasheizung umgestiegen
seien, wieder auf Heizöl umstellen, was aus ökologischer
Sicht völlig unsinnig sei. Überproportional betroffen seien
von dieser Gassteueranhebung besonders Familien mit Kin-
dern, sozial Schwache und Rentner, insbesondere aber
Familien in den neuen Bundesländern, wo 70 % der Woh-
nungen mit Gas beheizt würden.
Zu dem vorgesehenen Abbau der steuerlichen Begünstigung
bei den Nachtspeicher-Heizungen hat die Fraktion der CDU/
CSU vorgetragen, dass nach Ansicht der Koalitionsfraktio-
nen aus ökologischen Gründen durchaus eine höhere Steuer
vertretbar sei. Die Koalitionsfraktionen ließen hierbei aller-
dings außer Acht, dass insbesondere die Bewohner von Plat-
tenbauten in den neuen Ländern überhaupt keine andere
Möglichkeit hätten, als mit Nachtspeicheröfen zu heizen.
Weiterhin sei in der Anhörung deutlich geworden, dass die
Vereinbarung mit der deutschen Wirtschaft zum Thema Kli-
mavorsorge gebrochen worden sei. Somit sei Vertrauen
zerstört worden. Dieser Vertrauensbruch durch die Bundes-
regierung werde weitreichende Folgen über diesen einzel-
nen Fall hinaus haben. Es sei vom Rheinisch Westfälischen
Institut für Wirtschaftsforschung anschaulich dargestellt
worden, dass die Ökosteuer bei den Unternehmen keine
Auswirkungen auf den spezifischen Stromverbrauch habe.
Die Energiekosten und auch die Ökosteuer seien ein Kos-
tenfaktor ohne ökologische Lenkungswirkung. Somit sei
klar, dass die neuerliche Anhebung der Steuern ausschließ-
lich fiskalisch begründet sei. Dafür nehme die Koalition alle
negativen Begleiterscheinungen, die auch bei der Anhörung
sehr deutlich geworden seien, in Kauf. Aus diesen Gründen
werde die Fraktion der CDU/CSU die geplante Erhöhung
der Ökosteuer ablehnen.
Auch die Fraktion der FDP hat die Ablehnung des Gesetz-
entwurfs angekündigt. Das Verfahren und die Sachverstän-
digenanhörung sei eine Zumutung und eine Farce gewesen.
Inhaltlich hat sie diese Ablehnung mit den nach ihrer An-
sicht bei der Ökosteuer bestehenden Grundfehlern begrün-
det. Erster Grundfehler sei die steuerliche Belastung auf
Energie im nationalen Alleingang. Dies schränke die Wett-
bewerbsfähigkeit Deutschlands international erheblich ein.
Der zweite Grundfehler, der von vornherein bestanden
habe, sei, dass der notwendige Strukturreformbedarf bei der
Rentenversicherung durch die Ökosteuer verschleiert wor-
den sei. Es sei ein Fehler gewesen zu glauben, dass mit
Mehreinnahmen durch die Besteuerung von Umwelt die
Rentenversicherungsbeiträge im Verhältnis Eins zu Eins ge-
senkt werden könnten, wie dieses in der Koalitionsvereinba-
rung von 1998 festgehalten worden sei. Auch die verspro-
chene und geplante Absenkung der Lohnnebenkosten unter
40 % sei komplett gescheitert. Im Jahr 2003 stiegen die
Lohnnebenkosten trotz der fünften Stufe der Öko-Steuer
und der Fortentwicklung der Öko-Steuer mit diesem Ge-
setzentwurf um 0,9 % auf 42,2 % und lägen damit nur
0,1 % unter dem Stand von 1998.
Durch die Öko-Steuer und die Rücknahme der Rentenstruk-
turreform der alten Koalition habe Rot-Grün vier Jahre Zeit
verloren, die absehbare demographische Entwicklung durch
Strukturreformen der Rentenversicherung zu ändern. Insbe-
sondere für die Belastung der Arbeit mit steigenden Renten-

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 7 – Drucksache 15/71

versicherungsbeiträgen seien die vier Jahre vier verlorene
Jahre.
Der dritte Grundfehler bestehe darin, dass sich eine ökolo-
gische Lenkungswirkung nicht feststellen lasse, da dieses
Gesetz einzig und allein dem Abkassieren von Verbrau-
chern dient. Anders lasse es sich nicht erklären, warum die
Bürger zunächst aus ökologischen Gründen zum Heizen mit
Gas aufgefordert werden und sie dann danach zusätzlich zur
Kasse gebeten werden. Auf der anderen Seite sei es bei-
spielsweise ökologisch nicht nachvollziehbar, dass das Ver-
brennen von Gas erheblich steuerlich verteuert werde und
das Verbrennen von Kohle für Heizzwecke nach wie vor
steuerlich nicht belastet werde.
Der vierte Grundfehler bestehe darin, dass die Staatsquote
nach Auffassung der Fraktion der FDP zu hoch sei. Ein An-
stieg der Staatsquote könne aber nicht durch Erhöhung der
Steuern und Sozialabgaben kompensiert werden. Vielmehr
seien die staatlichen Aufgaben auf der Ausgabenseite zu-
rückzuführen.
Der Glaube von Rot-Grün einer doppelten Dividende –
nämlich einer ökologischen Wirkung auf der einen Seite
und einer Senkung der Sozialversicherungsbeiträge auf der
anderen – sei gescheitert. Insofern sei es nicht eine doppelte
Dividende, sondern eine doppelte Legende.
Zudem erstaune es, dass die Erstattungsbeträge für Betriebe
des Produzierenden Gewerbes stiegen, wenn die Rentenver-
sicherungsbeiträge steigen würden, wie es im nächsten Jahr
der Fall wäre. Bei steigenden Rentenversicherungsbeiträgen
würden die Betriebe des Produzierenden Gewerbes eine hö-
here Erstattung erhalten. Dies zeige, wie widersinnig die an-
gebliche Logik der ökologischen Steuerreform sei.
Zusammenfassend bleibe aus Sicht der Fraktion der FDP
festzustellen, dass auch dieses Gesetz nur dazu diene, unter
dem Deckmantel der Ökologie abzukassieren. Eine echte
ökologische Steuerreform würde bedeuten, dass die Einnah-
men aus der Öko-Steuer der Reduzierung von Umweltbelas-
tungen zugeführt würde.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat betont, dass
sie den vorgesehenen Abbau der Sonderregelungen für das
Produzierende Gewerbe für vernünftig halte. Auch die EU-
Kommission plädiere für eine zeitliche Befristung von Sub-
ventionen.
Sie hat im Weiteren ausgeführt, das Aufkommen aus der
Ökosteuer im nächsten Jahr werde ungefähr 18,4 Mrd. Euro
betragen. Davon dienten rund 17 Mrd. Euro – mehr als
90 % – der Rentenfinanzierung. 230 Mio. Euro flössen in
das Markt-Anreiz-Programm für erneuerbare Energien,
150 Mio. Euro in Altbausanierungen und ca. 1 Mrd. Euro
in die Haushaltskonsolidierung. Der Löwenanteil des Auf-
kommens aus der Ökosteuer führe dazu, dass der Beitrags-
satz zur Rentenversicherung auf einem Niveau bleibe, das
zwar hoch sei, aber deutlich unter dem ohne Ökosteuer
liege.
Die Regelungen zu Nachtspeicherheizungen seien ebenfalls
zu begrüßen, zumal sie mit einem Umstellungsprogramm
verknüpft würden.

Darüber hinaus hat es die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN positiv bewertet, dass der Sockelbetrag im Hin-
blick auf die besondere Situation des Mittelstandes unver-
ändert geblieben sei.
Es gebe aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
einen Wermutstropfen dahin gehend, dass der relative Wett-
bewerbsvorteil beim Erdgas gegenüber dem leichten Heizöl
zwar gehalten worden sei, jedoch nicht so stark ausfalle, wie
sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dies erhofft
habe.
Die Fraktion der SPD hat es begrüßt, dass es trotz des engen
Beratungsfahrplans zu der Vorlage gelungen sei, ein geord-
netes Gesetzgebungsverfahren durchzuführen. So habe auch
die Anhörung zu Veränderungen des Gesetzentwurfs ge-
führt.
Die Fraktion der SPD wolle klarstellen, dass der Gesetzent-
wurf – im Gegensatz zur Darstellung der Fraktion der CDU/
CSU – von einem großen Teil der Sachverständigen und
auch der betroffenen Verbände als positiv bewertet worden
sei. Dies gelte sowohl für die wissenschaftlichen Institute
wie auch für die Naturschutzverbände und für Teile der
Wirtschaft. Im Wesentlichen sei der schrittweise Abbau der
ökologisch kontraproduktiven Subventionen begrüßt wor-
den. Damit werde die ökologische Lenkungswirkung auch
im Bereich des Produzierenden Gewerbes deutlich ver-
stärkt.
Darüber hinaus werde die soziale Symmetrie wiederherge-
stellt. Die bisher bestehende gesetzliche Regelung sei dem
Vorwurf ausgesetzt gewesen, dass alle Lasten dem Verbrau-
cher zugemutet würden und von Seiten der Wirtschaft kein
Beitrag eingefordert werde. Das jetzt vorgelegte Gesetz ver-
ändere diese Situation zu Gunsten der Verbraucher. Die An-
hebung des ermäßigten Steuersatzes bedeute keine Steuer-
mehrbelastung, sondern lediglich den Abbau eines Rabat-
tes, den das Produzierende Gewerbe gegenüber allen ande-
ren Steuerzahlern inne gehabt habe.
Trotz eines in der Folge höheren bürokratischen Aufwandes
und um kleine Unternehmen zu schonen, sei bei der Er-
arbeitung des Gesetzentwurfs davon Abstand genommen
worden, den Selbstbehalt für das Produzierende Gewerbe
anzuheben.
Der Spitzenausgleich sei nunmehr so gestaltet worden, dass
ein gewisser Druck in Richtung einer Steigerung der Ener-
gieeffizienz aufgebaut werde. Der Fraktion der SPD sei be-
wusst, dass eine Effizienzsteigerung beim Einsatz zum Bei-
spiel von Strom oder auch sonstigen Energien für Stoff-
umwandlungsprozesse nur begrenzt möglich sei. Darüber
hinaus gebe es Probleme in der Kumulation der Wirkungen
von Ökosteuer und Überwälzungsprozessen, die vom Kraft-
Wärme-Kopplungsgesetz und insbesondere vom Erneuer-
bare-Energien-Gesetz ausgingen. Hier müsse es zu Über-
wälzungsprozessen kommen, die die Grundstoffindustrien
nicht so stark belasten, ohne dass deswegen das Erneuer-
bare-Energien-Gesetz in Frage gestellt werde. Die Fraktion
der SPD werde – auch im Lichte der Anhörung – sehr auf-
merksam die Entwicklung des auf EU-Ebene beabsichtigten
CO2-Zertifikathandels beobachten. Eine Doppelbelastungfür dieselben Wirtschaftsgruppen dürfe es nicht geben.
Die geplante Verlängerung der Vergünstigung der Unter-
glasbetriebe für Mineralöl, aber auch für Erdgas, um zwei

Drucksache 15/71 – 8 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Jahre, sei auch durch den starken Wettbewerb von subven-
tioniertem Erdgas in den Niederlanden begründet. Es sei da-
von auszugehen, dass sich die Preisentwicklung in den Nie-
derlanden bis Ende 2004 so gestalte, dass diese Unterstüt-
zung dann eingestellt werden könne.
Zu begrüßen sei auch die verlängerte Förderung von gasbe-
triebenen Kraftfahrzeugen von 2010 auf das Jahr 2020. Es
sei zu prüfen, ob in diese Verlängerung auch die flüssiggas-
betriebenen Fahrzeuge mit einbezogen werden könnten. In
diesem Zusammenhang hat die Fraktion der SPD darauf
hingewiesen, dass es – auch wegen der langen Fristen – kei-
nen ausdrücklichen EU-Genehmigungsvorbehalt gebe, dass
aber die Bundesregierung gleichwohl diesen verlängerten
Subventionstatbestand bei der EU anmelden werde.
Die Fraktion der SPD hat sich im Weiteren positiv zu der
geplanten Mobilisierung von 150 Mio. Euro für die Umset-
zung der Energieeinsparverordnung im Altbaubestand ge-
äußert. Damit werde eine Schwachstelle im Klimaschutz
beseitigt. Die Verbraucher hätten in der Folge geringere
Energiekosten zu zahlen.
Die Fraktion der SPD hat ausgeführt, dass die Anhebung
der Gassteuer fiskalisch von großer Bedeutung sei. Es gelte
aber weiterhin das ökologisch gebotene Abstandsgebot zwi-
schen Erdgas und dem leichten Heizöl, nur eben nicht mehr
in der bisherigen Höhe. Dieser sei unter dem Gesichtspunkt
der steuerlichen Gleichbehandlung ähnlicher Sachverhalte
nicht länger zu rechtfertigen gewesen. Der Abbau des bis-
herigen hohen Subventionstatbestandes gegenüber anderen
Energieträgern behindere dagegen nicht die weitere Verbrei-
tung des Erdgases in der privaten Wärmeversorgung. Es
gäbe im Gegenteil auf dem Gassektor die Situation, dass die
Lieferverträge der Gasunternehmen sowohl im Hinblick auf
die Endabnehmer, die dazwischen geschalteten Stadtwerke
als auch in Bezug auf die liefernden Unternehmen eine Un-
zahl von Stellschrauben aufweisen. Dabei sei das Verhältnis
zum leichten Heizöl nur eines von mehreren. Dazu gehörten
ebenso Stellschrauben wie die steuerliche Kulisse, die Ab-
satzmenge und weitere andere Variablen. Die Gasunterneh-
men würden, weil sie das Ziel hätten, im Endverbraucher-
preis stets günstiger als Mineralölanbieter zu sein, einen
Teil der Kosten auf ihre Lieferanten, einen Teil auf die
Stadtwerke und einen Teil zu Lasten ihrer eigenen Bilanz
und somit nur einen kleinen Teil der Kosten an den Endver-
braucher abgeben. Daraus folge, dass der Steuersatz, der
jetzt erhöht werde, eben nicht zu einer entsprechenden Er-
höhung des Endverbrauchspreises führe.
Schließlich hat die Fraktion der SPD zum Aufkommen aus
der Ökosteuer ausgeführt, solange der Zuschuss zur Renten-
versicherung aus dem Bundeshaushalt insgesamt aus allge-
meinen Steuermitteln und aus der Ökosteuer um ein Mehr-
faches höher sei als nur der alleinige Anteil des Ökosteuer-
aufkommens – im Jahre 2003 etwa 25 % –, sei die Aufkom-
mensneutralität gewahrt.
Zu den Ausschussberatungen ist darüber hinaus insbeson-
dere Folgendes zu bemerken:
– Die Fraktion der CDU/CSU hat die geplante Änderung

beim sog. Spitzenausgleich nach § 25a Mineralölsteuer-
gesetz kritisiert. Zum einen sei nicht nachvollziehbar,
dass nicht auch die Anhebung des Regelsatzes der Mine-
ralölsteuer für schweres Heizöl, sondern nur diejenige

für Erdgas, Flüssiggas und leichtes Heizöl in den Spit-
zenausgleich einbezogen werde. Diese zusätzliche steu-
erliche Belastung von schwerem Heizöl sei in vollem
Umfang eine Ökosteuererhöhung wie die Erdgassteuer
und müsse deshalb auch im Erstattungsverfahren unein-
geschränkt als Ökosteuererhöhung behandelt werden.
Dies gehe auch aus den Begründungen zu Artikel 1 Nr. 4
Buchstabe c des Gesetzentwurfs hervor, wo ausdrück-
lich ausgeführt werde, dass wegen der Erhöhung der
Steuersätze auf schweres Heizöl und Heizgas bzw. Heiz-
stoffe eine Angleichung des Spitzenausgleichs erfolge.

– Die Bundesregierung hat demgegenüber argumentiert,
dass schweres Heizöl zu einem ganz überwiegenden Teil
vom Produzierenden Gewerbe verwendet werde. Wegen
dieses eingeschränkten Nutzerkreises könnten Entlastun-
gen in diesem Bereich direkt über den Steuersatz erfol-
gen. Die verwaltungsaufwändigere Erstattung über den
Spitzenausgleich könne entfallen.

– Ein von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachter Ände-
rungsantrag auf Einbeziehung der Anhebung des Regel-
satzes der Mineralölsteuer für schweres Heizöl in den
Spitzenausgleich ist mit den Stimmen der Koalitions-
fraktionen gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/
CSU bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP abge-
lehnt worden.

– Zum anderen hat die Fraktion der CDU/CSU bemängelt,
dass der Spitzenausgleich die Anhebung der Beitrags-
bemessungsgrenze in der Rentenversicherung nicht be-
rücksichtige.

– Auch die Fraktion der FDP hat sich auf den Spitzenaus-
gleich bezogen. Die Bundesregierung hat auf entspre-
chende Fragen ausgeführt, dass ein Anstieg der Beitrags-
sätze zur gesetzlichen Rentenversicherung eine Anhe-
bung der Vergütungen im Rahmen des Spitzenausgleichs
zur Folge habe.

Der von den Koalitionsfraktionen eingebrachte Änderungs-
antrag zur Anpassung der Mineralölsteuervergütungssätze
für den sog. Unterglasanbau ist mit den Stimmen der Koali-
tionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion der FDP
bei Stimmenthaltung der Fraktion der CDU/CSU angenom-
men worden.
Bei der Gesamtabstimmung über den Gesetzentwurf ist die
Vorlage einschließlich des von den Koalitionsfraktionen
eingebrachten Änderungsantrages mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP angenommen worden.

II. Einzelbegründung
Die vom Finanzausschuss vorgeschlagene Änderung des
Gesetzentwurfs (Drucksache 15/21) wird wie folgt begrün-
det:

Zu Artikel 1 (ÄnderungdesMineralölsteuergesetzes)
Zu Nummer 4 Buchstabe c (§ 25 Abs. 3a)
Durch Anpassung der Vergütungssätze werden die Belas-
tungen des sog. Unterglasanbaus durch die vorgesehenen
Maßnahmen gemindert.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 9 – Drucksache 15/71

Die Wettbewerbssituation vor allem zu den Niederlanden
im Bereich „Unterglasanbau“ hat sich nicht verändert.

Berlin, den 13. November 2002
Reinhard Schultz (Everswinkel)
Berichterstatter
Heinz Seiffert
Berichterstatter
Dr. Reinhard Loske
Berichterstatter
Carl-Ludwig Thiele
Berichterstatter

Drucksache 15/71 – 10 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Anlage 1

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