BT-Drucksache 15/687

zu der zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2003 - 15/150 Anlage, 15/402, 15/564, 15/572, 1573 (neu), 15/574 - hier: Einzelplan 16 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Vom 19. März 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/687
15. Wahlperiode 19. 03. 2003

Änderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Günter Rexrodt, Jürgen Koppelin, Otto Fricke, Rainer
Brüderle, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Rainer Funke,
Hans-Michael Goldmann, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer,
Harald Leibrecht, Markus Löning, Günther Friedrich Nolting, Detlef Parr,
Marita Sehn, Dr. Rainer Stinner, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein,
Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

zu der zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2003
– Drucksachen 15/150 Anlage, 15/402, 15/564, 15/572, 15/573 (neu), 15/574 –
hier: Einzelplan 16

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit

Der Bundestag wolle beschließen:
In Kapitel 16 02 – Allgemeine Bewilligungen, Umweltschutz, Naturschutz –
ist bei Titel 882 11 – Zuweisungen zur Errichtung und Sicherung schutzwürdi-
ger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Be-
deutung – der Ansatz von 18 000 T Euro um 5 000 T Euro auf 23 000 T Euro
zu erhöhen.

Berlin, den 18. März 2003
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

Begründung
Die Erhöhung ist zur Deckung des Gesamtbedarfs der Naturschutzgroßprojekte
erforderlich. Es besteht in verstärktem Maße die Notwendigkeit, nationale oder
international besonders schützenswerte Flächen und Gebiete zu sichern und zu
entwickeln. Damit sollen Gefährdungen unterbunden und nicht wieder gutzu-
machende Schäden vermieden werden. Die Programmabwicklung muss opti-
miert werden, um den Mittelabfluss sicherzustellen. Anträge und Vorschläge
sind zahlreich vorhanden. Gebiete, die sich über die Grenzen einzelner Bundes-
länder erstrecken, sind besonders zu berücksichtigen. Die Umsetzung der
Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume
sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) der EU bedarf der
Unterstützung.

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