Vom 13. November 2002
Deutscher Bundestag Drucksache 15/69
15. Wahlperiode 13. 11. 2002
Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)
zu der Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvE 3/02
A. Problem
Die Fraktion der CDU/CSU imDeutschen Bundestag hat beantragt, das Bundes-
verfassungsgericht möge feststellen, dass der Deutsche Bundestag ihre Rechte
aus Artikel 38 Abs. 1 Satz 2 i. V. mit Artikel 40 Abs. 1 Satz 2 GG, Artikel 21
Abs. 1 GG, Artikel 20 Abs. 2 GG und Artikel 77 Abs. 2 GG verletzt, indem sein
Beschluss vom 30. Oktober 2002 (Stenographischer Bericht, Plenarprotokoll
15/5, S. 177 (B)) vorsieht, für die Zusammensetzung der Bundestagsbank im
Vermittlungsausschuss das Verfahren St. Lague/Schepers mit der Maßgabe an-
zuwenden, dass die zu verteilende Anzahl der Sitze um einen reduziert und der
unberücksichtigte Platz der stärksten Fraktion zugewiesen wird.
Gleichzeitig hat die Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag be-
antragt, das Bundesverfassungsgericht möge eine einstweilige Anordnung da-
hin gehend erlassen, dass dem Deutschen Bundestag aufgegeben werde, bis zur
Klärung in der Hauptsache Nummer 2 Satz 2 des Beschlusses des Deutschen
Bundestages vom 30. Oktober 2002 (Stenographischer Bericht, Plenarproto-
koll 15/5, S. 177 (B)) nicht anzuwenden.
Das Bundesverfassungsgericht gibt dem Deutschen Bundestag Gelegenheit zur
Stellungnahme.
B. Lösung
Der Rechtsausschuss empfiehlt, in diesem Verfassungsstreitverfahren ein-
schließlich dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung Stellung-
nahmen abzugeben und den Präsidenten zu bitten, Prof. Dr. Joachim Wieland,
Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt am Main, mit der Prozessver-
tretung zu betrauen.
Mehrheitliche Entscheidung mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP
C. Alternativen
Verzicht auf die Abgabe einer Stellungnahme.
D. Kosten
Kosten für die Prozessvertretung.
Drucksache 15/69 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
in dem verfassungsgerichtlichen Verfahren 2 BvE 3/02 Stellungnahmen abzu-
geben und den Präsidenten zu bitten, Prof. Dr. Joachim Wieland, Johann
Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt am Main, mit der Prozessvertretung zu
betrauen.
Berlin, den 13. November 2002
Der Rechtsausschuss
Andreas Schmidt (Mülheim)
Vorsitzender und Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/69
Bericht des Abgeordneten Andreas Schmidt (Mülheim)
Der Deutsche Bundestag hat am 30. Oktober 2002 den An-
trag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
auf Bundestagsdrucksache 15/17 angenommen, demzufolge
für die Zusammensetzung der Bundestagsbank im Vermitt-
lungsausschuss das Verfahren St. Lague/Schepers mit der
Maßgabe anzuwenden ist, dass die zu verteilende Zahl der
Sitze um einen reduziert und der unberücksichtigte Platz der
stärksten Fraktion zugewiesen wird. Die Fraktion der CDU/
CSU macht vor dem Bundesverfassungsgericht geltend,
dass hierdurch ihre verfassungsrechtlich abgesicherten
Rechte verletzt werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Deutschen Bundes-
tag die Antragsschrift mit Schreiben vom 12. November
2002 zugeleitet und Gelegenheit zur Äußerung gegeben.
Der Rechtsausschuss hat in seiner 2. Sitzung am 13. Novem-
ber 2002 die Verfassungsstreitsache beraten und mit den
Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Enthaltung der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP beschlossen, dem Deutschen Bundestag zu empfehlen,
in dem verfassungsgerichtlichen Verfahren 2 BvE 3/02
Stellungnahmen abzugeben und den Präsidenten zu bitten,
Prof. Dr. Joachim Wieland, Johann Wolfgang Goethe-
Universität, Frankfurt am Main, als Prozessbevollmächtig-
ten zu bestellen.
Berlin, den 13. November 2002
Andreas Schmidt (Mülheim)
Berichterstatter