BT-Drucksache 15/70

zu dem Antrag der Bundesregierung -15/37- Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA auf Grundlage des Artikels 51 der Satzung der Vereinten Nationen und des Artikels 5 des Nordatlantikvertrags sowie der Resolutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen

Vom 13. November 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 15/70
15. Wahlperiode 13. 11. 2002

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 15/37 –

Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstüt-
zung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA auf
Grundlage des Artikels 51 der Satzung der Vereinten Nationen und des Artikels 5
des Nordatlantikvertrags sowie der Resolution 1368 (2001) und 1373 (2001) des
Sicherheitsrats der Vereinten Nationen

Bericht der Abgeordneten Antje Hermenau, Lothar Mark, Herbert Frankenhauser
und Jürgen Koppelin
Mit dem Antrag bittet die Bundesregierung den Deut-
schen Bundestag, der von der Bundesregierung am 6. No-
vember 2002 beschlossenen Fortsetzung des Einsatzes be-
waffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der
gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen
die USA über den 15. November 2002 hinaus für weitere
zwölf Monaten zuzustimmen.
Die Regelungen des Beschlusses der Bundesregierung
vom 7. November 2001, dem der Deutsche Bundestag am
16. November 2001 zugestimmt hat (Bundestagsdrucksa-
che 14/7296 vom 7. November 2001) einschließlich der zu
Protokoll gegebenen Erklärung des Bundesministers des
Auswärtigen vom 14. November 2001 (Bundestagsdruck-
sache 14/7447 vom 14. November 2001), sollen für die
Verlängerung des Einsatzes fortgelten.

Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Fortsetzung
des Einsatzes werden für den Zeitraum von zwölf Monaten
rund 184 Mio. Euro betragen. Für die noch im Haushalts-
jahr 2002 anfallenden Ausgaben ist im Einzelplan 14 bzw.
aus den für das Bundesministerium der Verteidigung vorge-
sehenen Mitteln des Kapitels 60 02 Titel 971 03 zur Be-
kämpfung des Terrorismus Vorsorge getroffen worden.
Die Zusatzausgaben im Haushaltsjahr 2003 werden aus dem
Einzelplan 14 finanziert. Einzelheiten werden mit dem Bun-
deshaushalt 2003 (Einzelplan 14) festgelegt.
Der Haushaltsausschuss hält den Antrag einvernehm-
lich für mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar.
Dieser Bericht wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass der fe-
derführende Auswärtige Ausschuss keine Änderungen mit
erheblichen finanziellen Auswirkungen empfiehlt.

Berlin, den 13. November 2002

Der Haushaltsausschuss
Manfred Carstens (Emstek)
Vorsitzender

Antje Hermenau
Berichterstatterin

Lothar Mark
Berichterstatter

Herbert Frankenhauser
Berichterstatter

Jürgen Koppelin
Berichterstatter

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