BT-Drucksache 15/699

Auswirkungen der Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes

Vom 19. März 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/699
15. Wahlperiode 19. 03. 2003

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Birgit Homburger, Dr. Christel
Happach-Kasan, Gudrun Kopp, Marita Sehn, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher,
Helga Daub, Jörg van Essen, Otto Fricke, Rainer Funke, Ulrich Heinrich, Dr.Werner
Hoyer, Jürgen Koppelin, Harald Leibrecht, Günther Friedrich Nolting, Detlef Parr,
Gisela Piltz, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der
Fraktion der FDP

Auswirkungen der Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes

Mit dem In-Kraft-Treten des novellierten Bundesimmissionsschutzgesetzes
(BImSchG) im August 2001 sind Stallbauten bei Überschreitung eines Gesamt-
viehbesatzes von 50 Großvieheinheiten (GV) und einem Flächenviehbesatz ab
2,5 GV/ha der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung unterworfen. Das
„Artikelgesetz“, mit dem über die EU-Vorgaben hinausgehende Bestimmungen
zum Immissionsschutz getroffen worden sind, verschlechtert die Wettbewerbs-
bedingungen der heimischen Produzenten, führt zu höheren Kosten und weite-
rer Bürokratie.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Stallbauvorhaben – untergliedert nach den verschiedenen Produk-

tionsbereichen in der Landwirtschaft und den Ländern – sind seit dem
In-Kraft-Treten des „Artikelgesetzes“ im August 2001 gemäß den stren-
geren Vorschriften des neuen Gesetzes beantragt und genehmigt worden?

2. Wie viele Stallbauvorhaben – untergliedert nach Produktionsformen und
Ländern – sind in den fünf Jahren vor dem In-Kraft-Treten des „Artikelge-
setzes“ gemäß den damals geltenden Vorschriften beantragt und genehmigt
worden?

3. Ist ein Rückgang der Genehmigungen für Stallbauten mit dem In-Kraft-Tre-
ten des „Artikelgesetzes“ festzustellen, und wenn ja, worauf führt die Bun-
desregierung diese Entwicklung zurück?

4. Welche Mitgliedstaaten in der Europäischen Union führen ein vergleichbar
aufwendiges immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren und mit
welchen Kriterien durch?

5. Welche Mitgliedstaaten in der Europäischen Union führen immissions-
schutzrechtliche Genehmigungsverfahren durch, die auf einer 1:1-Umset-
zung von EU-Recht beruhen?

6. Haben alle EU-Mitgliedstaaten die entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt?
7. Welchen zusätzlichen bürokratischen Anforderungen werden Landwirte

durch das strengere Genehmigungsverfahren in Deutschland unterworfen?

Drucksache 15/699 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
8. Welchen zusätzlichen bürokratischen Anforderungen werden die zuständi-
gen Behörden durch das strengere Genehmigungsverfahren in Deutschland
unterworfen?

9. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen, um
entstandene Wettbewerbsnachteile der heimischen Landwirtschaft gegen-
über Mitbewerbern in anderen EU-Mitgliedstaaten abzubauen?

10. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wonach bestehende Wettbe-
werbsnachteile durch aufwendigere immissionsschutzrechtliche Genehmi-
gungsverfahren zum Verlust von Marktanteilen heimischer Produkte im
EU-Wettbewerb geführt haben?

Berlin, den 18. März
Hans-Michael Goldmann
Birgit Homburger
Dr. Christel Happach-Kasan
Gudrun Kopp
Marita Sehn
Rainer Brüderle
Ernst Burgbacher
Helga Daub
Jörg van Essen
Otto Fricke
Rainer Funke
Ulrich Heinrich
Dr. Werner Hoyer
Jürgen Koppelin
Harald Leibrecht
Günther Friedrich Nolting
Detlef Parr
Gisela Piltz
Jürgen Türk
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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